Als Gewerbetreibender muss man sich selbst krankenversichern, kann aber immerhin wählen, ob man dies als freiwillig Versicherter in einer Gesetzlichen Krankenversicherung tut oder ob man sich privat versichert.
Achtung: Die GKV berechnet ihren Beitrag nach einer festgelegten Mindestbemessungsgrenze. Nach dieser überaus weltfremden Grenze geht der Gesetzgeber davon aus, dass Selbständige von Beginn an mindestens 2178 Euro im Monat netto verdienen, was zu einem Krankenversicherungsbeitrag (inklusive Pflegeversicherung) von rund 350 Euro im Monat führt.
Was einem die Krankenversicherung in der Regel verschweigt, ist dass es auch noch eine reduzierte Mindestbemessungsgrenze gibt für Selbständige, die im Monat weniger als 1452,50 Euro netto verdienen. Da liegt der Beitrag dann natürlich entsprechend niedriger- nämlich bei ungefähr 240 Euro.
Man kann sich die Differenz der zu viel gezahlten Beiträge übrigens auch noch für ein Jahr rückwirkend erstatten lassen, wenn der Bescheid über die Beitragshöhe zunächst vorläufig erstellt wurde, was der Regelfall ist, weil man als Selbständiger ja nie weiß, wie sich die Einnahmen im Laufe des Jahres entwickeln.
Ab 2019 wird die Mindestbemessungsgrundlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfreulicherweise deutlich auf 1038 Euro abgesenkt, so dass Geringverdiener auch nur ca. 190 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung zahlen müssen.
Für nur 0,6% mehr Krankenkassenbeitrag erwerbt ihr im Übrigen Krankengeld- Anspruch, was euch im Krankheitsfall davor bewahrt, unmittelbar in Hartz 4 abzurutschen.
Betreibt man das Gewerbe zunächst nebenberuflich, ist man weiter als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert und muss lediglich bei der Einkommensteuer ein paar zusätzliche Bögen ausfüllen.
Die Variante, den Online- Handel zunächst als Nebengewerbe zu betreiben, hat übrigens eine Reihe von weiteren Vorteilen.
Zum einen ist man nicht sofort darauf angewiesen, mit den Einnahmen aus dem Online- Handel seinen kompletten Lebensunterhalt zu bestreiten, zum anderen kann man eventuelle rechnerische Verluste, die am Anfang häufig auftreten, weil man sich ja zunächst einmal einen Warenbestand aufbauen muss, Steuer mindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, spart also bares Geld.
Für die gewerbliche Nebentätigkeit benötigt man möglicherweise die Zustimmung seines Arbeitgebers, mindestens muss man ihn aber darüber informieren, dass man eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt.
Kapitel 2: Finanzen und Zuschüsse
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Gerade am Anfang benötigt man als neuer Selbständiger ein bisschen Starthilfe- was das Know How, aber vor allem auch was das Finanzielle angeht. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat bzw. mindestens einen Tag im Leistungsbezug steht und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, der kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die man keinen Anspruch hat. Man muss also den Sachbearbeiter mit einem stimmigen Finanzkonzept und einem gut durchdachten Businessplan überzeugen. Trotzdem gibt es immer noch den so genannten Vermittlungsvorrang. Wenn der Sachbearbeiter also die Chancen für eine Vermittlung in einen neuen Job zu hoch einschätzt, wird er dich eher in einen Job vermitteln, als das Risiko einer Existenzgründung aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.
Höhe des Gründungszuschusses
Hat der Vermittler keine großen Erwartungen an die Vermittlungsfähigkeit und hat der Antragsteller durch realistische Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau, Beurteilung des Marktumfeldes seine Befähigung zur Selbständigkeit nachgewiesen, wird die ersten sechs Monate ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, gewährt.
Nach dieser sechsmonatigen Anfangsphase wird überprüft, ob die Ziele bis dahin erreicht wurden und bei entsprechender Erfolgsaussicht wird für weitere neun Monate die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro weiter gezahlt.
Wenn das die einzigen finanziellen Mittel sind, auf die man zurückgreifen kann, dürfte es eng werden.
Man darf übrigens durchaus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Da die geförderte Selbständigkeit aber eine Vollzeit- Beschäftigung sein muss, darf eine Nebenbeschäftigung daher nicht mehr als 15 Wochenstunden ausmachen.
Unterlagen für den Gründungszuschuss
Die Unterlagen, die man für einen Antrag auf Gründungszuschuss einreichen muss, haben es in sich:
Businessplan: Er muss in sachlicher und nachvollziehbarer Weise das Geschäftsvorhaben beschreiben sowie eine umfassende Finanzplanung und Umsatzentwicklung für die ersten drei Jahre beinhalten
Gutachten: Der Businessplan muss von einer sachkundigen Stelle begutachtet und für tragfähig befunden werden (z.B. durch Wirtschaftsprüfer, IHK o.ä.)
Lebenslauf
Qualifikationsnachweis, z.B. Teilnahme an einem Seminar über Existenzgründung
Spötter behaupten, in der Zeit, die man zum Beibringen sämtlicher Unterlagen benötigt, kann man schon seine erste Million verdient haben. Das ist natürlich Quatsch, aber der Zeitaufwand ist tatsächlich nicht zu unterschätzen.
Natürlich ist es wichtig, sich ein realistisches Bild von den zu erwartenden Umsätzen und den Margen zu machen, die einem in einem so umkämpften Markt bleiben. Es ist eben etwas anderes, von dem Gewinn nach Abzug all der Kosten leben zu müssen, als sich als Privatverkäufer durch den Verkauf seiner CD- Sammlung auf Ebay etwas Taschengeld dazu zu verdienen.
Ob allerdings der Aufwand eines Businessplans, der nach ein paar Monaten durch Änderungen der Rahmenbedingungen schon wieder obsolet sein kann, gerechtfertigt ist und ob nur Verkäufer, die einen tollen Geschäftsplan mit beeindruckenden Grafiken zur Rentabilitätsvorschau vorlegen, gute Verkäufer sein können, halte ich für zweifelhaft.
Nicht in Frage kommt der Gründungszuschuss übrigens für alle diejenigen, die die selbständige Verkaufstätigkeit bereits im Nebenerwerb neben dem Hauptberuf ausgeübt haben.
Ich persönlich halte den Weg, die Selbständigkeit schon im Erwerbsleben nebenbei auszuprobieren für Erfolg versprechender, weil man dann über die Wirklichkeit im Online- Handel sehr viel mehr lernt als in irgendwelchen Businessplänen.
Neben dem Existenzgründerzuschuss der BfA gibt es noch unzählige weitere Stellen, an denen man möglicherweise Fördergelder beantragen kann. Ein Blick auf die Webseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) lohnt sich immer; hier gibt es zinsgünstige Kredite.
Vorher aber noch ein Tipp, wie ihr euren Arbeitslosengeld- Anspruch sinnvoller vergolden könnt.
Arbeitslosengeld beziehen als Selbstständiger
Ja genau, das geht auch.
Habt ihr als selbstständiger Onlinehändler z.B. ein saisonabhängiges Sortiment, seid ihr vielleicht nicht das ganze Jahr über ausgelastet. Darüber hinaus habt ihr gerade in der Anfangsphase oft Ausgaben für Warenbestellungen, die euren Gewinn pro Monat auf Null schrumpfen lassen.
In den Monaten, in denen ihr Ware für die Saison einkauft, könnt ihr einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Bedingung dafür ist, dass ihr weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt seid. Diese Bedingung ist schnell erfüllt, wenn man das eigentliche Versandgeschäft von Amazon erledigen lässt. Nebenbei steht natürlich auch niemand mit der Stoppuhr neben euch.
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