Gerd Weise - WEGGESCHLOSSEN

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Der Autor Gerd Weise, Jahrgang 1939, hat dieses Buch 2012 aufgrund seiner Erlebnisse während seiner über drei Jahrzehnte Dienst im Berliner Strafvollzug, von 1966 bis 1998, geschrieben. Es wird berichtet von den Verhältnissen in den Justizvollzugsanstalten Tegel, Moabit, Düppel, Jugendstrafanstalt Plötzensee, Jugendarrestanstalt Berlin und von der Vollzugsschule. Gerd Weise begann seinen Dienst im Strafvollzug im Jahre 1966 in der JVA Tegel als Hilfsaufseher und ging 1998 als Verwaltungsleiter und Amtmann in den Ruhestand. Er «beleuchtet» übersichtlich die fortschreitende Liberalisierung in den Anstalten, nach dem Erlass des Strafvollzugsgesetzes 1976 und die sich gewandelte Insassenstruktur, insbesondere durch die beträchtliche Zunahme der Belegung durch Ausländer und gebürtige Ausländer mit deutschem Pass. Er zeigt die Entwicklung der Unterbringung in den Verwahrhäusern kritisch auf, von kleinen Zellen ohne Wasseranschluss und Verrichtung der Notdurft in «Kübeln,» bis zu den Verhältnissen in den neuen Anstalten im Jahre 2012, die mit Telefon, Flachbildfernseher, großer Fensterfront, verschließbarer Nasszelle im Haftraum, Fitness- und Kraftraum, sowie «Liebeszimmer», fast Hotelniveau erreichen. Er vermag nicht zu erkennen, dass diese Maßnahmen zu einer erfolgreichen Resozialisierung führen können, um einen spürbaren Rückgang der Rückfallquote bei Straftaten zu erreichen. Der Autor hat sein Buch autobiografisch geschrieben und gibt dadurch auch Einblick in sein erlebnisreiches und interessantes Leben.

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Die Straftat von Butzke und seines Kumpanen Heidmann hatte 1962 insbesondere im Umkreis des Tatorts, in welchem meine Familie und ich wohnten, für Abscheu und Entsetzen gesorgt. Butzke war ungefähr zu meiner Zeit ebenfalls bei der Bereitschaftspolizei gewesen, hatte dann aber aus mir unbekannten Gründen dort aufgehört. Mit Heidmann zusammen, ohne Arbeit und Geld, hielt sich Butzke in Kreuzberg und Neukölln ziellos auf, wobei Butzke das Sagen hatte und Heidmann alles machte, was er vorschlug.

Ihnen war der kleine Lebensmittelladen in der Bürknerstraße, nahe Maybachufer, bekannt, ebenso das ältere Ehepaar, dem der Laden gehörte. Dieser befand sich neben dem Farben- und Tapetengeschäft, in welchem ich von 1955 – 1957 in der Lehre gewesen war. Ich hatte manchmal bei dem Ehepaar Kleinigkeiten für das Frühstück gekauft, es waren ganz nette Leute. Sie müssen 1962 bestimmt Ende 60 gewesen sein. Butzke und Heidmann hatten beschlossen, das Geschäft gegen Ladenschluss zu überfallen und das Ehepaar zu berauben.

Um 19 Uhr hatten die Besitzer gerade ihr Geschäft verschlossen, als Butzke an die Ladentürscheibe klopfte und zu verstehen gab, dass er noch etwas kaufen wolle. Da er dem Ehepaar bekannt war, ließen sie ihn eintreten, wobei Heidmann sich mit in den Laden drängte. Sie verschlossen die Ladentür von innen und forderten unmissverständlich die Tageseinnahmen aus der Kasse. Voller Angst kam das Ehepaar der Aufforderung nach und händigte den Räubern das vorhandene Geld, wahrscheinlich wenige 100 DM, aus. Butzke beschloss, oder hatte schon zuvor beschlossen, die beiden Ladenbesitzer umzubringen, weil er und Heidmann ihnen bekannt waren. So stachen dann beide Täter mit zwei Messern, die zur Ausstattung des Lebensmittelgeschäfts gehörten, auf die Überfallenen so lange ein, bis sie in einer großen Blutlache zusammenbrachen und verstarben. Es wurden bei der Obduktion bis zu 70 Messerstiche festgestellt.

Ich weiß noch, dass nach der Tat Lautsprecherwagen der Polizei durch die Bürknerstraße fuhren und um Hinweise baten, die der Aufklärung des Doppelmordes dienen könnten. Tastsächlich dauerte es nicht lange, bis die beiden Täter gefasst und zu je einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt wurden. Im Zuchthaus blieb Butzke allgemein isoliert und wurde von den anderen Gefangenen überwiegend gemieden. Er arbeitete damals in der Weberei.

Zu Weihnachten des vergangenen Jahres hatte er auf der Etage über der Zentrale gestanden und den Vollzugsdienstleiter, der in der Zentrale stand, bei seinem Namen gerufen. Als dieser heraustrat, kippte ihm Butzke von oben einen Eimer Wasser über den Kopf und rief: „Frohes Fest, Herr Oberverwalter!" Die sieben Tage verschärften Arrest, die dafür gegen ihn verhängt wurden, nahm er kommentarlos in Kauf. Heidmann hatte sich allmählich dem Einfluss von Butzke entzogen und begonnen, nachdem ihn der evangelische Pfarrer in seiner Zelle aufgesucht hatte, regelrecht fromm zu werden. Er ließ in der Folge keinen Gottesdienst aus. Ich sehe ihn noch heute, wie er mit gefalteten Händen und gesenktem Kopf auf der Kirchenbank saß. Als ich 1984 erneut in Tegel meinen Dienst im Haus III als Gruppenleiter antrat, war Heidmann nicht mehr in Haft. Er soll nach 21 Jahren entlassen und in einem kirchlichen Altersheim als Arbeitskraft für anfallende Tätigkeiten in Kost und Unterkunft untergebracht worden sein.

Auf der mir zugeteilten Station B 3 verlief alles routinemäßig. Die Hausarbeiter, insbesondere der „erste Kalfaktor“, funktionierten sehr gut. Die Abendbrotausgabe ging recht schnell vonstatten und wenn ein Gefangener „die Fahne warf“, ging einer von ihnen hin und fragte, was dieser wolle, um mir das dann mitzuteilen. Eigentlich ging das zu weit, das gehörte nicht zu ihren Aufgaben. Weil es im Zuchthaus aber offensichtlich so üblich war, ließ ich es dabei bewenden.

Nach dem Einschluss gegen 18 Uhr ging der Zwischendienst nach Hause und es verblieben normalerweise sieben Bedienstete, davon ein Hauptwachmeister, als Schichtführer. Bei plötzlichen Ausfällen, zum Beispiel durch Erkrankungen, musste es auch mit sechs Kollegen gehen, so wie in der Woche, in der ich dem Spätdienst im Haus III zugeteilt war. Jeweils zwei Kollegen waren gleichzeitig auf den Türmen und wenn sie abgelöst wurden, waren für etwa 10 Minuten nur der Schichtführer und ein Kollege im Haus, der, wie die vier gerade abwesenden, mit einer Pistole nach dem Einschluss bewaffnet wurde.

Es kam der dritte Tag im Spätdienst, ein Mittwoch. Es war 20 Uhr, die beiden Türme lösten gerade ab, der Schichtführer war nicht in der Zentrale. Ich saß allein mit umgeschnallter Pistole an dem großen Tisch vor der Zentrale und blätterte in einer Illustrierten mit dem Gesicht zur Wand, was natürlich aus Polizeisicht ein Fehler war. Plötzlich sagte hinter mir jemand: „Hallo, guten Abend!" Ich drehte mich schnell um und erstarrte fast. An der gegenüberliegenden Wand stand Butzke. Ich stand auf und ging einige Meter zur Seite. Er sagte: „Ich wollt' Sie nicht erschrecken!"

Es stellte sich heraus, dass der Hausvorsteher zuweilen noch abends in seinem Büro im Verwaltungstrakt arbeitete, das heißt, dass er Berichte über Gefangene schrieb und sie sich aus diesem Grunde auch noch um 20 Uhr vom Schichtführer vorführen ließ. Dieser war jedoch mit Butzke nicht mitgegangen, sondern hatte erst den Gefangenen weggeschlossen, der vorher beim Vorsteher gewesen war. Ich hatte anschließend dem Schichtführer schwere Vorwürfe gemacht und auf mögliche Folgen hingewiesen, wenn mich Butzke angegriffen hätte, um an meine Pistole zu kommen. Schließlich könne er mit dieser durch seine Polizeiausbildung mühelos umgehen und was hätte er schon zu verlieren? Der Schichtführer entschuldigte sich dann auch. Ab sofort wurden die Türme versetzt abgelöst, sodass immer mindestens drei Bedienstete anwesend waren.

Bei Butzke hat sich Jahre später sein Schicksal erfüllt. Eines Morgens war er beim Aufschluss in seiner Zelle am Tisch, mit dem Kopf auf den Händen, tot aufgefunden worden. Er soll einem Herzinfarkt erlegen sein.

Zurück ins Stammhaus

Nach zwei freien Tagen nahm ich meinen Dienst im Haus II wieder auf. Mein Einsatz, hauptsächlich auf meiner Station 7, war zur reinen Routine geworden. Der Dienstplan war so gestaltet, dass sich die Dienstfolgen von einem Monat zum anderen sehr ähnlich waren. Durch häufigere Diensteinsätze sammelten sich zuweilen Gutstunden an, die dann auf Antrag als freie Tage abgegolten werden konnten. Auch ich kam in den Genuss, eine ganze Woche frei zu bekommen, denn jetzt, nach einem Jahr, gehörte ich fast schon zum Stamm. Ich hatte bisher nicht einen einzigen Tag wegen Krankheit gefehlt. Das war im Dienstbetrieb durch die Belastung im Schichtdienst nicht die Regel. Zu Weihnachten hatte ich Heiligabend frei, jedoch zu Silvester Nachtdienst. Erfahrungsgemäß war es dann im Verwahrhaus ziemlich unruhig. Es musste davon ausgegangen werden, dass sich die Gefangenen, insbesondere in den Gemeinschafszellen, „Aufgesetzten“ herstellten. Dazu wurde zumeist über mehrere Wochen Brot, Obst, zuweilen Pflaumenkompott, in Wasser angesetzt und etwas Backhefe, die in der Bäckerei gegen Tabak eingetauscht wurde, zugefügt. Dieses Gebräu konnte nach dem Gärungsprozess durchaus alkoholische Wirkung erzielen.

Es wurden in den Verwahrhäusern schon Wochen vor Jahresende immer wieder Zellenkontrollen durchgeführt, um ggf. Selbstgebrautes aufzufinden. Waren wir erfolgreich und der Gefangene zum ersten Mal ertappt wurde, forderten wir ihn auf, den für ihn wertvollen Inhalt des Gefäßes, in welchem der „Aufgesetzte" hergestellt worden war, in das Toilettenbecken zu kippen. Das war dann ganz furchtbar für den Betroffenen, waren doch die ganze Mühe und die eventuellen Kosten vergeblich gewesen. Weitere Sanktionen hatte er dann nicht zu befürchten. Einige wenige hergestellte Getränke wurden immer übersehen und das machte sich dann am Silvestertag bemerkbar. Ohne gegenwärtige Praxis beim Trinken von alkoholischen Getränken ging es relativ schnell, dass die betreffenden Gefangenen einen Schwips bekamen. Sie reagierten ganz verschieden. Einige bekamen einen sogenannten „Moralischen", weil sie unter Verschluss und fern von ihren eventuellen Frauen oder Freundinnen waren. Andere kamen so richtig in Stimmung und wollten sich durch Brüllen oder lautes Mitsingen der im Radio gesendeten Musik bemerkbar machen. Über die Lautsprecher in jeder Zelle wurden täglich Radiosendungen übertragen, normalerweise bis 22 Uhr, Silvester bis 00.30 Uhr. Jeder Lautsprecher hatte nur einen Schalter zum An- und Ausstellen. Das Radioprogramm wurde übermittelt von der Rundfunkzentrale im Hause und von Gefangenen bedient. Die Programme erstellten allgemein ebenfalls Gefangene für eine Woche im Voraus, die dann von dem Hausverwalter genehmigt werden mussten.

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