Lori Moore - Was Mörder nicht wissen ...

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So zart und schön der Norden sein kann, so mörderisch zeigt er sein Gesicht. Eine erbarmungslose Mörderjagd beginnt. Kommissar Norwin Moon kämpft sich durch ein Labyrinth von Lügen, Verdächtigungen, falsch gelegten Spuren, sexueller Ausbeutung und hässlichen Verbrechen der Schwerkriminalität. Dabei wird er von Kriminal-Assistent Nils Light unterstützt.
Bei einem Verdacht auf eine nicht natürliche Todesart wird die Rechtsmedizinerin Linda Medi im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes tätig. Sie arbeitet mit modernsten Hightech-Geräten des Instituts der Rechtsmedizin und unterstützt die Kommissare bei der Mordermittlung.
Gemeinsam lösen die Kommissare Moon und Light sieben spannende, oft beklemmende Mordfälle, die Einblicke in die dunkle Seiten der Menschheit geben.

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„Es ist besser, Sie kooperieren mit uns.“

Light holt Kaffee, damit Aabid P. in entspannter Atmosphäre reden kann.

„Es ist zum Streit gekommen, ich konnte es nicht ertragen, dass meine ehemalige Freundin mit mir Schluss gemacht hat. Als ich bei ihr war, musste sie kurz auf die Toilette und in dieser Zeit habe ich ihr Handy angeschaut. Dort habe ich Fotos von ihr mit einem anderen Mann gesehen, da bin ich durchgedreht.“

„Was genau ist dann passiert?“

„Es gab ein Gerangel. In blinder Wut habe ich sie am Hals gepackt, gewürgt und mit dem Kopf an die Türrahmenkante geschlagen.“

„Weiter.“

„Im Kampf habe ich ihr die Weinflasche auf den Kopf geschlagen.“

„Da fehlt noch was!“

„Ich bin wütend in die Tiefgarage zu meinem Auto gerannt. Im Handschuhfach hatte ich eine Pistole. Bin dann in voller Wut zurück in die Wohnung gegangen. Sie stand blutend im Badezimmer. Von der Badezimmertüre aus habe ich auf sie geschossen und habe dann fluchtartig die Wohnung verlassen.“

Er erzählt das so, als wäre das ein ganz normale Sache. Moon und Light erlebten die andere Seite, wie dank des Einsatzes der Kriminaltechniker am Tatort Beweise sichergestellt werden konnten, die zur Aufklärung dieses Mordfalles führten. Nur dank dieser Beweiskette mit den vielen Forensikern im Labor konnte Aabid P. des Mordes überführt werden. Aabid P. war total verstört, weil er sich nicht vorstellen konnte, was Mordermittler alles herausfinden und wissen.

Moon hat eine Aufgabe für Light: „Kannst du Chris W. (Mann B) zur Befragung aufbieten und abholen? Es gibt da ein paar Fragen.“ Am späteren Nachmittag können sie Chris W. befragen. Er ist total entsetzt, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass Corine L. verstorben ist, ermordet wurde.

Norwin beginnt direkt mit der Befragung: „Wo waren Sie in der Tatnacht?“

Weinerlich antwortet er: „Wieso fragen Sie mich das? Ich habe Sie nicht umgebracht.“

„Wir haben Ihre DNA auf der Weinflasche und auf dem Glas gefunden. Für uns sind Sie ein Verdächtiger im Mordfall Corine L.!“

Chris W. realisiert, dass er die Wahrheit sagen muss. „Corine L. und ich sind befreundet. An diesem Vorabend hatten wir Sex zusammen. Wir haben noch Wein getrunken, so gegen 23:00 Uhr bin ich nach Hause gefahren.“

„Können Sie das beweisen?“

„Ja, kann ich.“

Kommissar Moon klärt das ab und es kann einwandfrei nachgewiesen werden, dass Chris W. zur Tatzeit und in der Nacht nicht in der Wohnung war. Seine Eltern bestätigen dies auf dem Polizeirevier und die Handy-Ortung zeigt, dass er an seinem Wohnort war.

Aabid P. wird in Gewahrsam genommen und des Mordes angeklagt. Die Mordermittler erstellen ihre Protokolle und Beweismittel zuhanden der Staatsanwaltschaft.

Da es sich nicht um einen Indizienprozess handelt, sondern um eine Anklage mit erdrückenden Beweismitteln, ist die Anwesenheit (Zeugenaussage) an der Gerichtsverhandlung durch die Kommissare Norwin Moon und Nils Light nicht erforderlich.

Chronik des Verbrechens

Aabid P. hatte immer mal wieder Eifersuchtsanfälle. Die Polizei musste mehrmals ausrücken und schlichten. Dies war sicher ein Grund, weshalb das Opfer Corine L. die Beziehung aufgelöst hatte. Am Tage des Mordes gab es eine Eskalation. Der Angeklagte Aabid P. hat auf dem Handy von Corine L. Fotos eines anderen Mannes gesehen. Vor blindwütiger Eifersucht rastete er aus. Er würgte sie, schlug sie mit dem Kopf gegen den Türrahmen. Dann nahm er die Weinflasche und schlug ihr diese auf den Kopf. Anschließend holte er aus seinem Auto eine Pistole. In diesem Moment hat er beschlossen, das Opfer eiskalt zu erschießen. Er ging zurück in die Wohnung und erschoss sie. Auf leisen „Sneaker“-Sohlen lief er schnellen Schrittes die Treppen runter und wieder hinauf. Im Mehrfamilienhaus hat ihn niemand gesehen und gehört. Der Tod kam auf leisen Sohlen. Ein eiskalter skrupelloser Mörder. Eine verwerfliche Auslöschung eines Menschenlebens.

Gerichtsverhandlung (Hauptverfahren)

Um 08:45 Uhr werden die Türen zum Gerichtsgebäude geöffnet.

09:00 Uhr Verhandlungsbeginn.

Es geht um den Straftatbestand des Mordes. Aabid P., der mutmaßliche Mörder, wird mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Er trägt Jeanshose, Kurzarmhemd und schwarze Turnschuhe.

Der Verteidiger setzt sich sofort in Szene Strafverteidiger: „Ich verlange, dass die Verhandlung verschoben wird.“

Richter: „Das Gericht stützt sich auf die Einschätzung des gewählten Gutachters.“

Strafverteidiger: „Ich bin damit nicht einverstanden.“

Richter: „Begründung?“

Strafverteidiger: „Ich begründe dies damit, dass meinem Mandanten mehrere Ärzte psychotische Störungen attestiert haben. Der Beschuldigte leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Stimmung und Emotionen sind durch Impulsivität und Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen charakterisiert. Der Angeklagte leidet unter massiven Ängsten vor dem Alleinsein und instabilen Beziehungen. Der vom Gericht gewählte Gutachter ist anderer Ansicht, damit bin ich als Strafverteidiger nicht einverstanden.“

Der Generalstaatsanwalt fordert, diesen Antrag anzuweisen mit der Begründung: „Am Gutachten gibt es keine Mängel. Auch mit Störungen kann man voll schuldfähig sein“, begründet er.

Der mutmaßliche Mörder wird befragt

Der Richter entscheidet, dass der Antrag des Verteidigers später behandelt wird. Der Beschuldigte Aabid P., der seine Ex-Freundin getötet hat, wird befragt.

Anwalt: „Die Tat wird nicht bestritten, doch der Tatbestand des Mordes wird zurückgewiesen.“

Richter zum Angeklagten: „Was sagen Sie dazu?“

Der Angeklagte bestreitet, dass es Mord war.

Aabid P.: „Ich habe aus Notwehr gehandelt.“

Richter: „Deshalb sind Sie zu Ihrem Auto gegangen, haben die Pistole geholt und Ihre ehemalige Freundin brutal hingerichtet!“

Die Strategie des Strafverteidigers ist klar. Im Strafgesetzbuch wird Mord wie folgt beschrieben:

„Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Deshalb plädiert der Verteidiger auf Notwehr.

Wegen seiner Mutter und der Tat ist er traumatisiert.

Richter: „Sie sagten, Sie selber fühlen sich von der Tat traumatisiert. Sie sagen auch, dass Sie die Tat nicht behandelt haben möchten, weil Sie sich damit nicht befassen möchten. Was sagen Sie dazu?“

„Darüber zu sprechen, fällt mir schwer. Ich kann mich auch nicht mehr richtig daran erinnern“, sagt der mutmaßliche Mörder. Er erwähnt: „Meine Mutter hat mich einmal sehr gekränkt. Dadurch ist es für mich schwierig, aus mir herauszukommen und über meine Gefühle zu reden.“

Der Täter spricht das Thema mit der Mutter immer wieder an.

Hat ihn der Verteidiger darauf getrimmt?

Richter: „Weshalb haben Sie Ihre Ex-Freundin getötet?“

Aabid P.: „Was ich getan habe, war mir nicht bewusst. Gibt es Menschen, die jemanden gerne töten?“

Jetzt will er seine Tat verniedlichen: „Manchmal passieren solche Sachen. Das kann jedem Menschen passieren.“

Richter: „In der Vernehmung haben Sie gesagt, dass Sie legitimiert seien, eine Bestrafung vorzunehmen. Sie hätten das Recht, Ihre Ex-Partnerin zu töten, weil sie untreu war! Sie wäre fremdgegangen. Wir haben Sie dazu befragt, ob Sie konkrete Beweise hätten. Damals sagten Sie Nein.“

Der Verteidiger macht auf Mitleid

Er stellt dem mutmaßlichen Killer, seinem Mandanten, die Frage: „Wie ist es Ihnen vor der Tat gegangen?“

Aabid P. antwortet: „Zwei Monate vor der Tat habe ich versucht, mir das Leben zu nehmen.“

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