Eduard Devrient - Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift

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Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift: краткое содержание, описание и аннотация

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Es fehlt nicht an Stimmen, welche jede Unterstützung des Theaters verwerfen und verlangen: es solle ganz frei gegeben, d. h. sich selbst und der Concurrenz der Privatunternehmung überlassen werden; es solle aus eigener Kraft bewähren: was es werden und was es der Nation nützen könne.

Aus dieser Forderung spricht eine untergeordnete Anschauung der Kunst überhaupt: Alles, was die Menschheit bilden und veredeln soll, muß vom Staate gestützt, vom bloßen Erwerbe unabhängig gemacht werden; das gilt von der Kunst, wie von der Schule und der Kirche. Die Concurrenz ist in unsern Tagen, selbst in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, verdächtig geworden, und sicherlich birgt sie ein so starkes Moment der Verführung zu schlechten Hülfsmitteln, daß sie von den Maßregeln zur Hebung der Künste ein für allemal ausgeschlossen sein sollte. Privatindustrie, in Pachtverhältnissen wie in selbständigen Unternehmungen, kann, bei den Bedingungen unserer Zeit, dem Theater kein höheres Gedeihen bringen; ohne den Rückhalt kräftiger Geldunterstützung, welche den Bühnen Unabhängigkeit von der geldbringenden Menge sichert, ist ihre Führung nach reinen Grundsätzen unmöglich. Die Erfahrungen der Geschichte und unsere täglichen Erlebnisse beweisen es, daß alle Bühnen, welche auf Selbsterhaltung angewiesen sind, kleine und große, den Kampf der reinen Kunstrichtung gegen die Forderungen der materiellen Existenz nicht bestehen können. Männer wie Schröder selbst sind ihm unterlegen, auch seine Direction zielte zuletzt nur auf Gewinn.

Befreit aber soll die Kunst allerdings werden, befreit von allen Bedingungen, die ihrer Natur zuwider sind, unter denen die erste die der unbedingten Abhängigkeit vom Erwerbe ist. Frei auf sich selbst und ihre hohe Bestimmung: den Menschen die Menschheit darzustellen, dem Volke das Leben der Völker abzuspiegeln, soll die dramatische Kunst gestellt werden. Unabhängig von der Herrschaft des Geschmacks einzelner Standesschichten, seien es die höchsten, seien es die niedrigsten, nur auf die Vernunft und den besseren Willen der Nation gestützt, soll sie die Opposition gegen das wandelbare Urtheil der Massen halten können, eine unbestechliche Priesterschaft der Wahrheit und des Adels der menschlichen Natur.

Diese Freiheit aber der Schaubühne kann nur auf dem Boden einer höheren Gesetzlichkeit stehen, einer ernsten Verpflichtung zur Treue gegen ihre Bestimmung. Streng gehalten muß sie werden: der Nation zu leisten, was diese berechtigt ist von ihr zu fordern.

Kein Zweifel also, daß die Staatsregierung selbst die Schaubühnen des ganzen Landes unter ihre Oberleitung nehmen muß, daß dasjenige Ministerium, welches die Erziehung und Veredlung des Volkes zur Aufgabe hat, welches Religion, Wissenschaft und Kunst – diese dreieinige Beglaubigung unserer höhern Natur – in ihrem Zusammenwirken überwacht, nicht länger säumen darf sich auch der Schauspielkunst zu bemächtigen.

Nehme Niemand Anstoß an der frivolen Miene, die noch die Bühne unserer Tage zeigt und die sie der Verbindung mit Schule und Kirche unwerth zu machen scheint; ihrer inneren Natur nach ist Schauspielkunst zu hohen Dingen bestimmt, bei allen Völkern war sie die Trägerin des ursprünglichen Gottesdienstes. Auch muß durch diese einzige Maßregel: die Bühne zur Staatsanstalt zu erklären, unausbleiblich ihre ganze Beschaffenheit sich verwandeln.

Soll aber die Grundlage der nothwendigen Theaterreform in Uebertragung der Oberleitung, von der unverantwortlichen Autorität des Hofes auf die, dem Lande verantwortliche, der Regierung, bestehen, so darf dabei doch nicht aus den Augen gelassen werden: was die Hoftheater der Kunst genützt haben, damit diese Vortheile einem neuen Zustande der Dinge möglichst erhalten werden. Allen Glanz, alle Sicherstellung und Würde, alle äußere Vervollkommnung und Achtung verdankt das Theater dem Schutze und der Intimität der Höfe. Ohne das bisherige Verhältniß der Zugehörigkeit würde kein Theater so hoch dotirt, würden die Ansprüche des Publikums daran nie so hoch gesteigert worden sein. Auch hat der gewähltere Geschmack der höheren Gesellschaft allem künstlerischen Streben nach Adel, Feinheit, Grazie und Eleganz, den derberen Forderungen des großen Publikums gegenüber, einen wichtigen Rückenhalt dargeboten. Alles dies darf künftig nicht verloren gehen.

Nicht nur die bisherigen Geldzuschüsse, auch der permanente Antheil des Hofes muß dem Theater erhalten bleiben.

Der hin und wieder laut gewordene Vorschlag: das Theater lediglich zur Landessache zu machen und dem Fürsten anheim zu geben, seine Logen darin zu bezahlen – wie dieß in Frankreich und England üblich – ist unbedingt und aus Staatsprincip zurückzuweisen. In jedem wahrhaften Nationalinstitute muß der Erste der Nation, der Träger der Majestät des Volkes, ohne alle Bedingung zu Haus sein, und sein Interesse an der Kunst zu nähren muß ein Antrieb des Ehrgeizes bleiben.

Allerdings wird es selbst politisch consequent sein, in dieser Zeit, welche die Fürsten von Verantwortung frei zu machen trachtet, den Höfen auch die für das Theater – dessen Oeffentlichkeit unablässige Angriffe jedes Einzelnen herausfordert – abzunehmen; aber damit darf doch, zum Vortheil der Kunst, das Protectorat der Fürsten nicht aufgegeben werden.

Der Landesfürst hat nur die Organe seines Willens zu wechseln, anstatt Hofbeamten, die von seiner Willkür abhängig, die Oberleitung des Theaters Staatsbeamten zu übergeben, die außer ihm auch dem Lande verantwortlich sind.

Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unserer staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse muß auch das Theater ergreifen; es kann nicht anders sein, denn das Theater ist zu jeder Zeit das kleine Spiegelbild des großen Außenlebens gewesen. Jetzt kommt es darauf an: was es dem Vaterlande werden soll?

Wie vor hundert Jahren alle Stimmen die Höfe um Schutz für die heimathliche Kunst anriefen, wie es als eine That ruhmwürdigen Patriotismus gepriesen wurde, wenn ein Fürst seinen Mantel über ein Nomadenhäuflein deutscher Comödianten ausbreitete, so blicken die Freunde der Kunst und des Vaterlandes jetzt wieder auf die Fürsten, verhoffend: sie werden die erste Wohlthat durch die zweite, großmüthigere vollenden, sie werden den verweichlichenden Gnadenmantel zurückschlagen und den üppig aufgeschossenen Pflegling ihrer Gunst in die ernste Pflicht: der höheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu sein, entlassen.

III

Nun aber die praktische Ausführung dieser tiefgreifenden Theaterreform! Was ist zu thun, wenn sie den angekündigten Zwecken entsprechen soll?

Hier meine Vorschläge:

Der Landesfürst überträgt dem Ministerium für Cultus, Wissenschaft u. Kunst, neben der Oberaufsicht über die Institute für Musik und bildende Künste – Conservatorien, Akademien, Museen – auch die über die bisherigen Hoftheater. Er gewährt die Uebertragung der Summen, welche die Hofkasse bisher jährlich zur Erhaltung des Theaters zugeschossen, auf die Staatskasse. Alle Unterstützungen und Vortheile, welche andre Theater des Landes von Staats wegen genießen, so wie die Aufsicht über dieselben, welche bis jetzt meistentheils von dem Ministerium des Innern ausgeübt worden, alles dieß wird ebenfalls in die Hand des Cultusministeriums gelegt, so daß die Staatspflege aller Kunst im ganzen Lande durch eine Abtheilung dieses Ministeriums vollkommen vertreten und ihr organisches Leben gesichert ist.

Der Beamte, dem die Generaldirection der Landesbühnen übertragen wird, braucht keine specielle Kenntniß vom Theaterwesen zu besitzen; – er soll sich in die künstlerische Thätigkeit nicht mischen – ein ästhetisch gebildeter Sinn, das genaue Verständniß dessen, was die Bühne für die höhere Volksbildung zu leisten habe, ein richtiger administrativer Ueberblick werden die Erfordernisse für dieses Amt sein. Eine würdige persönliche Repräsentation wird die Wirksamkeit dieses Beamten wesentlich unterstützen. Erleichtern wird es die Theaterreform, wenn bisherige Hofintendanten von geeigneten Fähigkeiten, in dieses Ministerialamt eintreten. In welcher Weise dasselbe auf die eigentliche Theaterdirection einzuwirken hat, wird sich aus der Organisation derselben ergeben.

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