Alexandre Dumas der Ältere - Die Prinzen von Orleans
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Nur der Tod brachte sie zum Weichen; sie kämpften mit dem Muthe der Verzweiflung. Sie wußten mit Ergebung zu sterben.
Der Hof entzog dem Parlamente die Instruction des Prozesses; der Herzog v. Orleans schrie laut gegen diesen Mißbrauch der Gewalt, 4 4 Jetzt sind auf eben die Weise die politischen Prozesse der Jury entzogen; und die Pairs-Kammer hat den Auftrag, die Schriftsteller und Verschwörer, die sich etwas zu laut über den jetzigen Zustand der Dinge vernehmen lassen, zu richten. »Man kann auf eine Majorität in dieser Kammer sicher rechnen.
bald aber, angeklagt, ein Mitschuldiger der Aufrührer zu sein, beeilte er sich, öffentlich zu erklären, und durch einige Journale publiciren zu lassen, daß er über diese Anklage sehr betrübt sei und hoffe, das Publikum werde ihn nicht für einen Theilnehmer des Complotts halten.
»Die Wahrheit,« fügte er hinzu, »wird bald genug bekannt werden; ich weiß, wer die wahren Anstifter des Aufruhrs sind, zu dessen Theilnehmer man mich machen will; ich kenne sie, und werde die Gerechtigkeit des Königs gegen sie aufrufen; ich werde sie angeben, sie den General-Staaten anzeigen, damit sie von denselben gerichtet werden; die strengste Gerechtigkeit werde ich gegen sie aufrufen; und ich erkläre hiermit feierlich, daß ich meine Anklage veröffentlichen werde.«
So verrieth Philipp-Egalité die, deren Sache er angehört hatte! Die Ereignisse waren mit unerhörter Schnellligkeit einander gefolgt, man vergaß darüber sein Versprechen, die Anstifter des Aufruhrs namhaft zu machen, und er hielt sich an seine Zusage nicht mehr für gebunden. Er ging zu Reveillon, mit dem er sich vereinigte, den Schuldigen ausfindig zu machen . Sie wählten einen Priester, Namens Leroi, der wegen seiner verderbten Sitten berüchtigt und so arm war, daß er nicht die Mittel aufbringen konnte, um sich mit Erfolg gegen Richter, die von der Verworfenheit erkauft waren, zu vertheidigen. Dennoch gaben die Richter des Chatelet, ihn frei, denn keiner der verhafteten Aufrührer erinnerte sich, ihn bei Hurin oder Reveillon gesehen zu haben. Dieser Letztere ließ sich von Orleans bereden, Leroi bei dem Parlamente zu verklagen. Louis Philipp hatte mehre Berathungen mit seinen Genossen, in welchen beschlossen wurde, falsche Zeugen gegen Leroi zu erkaufen. An dem Tage wo der Prozeß eröffnet wurde, kam Reveillon sehr früh zum Herzoge. Man hat bis jetzt nicht gewußt, was sie zusammen verhandelten, doch bin ich im Stande es mitzutheilen:
»Nun!« sagte Orleans, »ich habe über einen bessern Plan nachgedacht, als der war, den wir neulich gefaßt hatten. Leroi darf nicht vor dem Parlament erscheinen«
»Und wie ihn daran verhindern?« fragte Reveillon.
»Nichts ist einfacher als dieses. Er ist furchtsam; man muß ihm weis machen, daß das Publikum im höchsten Grade gegen ihn eingenommen ist, und daß er, schuldig oder nicht, auf jeden Fall festgesetzt und verurtheilt werden wird.. . . Er ist feige, ist mißtrauisch. . . «
»Aber, wenn er heute nicht erscheint, wird das Parlament ihm einen andern Termin setzen.«
»Dazu darf es nicht kommen; denn wir müssen uns feiner entledigen .«
Und so geschah es. Leroi ging, ehe er sich nach dem Parlamente verfügte, in ein Kaffeehaus. Dort umringten ihn einige Repräsentanten der orleanistischen Partei, die ihn den ganzen Morgen nicht aus den Augen verloren hatten;. . . sie bedauerten ihn, versicherten ihn, er werde auf dem Grève-Platze hingerichtet werden, wenn er das Decret seiner Verhaftung, welches nicht ausbleiben könne, abwarte,. . . er verließ dies Kaffeehaus. . . er erschien nicht vor dem Parlamente. Man hat ihn nicht wieder gesehen. . .
Kurze Zeit nach dieser Begebenheit ließ Louis Philipp v. Orleans falsche Papiere machen und dieselben durch einen gewissen Leguerre an der Disconto-Casse präsentieren, es waren für fünfzigtausend Thaler. Diese Bons waren Necker unterzeichnet und wurden bezahlt. Als sie Necker vorgelegt wurden, erkannte derselbe die Unterschrift nicht als die seinige an; doch eine Gleichgültigkeit, welche beleidigenden Argwohn gegen ihn erweckte, ließ ihn die Sache unbeachtet lassen und keine Untersuchung gegen die Fälscher veranlassen.
Endlich wurden die General-Staaten eröffnet: Louis Philipp erschien daselbst mit den Deputirten des dritten Standes und weigerte sich, seinen Platz an der Spitze der Prinzen von Geblüt einzunehmen. Als Ludwig XVI. ihm darüber bittere Vorwürfe machte, antwortete der Herzog:
»Sire, meine Geburt giebt mir immer das Recht, mich an die Seite Ew. Majestät zu setzen; aber in diesem Augenblick glaube ich mich zu Denen halten zu müssen, die mich zum Deputirten erwählt haben.«
Der Plan dieses Werks gestattet mir nicht, die Sitzungen der General-Staaten zu beschreiben und mich bei Thatsachen aufzuhalten, die sich nicht auf die Orleans beziehen. Das Betragen desjenigen von ihrer Familie, von dem hier die Rede ist, erregte eine dumpfe Sympathie. Ein Prinz von Geblüt entsagte den Vorrechten seiner Geburt, um sich zwischen die Abgeordneten der Bürgerschaft zu setzen! Das war etwas Unerhörtes. Seine Popularität gewann dadurch: er hatte das Talent, den Enthusiasmus des großen Haufens zu erregen; er legte dem Glauben des Publikums Schlingen, in denen es sich einen Augenblick fangen ließ. In einer der Adelskammern hielt Orleans eine Rede, als einer der Anwesenden, von der Hitze belästigt, laut ausrief:
»Oeffnet das Fenster!«
Orleans, glaubend, daß man ihn hinauswerfen wolle, erschrak, erbleichte und sank ohnmächtig um. Man brachte ihn in einen Nebensaal, ließ ihn Salze und Wohlgerüche einathmen, und knöpfte seine Kleider auf, um das Athemholen zu erleichtern; aber wie groß war das allgemeine Erstaunen, als man sah, daß er einen Brustharnisch trug. 5 5 Man behauptet, daß der Sohn Egalités auch einen Brustharnisch trägt. Die Erfolglosigkeit der zahlreichen Attentate gegen seine Person, die seit 1830 statt gefunden haben, giebt dieser Vermuthung große Wahrscheinlichkeit.
Dessen ungeachtet hatte er eine bedeutende Majorität; er hatte eine unbeugsame Beharrlichkeit und es gelang ihm, in einer Versammlung folgende Beschlüsse zu veranlassen:
»1) Montag, den 13. Juli 1789, allgemeiner Aufstand in der Hauptstadt und den Provinzen, und dann wird man die so Gelegenheit benutzen, um den Herzog von Orleans als General-Lieutenant, oder Regenten des Königreichs zu proclamiren.
»2) Wird vorläufig Alles aufgeboten werden, um die Noth allgemein zu machen, damit die Bürgerschaft gezwungen wird, zu den Waffen zu greifen.
»3) Ermordung des Flesselles, Stadtschultheißen von Paris; Berthier’s, Intendanten von Paris; Foulon’s, seines Schwiegervaters; Durocher’s, Oberbefehlshabers der Marechaussée; Pinet’s, Wechselagenten des Baron von Besenvas, des Baron von Breteuil, des Grafen Artois, des Prinzen Condé, des Prinzen Conti, des Marschall von Broglie, des Prinzen von Lambes, des Abbé Maury, des Herrn von Aligre, ehemaligen ersten Präsidenten des Parlamentes von Paris; und der Herren von Eprémesnil und von Lefebre d’Ammécourt, Parlamentsräthe.
»4) Tod Jedem, der dem Aufkauf des Getreides Hindernisse in den Weg legt, namentlich dem Müller Sauvage zu St.-Germain en Laye; dem Pächter Thomasin in der Nähe desselben Ortes, dem Cuveau, Mairie-Adjunkt zu Mans; dem Chatal, Maire zu St. Denis; dem Manssion, Intendanten von Rouen; dem Belboeuf, General-Procurator des Parlaments von Rouen.
»5) Plünderung und Anzündung aller Schlösser von Aristokraten, wo man hin gelangen kann.
»6) Niedermetzlung aller Royalisten, die Frankreich nicht verlassen werden.« –
Man wird sich vielleicht wundern, auf dieser Proscriptionsliste auch den Namen Pinet’s, eines der Mitschuldigen Orleans, zu finden. Das kam daher, daß Pinet sehr reich geworden war: Philipp-Egalité wollte ihn beerben. Uebrigens erklärte Pinet öffentlich, der Herzog sei ein ehrloser Ränkemacher und Mörder. Unter den über Philipp Egalité gefällten Urtheilen ist besonders anzuführen, was Mirabeau von ihm sagt:
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