Das Verhältnis des Babenbergers zum Kaiser gestaltete sich in den folgenden Jahren indessen zunehmend enger und rückte schließlich als Höhepunkt sogar die Königswürde für den Herzog in greifbare Nähe. Der Dichter Tannhäuser sah die Krone schon über dem Haupt des Babenbergers schweben. Gleichsam um sie abzuholen, kam der Herzog im Juni 1245 zum kaiserlichen Hoftag nach Verona. Die Verhandlungen waren bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, derart, dass ein bis in die Einzelheiten ausgefeilter Urkundenentwurf vorlag. Die beiden Herzogtümer Österreich und Steiermark sollten zu königlichem Rang und der bisherige Herzog zum König erhoben werden. Krönung und Weihe würden am Kaiserhof stattfinden. Ein Wahlrecht sollte es nicht geben, sondern die Krone nach Primogeniturerbfolge dem jeweils ältesten aus der Nachkommenschaft zukommen. Überraschenderweise blieb es in Verona beim Entwurf, und Herzog Friedrich II. brachte anstelle der Krone von dort nur eine Bestätigung des Privilegium minus nach Hause mit. Ob das Scheitern des Königreichsplans tatsächlich an der Weigerung der Nichte des Babenbergers lag, den Kaiser zu heiraten, lässt sich nicht beweisen. Es fällt aber doch auf, dass Gertrud, die der Kaiser als seine zukünftige Gemahlin nach Verona eingeladen hatte, ihren herzoglichen Onkel nicht dorthin begleitete.
Im Zeichen des böhmischen Löwen: König Ottokars Glück und Ende
Am 15. Juni 1246 fand der letzte männliche Babenberger Herzog Friedrich II. in siegreicher Schlacht gegen den ungarischen König den Tod. Das tragische Ende des kinderlosen Herzogs ließ ein Machtvakuum zurück, in das bald Kräfte von allen Seiten zu stoßen versuchten. Während Kaiser Friedrich II. das schon 1236/37 Begonnene vollenden und die babenbergischen Herzogtümer unter seine unmittelbare Herrschaft bringen wollte, erhoben Schwester und Nichte des letzten Babenbergers, gestützt auf das im Privilegium minus verankerte weibliche Erbrecht, Anspruch auf die Nachfolge. Darin bestärkte sie Papst Innozenz IV. Er favorisierte die Nichte des Babenbergers, Gertrud, die sich 1248 mit Markgraf Hermann von Baden vermählte. In den babenbergischen Ländern blieb die Lage jedenfalls unübersichtlich, denn weder die vom Kaiser eingesetzten Statthalter noch das Herzogspaar Hermann und Gertrud konnten sich durchsetzen. Als 1250 der Stauferkaiser und Hermann von Baden fast gleichzeitig starben, schob sich der Adel der Herzogtümer Österreich und Steiermark endgültig in den Vordergrund der politischen Bühne. Die großen Landesministerialen sahen sich in beiden Ländern faktisch in den Stand versetzt, über ihren zukünftigen Landesfürsten zu entscheiden. Ja die Steirer zögerten nicht, diesen Anspruch in die alte Georgenberger Handfeste hineinzuschreiben. Das war die Stunde des jungen Markgrafen von Mähren Přemysl Otakar II. (geb. 1233). Eine Gruppe österreichischer Ministerialen trug 1251 dem Sohn König Wenzels von Böhmen in Prag die Herrschaft im Herzogtum Österreich an. Der Markgraf fand auf seinem Zug über Enns nach Wien rasch allgemeine Anerkennung. Im Februar 1252 heiratete er, zur Stärkung seiner Legitimität, die wesentlich ältere Margarethe, Schwester des letzten Babenbergers Friedrich. Die größte Gefahr für Otakar ging vom ungarischen König Bela aus, der sich zum Anwalt der jüngeren Babenbergerin Gertrud machte und in Teilen des steirischen Adels Anklang fand. Unter päpstlicher Vermittlung teilten sich der ungarische König Bela und Přemysl Otakar, seit 1253 böhmischer König, schließlich im Ofener Friedensvertrag (3. April 1254) das babenbergische Erbe auf. Für den böhmischen König sollte dies keinen endgültigen Verzicht auf die Steiermark bedeuten. Schon wenige Jahre später brach die ungarische Herrschaft dort nämlich zusammen, und eine siegreiche Schlacht gegen König Bela von Ungarn bei Groißenbrunn am Marchfeld öffnete Přemysl Otakar die Tore der Steiermark (1261). Das folgende Jahrzehnt sieht den böhmischen König im Zenit seiner Macht. In den Bann des mittlerweile weitaus mächtigsten Fürsten des Reiches geriet bald auch das Erzstift Salzburg, wo mit Herzog Wlodizlaus (Ladislaus) von Schlesien 1265 ein Vetter Otakars zum Metropoliten gewählt wurde. Als der Kärntner Herzog Ulrich III. 1269 kinderlos starb, nahm der böhmische König mit Berufung auf eine testamentarische Verfügung des Spanheimers (Poděbrader Vermächtnis) auch Kärnten in Besitz. Bis an die Adria schien sich die Herrschaft des Böhmenkönigs zu erstrecken, nachdem er auch im Patriarchat Aquileia als Generalstatthalter Herrschaftsrechte ausüben konnte.
Die Reichsbildung König Přemysl Otakars II. 1251–1276
Und doch war die außerböhmische Herrschaft des Přemyslidenkönigs auf schwachen Fundamenten gebaut. Nur um den Preis weitreichender Zugeständnisse, die im Landfrieden von 1254 niedergeschrieben wurden, hatte Otakar die österreichischen Ministerialen für sich gewinnen können. Als der König nach 1260 versuchte, diese Zugeständnisse teilweise zurückzunehmen, ließ dies die Zahl der adeligen Unterstützer Otakars rasch wieder zusammenschmelzen. Hartes Durchgreifen des Königs gegen vermeintliche und tatsächliche Verschwörer aus dem Adel tat ein Übriges. Gleichzeitig wurde die Legitimität der otakarischen Herrschaft in Österreich durch die Trennung von der Babenbergerin Margarethe erheblich beschädigt. Obwohl noch mit dieser verheiratet, vereinbarte Otakar im Wiener Friedensvertrag von 1261 eine Eheschließung mit Kunigunde, einer Enkelin des ungarischen Königs Bela IV., die ihm den von der Babenbergerin nicht mehr zu erhoffenden Erben schenken sollte. Die Ehe mit Margarethe ließ Otakar daraufhin annullieren.
Freilich erst die Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg zum römisch-deutschen König am 1. Oktober 1273 veränderte alles. Zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten gab es wieder ein handlungsfähiges Reichsoberhaupt, das sich nicht nur als Zuflucht für sämtliche oppositionellen Kräfte im Herrschaftskomplex des böhmischen Königs anbot, sondern auch die unzureichende reichsrechtliche Legitimation der außerböhmischen Herrschaft Otakars offenbar werden ließ. Tatsächlich besaß der böhmische König nur eine schriftliche und ohne die erforderliche Zustimmung der Reichsfürsten ausgesprochene Belehnung mit Österreich und der Steiermark durch Richard von Cornwall aus dem Jahre 1262. So dürfte sich der Přemyslide schon bald mit Revindikationsforderungen König Rudolfs konfrontiert gesehen haben. Doch erst, als Rudolf die formelle Anerkennung seines Königtums durch den Papst erreicht hatte und der böhmische König damit zusehends in politische Isolation geriet, setzte der Habsburger das reichsrechtliche Verfahren gegen Otakar 1274 in Gang. Die Klage lautete dann nicht mehr nur auf widerrechtliche Inbesitznahme der Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten, sondern auch auf unterlassene Lehensnahme im Falle Böhmens und Mährens. Da Přemysl Otakar im Vertrauen auf seine Machtstellung Rudolf weiterhin die Anerkennung verweigerte und alle Fristen des reichsrechtlichen Verfahrens verstreichen ließ, stand am Ende der Entwicklung schließlich 1276 die Verhängung der Aberacht und des Kirchenbanns über den Přemysliden. König Rudolf konnte den Reichskrieg beginnen. Fast kampflos fielen die Herzogtümer Kärnten und Steiermark dem Reichsoberhaupt zu, und auch im Herzogtum Österreich leistete nur die von Otakar privilegierte Stadt Wien Widerstand. Vom Tempo der Ereignisse offenkundig überrascht, musste der Přemyslide in Verhandlungen mit Rudolf einwilligen. Im Wiener Frieden vom 21. November 1276 verzichtete er auf Österreich, die Steiermark, Kärnten und Krain. König Rudolf erteilte ihm im Gegenzug die Belehnung mit Böhmen und Mähren. Eine habsburgisch-přemyslidische Doppelheirat sollte die Aussöhnung der beiden Dynastien verbürgen.
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