Corina Jürschik - Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste

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In dem Werk werden die für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste relevanten Vorschriften in praxisorientierter Weise kommentiert. Dabei werden aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Praxis berücksichtigt. Enthalten sind im Einzelnen Kommentierungen der vergabe- und beihilferechtsrelevanten Vorschriften der VO (EG) 1370/2007 in der Fassung der ÄnderungsVO (EU) 2016/2338 sowie die Kommentierung zu § 131 GWB.

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Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste

Kommentierung der VO (EG) 1370/2007

inkl. VO (EU) 2016/2338

von

Dr. Corina JürschikRechtsanwältin Stuttgart

2., aktualisierte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Die Autorin:

Dr. Corina Jürschik, LL. M.

Dr. Corina Jürschik ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei.

2. Auflage 2020

W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN: 978-3-17-038974-8

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-038975-5

epub: ISBN 978-3-17-038976-2

mobi: ISBN 978-3-17-038977-9

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In dem Werk werden die für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste relevante Vorschriften in praxisorientierter Weise kommentiert. Enthalten sind im einzelnen Kommentierungen der vergabe- und beihilferechtsrelevanten Vorschriften der VO (EG) 1370/2007 in der Fassung der ÄnderungsVO (EU) 2016/2338 sowie die Kommentierung zu § 131 GWB.

Dr. Corina Jürschik ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei und verfügt über langjährige Beratungspraxis auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens; ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet dabei insbesondere die Beratung von Verkehrsunternehmen.

Vorwort

Der Kommentar liefert auch in der zweiten Auflage das, was der Leser bei einem Kurzkommentar erwartet: Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der VO 1370/2007. Die VO 1370/2007 regelt sowohl das Vergaberecht als auch das Beihilferecht für den öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße und wirft auch viele Jahre nach deren Inkrafttreten im Jahr 2009 noch zahlreiche Anwendungsfragen auf.

Die zweite Auflage berücksichtigt vor allen Dingen die zahlreichen Entscheidungen im ÖPNV- und SPNV-Bereich, die in den letzten beiden Jahren von den Europäischen und nationalen Gerichten erlassen wurden. Während es in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der VO 1370/2007 kaum Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen gab, hat das in den letzten Jahren stark zugenommen. Hintergrund dürfte das Ablaufen der Übergangsfrist zur „schrittweisen Anwendung“ der VO 1370/2007 am 3.12.2019 sein. Viele zuständige Behörden haben dieses Datum zum Anlass genommen, die Verkehrsbedienung in ihrem Zuständigkeitsbereich auf eine neue Grundlage zu stellen. Die daran anknüpfenden Rechtsstreitigkeiten haben zu Entscheidungen geführt, die das Verständnis für die VO 1370/2007 schärfen.

Neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sind in diese Kommentierung sowohl die Erfahrungen aus der Beratungspraxis im Vergaberecht, speziell im Verkehrssektor, als auch meine Kenntnisse als Dozentin für Europarecht eingeflossen. Der Kommentar ist damit von der Praxis für die Praxis geschrieben. Besonders zu erwähnen ist dabei die gemeinsame Beratungspraxis mit Prof. Dr. Christofer Lenz zu allen Fragen des ÖPNV und SPNV; die Arbeit mit Prof. Dr. Lenz bereitet mir Freude und führt durch den fachlichen Austausch zur ständigen Weiterentwicklung unserer Praxis. Erwähnt sein soll auch der stets weiterführende Gedankenaustausch mit dem VDV; Herrn Dr. Schilling bin ich sehr dankbar für die Bereitschaft, mich auch bei der zweiten Auflage dieser Kommentierung zu unterstützen und kurzfristig eine Einleitung zu dieser Kommentierung beizusteuern.

Die Kommentierung der VO 1370/2007 wird ebenfalls Teil der 2. Auflage des Kommentars Heuvels/Höß/Kuß/Wagner sein, bei dessen ersten Auflage (2013) ich schon mitwirken durfte. Den Herausgebern Dr. Klaus Heuvels, Dr. Stefan Höß, Dr. Matthias Kuß und Dr. Volkmar Wagner bin ich dankbar, dass sie aufgrund der Aktualität der Kommentierung und der behandelten Fragen auch dem Vorabdruck der Kommentierung in einer zweiten Auflage zugestimmt haben. Dem Kohlhammer-Verlag und insbesondere Frau Karin Baither sowie Frau Stefanie Föhl ist für die schnelle Umsetzung zu danken.

Zu danken ist schließlich den Menschen, die im Privaten Freude bereiten. Das ist der Mann an meiner Seite, Alexander F. Bräuer, meine Eltern (Astrid und Winfried Jürschik) sowie meine Schwester mit ihrer Familie und meine Großväter, die sehr stolz waren.

Den Partnern bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte danke ich für ihre verständnisvolle Rücksichtnahme auf das Kommentarprojekt. Über Hinweise zur Kommentierung aus der Praxis freue ich mich an juerschik@oppenlaender.de.

Stuttgart, im April 2020

Corina Jürschik

Einleitung zum VO-1370-Kommentar

Vor etwas mehr als zwei Jahren ist mit der VO (EU) 2016/2338 die Änderung der VO (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft getreten. Mit der Änderung wurde unter anderem die wettbewerbliche Vergabe im Eisenbahnverkehr als Grundprinzip verankert, auch wenn in den Mitgliedstaaten die dort jeweils bestehende Praxis bei der Vergabe von SPNV-Verkehrsleistungen noch lange fortgesetzt werden kann. Für den Verkehr mit Bus oder Straßen-, Stadt- und U-Bahn nach dem Personenbeförderungsgesetz bedeuten die Änderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 hingegen keinen Systemwechsel. Die als Begriff neu eingeführten „Strategiepapiere für den öffentlichen Verkehr“ haben die Aufgabenträger in Deutschland schon lange in Form von Nahverkehrsplänen oder ähnlichen Dokumenten erstellt. Auch „Spezifikationen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ musste der Aufgabenträger auch bisher schon festlegen, denn dies ist seit jeher der wesentliche Inhalt eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Die vorliegende Veröffentlichung war die erste Kommentierung, die die Verordnung in ihrer neuen Fassung behandelt hat.

Seit der 1. Auflage dieser Kommentierung im Jahr 2018 kam es zu weitreichenden Weiterentwicklungen. So hat die Bedeutung des öffentlichen Personenverkehrs als maßgeblicher Baustein im Kampf gegen den Klimawandel in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen. Auch mit Blick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse kommt dem ÖPNV eine maßgebliche Rolle zu. Dabei muss der Verkehr auf immer neue Bedürfnisse und Entwicklungen reagieren; neue Marktteilnehmer drängen mit innovativen Konzepten auf den Markt, die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten mit Blick auf Flexibilität und Vernetzung und der Sektor sieht sich mit immer neuen technischen und kulturellen Entwicklungen konfrontiert.

Am 3.12.2009 ist außerdem die Übergangsfrist der VO (EG) Nr. 1370/2007 abgelaufen. Nach diesem Datum muss die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr auf der Straße und auf anderen schienengestützten Verkehrsträgern als der Eisenbahn, wie Untergrund- und Straßenbahnen, im Einklang mit dem Vergaberegime der Verordnung erfolgen. Viele kommunale Verkehrsunternehmen und ihre Aufgabenträger haben das zum Anlass genommen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge in Übereinstimmung mit der VO (EG) Nr. 1370/2007 auf eine neue Grundlage zu stellen. Die dadurch ausgelöste Hochkonjunktur bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge hat in erster Linie zu breiten Praxiserfahrungen mit dem Vergaberegime der VO (EG) Nr. 1370/2007 geführt. In zweiter Linie kam es auch zu zahlreichen Entscheidungen in der Rechtsprechung der nationalen und der Europäischen Gerichte, die die aktuelle Praxis geprägt und teilweise stark verändert haben.

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