Jacques Derrida - Die Todesstrafe I

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Für Jacques Derrida bildete die Tätigkeit als Lehrender zeitlebens eine Quelle seines Denkens und Schreibens. Mit Die Todesstrafe liegt nun ein weiteres der Seminare Derridas vor.
Reflexionen über das «Vergeben» und das «Nichtvergebbare» führen Derrida zur Befragung der Todesstrafe als irreversible Sanktion. Im Fokus stehen dabei vor allem drei Begriffe, die sich als problematisch erweisen: Souveränität, Ausnahme und Grausamkeit. Es stellt sich die Frage, warum internationale Konventionen die Abschaffung grausamer Strafen fordern, insbesondere der Todesstrafe, ohne die Staaten je dazu zu verpflichten – mit der Begründung, dass ihre Souveränität zu achten sei. Ausgehend von vier paradigmatischen Fällen zum Tode Verurteilter (Sokrates, Jesus, Al Halladsch, Jeanne d'Arc) wird anhand kanonischer Texte (Beccaria, Kant, Hugo, Camus, Genet, Badinter) und einschlägiger Rechtsdokumente die Logik und Rhetorik dieser Argumentation untersucht. Konkrete Bezugspunkte bilden dabei die Bewegungen zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich und den USA.

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In Beachtung also dieses Unterschiedes soll der Richter diejenigen, die nur durch Unverstand, nicht aber durch böse Triebe und verwerfliche Gesinnung zu ihrem Standpunkt gelangt sind, der Besserungsanstalt überweisen und zwar kraft des Gesetzes auf mindestens fünf Jahre. Und in dieser Zeit soll kein anderer Bürger mit einem solchen Gefangenen verkehren als die Mitglieder des nächtlichen Rats, die durch ihren Umgang mit ihnen auf ihre Besserung hinwirken und ihr Seelenheil fördern sollen. Ist aber die Zeit der Gefangenschaft abgelaufen, so soll, wenn einer wieder zur Vernunft gekommen zu sein scheint, dieser auch wieder mit den Vernünftigen zusammen wohnen, ist dies aber nicht der Fall, so soll er mit dem Tode bestraft werden. Wer aber, nicht genug, daß er sich einer der drei Formen der Gotteslästerung schuldig gemacht hat, geradezu zum Tiere herabgesunken ist und voll Verachtung gegen die Menschen nicht nur viele Lebende durch seine Künste an sich fesselt, sondern auch die Toten wieder erscheinen zu lassen sich für fähig ausgibt und die Götter durch Opfer, Gebete und Zaubersprüche zu berücken und gnädig zu stimmen verheißt, und so zur Befriedigung seiner Habgier nicht nur Einzelne, sondern ganze Familien und Staaten von Grund aus zu verderben sich nicht scheut, den soll wie alle seinesgleichen, wenn er für schuldig befunden wird, das Gericht kraft des Gesetzes dazu verurteilen, in jenem im Innern des Landes gelegenen Gefängnis gefesselt untergebracht zu werden, und kein Freier soll je ihn besuchen; seine Nahrung aber soll er, so wie sie ihm von den Gesetzeswächtern zugesprochen worden ist, aus der Hand von Sklaven empfangen. Stirbt er, so soll sein Leichnam über die Grenze geworfen werden und da unbeerdigt liegen bleiben. Nimmt sich aber ein Freier seiner an und beerdigt ihn, so soll jedermann befugt sein, ihn wegen Gottlosigkeit gerichtlich zu belangen. Hat er aber Kinder hinterlassen, die dem Staate nützlich werden könnten, so soll die mit der Waisenfürsorge betraute Behörde auch diese als Waisenkinder unter ihre Obhut nehmen und ebenso gewissenhaft für sie sorgen wie für die anderen und zwar von dem Tage ab, wo die Verurteilung ihres Vaters erfolgte. 20

(Lektüre hier wiederaufnehmen)

Verzeihen Sie bitte, wenn ich nun, gleich am Anfang, anlässlich des Beispiels von Sokrates und ein für alle Mal, einige massive Evidenzen in Erinnerung rufe, insbesondere die zwei größten und, zumindest dem Anschein nach, gröbsten unter ihnen. Diese zwei Evidenzen werden mich eine Zeit lang aufhalten, aber vergessen Sie nicht, dass wir diesen langen Umweg aus Anlass und am Rande des Falles Sokrates , der ersten unserer vier exemplarischen oder prototypischen Persönlichkeiten, unternehmen werden – wonach wir dann die drei anderen exemplarischen zum Tode Verurteilten zu uns kommen oder wiederkommen lassen werden.

Welches sind nun also diese zwei massiven Evidenzen?

Einerseits die (schon lange, seit einigen Jahrzehnten, seit Ende des Zweiten Weltkriegs aber beschleunigt) im Gange befindlichen Kämpfe für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Kämpfe, die wir zumindest in ihren groben Zügen und juristischen Skandierungen untersuchen werden, die internationaler Art sind, da sie oft die Form von allgemeinen Erklärungen und Empfehlungen internationaler Gemeinschaften angenommen haben), diese Kämpfe für die Abschaffung der Todesstrafe also betreffen nicht die Tötung oder das Töten im Allgemeinen, zum Beispiel in Kriegszeiten, sondern nur die Todesstrafe als gesetzliche Einrichtung der Innenpolitik eines für souverän erachteten Nationalstaats. Es ist immer legal, in der Situation eines erklärten Krieges einen ausländischen Feind zu töten, selbst im Falle eines Landes, das die Todesstrafe abgeschafft hat (und wir werden uns also in dieser Hinsicht zu fragen haben, was einen Feind, einen Ausländer 21und einen Kriegszustand – als Bürgerkrieg oder als zwischenstaatlicher Krieg – definiert; die Kriterien sind immer schwer zu bestimmen, und ihre Bestimmung wird immer schwerer werden).

Andererseits , zweitens: Bis hin zu gewissen jüngsten, eng umgrenzten Phänomenen der gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe im engen Sinne in einer immer noch begrenzten Anzahl von Ländern haben die Nationalstaaten abrahamitischer Kultur, jene Nationalstaaten, in denen eine abrahamitische Religion (Judentum, Christentum, Islam) vorherrschte, sei es, dass sie Staatsreligion, die offizielle und verfassungsmäßige Religion war, sei es, dass sie in der Zivilgesellschaft schlicht und einfach überwog, nun, bis hin zu gewissen jüngsten, eng umgrenzten Phänomenen der Abschaffung der Todesstrafe haben diese Nationalstaaten keinen Widerspruch empfunden zwischen der Todesstrafe und dem sechsten Gebot, „Du sollst nicht töten“ (von dem Levinas sagt, dass es, obgleich das sechste auf der Liste, in Wirklichkeit das erste sei, das grundlegende Gebot und die Ur-Grundlage der Ethik, das Wesen selbst der Ethik und die erste Bedeutung, die mir das A ntlitz bedeutet 22), haben also diese Nationalstaaten abrahamitischer Kultur zwischen diesem „Du sollst nicht töten“ (also diesem scheinbar absoluten Recht auf Leben, diesem Verbot, den Tod zu geben) und der Todesstrafe in Wahrheit nicht mehr Widerspruch empfunden als Gott selbst, als er, nachdem er auf diese Weise (Exodus 20, 1-17) das „Du sollst nicht töten“ vorgeschrieben hatte, Moses befahl, die Söhne Israels dem auszusetzen, was man mit „ jugements [Urteilssprüche]“ 23übersetzt. Was sagen insbesondere die genannten „Urteilssprüche“, unmittelbar nach den Zehn Geboten? Nun, im Grunde genommen, dass man all diejenigen zum Tode verurteilen, all denjenigen den Tod geben müsse, die dieses oder jenes dieser zehn Gebote übertreten. Es gibt da, Sie ahnen es, heikle und entscheidende Fragen der Semantik und also der Übersetzung, wir werden noch darauf kommen, aber ich zitiere zunächst die Übersetzung von Dhorme in der Pléiade-Ausgabe, die das sechste Gebot mit „ Tu ne tueras point “ 24übersetzt hat; auf Deutsch (modernisierte und revidierte Luther-Übersetzung): „ Du sollst nicht töten “*; auf Englisch ( King James Version ): „ thou shallt not kill “. Chouraqui übersetzt anders und wir werden gleich noch darauf kommen, um eine kritische Differenz zu situieren zwischen zwei Weisen, den Tod zu bringen oder zu geben beziehungsweise das Leben zu nehmen. Nun, wenn Gott nach den Zehn Geboten, und also nach dem „Du sollst nicht töten“, Moses vorschreibt, den Söhnen Israels eine Liste mit „Urteilssprüchen/Rechtsordnungen“ vorzulegen (und hierbei handelt es sich sehr wohl um Urteilssprüche [ jugements ], nach einem hebräischen Wort (michpat) , das die Gerechtigkeit, das Urteil, die Rechtsprechung, das Recht betrifft: Gott schreibt seinem Volk oder seiner Nation, den Söhnen Israels, eine Verfassung vor, ein Recht, eine Rechtsprechung, insbesondere ein Strafrecht – die Übersetzungen markieren das im Französischen alle, bei Dhorme wie bei Chouraqui handelt es sich um „ jugements “), < wenn > Gott also Moses befiehlt, diese „Urteilssprüche“ den Söhnen Israels vorzulegen: „ Voici les jugements que tu exposeras devant eux “ (Dhorme) 25, „ Voici les jugements que tu mettras en face d’eux “ (Chouraqui) 26, auf Englisch ( King James ): „ Now these are the judgments which thou shallt set before them “; auf Deutsch ist die Bezugnahme auf das Recht, auf die Strafjustiz noch expliziter: „ Dies sind die Rechtsordnungen die du ihnen vorlegen sollst “* 27, dann gibt es unter diesen Urteilssprüchen/Rechtsordnungen, unter dem, was buchstäblich ein Strafgesetzbuch ist, eine Reihe von Prinzipien oder Regeln, um Gerichtsentscheide [ arrêts de justice ] festzulegen, nun, dann gibt es darunter just eine ganze Reihe an Todesurteilen [ arrêts de mort ], an Verurteilungen zum Tode. Gott schreibt buchstäblich vor, all diejenigen zum Tode zu verurteilen beziehungsweise der Todesstrafe zu unterziehen, die bestimmte der durch die Zehn Gebote aufgestellten Verbote übertreten, insbesondere das „Du sollst nicht töten“. Ich zitiere zunächst die französische Übersetzung von Dhorme und schiebe die von Chouraqui etwas auf [ je diffère ], die uns gleich helfen wird, in all dem etwas klarer zu sehen. 28Unter den Urteilssprüchen/Rechtsordnungen, bezüglich derer Gott anordnet, dass sie den Söhnen Israels zur Kenntnis gebracht werden, gibt es also folgende, die ich auswähle, weil sie Todesstrafen beinhalten:

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