Jacques Derrida - Die Todesstrafe I

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Für Jacques Derrida bildete die Tätigkeit als Lehrender zeitlebens eine Quelle seines Denkens und Schreibens. Mit Die Todesstrafe liegt nun ein weiteres der Seminare Derridas vor.
Reflexionen über das «Vergeben» und das «Nichtvergebbare» führen Derrida zur Befragung der Todesstrafe als irreversible Sanktion. Im Fokus stehen dabei vor allem drei Begriffe, die sich als problematisch erweisen: Souveränität, Ausnahme und Grausamkeit. Es stellt sich die Frage, warum internationale Konventionen die Abschaffung grausamer Strafen fordern, insbesondere der Todesstrafe, ohne die Staaten je dazu zu verpflichten – mit der Begründung, dass ihre Souveränität zu achten sei. Ausgehend von vier paradigmatischen Fällen zum Tode Verurteilter (Sokrates, Jesus, Al Halladsch, Jeanne d'Arc) wird anhand kanonischer Texte (Beccaria, Kant, Hugo, Camus, Genet, Badinter) und einschlägiger Rechtsdokumente die Logik und Rhetorik dieser Argumentation untersucht. Konkrete Bezugspunkte bilden dabei die Bewegungen zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich und den USA.

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Das ist der Grund für die unendlich ambivalente, bisweilen scheinheilige Rolle, die dieser Appell an das Gefühl angesichts der Grausamkeit spielt. Er spielt diese Rolle sowohl in der besten Rhetorik unzähliger Plädoyers gegen die Todesstrafe als auch – auf im Grunde entscheidendere, weil noch ambivalentere Weise – in Gesetzestexten + , die in der laufenden Geschichte der Abschaffung der Todesstrafe eine wichtige Rolle gespielt haben werden. Für beide Gebrauchsweisen werde ich einige Beispiele anführen, auf teils begründete, teils willkürliche Weise, denn man könnte auch so viele andere nehmen.

Das erste Beispiel, das ich anführe, da wir uns nun einmal in Frankreich befinden, in einem Land, das die Todesstrafe vor weniger als zwanzig Jahren auf parlamentarischem Wege abgeschafft hat, während die öffentliche Meinung, in Umfragen befragt, in ihrer Mehrheit für die Todesstrafe war und vermutlich immer noch ist, für die sie stimmen würde, falls man ein Referendum organisieren würde oder falls die europäische Gesetzgebung dies erlauben würde, eine doppelte Möglichkeit, die fortan im Prinzip ausgeschlossen ist. Dieses erste Beispiel wähle ich also aus allergrößter Nähe, nämlich das des großen Rechtsanwalts und damaligen Justizministers, des vehementen und erfolgreichen Kämpfers für die Abschaffung der Todesstrafe: Robert Badinter. Robert Badinter hat nicht nur sämtliche Abgeordnete und ganz Frankreich mit seiner Beredsamkeit bewegt, als er bei der Präsentation des Gesetzesvorschlags zur Abschaffung der Todesstrafe im Parlament ihren Schrecken und ihre Grausamkeit konkret vor Augen führte. Er ist auch der Autor, unter anderem, eines Berichts mit dem Titel L’Exécution (1973). 4Ich betone das Datum, 1973, aus einem Grund, der gleich noch erhellt werden wird. In diesem Buch erzählt Badinter also von der Verurteilung zum Tode und von der Exekution zweier Verurteilter, Buffet, eines ehemaligen Fremdenlegionärs, und Bontems 5, eines ehemaligen Fallschirmjägers, wobei Buffet von Thierry Lévy und Bontems von Badinter verteidigt worden war. Die beiden wurden damals die Mörder von Clairvaux genannt und beschuldigt, gemeinsam gehandelt zu haben. Ebendies war eine der problematischen Dimensionen der Anklage: Konnte man die beiden Anklagen und die beiden Angeklagten, die angeklagt waren, während eines Überfalls mit Geiselnahme einen Wärter und eine Krankenschwester, die als Geiseln genommen worden waren, ermordet zu haben, voneinander trennen oder nicht. Die Hoffnung und das Plädoyer von Badinter, der seinen Mandanten, Bontems, retten wollte, gründeten auf dieser möglichen Trennung der beiden Angeklagten, Buffet und Bontems. Badinter schreibt:

Wenn wir im Laufe der Verhandlung festhalten könnten, dass Bontems nicht mit dem Messer zugestochen hat, dann würde er nicht nur nicht mehr als ein Geiselmörder erscheinen, sondern seine Opposition zu Buffet würde ihn auch von diesem trennen. Von diesem Moment an wären alle Hoffnungen erlaubt. Selbst das Talionsgesetz käme dann nicht ins Spiel – wer nicht getötet hat, darf nicht getötet werden. Nun denn, voran, wir könnten Bontems Kopf retten. 6

Den Kopf, weil es um die Guillotine geht. „Selbst das Talionsgesetz“, sagt Badinter, womit er untergründig zu verstehen gibt, dass er dieses Talionsgesetz nicht unterschreibt, sondern sich als Anwalt in die Situation versetzt, in der die herrschende Meinung, und zunächst die der aus einfachen Bürgern aus dem Volk bestehenden Geschworenenjury [ jury populaire ], daran glaubt und man ihr letztlich selbst die Chance nehmen müsse, diese schlechte Logik zu verwenden. Bevor ich zu den beiden Punkten komme, die ich in Bezug auf, sagen wir, das Argument oder die Logik der Grausamkeit hervorheben möchte, will ich Ihre Aufmerksamkeit in jenem Buch, das ich Sie zu lesen bitte, auf einige Züge lenken, in denen widerklingt oder die zusammenklingen mit dem, was ich letzte Woche vorgebracht hatte. Sie erinnern sich, dass ich bei der Lektüre einer bestimmten Passage aus dem Gesellschaftsvertrag , „Vom Recht über Leben und Tod“, meine Perplexität, in Wahrheit tiefgreifende Zweifel zum Ausdruck brachte hinsichtlich dessen, wovon Rousseau vorsichtig sagte, dass man es „anzunehmen“ beziehungsweise „nicht anzunehmen“ habe, nämlich dass, ich zitiere noch einmal, „es […] nicht anzunehmen [ist], daß dabei einer der Vertragschließenden die Absicht hat, sich hängen zu lassen.“ 7Was, Rousseau zufolge, „nicht anzunehmen“ sei, besteht darin, dass ein Bürger, der diesem Gesellschaftsvertrag , im Grunde genommen diesem Versicherungsvertrag, dem, was die Sicherheit und das Leben gewährleistet, beitritt, nicht seinen eigenen Tod beabsichtigen könne; er kann nicht, wenn Sie das so übersetzen wollen, Selbstmörder oder einem Todestrieb, einem gegen ihn selbst gerichteten Todestrieb unterworfen sein. Nun besteht aber eines der Motive, die in Badinters Buch häufig wiederkehren, eben darin, dass einer der beiden Angeklagten, und zwar nicht der, den er verteidigt, Bontems, sondern der andere, Buffet, von ebendiesem selbstmörderischen Trieb angetrieben wurde, dass er mit dem Tod bestraft werden wollte und also riskierte, seinen Komplizen, der nicht mit eigener Hand getötet habe und nicht habe sterben wollen, mit in den Tod zu reißen. Ich werde eine Passage vorlesen, in der sich, wie Sie sehen werden, dieser Frage des Todestriebs eine Geschichte des Eides, und also des Nicht-Eidbruchs, der Loyalität gegenüber einem geschworenen Eid aufpfropft. ( L’Exécution , S. 89-91 vorlesen)

Für Buffet war der Tod aktuell das sicherste Mittel, um dem Gefängnis zu entgehen, dieser Welt der Internierung, die er verachtete und hasste. Der Todestrieb hatte von Buffet Besitz ergriffen, er zog und drängte ihn zur Guillotine. Sie übte eine offensichtliche Faszination auf ihn aus. Buffet hatte seinen Opfern stets die Kehle durchgeschnitten. Das symbolische Bündnis von Messer und Tod war tief in ihm verankert. Jetzt war die riesige glitzernde Klinge der Guillotine da, ganz nah vor ihm aufgerichtet, als Abschluss seines Horizonts. Sie wartete scheinbar seit einer Ewigkeit, zumindest jener Ewigkeit, die das eigene Leben für jeden von uns darstellt. Nach dem Rasiermesser, dem Dolch, mit dem er getötet hatte, sollte das große Messer seinerseits mit einem scharfen Schnitt seine eigene Kehle durchschneiden. Das war die geheime und erwartete Apotheose.

Da war aber auch noch jener, den er seinen Kameraden nannte. Dieses Wort musste für den ehemaligen Fremdenlegionär seine ganze Bedeutung entfalten, die unauflösliche Verbindung von Männern zum Ausdruck bringen, die gemeinsam gekämpft hatten. Ein Kamerad verrät einen nicht. Ein Kamerad lässt einen nicht allein. Einsamkeit ist Verrat. Vor allem wenn man geschworen hat, gemeinsam zu siegen oder zu sterben. Es war also notwendig, ja zwingend, dass der Kamerad bis zum Letzten geht, wenn er der Kamerad von Claude Buffet war. Allein schon dieses Wort wirkte, häufig wiederholt, wie ein Peitschenknall in jenen seltenen Momenten, in denen Buffet sich von einer Art schrecklichem mörderischem Furor fortreißen ließ, der gegen Bontems gerichtet war.

Als ich die beiden ansah, dachte ich, dass sie sich wohl gegenseitig einen kindischen und tragischen Eid geleistet haben. Ich stellte mir den ehemaligen Fremdenlegionär Buffet und den ehemaligen Fallschirmjäger Bontems vor, wie sie flüsterten: „Scheitern oder Erfolg, gemeinsam, bis ans Ende. – Schwöre es. – Ich schwöre es.“ Für Buffet konnte eine solche Verpflichtung nur absoluten Wert besitzen. Es kam nicht darauf an, worin wirklich wessen Rolle bestand. Bontems musste das Wort, das er Buffet gegeben hatte, halten – auch dann, wenn er selbst nicht getötet hat, wenn er noch eine Chance hätte, seinen Kopf zu retten. Das ist es, was Buffet ausdrücken wollte, als er stehend mit metallischer Stimme ausrief: „Was ich nicht ertragen kann, ist, dass mein Kamerad nicht seine Verantwortung übernimmt.“ Seine Richter übersetzten „Verantwortung gegenüber der Justiz“ und sahen in Bontems – so stark war die Faszinationskraft Buffets – einen Schwächling, der sich davonstahl, und in Buffet einen Mann, der den Mut zu seinen Verbrechen besaß. Diese logische Interpretation wurde den Obsessionen und Wahnvorstellungen Buffets übergestülpt. Bontems sollte sehr wohl seine Verantwortung übernehmen, aber ihm, Buffet, gegenüber. Bontems sollte das feierliche Versprechen, das sie sich gegenseitig gegeben hatten und das sie in einem gemeinsamen Schicksal aneinander band, bis zuletzt halten. Für Buffet war der Gedanke, dass Bontems sich im letzten Moment entziehen und es nach dem Scheitern ihres tragischen Unternehmens vorziehen könnte, zu leben statt mit ihm zu sterben, zuweilen unerträglich. Dann wieder schien er völlig indifferent und gleichgültig zu sein. Er wurde wieder zum Fremden – zum Zuschauer. 8

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