Jürgen Thaler - Jahrbuch Franz-Michael-Felder-Archiv 2020

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Das Jahrbuch 2020 enthält die Felder-Rede, die der Architekt Roland Gnaiger unter dem Titel «Dem Nächsten und Konkreten zugewandt» gehalten hat. Es enthält eine Edition von bislang unbekannten Gedichten und Tagebüchern von Yvan Goll durch Barbara Glauert-Hesse. Barbara Wiedemann kann ausgehend von unbekannten Briefen neue Aspekte zur sogenannten «Goll-Affäre» präsentieren. Claudio Bechter schreibt über Paula Ludwigs Beiträge in den Kunst- und Literaturzeitschriften ihrer Zeit. Helga Zitzlsperger folgt den Spuren der sogenannten «Schwabenkinder» in der Literatur. Mit Johann Koderle, einem Freund Franz Michael Felders, der vor allem auch durch seinen Erfindungsreichtum und seine naturwissenschaftlichen Schriften in Erinnerung geblieben ist, beschäftigt sich Günter Felder. Ulrike Längle schreibt über Wilhelm Furtwänglers Beziehung zu Dornbirn und Heiden in der Schweiz. Mit dem Verhältnis von Werner Kofler zu Vorarlberg setzt sich Wolfgang Straub auseinander. Harald Weigel gibt einen Einblick in den bislang beinahe unbekannten Nachlass von Joseph von Bergmann. Im letzten Teil des Jahrbuchs werden Beiträge zur Literatur des Bodensees veröffentlicht: Marcus Twellmann schreibt am Beispiel von Annette von Droste-Hülshoff über den Zusammenhang von Literatur und Tourismus. Andrea Capovilla beschäftigt sich mit Büchern von Eva Schmidt und Anna Stern. Literarische Blicke auf Konstanz analysiert Hermann Gätje und Irmgard M. Wirtz schreibt über Thomas Hürlimanns Stück «Grossvater und Halbbruder». Veröffentlicht wird auch die Grabrede, die Ulrike Längle auf den Schriftsteller und Ausstellungsmacher Oscar Sandner gehalten hat. Das Protokoll der 52. Jahreshauptversammlung des Franz-Michael-Felder-Vereins sowie der Arbeitsbericht des Franz-Michael-Felder-Archivs der Vorarlberger Landesbibliothek runden diesen vielfältigen Jahrgang wie gewohnt ab.

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Das aus Richard Exners Besitz stammende Material zur Goll-Affäre besteht aus 32 Dokumenten aus den Jahren 1953 – 1957 und 1960/61, von denen vier als Briefbeilagen einzustufen und jeweils im Konvolut befindlichen Briefen zuzuordnen sind. 15 Es handelt sich um Korrespondenzen Exners mit Claire Goll und Paul Celan, mit dem US-amerikanischen Romanisten Francis Carmody, mit dem Verleger Celans seit 1959 Rudolf Hirsch vom S. Fischer Verlag, mit Reinhard Döhl, dem Autor einer 1961 erschienenen Untersuchung der Vorwürfe Claire Golls für die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung sowie mit dessen Auftraggeber, dem Stuttgarter Ordinarius Fritz Martini.

Die vier Beilagen sowie elf der 28 Briefe sind aus dem Deutschen Literaturarchiv Marbach bekannt und teilweise auch publiziert, darunter die an Celan versandten und einer von ihm; 16 17 Briefe aber sind bisher in keiner anderen Sammlung nachgewiesen. Was Exner vernichtet hat, ist dem Material nicht zu entnehmen. Es fällt freilich auf, dass wohl keine der von Warnebold erworbenen Korrespondenzen vollständig ist; das Fehlende ist zum Teil aus den Marbacher Beständen ersichtlich. Nicht nur Erkenntnisse aus bisher nicht bekannten Inhalten sind also zu erwarten, sondern auch am Vergleich mit dem anderweitig Nachgewiesenen zu gewinnende Einsichten in die Absichten und Anliegen mancher Beteiligten bei ihrer Selbstdarstellung, die daran sichtbar werden, dass bestimmte Dokumente aufbewahrt wurden, andere nicht. 17 Hier kann nur ein Überblick über den ‚Mehrwert‘ versucht werden, den der Bregenzer Bestand für die Forschung darstellt.

Unsere Kenntnis von Briefen Claire Golls an Exner wird nicht nur um die beiden handschriftlichen Briefe 18 – erweitert, für die die Absenderin keinen Beleg behalten konnte, sondern auch um maschinenschriftliche. Nicht verwunderlich und umso wertvoller in unserem Zusammenhang ist daher ihr Brief vom 17. Juni 1956, in dem sie Exner offen und im Übrigen ohne Unrechtsbewusstsein mitteilt, dass sie für den gerade bei Seghers in Paris erschienenen Sammelband Poètes d’aujourd’hui – Yvan Goll seinen Aufsatz La poésie allemande d’Yvan Goll , für den sie als Übersetzerin zeichnet, am Schluss ohne Rückfrage beim Autor bearbeitet hat:

„Anstatt der langen Zitiererei, die die Franzosen nicht sehr interessiert hätte, setzte ich die herrlichen Sätze aus Deinem englischen Essay über Yvan, wobei der Celan (ohne genannt zu werden) doch die ihm gebührende Maulschelle abbekommt. Es war nötig, er verbreitete nämlich neustens, dass Yvan ‚von ihm abgeschrieben‘ habe!!“. 19

Ein solches Selbstbekenntnis zu Manipulationen an einem fremden Text, den sie selbst später immer wieder als ‚Beleg‘ für die Bestätigung ihrer Thesen durch Dritte heranzieht, sollte es zumindest dann offenbar nicht mehr geben, als ihr Textmanipulation im Rahmen der Auseinandersetzung mit Celan vorgeworfen wird. Von dem Bekenntnis, das Exners eigene Argumentation gegenüber Celan und Fritz Martini bestätigt, 20 fehlt im Marbacher Nachlass folgerichtig der Durchschlag, den sie mit Sicherheit angefertigt hat.

Der Brief ist jedoch nicht nur ein Zeugnis für Claire Golls Selbstdarstellung durch den Nachlass, sondern macht auch Aussagen über Exners Haltung in der ersten Hälfte der 1950er Jahre in Bezug auf ihre Vorwürfe gegenüber Celan und darüber, dass er durchaus Möglichkeiten hatte, ihr textmanipulatives Tun wahrzunehmen. Zwar beruft sie sich nämlich auf eine eigene Formulierung Exners, in der französischen Fassung von Exners Aufsatz belässt sie es dabei aber nicht. Exner bezeichnet in dem von Claire Goll genannten Aufsatz für eine britische Zeitschrift, Yvan Goll – zu seiner deutschen Lyrik , Celan tatsächlich 1954 als einen, „der das Zeichen Golls weithin erkennbar trug“. 21 Claire Goll weitet ihre „Maulschelle“ 1956 jedoch erheblich über das von Exner damals Formulierte aus: „et un des jeunes poètes – peut-être le plus discuté actuellement – porte visiblement la marque de l’influence de Goll, notamment la marque intemporelle de son oeuvre de maturité, dont le style est relativement facile à imiter, au moins superficiellement.“ 22 Später wird Exner auf die Eigenmächtigkeit der Übersetzerin zwar hinweisen, aber eben nicht darauf, dass sich ein Teil der von ihr eingesetzten Formulierung an eine eigene anlehnt. Gerade am Umgang damit hätte er als Philologe jedoch erkennen können, wie wenig genau sie es bei der Bearbeitung von Texten nimmt.

Er konnte sich damals wie später im Übrigen nicht auf die Annahme berufen, dass die Witwe sicherlich mit seinen Aufsätzen weniger ehrfurchtsvoll umging als mit den Gedichten ihres verstorbenen Mannes. Das lässt sich an einem weiteren bisher unbekannten Dokument aus dem Bregenzer Exner-Bestand zeigen, dem dort einzigen Brief – weitere Korrespondenz hat es mit Sicherheit gegeben – des erfahrenen US-amerikanischen Romanisten Francis Carmody an Exner vom 21. März 1955, der an einem Buch über Yvan Goll arbeitete. Carmody macht einerseits klar, dass Claire Goll ihm bisher Einsicht in die den deutschen Nachlassbänden Traumkraut und Abendgesang 23 zugrundeliegenden Handschriften verweigert hat, und weist andererseits auf ihre Eingriffe im Bereich der Datierungen hin: „The main point is that I have dates for some of Tr., which Claire had effaced from a typescript“; er wisse, „that she assembles poems subjectively according to some symmetry she has in mind, disregarding the known chronology in order to prepare a better ‚cyclical form‘.“ 24

In seinem Buch The Poetry of Yvan Goll lässt sich Carmody dann auch nicht beirren und gibt für zahlreiche in Traumkraut publizierte Gedichte, und zwar gerade solche, die später als ‚Vorlage‘ für Celans ‚Plagiate‘ angeführt wurden, exakte Daten von Dezember 1949 und Januar 1950 und formuliert: „In one sense, the essential poems in Traumkraut are those dating during the last half of December, 1949.“ 25 Das Buch erhielt Exner zeitnah – auch das wird teilweise erst aus dem Bregenzer Material deutlich 26 –, wenig nach Carmodys Brief als Manuskript und später in gedruckter Form zur Rezension.

Um Datierungen geht es Claire Goll in den Plagiat-Vorwürfen an Celan vor allem, nämlich um den ‚Nachweis‘, dass Yvan Golls späte deutsche Gedichte vor der Begegnung mit dem so viel Jüngeren entstanden sind. Carmodys Bemerkungen im Brief wie im Buch hätten Exner hellhörig machen können, hatte ihm Claire Goll doch wenig vorher 1948 als Entstehungsjahr von Traumkraut und Dezember 1949 für Abendgesang genannt, 27 das sie in späteren Briefen an ihn aber vor Traumkraut datiert. 28 Aus einem schon in der Dokumentation zur Affäre publizierten kleinen Briefwechsel Carmodys mit Claire Goll aus dem April 1955 geht im Übrigen hervor, dass der sehr sorgfältige Philologe Carmody auch Textmanipulationen nachweisen konnte und Claire Goll dies mit mehr als merkwürdigen Gründen rechtfertigte. 29 Ob er darüber damals auch mit Exner gesprochen hat, ist nicht nachzuweisen.

Die Dokumente aus den 1950er Jahren zeigen zum einen Exners Bereitschaft, Claire Goll mit Äußerungen zu Celan zu ‚bedienen‘ – er wollte ursprünglich über Yvan Goll promovieren und war vom Wohlwollen der Rechteinhaberin abhängig –, zum andern, dass er trotz Einsicht in Manipulationen und reichlich von ihr gelieferten Datierungsvarianten nicht bereit war, daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen.

Die Briefe aus den Jahren 1960 und 1961, der chronologisch zweiten Hälfte des Bregenzer Exner-Bestandes, machen dagegen vor allem Exners Anliegen deutlich, als inzwischen zum Professor Aufgestiegener nicht ständig in diesem unerfreulichen Zusammenhang genannt zu werden. Dabei argumentiert er weder mit dem Hinweis, dass er 1953 sehr jung war und die Hintergründe ja nicht kennen konnte, noch zeigt er, was er über Claire Golls Manipulationen am Nachlass Yvan Golls in Erfahrung bringen konnte. Dass nicht in jedem Buch, wo „Yvan Goll“ drauf steht, auch (nur) Yvan Goll drin ist, kann sich Exner offenbar nicht vorstellen – für ihn bleiben diese Texte sakrosankt: „Was eine ‚Entmythisierung‘ Yvan Golls anbetrifft, so steht das ja auf einem anderen Blatt als die von C.G. Ihnen angetanen Dinge“, schreibt Exner am 11. März 1961 an Celan. 30 Der Professor aus Oberlin argumentiert genauso, wie er es schon als junger Student getan hatte: „Die Verwandtschaft mancher Gollscher Technik mit der Celans ist doch schließlich auch gar kein Verbrechen“, schreibt er am 26. August 1960 an Rudolf Hirsch; 31 am 6. Mai 1961 an Claire Goll: „Das habe ich gesagt und sage es noch heute, und nicht allein ich sage es, sondern beinahe jeder Germanist, der sich mit der Sache befaßt hat“; 32 und am 10. April 1961 an Fritz Martini: „Daß Celan teilweise (in Mohn und Gedächtnis) in derselben Tradition wie Goll steht, ist so offensichtlich, daß es m.E. einen Mangel an Lesefähigkeit bewiese, dies zu verneinen.“ 33 Es gebe also – wie von Martini am 24. Februar 1961 angeregt 34 – keinen Irrtum einzugestehen.

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