Ernst Abbe - Gesammelte Abhandlungen, Vorträge, Reden und Schriften

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Ernst Karl Abbe geboren in Eisenach, Sachsen-Weimar-Eisenach und gestorben in Jena, Sachsen-Weimar-Eisenach, deutscher Physiker, Statistiker, Optiker, Industrieller und Sozialreformer, schuf zusammen mit Carl Zeiß und Otto Schott die Grundlagen der modernen Optik und entwickelte viele optische Instrumente. Seit 1899 war er Alleininhaber der Firma Carl Zeiss und war maßgeblich an der Gründung des Unternehmens Jenaer Glaswerk Schott & Gen (heute Schott AG) beteiligt. Dieses E-Book enthält die gesammelten Abhandlungen, Vorträge, Reden und Schriften.

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Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill Macaulay seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«

Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer noch der einzige Hort so vernünftiger Bestrebungen geblieben sei. Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des ganzen Volkes zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer Zeit auch in Deutschland die Drittelung des Tages bei der industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung der Arbeitserzeugnisse zu machen.

Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der Unselbständigen in der organisierten Arbeit — der exzeptionell in der Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist — kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als Gesamtheit aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft bei der Gütererzeugung — ein Konto, auf Grund dessen in der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.

Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.

Als haftbar für die Erfüllung dieser Aufgabe — und noch einiger andern, über die ich hier nicht rede — muß aber der Unternehmergewinn angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser überschüssige Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten hinaus — als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen Schwankungen im Haushalt des Volks.

Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der überschüssigen Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden — man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist — nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.

In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur infolge derselben zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte — nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. — Ich wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte. Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit anderer zufließen können, unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von plutokratischer Verdunkelung der Rechtsbegriffe.

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