Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919
{Pflege}
Diese beiden DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise auf folgende Normen finden:
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DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen |
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DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen |
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DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten |
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DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten |
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DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen |
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DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation |
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DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen |
Auch nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL werden genannt:
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Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015 |
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Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004 |
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Gütebestimmungen für Stauden, 2015 |
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Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999 |
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Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016 |
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Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018 |
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Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018 |
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Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004 |
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ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005 |
Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl verschiedener Standorte, Nutzungen und Pflanzenansprüche.
In diesem Kapitel soll die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege allgemein behandelt werden.
Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von der Pflanzung und deren Verwendung. Die Maßnahmen bei einer Dachbegrünung und der Pflanzung eines Großbaums erfordern besondere Maßnahmen und Pflege.
In diesem Kapitel sollen die für alle Projekte wichtigen Regelungen vorgestellt werden, und in den nachfolgenden Kapiteln werden die spezifischen Regelungen und Maßnahmen weiter erläutert.
Allgemeines
Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.
Die DIN 18919 gilt für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen sowie von Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden.
Für nahezu sämtliche gärtnerischen Arbeiten mit Pflanzen, außer bei z. B. Rasenflächen auf Sportplätzen, sind diese beiden Normen anzuwenden.
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
{Pflanzarbeiten}
Die DIN 18916 setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:
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Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung |
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Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
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Pflanzarbeiten |
Die Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung bestehen hauptsächlich aus Gütebestimmungen und dem Thema Transport:
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Pflanzen sind so zu transportieren, dass eine Beschädigung, z. B. durch Austrocknen, Frost oder unsachgemäßes Laden vermieden wird. |
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Der Versand von wurzelnackten Pflanzen im offenen Fahrzeug darf bei Temperaturen unter 0 °C nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen. |
Die wichtigsten Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten sind:
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Pfähle und Befestigungsmaterial etc. müssen zwei Jahre haltbar sein. |
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Die vorgesehene Vegetation darf nicht negativ beeinträchtigt oder geschädigt werden. |
Vorgaben zu Pflanzarbeiten
Nachdem die Pflanzarbeiten in den Kapiteln Stauden, Gehölze und Rasen pflanzenspezifisch beschrieben werden, soll in diesem Rahmen nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden.
Allgemeines
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Bei der Feststellung der Pflanzzeit sollen die artbedingten Besonderheiten beachtet werden. |
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Laubabwerfende Gehölze sind im Regelfall in der Wachstumsruhe zu pflanzen. Immergrüne Gehölze mit Ballen können ganzjährig gepflanzt werden, mit Ausnahme der Zeit des Austriebs. Topf- und Containerpflanzen, Stauden sowie Ein- und Zweijahresblumen und andere Beetpflanzen können bei frostfreiem Boden ganzjährig gepflanzt werden. |
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Pflanzen ohne Ballen dürfen bei Frost nicht gepflanzt werden. |
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Auf der Baustelle dürfen Pflanzen beim Transport, bei der Lagerung, im Einschlag und beim Pflanzen nicht beschädigt werden und sind vor Austrocknung, Überhitzung und Frost zu schützen. |
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Werden Gehölze ohne Ballen verpflanzt, soll der Durchmesser des Wurzelwerks artspezifisch und bodenabhängig bedingt den 10–15-fachen Durchmesser des Stammes haben. Beim Herausnehmen dürfen die Wurzeln nicht abgerissen werden, sondern müssen durchtrennt werden. Wurzelenden über 30 mm Durchmesser sind glatt nachzuschneiden und mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. |
Lagerung auf der Baustelle {Lagerung von Pflanzen auf der Baustelle}
Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraums sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z. B. durch Anfeuchten und Abdecken, so zu schützen, dass Schädigungen durch Austrocknung, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind.
Wird die Lagerungszeit von 48 Stunden überschritten, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen, dem Zeitraum bis zur Pflanzung, der Art der Transportgefäße und der Beschaffenheit der Pflanzen (Ballen, Container) sind die Maßnahmen fortzuführen oder zu intensivieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sind die Pflanzen in vorbereitete Gräben einzustellen, anzufeuchten, an den Wurzeln oder Ballen allseitig mit lockerem Boden zu umgeben, anzudrücken und einzuschlämmen. Gebündelte Pflanzen sind erforderlichenfalls auseinanderzuziehen. Ein Schutz gegen Wildverbiss ist ggf. vorzunehmen.
In Wintereinschlägen sind empfindliche Pflanzen entsprechend zu schützen.
Vorbereitung Pflanzung
Die Vegetationstragschicht sowie auch ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (z. B. an Plätzen und Straßen), muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mind. 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mind. 16 m² und eine Tiefe von mind. 80 cm haben.
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Bei Pflanzung von Gehölzen, Stauden, Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sollen die Pflanzlöcher und -gruben in einer Breite ausgehoben werden, die dem 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwerks oder des Ballens entspricht. |
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Beim Aushub des Pflanzlochs ist der Oberboden vom übrigen Aushub zu trennen und bei der Pflanzung wieder als oberste Schicht einzubringen. |
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Junggehölze, Pflanzen mit Topfballen oder mit vergleichbarer Ballengröße können bei geeigneten Bodenverhältnissen mit Pflanzhacken, Pflanzspaten, Pflanzhölzern, Rillenscheiben u. Ä. gepflanzt werden. Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohlen sind zu beseitigen. |
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Vor der Pflanzung sind die Wurzeln ballenloser Pflanzen der Art entsprechend mit scharfem Schneidwerkzeug zu schneiden. Sie dürfen nicht abgequetscht oder abgestochen werden. Bei Containerpflanzen müssen Spiral- und Würgewurzeln durchschnitten, und Wurzelfilz muss aufgerissen werden. |
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Bei der Pflanzung sind die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage einzubringen. |
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Danach ist im Regelfall durchdringend zu wässern. Jungpflanzen dürfen nur mit feuchten Wurzeln gepflanzt werden. |
Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile
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