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Naturwerksteinarbeiten |
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Betonwerksteinarbeiten |
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Klempnerarbeiten |
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Zimmer- und Holzbauarbeiten |
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Gussasphaltarbeiten |
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Wärmedämmverbundsysteme |
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Vorgehängte Fassaden |
Außerdem gilt im Allgemeinen:
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Bei der Längenbestimmung ist i. d. R. die größte Bauteillänge als Abrechnungsmaß anzusetzen. |
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Bei unregelmäßigen Flächen, die einzeln abgerechnet werden, ist die Fläche des kleinsten umschriebenen Rechtecks in der Flächenermittlung zu berücksichtigen. |
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Für Flächen, die nicht durch einfache Formeln für geometrische Flächen, wie Dreieck, Kreis, Raute und Trapez, berechnet werden können, gelten in den Gewerken weitere Einzelregelungen. |
Die Größen für einen Abzug bzw. eine Übermessung {Übermessung} bestimmter Unterbrechungen sind ebenso gewerkeübergreifend geregelt.
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Flächen mit einer Größe bis einschließlich 2,5 m2 werden bei der Ermittlung des Flächenmaßes der Gesamtfläche immer übermessen. |
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Öffnungen in Böden werden bis zu einer Fläche von einschließlich 0,5 m2 übermessen. |
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Bei Abrechnungen nach Längenmaß werden Unterbrechungen bis einschließlich 1,0 m übermessen. |
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Liegen Aussparungen anteilig in Flächen, die getrennt abgerechnet werden, sind die entsprechenden Flächenanteile einzeln zu bestimmen und für die Beurteilung nach den Übermessungsregeln heranzuziehen. |
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Werden Bauleistungen durch andere Bauteile mit einer Einzelbreite bis einschließlich 30 cm unterbrochen, werden diese Bauteile übermessen. |
Genauigkeit von Abrechnungsmengen und Beträgen
Für die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und Rechnungen haben sich in der Praxis nachstehende Genauigkeitsgrade {Genauigkeitsgrade} für Baustoffmengen und Beträge bewährt:
Abrechnungseinheit |
Genauigkeit (Stellen nach dem Komma) |
Länge |
m |
2 |
Fläche |
m2 |
2 |
Rauminhalt |
m3 |
3 |
Gewicht |
kg |
0 |
t |
3 |
Geldbeträge |
Euro |
2 |
Begriffsbestimmungen
Im Anhang zur ATV DIN 18299 sind die unter Ziffer 5 der gewerkebezogenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen einheitlich verwendeten Begriffe näher erläutert und mit Beispielen veranschaulicht.
Aussparung
Querschnittsänderungen in Bauteilen, wie Wände, Böden oder Decken, werden allgemein als Aussparungen bezeichnet. Die Querschnittsänderungen können die gesamte Bauteiltiefe betreffen, z. B. in Form von Fenster- und Türöffnungen oder als Durchdringung mit anderen Bauteilen. Auch Querschnittschwächungen, die nur einen Teil der Bauteiltiefe umfassen, z. B. Nischen oder Schlitze, werden als Aussparung bezeichnet. Aussparungen sind die nicht herzustellenden bzw. zu behandelnden Teile einer Fläche.
Unterbrechung
Trennende Teilflächen mit geringer Breite stellen in der Ermittlung von Flächenmaßen eine Unterbrechung der Gesamtfläche dar. Eine Unterbrechung im Flächenmaß ist gegeben, wenn das trennende Bauteil nach der Leistungsposition unbehandelt bleibt oder die Leistungsposition hier nicht ausgeführt werden kann.
Beispiele: Gesimse in Fassadenflächen, Fachwerkbauteile, Entwässerungsrinne und Einbauten in Oberflächenbefestigungen von Verkehrsflächen.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Anwendungsbereich
Die Inhalte der ATV „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ DIN 18299 bilden die Grundlage für alle gewerkespezifischen Regelungen. Sie sind auch für solche Arbeiten anzuwenden, für die keine gesonderte ATV besteht.
Neben der Aufzählung von Hinweisen für die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, Allgemeines zum Liefern und Vorhalten von Stoffen und zur Ausführung sind in Abschnitt 4 die Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gewerkeübergreifend definiert.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind nach VOB/B Allgemeine Vertragsbedingungen (DIN 1961, § 2, Ziffer 1) alle Leistungen, die auch ohne besondere Aufzählung zur vertraglichen Leistung, nach den Inhalten einer Leistungsbeschreibung, den zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen, den allgemeinen und zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte gehören. In der ATV DIN 18299 sind dazu unter Ziffer 4 Arbeiten aufgelistet, die einen reibungslosen und sicheren Bauablauf einschließlich der Baustelleneinrichtung, Energie- und Wasserversorgung und die Sicherung der Baustelle gegen Niederschlagswasser gewährleisten. Auch die Zuständigkeit für die Beseitigung von Baustellenabfällen ist in diesem Abschnitt geklärt.
Checkliste Nebenleistungen
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Nebenleistungen nach ATV DIN 18299 |
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Baustelle Einrichten und Räumen, einschließlich der Geräte |
Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Geräte |
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen festlegen, Einrichten, dem Baufortschritt entsprechend unterhalten und nach Fertigstellung der Baumaßnahme abbauen, Ausführung nach UVV und behördlichen Bestimmungen |
Aufenthaltsräume und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers beleuchten, beheizen und reinigen |
Transport von Wasser und Energie für die beauftragte Bauleistung, ab Entnahmestelle bis zur Verwendungsstelle (Herstellung der Anschlussstelle durch den Auftraggeber) |
Transport der zu verarbeitenden Materialien innerhalb der Baustelle, auch solche Baustoffe, die vom AG zur Verfügung gestellt wurden. Rücktransport nicht benötigter Materialien |
Abfallentsorgung und Beseitigen von etwaigen Verunreinigungen, soweit diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden |
Abfallentsorgung aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m3, soweit dieser nicht schadstoffbelastet ist |
Schützen der eigenen Arbeiten gegen Niederschlagswasser, soweit mit diesem üblicherweise gerechnet werden muss. Beseitigen evtl. eingetretener Wasseransammlungen |
Durchführung von Messungen für die eigenen Arbeiten und deren Abrechnung, Bereitstellung und Vorhalten der notwendigen Messgeräte und Stellen von Arbeitskräften für diese Arbeiten (dies betrifft nicht die Herstellung von Höhenfestpunkten oder das Einmessen der Hauptachsen des Gebäudes oder der Grenzen des Geländes, VOB/B § 3 Abs. 2). |
Besondere Leistungen
Als Besondere Leistungen zählen alle Leistungen, die nicht Nebenleistung sind und nur dann zu vertraglichen Leistungen gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung erwähnt sind. Über die Neben- und Besonderen Leistungen nach ATV DIN 18299 hinaus gelten weitere spezielle Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen in den jeweiligen Gewerken.
Die Inhalte der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sind stets zusätzlich zu den spezifischen Regelungen zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen gelten die gewerkebezogenen Regelungen vorrangig.
Checkliste Besondere Leistungen
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