Aus der universellen „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ die 1948 verkündet wurde, wurden die Menschenrechte zu einem Privileg der westlichen Welt erhoben. Das Bekenntnis, alleiniger Wahrer der Menschenrechte zu sein, führte zur Postulierung einer moralischen und kulturellen Überlegenheit gegenüber allen anderen, die im krassen Gegensatz zur ursprünglichen Universalität steht. Vielleicht wäre es hier sinnvoll, auf einen „Dualismus“ hinzuweisen, dass es nicht allein um Menschenrechte, sondern gleichermaßen um Menschenpflichten gehen müsste. Wenn ein Mensch oder gar eine Gesellschaft das Recht auf Toleranz einfordert, dann sollte für dieselben auch die Pflicht zur Toleranz verbindlich sein. Wer – wie die westliche Welt – von anderen die Einhaltung der Menschenrechte verlangt, sollte eigentlich beispielhaft sein. Entgegen aller Deklarationen, blieb die westliche Welt den Beweis dafür oft mehr als schuldig.
Die Eskalation militärischer und paramilitärischer Gewalt im Namen von Demokratie und Freiheit mit ihren verheerenden Konsequenzen war und ist kein Thema kritischer oder selbstkritischer Analysen der westlichen Eliten in Politik, Wirtschaft und Publizistik. Aber genau das ist ein schwerwiegendes Symptom eines systemischen Niedergangs, ganz abgesehen von der Frage, welche existenzbedrohenden Lasten den anderen Ländern der Welt aufgezwungen wurden. Und letztlich bleibt die Frage aller Fragen: Gab es wirklich nur diesen Weg in eine westlich dominierte unipolare Welt?
Zwei Hinweise zum folgenden Text sind an dieser Stelle angebracht: Wie man so schön sagt, folgen die Darstellungen in den einzelnen Abschnitten im Prinzip der Chronologie der Ereignisse mit unregelmäßigen Ausnahmen, wenn diese über erheblich längere Zeiträume andauerten.
Als zweiter Hinweis muss hier notiert werden. Ein neues Zitatenrecht fordert bei längeren Zitaten die Genehmigung von Verlagen bzw. Urhebern. Bei Nichtbeachtung kann geklagt werden. Der Sinn dieser Regelung erscheint dunkel, schafft aber Raum für eine neue Art „Zensur“. Wer „Belege“ für Kritik an seinen Äußerungen verhindern will, hat nun alle Möglichkeiten. Der Autor sieht sich deshalb gezwungen, anstelle von Zitaten, die in der Fußnote zu belegen wären, „indirekt“ den Autor zu Wort kommen zu lassen, den er eigentlich lieber wörtlich zitiert hätte.
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