Für
CLEMENS
den Fußballtrainer mit der
totalen taktischen Unberechenbarkeit
und
LORENZ
den Modedesigner,
der Lederjacken zu Rockmusik
über den Laufsteg tanzen lässt
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.
ISBN: 978-3-9818048-4-3
Denkbeschleunigung: Jörg Achim Zoll
Storytelling: Dorothee Köhler
Textartistik: Gerd König
Umschlaggestaltung & Satz: Gábor Vakulya
Gestaltungsidee: Komitee für gesunden Menschengeschmack
Illustrationen: MachDuPikto
Copyright © 2017 by Christoph Zulehner
Herstellung und Verlag:
ORIOL Verlag, eine Marke der Focus One Consult GmbH, Varel
E-Mail: info@oriol-verlag.de
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags oder des Autors.
www.christophzulehner.com www.oriol-verlag.de
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ERST SCHEIN, DANN SEIN:Warum Faker keine Hochstapler sind |
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BERATER BERATEN BERATER:Eine Welt voller Experten |
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DIE GEBURT DES NIMBUS:Vertraut dir einer, vertrauen dir viele |
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SEHR ZU EMPFEHLEN:Was vorauseilt, ist der Ruf |
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MASKEN AUF!Die Unerlässlichkeit des Scheins |
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SPRECHSTUNDE:Weil Worte wirken |
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SIE SIND ENTLARVT:Verräterische Momente |
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DIE KUNST DER NACHAHMUNG:Alles Lernen ist Fake |
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DER FAKE ALS STRATEGIE:Überleben im System |
10 |
ICH WEISS, DASS ICH NICHTS WEISS:Nichtwissen als Kompetenz |
11 |
VERSPROCHEN IST VERSPROCHEN:Worauf der Markt vertraut |
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MAKE THE FAKE:Einladung zur Nachahmung |
ERST SCHEIN, DANN SEIN: WARUM FAKER KEINE HOCHSTAPLER SIND
Gert Postel gerät 1979 auf die schiefe Bahn. Die ersten 21 Jahre seines Lebens hat er rechtschaffen gelebt. Als Sohn eines Kfz-Mechanikers und einer Schneiderin ist er in einem Dorf bei Bremen aufgewachsen. Hat seinen Hauptschulabschluss und die mittlere Reife gemacht. Dann hat er eine Ausbildung als Zusteller absolviert und 1976 seine erste Arbeitsstelle als Postbote angetreten.
So weit, so unauffällig. Doch 1979 stirbt seine Mutter. Und Postel nimmt die erste von vielen falschen Identitäten an. Es ist der Beginn seiner Karriere als Hochstapler.
Mit einem gefälschten Abiturzeugnis bewirbt sich Postel beim Oberlandesgericht Bremen um einen Ausbildungsplatz als Rechtspfleger – und hat Erfolg. Immerhin vier Monate lang übt er ausgerechnet einen juristischen Beruf aus. Dann fliegt der Schwindel auf. Postel wird jedoch nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt, sondern kommt glimpflich davon: Ihm wird lediglich auferlegt, an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden.
Postel lernt nicht aus seiner Verfehlung – außer, wie er es beim nächsten Mal besser machen kann. Noch im selben Jahr zieht er aus seinem Elternhaus aus und mietet eine Wohnung in Bremen – unter Angabe eines falschen Namens und eines ebenso falschen akademischen Titels. Ein Jahr später ist er mit derselben Vorgehensweise erneut erfolgreich und erschleicht sich eine neue Wohnung, indem er einen gefälschten Ausweis der Zahnärztekammer vorlegt. Das Bremer Amtsgericht verurteilt ihn Ende 1980 zu einer Geldstrafe wegen unbefugter Führung eines akademischen Grades und Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung „Arzt“.
Auch die erneute Verurteilung hält Gert Postel nicht davon ab, seine Hochstapler-Karriere weiter voranzutreiben. Ganz im Gegenteil – nun legt er richtig los: Er bereitet sich intensiv auf den nächsten Coup vor. An der Universität Bremen besucht er Vorlesungen in Psychologie und Soziologie, liest Fachbücher und lernt den Arztjargon. Mit diesen Qualifikationssurrogaten und einer gefälschten Approbationsurkunde bewirbt er sich erfolgreich um eine Stelle in einem Krankenhaus für Psychotherapie in der Nähe von Oldenburg, wo er drei Monate lang arbeitet. Unentdeckt. Zurück in Bremen arbeitet er als Notarzt in Vertretung und erlangt sogar eine leitende Position in einem Rehabilitationszentrum. Er fliegt erst auf, als eine Richterin ihn als denjenigen erkennt, der versucht hatte, eine Ausbildungsstelle als Rechtspfleger zu ergattern. In der Gerichtsverhandlung zeigt Postel sich jedoch so reumütig, dass er lediglich zu einer Geldbuße verurteilt wird. Mit einem blauen Auge davongekommen, ein weiteres Mal.
Tatsächlich ist Gert Postel alles andere als reumütig: Er macht weiter, immer weiter. Und immer weiter mit Erfolg. Er wird stellvertretender Amtsarzt in Flensburg, arbeitet in der Klinik von Dr. Julius Hackethal, als psychiatrischer Gutachter und für die Stuttgarter Landesversicherungsanstalt – natürlich immer unter anderen Namen und mit gefälschten Dokumenten. Zwischendurch erstattet er einmal Selbstanzeige. Ein anderes Mal fliegt er auf, weil er Unterlagen verloren hat, in denen sich gefälschte Ausweise befanden. Wieder wird er verurteilt, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wie nur schafft er es immer wieder, sich solche hochrangigen Positionen zu erschwindeln? Die Fälle gehen doch durch die Medien! Immer mehr Menschen kennen seinen Namen! Heute können wir uns kaum noch vorstellen, wie so etwas über so lange Zeit funktionieren kann. Doch damals gab es noch kein Internet. Deutschland ist noch nicht in weiten Teilen digitalisiert und auch nicht so durchregistriert wie heute. Insbesondere nicht die Behörden. Und ein weiterer Umstand spielt Postel in die Karten: Er nutzt die deutsch-deutsche Wiedervereinigung und die damit einhergehenden bürokratischen Wirren aus, die so manches Schlupfloch offenließen.
1995 wird er in Sachsen Oberarzt im Maßregelvollzug eines Fachkrankenhauses für Psychiatrie – unter seinem echten Namen! Es ist seine sechste Stelle als Psychiater. Im Juli 1997 fliegt er allerdings endgültig auf. Eine Kollegin erwähnt ihren Eltern gegenüber seinen Namen, und die erkennen ihn aus der Presse wieder. Postel tut an diesem Punkt etwas, das er mit vielen Hochstaplern gemeinsam hat: Er taucht erst einmal ab. Wir können davon ausgehen, dass er in dieser Zeit leidet. Denn so seltsam sich das anhören mag: Hochstapler haben eine ausgeprägte, nennen wir es: Berufsehre. 1999 wird er jedoch vom Landgericht in Leipzig zu einer Haftstrafe von vier Jahren wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung, Täuschung und Missbrauchs verurteilt.
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