Maria Katharina Moser - Meine persönliche Reformation

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Sie sind katholisch getauft aufgewachsen – und haben sich entschieden, zum Protestantismus überzutreten. Wie war das, sich von einer Glaubenstradition zu lösen und eine neue Haltung zu finden? Anlässlich des Reformationsjubiläums 2017 erzählen erstmals evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich über ihre „persönliche Reformation“. Eingeleitet wird der Band von Michael Bünker, Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, der nach der Bedeutung von „Konvertiten im Pfarramt“ in der Fußstapfen Martin Luthers fragt.

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War Luther ein Konvertit? Selbstverständlich nicht. Er wollte die ganze Kirche reformieren und nicht eine neue Kirche gründen und ihr Mitglied werden. Daran hat er zeitlebens festgehalten, auch wenn es Brüche gegeben hat wie die Verbrennung der Bannandrohungsbulle, die Formulierung neuer Bekenntnisse und letztlich die heftige Polemik gegen Rom und das Papsttum. Umgekehrt ist er von seinen Gegnern von Anfang an als Ketzer der Häresie beschuldigt worden, was das katholische (und auch orthodoxe) Lutherbild bis ins 20. Jahrhundert geprägt hat. Auch wenn er wohl kein Ökumeniker gewesen ist, wie Kardinal Walter Kasper wiederholt festgestellt hat, finden sich starke Äußerungen, die eher für das ökumenische Miteinander als das konfessionelle Gegeneinander sprechen: „Erstens bitte ich, man wolle von meinem Namen schweigen und sich nicht lutherisch, sondern einen Christen nennen. Was ist Luther? Ist doch die Lehre nicht mein! Ebenso bin ich für niemanden gekreuzigt. St. Paulus wollte nicht leiden, dass die Christen sich paulinisch oder petrisch hießen, sondern Christen. Wie käme denn ich armer stinkender Madensack dazu, dass man die Kinder Christi dürfte nach meinem nichtswürdigen Namen nennen? Nicht so, liebe Freunde! Lasst uns tilgen die parteiischen Namen und uns Christen heißen, nach Christus, dessen Lehre wir haben.“ (WA 8, 685, 4 – 11)

500 Jahre später erzählen überwiegend junge Frauen und Männer, wie und warum sie die römisch-katholische Kirche, in der sie aufgewachsen sind, verlassen haben und evangelisch geworden sind. Sie wurden nicht nur evangelisch, sondern Pfarrerinnen und Pfarrer in der evangelischen Kirche. Nach staatlichem Recht sind sie „übergetreten“, also aus einer Kirche aus- und in eine andere eingetreten. Ob sie damit auch konvertiert sind, mag die biografie- und sozialgeschichtlich ausgerichtete Konversionsforschung beantworten. Ich würde ihren persönlichen Schritt lieber als „Kirchenwechsel“ bezeichnen. Die meisten haben beide Kirchen mehr oder weniger intensiv gekannt und sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in unterschiedlichem Lebensalter entschieden, der Evangelischen Kirche A.B. anzugehören. Diese Entscheidung verdient Respekt. Für die evangelische Kirche ist sie auch ein Grund sich zu freuen, weil sich engagierte Christinnen und Christen berufen lassen, als Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dienst des Evangeliums zu treten. Daher ist aus meiner Sicht dieser Kirchenwechsel, der immer aus freien Stücken und nach reiflicher Überlegung erfolgte, für die evangelische Kirche ein Geschenk und für die Ökumene eine Chance.

Die Zunahme der Zahl der ehemals römisch-katholischen Christinnen und Christen, die evangelische Pfarrerinnen bzw. Pfarrer geworden sind, ist ein relativ junges Phänomen – mit klarem Fokus auf den Pfarrberuf, denn insgesamt sind die Zahlen der Eintritte in die evangelischen Kirchen (und damit auch die der Übertritte aus der katholischen Kirche) seit Jahren auf dem ziemlich gleichen Stand. Zu den „Kirchenwechslern“ zählen immerhin etwa 10 Prozent der insgesamt rund 250 geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger, die derzeit in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im aktiven Dienst sind. Die älteren Jahrgänge der Pfarrerinnen und Pfarrer sind noch beinahe vollständig in traditioneller Weise religiös sozialisiert worden. Eine erhebliche Zahl stammt selbst aus Pfarrerfamilien. Hier wirkt sich die generationenübergreifende Prägung durch das evangelische Pfarrhaus, dessen Entstehung mit Luthers Hochzeit mit Katharina von Bora 1525 gleichgesetzt wird, bis in die Gegenwart aus. Neben dem Pfarrhaus waren es in erster Linie der Religionsunterricht oder die Jugendarbeit, durch die junge Menschen mit der Kirche verbunden wurden und so den Weg zu Theologiestudium und Pfarrberuf gefunden haben. Quereinsteiger, Spätberufene oder Übergetretene aus anderen Kirchen galten weitgehend als Einzelfälle. Heute sind die Lebensläufe jüngerer Pfarrerinnen und Pfarrer oft gewundener und nicht so geradlinig. Manchmal schließen sie eben auch den Übertritt von einer Kirche in die andere ein. Was früher vielleicht als „Betriebsunfall“ gesehen und nicht selten als „Geheimsache“ gehandelt wurde, wird nun offen berichtet. Es zeigt sich, dass Übertritt und Kirchenwechsel als ökumenische Realität wahrzunehmen und ernst zu nehmen sind. Sie dokumentieren, dass bisherige Distanzen und das noch in der vorigen Generation weithin gelebte schiedlich-friedliche Nebeneinander der Kirchen und ihrer Mitglieder der Vergangenheit angehören. Die persönlichen Geschichten der übergetretenen evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer sind ein Beitrag dazu. Das Spektrum ließe sich erweitern um Berichte über andere Konversionen, die die Kirchen der Orthodoxie, die Freikirchen, aber auch nichtchristliche Religionen umfassen und nicht zuletzt die Geschichten jener Menschen erzählen, die sich entschlossen haben, keiner Religion anzugehören. Konversionen nehmen generell zu. In einer zunehmend religiös pluralen Gesellschaft kommt der bewussten Wahl religiöser Lebens- und Gemeinschaftsformen eine wachsende Bedeutung zu. Das Pew Research Center berichtet, dass etwa die Hälfte der US-amerikanischen Bevölkerung im Laufe des individuellen Lebens zu einer neuen Religion bzw. Konfession konvertiert.

Wie als anachronistische Bestätigung dieser Entwicklung stehen zwei Übertrittsgeschichten, die einer noch gar nicht so alten, aber mittlerweile überwundenen Regelung in der evangelischen Kirche geschuldet sind. Aufgrund des allgemeinen Grundsatzes, dass die Ehepartnerin des evangelischen Pfarrers bzw. der Ehepartner der evangelischen Pfarrerin ebenfalls der evangelischen Kirche angehören muss, waren Menschen gezwungen, für die beruflichen Möglichkeiten ihrer Partnerin/​ihres Partners die Kirchenzugehörigkeit zu wechseln und in die evangelische Kirche einzutreten. Diese Form von kirchenrechtlich vorgesehener „Zwangskonversion“, von der Johanna Lein und Wolfgang Lutz betroffen waren, kann aus heutiger Sicht nur bedauert werden. Sie entsprach bereits in den 1980er-Jahren nicht mehr dem Stand der ökumenischen Verhältnisse zwischen katholischer und evangelischer Kirche und sie entsprach damals so wenig wie heute dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche. Mit evangelischer Freiheit hatte das nichts zu tun. Es zeigt vielmehr, wie schwer sich Kirchen lange Zeit getan haben, individuelle Glaubens- und Gewissensentscheidungen zu akzeptieren. Das hat tiefsitzende geschichtliche Ursachen, auf die kurz eingegangen werden soll.

Eine der Folgen der Reformation des 16. Jahrhunderts war die durch die eingetretene Konfessionalisierung erfolgte Spaltung der lateineuropäischen Christenheit. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 und den Regelungen des Westfälischen Friedens von 1648 wurde das Problem des Zusammenlebens unterschiedlicher Konfessionen durch das Prinzip der Regionalisierung gelöst. Es galt das Prinzip cuius regio, eius religio. Ein individuelles Recht, die Religion zu wechseln, stand nur dem jeweiligen Landesherrn zu, die Untertanen hatten seiner Entscheidung zu folgen oder den Herrschaftsbereich zu wechseln. Erst durch die Aufklärung wurden die einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu Trägerinnen und Trägern des Toleranzanspruchs. Die Virginia Declaration of Rights von 1776 und das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 gewährten „vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit“. Mit dem Toleranzpatent von 1781 wurde für das heutige Österreich (im Burgenland galten die ungarischen Regelungen) eingeräumt, dass man wohl evangelisch sein konnte – evangelisch zu werden unterlag hingegen stark einschränkenden Auflagen. Erst im Jahr 1849 wurde der Übertritt von einem christlichen Bekenntnis zu einem anderen für über 18-jährige Personen freigestellt. Weitergehende und teilweise bis heute geltende Regelungen traf dann das Gesetz über die interkonfessionellen Verhältnisse aus dem Jahr 1868. Heute gilt die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention , die in Artikel 9 das Grundrecht auf Religionsfreiheit formuliert, das die Freiheit, die Religion zu wechseln, einschließt. In der Charta Oecumenica , mit der der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) im Jahr 2001 „Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa“ beschlossen haben, verpflichten sich die Kirchen, „anzuerkennen, dass jeder Mensch seine religiöse und kirchliche Bindung in freier Gewissensentscheidung wählen kann. Niemand darf durch moralischen Druck oder materielle Anreize zur Konversion bewegt werden; ebenso darf niemand an einer aus freien Stücken erfolgenden Konversion gehindert werden.“ (II.2) So gehört der Religionswechsel heute ebenso zu den Kennzeichen der religiösen Pluralisierung Europas wie die Entscheidung von Menschen, keiner Religion anzugehören. Die Religionsfreiheit einschließlich der Freiheit des Religionswechsels stellt eines der Kriterien der „Europatauglichkeit“ dar, das nicht nur für Staaten, sondern auch für Religionsgemeinschaften gilt. Erst die Akzeptanz freier Religionswahl macht die Konvivenz unterschiedlicher Glaubensrichtungen und das friedliche, möglichst konfliktarme Zusammenleben verschiedener Religionen möglich. Dies ist im jeweiligen historisch bedingten Kontext zu sehen. Gerade in Österreich mit seiner langen Geschichte der Unterdrückung und Verfolgung der Evangelischen – die volle bürgerliche Gleichberechtigung erlangten sie erst 1861 – ist das zu berücksichtigen. Lange Zeit wurden die Evangelischen pauschal als „Akatholiken“ bezeichnet und haben ihrerseits ihre Identität nicht selten durch eine negative Abgrenzung von der römisch-katholischen Kirche gebildet. Diese Ambivalenz der Fremdwahrnehmung und eigenen Identitätsbildung kann heute weithin als überwunden gelten. Mit den aus dem Katholizismus gekommenen Pfarrerinnen und Pfarrern ändert sich auch das Bild des Katholizismus in der evangelischen Kirche. An die Stelle von lang gepflegten Ressentiments oder (oft lieb gewordenen) Vorurteilen tritt die Auseinandersetzung mit der authentisch gelebten anderen kirchlichen Tradition, die dazu beitragen kann, evangelische Positionen deutlich zu formulieren und so – nicht trotz, sondern wegen der Ökumene! – zu fördern, was das genuin Evangelische an den evangelischen Kirchen ist.

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