Philippe Rogger - Geld, Krieg und Macht

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Die eidgenössischen Orte als Söldnerlieferanten und ihre Verwicklungen in die Kriege der Grossmächte in Italien stehen im Zentrum der aktuellen Debatte um die Schlacht von Marignano 1515. Philippe Roggers Studie liefert einen wichtigen Beitrag dazu, indem er aufzeigt, dass die Eidgenossenschaft bereits seit den Burgunderkriegen militärisch, politisch, ökonomisch und kulturell eng mit dem Ausland verflochten war.

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Den Höhepunkt des Aufstands bildete der Auftritt von Stadtschreiber Schaller in Köniz. Dieser musste vor die Untertanen treten und diesen die Namen all jener Personen bekanntgeben, die französisches Geld von Löwenwirt Glaser und Grossrat Niklaus Huber, den beiden Pensionenverteilern im Dienste Frankreichs, erhalten hatten. Mit der theatralisch inszenierten Verlesung der Namen der Pensionenempfänger und des Kronenbetrags, den diese jeweils erhalten hatten, wurden die Verdächtigungen zur Gewissheit. Die Fäden zwischen der bernischen Elite und dem König von Frankreich verdichteten sich vor den zuhörenden Untertanen zu einem engmaschigen Beziehungsnetz. 61Die Liste führt über 160 Pensionäre auf, darunter 17 Kleinräte. Somit haben mehr als die Hälfte der insgesamt 27 Kleinräte französische Pensionen empfangen. Am 3. Juli wurden die öffentlich denunzierten Ratsmitglieder wegen ihres fehlbaren Verhaltens abgesetzt und zur Ablieferung der französischen Gelder an die Stadtkasse verurteilt, darunter auch die Venner Peter Dittlinger, Niklaus von Graffenried, Gilian Schöni und (ein paar Tage später) Rudolf Baumgartner. Die abgesetzten Räte hatten zusätzlich mit weiteren Strafen zu rechnen. 62

Ebenfalls zu den abgesetzten Amtsträgern gehörte Altvenner Kaspar Hetzel. Für ihn hatte der leichtsinnige Auszug seines Sohnes tragische Folgen: Da er als Vermittler in Solothurn weilte, legte ihm Bern in einem Schreiben vom 4. Juli dringend nahe, mit einer allfälligen Rückkehr zuzuwarten. Der «vnwill» gegen ihn sei noch zu gross, warnte die Stadt. 63Die Räte befürchteten deshalb, dass sie ihn «nitt wol möchten schirmen». 64Als in Solothurn 500 aufgebrachte Solothurner und Berner Untertanen vor der Stadt Hetzels Hinrichtung forderten, verschlechterte sich dessen Lage dramatisch. Vorerst verweigerten sich die Solothurner Obrigkeiten allerdings, «den gu(o)ten herren vf den fleyschbank» zu geben. 65Weil eine Rückkehr nach Bern zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ausgeschlossen war, blieb Hetzel einzig die Flucht. In einer Nacht- und Nebelaktion machte er sich in Begleitung eines Stadtreiters auf den Weg Richtung Baden, wo er den Schutz der Tagsatzung zu erlangen hoffte und seine Unschuld beweisen wollte. 66Seine Flucht endete jedoch bereits im Gäu. Zwischen Solothurn und Olten fielen die beiden Reiter in die Hände aufgebrachter Zofinger, Aarauer, Aarburger und Wangener, die ihm in Olten einen improvisierten Prozess machten und ihn dabei schwer folterten. Die Intervention Berns und Solothurns wie auch die Mahnung der Tagsatzung vermochten nichts für den Berner Altvenner auszurichten.

Im Zuge des zweiten unter brutaler Folter durchgeführten Verhörs durch den Solothurner Scharfrichter gestand der Altvenner schliesslich die – bis dahin stets bestrittene – Mittäterschaft am heimlichen Aufbruch seines Sohnes nach Frankreich und wurde unmittelbar danach enthauptet. 67Auch wenn der Prozess gegen Hetzel kurz war, handelte es sich nicht, wie von der älteren Geschichtsschreibung dargestellt, um einen Gewaltexzess eines entfesselten Mobs. 68Das durchgeführte peinliche Verhör und die darauf folgende Hinrichtung entsprachen der damaligen Gerichtspraxis. 69Dennoch liefert der Fall ein erschütterndes Beispiel dafür, dass das Soldgeschäft auch für Angehörige der Eliten mit hohen Risiken verknüpft sein konnte.

Im Verlauf des Sommers bekamen noch weitere Herrschaftsträger den Zorn der Untertanen zu spüren. So wurde der Schenkenberger Vogt Hans Kuttler von einer wütenden Menge in dessen Burg oberhalb von Thalheim belagert, beraubt und gefangen. 70Geplündert wurden auch der Fischweiher und der Weinkeller von Rudolf Nägeli in Heimberg sowie die Spiezer Besitzungen von Ludwig von Diesbach, der damals als Landvogt in Neuenburg amtete. 71Inwieweit in diese gewaltsamen Aktionen neben der Sold- und Pensionenproblematik auch andere Konflikte hineinspielten, muss aufgrund der Quellenlage offen bleiben. 72Die Bedrohung des Klosters Thorberg lässt sich jedoch kaum mit den damaligen Kriegsverwicklungen erklären. 73Vom «stillen bernischen Gewissen für Eigentum und Sachwert», das Feller für die Ereignisse des 26. Juni noch ins Feld führte, war spätestens zu diesem Zeitpunkt kaum etwas übrig geblieben. 74

Die Stimmung auf der Landschaft blieb angespannt und die Obrigkeit war noch immer nicht Herrin der Lage. Mitte Juli mehrten sich die Gerüchte, dass die Berner Untertanen aus dem Aargau einen weiteren Zug vor die Stadt ins Auge fassen würden. 75In Thun wurde der Berner Amtmann Ludwig von Büren von der Bevölkerung für ratsunfähig erklärt, weil er französische Pensionen erhalten hatte. 76Auch die Mahnungen der Obrigkeit an die Ämter, sich gegen die Aufständischen zu wehren, zeugen von einem nach wie vor angespannten Klima. 77

Zur Beruhigung der Lage verhängte der Rat exemplarische Strafen gegen einzelne Exponenten im Geschäft mit dem Reislauf und Pensionen. Michel Glaser, der Wirt des Gasthauses Löwen, in welchem die Gelder aus Frankreich an die Ratsherren verteilt worden waren, wurde ebenso hingerichtet wie der Söldnerführer Anthoni Wyder. Pikanterweise sass mit Schultheiss Wilhelm von Diesbach jener Mann über diese zu Gericht, der selbst die grössten Summen an Pensionen empfangen hatte. Die Beteuerung von Glaser auf der Richtstätte, «er ha(e)tte nu(e)t getan, wen das in die venner und fu(e)rnemen ra(e)t geheissen ha(e)ttid», 78verhallte ungehört. Wilhelm von Diesbach zeigte sich gegenüber dem Pensionenverteiler unerbittlich. Er ermahnte ihn harsch, «an der not gedult zehaben, dultig in Kristus namen zeliden, und nit witer, so im kein nuz, unru(o)w zemachen.» 79Erst ein paar Jahre später erfuhr der Hingerichtete eine gesellschaftliche Rehabilitation, als zu seinem Gedenken von einem bislang unbekannten Wohltäter ein Fresko (Tod und Tochter) in Niklaus Manuel Deutschs Totentanz gestiftet wurde. 80Den entscheidenden Ausgleich zwischen den Konfliktparteien brachte schliesslich der sogenannte Könizbrief. Am 28. Juli 1513 wurde unter Anwesenheit von Boten aus den bernischen Gemeinden ein 17 Punkte umfassendes Vertragswerk präsentiert. 81

Die Aufstände wurden auch von den auswärtigen Mächten zur Kenntnis genommen. Der mailändische Gesandte verfolgte die Ereignisse des Sommers 1513 sehr genau und rapportierte seine Beobachtungen in kurzen Abständen an seinen Herrn. 82Die innere Schwächung der eidgenössischen Orte, die den Grossmächten nicht verborgen blieb, behinderte deren Handlungsspielraum im europäischen Mächtespiel und veranlasste die Tagsatzung deshalb zu einem strategisch geschickten Schachzug. Am 2. August erklärten die in Zürich versammelten Orte Frankreich den Krieg, wodurch der innere Konflikt geografisch ausgelagert wurde. Damit erreichten die Obrigkeiten zwei Ziele: Es gelang ihnen einerseits, ihre anti-französische Haltung gegenüber ihren unruhigen Untertanen unter Beweis zu stellen, und andererseits schafften sie es, einen grossen Teil des vorhandenen Gewaltpotenzials in den Orten aus dem Land zu führen. Mit dem Kriegszug nach Dijon dominierte die Eidgenossenschaft die europäische Mächtepolitik wie nie zuvor. 83Obwohl die Eidgenossen auch in Burgund militärisch nicht aufzuhalten waren, 84verpassten sie es, diesen militärischen Erfolg auch politisch auszunutzen. Der mit dem Verteidiger von Dijon, Louis de La Trémoille, ausgehandelte Friede vom 13. September 1513 fiel für die Orte sehr günstig aus. Er verpflichtete Frankreich zur Bezahlung von 400 000 Kronen und garantierte den Orten ihre Ansprüche in Mailand. La Trémoille war jedoch lediglich für die Ausarbeitung des Abkommens ermächtigt, die Ratifizierung oblag allein dem König. Nach dem ungeordneten Abzug der eidgenössischen Truppen sah Ludwig XII. schliesslich keinen Grund mehr, diesen für Frankreich ungünstigen Vertrag zu ratifizieren. Am 24. Oktober 1513 lehnte der Kronrat in Corbeil unter Anwesenheit des Königs den ausgehandelten Frieden ab. 85

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