Vermarktung. Im Zentrum steht dabei irreführende Werbung sowie unzumutbare Belästigung des Nutzers. Besonderheiten im Social-Media-Bereich betrachtet das Kapitel
Social Mediagenauer. Ausgangspunkt sind Hinweise zur Wahl des Account-Namens, gefolgt von der
Impressumspflichtin sozialen Netzwerken. Im Anschluss daran geht es um rechtliche Fragestellungen zur Werbung mittels Direct Messaging und zum Social-Media-Marketing. Das Kapitel
Rechtssicher Twitternwidmet sich den Fragen, die häufig bei der Nutzung von Twitter im Unternehmen aufkommen. Im darauffolgenden Kapitel wird der Einsatz von
Social Pluginsunter Berücksichtigung des Datenschutzrechtes erörtert. Sodann wird auch der Umfang der
Meinungsfreiheitsowie deren Grenzen diskutiert. Im Fokus des nächsten Kapitels steht der
Umgang mit Kritik.Hier wird aufgezeigt, inwieweit man sich gegen unliebsame Beurteilungen in Bewertungsportalen zur Wehr setzen kann. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob der Betreiber eines Social-Media-Kanals für fremde Inhalte einzustehen hat. Dafür wird abgegrenzt, wann überhaupt eigene oder fremde Inhalte vorliegen. Da in der Praxis oftmals Dritte mit der
Verwaltung von Social-Media-Auftrittenbeauftragt werden, werden im folgenden Kapitel rechtliche Besonderheiten in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Dabei steht im Mittelpunkt, inwieweit das Unternehmen für Rechtsverletzungen haftet, wenn es zum einen Mitarbeiter mit Social-Media-Aufgaben betraut oder zum anderen dafür eine PR-Agentur beauftragt. Abschließend wird dargestellt, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses viele Haftungsprobleme durch den Einsatz von
Social-Media-Guidelinesim Unternehmen vermieden werden können. Eine zusammenfassende Checkliste rundet dieses Kapitel ab.
2 Begriff und Definition
Bislang hat sich noch keine allgemeine Definition für den Begriff Medienrechtdurchsetzen können. 1Das Medienrecht wird inzwischen vielmehr als Sammelbegriff für diejenigen Rechtsgebiete genutzt, die für Medien typischerweise relevant sein können. 2Es erfasst damit alle medialen Erscheinungsformen wie Printmedien – also Zeitungen, Zeitschriften und Bücher – Film, Rundfunk, Telekommunikation sowie alle Bereiche von Multimedia. Ausgangspunkt des Medienrechts ist die Meinungs- und Informationsfreiheit,die als Grundrecht 3in Deutschland jedem Menschen gewährt wird. Dies umfasst auch das Recht der Massenmedien und -kommunikation, insbesondere also das Recht der Presse, des Rundfunks und Films. 4Für das Medienrecht sind besonders folgende Gesetze relevant:
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das Grundgesetz, |
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die Presse- und Rundfunkgesetze, |
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das Bürgerliche Gesetzbuch, |
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das Urheberrechtsgesetz, |
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das Markengesetz, |
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die Datenschutzgesetze und |
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das Strafgesetzbuch. |
Im Social-Media-Marketing ist darüber hinaus zusätzlich vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbzu beachten. Da das Medienrecht somit eine Vielzahl von Rechtsbereichen betrifft, wird es auch als Querschnittsrecht bezeichnet. 5Zusammenfassend lässt sich Medienrecht daher wie folgt definieren:
✱ Gut zu wissen!
Medienrecht ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Gesetzen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht. Ausgangspunkt ist das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit.
Das Medienrecht gilt für alle am Medienprozess Beteiligten: 6Erfasst sind also einerseits Medienschaffende, die aktiv an der Medienproduktion mitwirken, egal ob als Individuen oder als Medienunternehmen. Andererseits gehört jeder einzelne Nutzer, der Informationen aus Medien bezieht, zu den Beteiligten.
Sinn und Zweck des Medienrechts ist es, die Rechte und Pflichten der am Medienprozess Beteiligten untereinander zu regeln. Vornehmlich die Medien Presse und Rundfunk leisten einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Aufgabe des Medienrechts ist es daher einerseits, eine bestimmte Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten. 7Andererseits müssen die Rechte der Teilnehmer am Medienprozess beachtet werden. Hier wird bspw. die Einhaltung von Datenschutzrechten, Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten relevant.
Tab. 1:
Rechtsgebiete und besonders relevante Gesetze im Medienrecht
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Medienrecht |
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Zivilrecht (= Privatrecht) |
Öffentliches Recht |
Strafrecht |
Bürgerliches Gesetzbuch |
Grundgesetz |
Strafgesetzbuch |
Urheberrechtsgesetz |
Pressegesetz |
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Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb |
Rundfunkgesetze |
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Markengesetz |
Datenschutzgesetze |
|
1Vgl. Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 25.
2Vgl. Fechner (2014), S. 3.
3Vgl. Artikel 5, Absatz 1 GG.
4Vgl. Cole (2001).
5Vgl. exemplarisch Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 32; Paschke (2009), Rn. 4.
6Vgl. Dörr/Schwartmann (2012), Rn. 36.
7Vgl. Fechner (2014), S. 12.
3 Überblick über die relevanten Rechtsgebiete
Da das Medienrecht als Querschnittsrecht eine Vielzahl von Rechtsgebieten mit unterschiedlichen Gesetzen betrifft, sollen zunächst im Rahmen eines Überblicks die für den Medienbereich besonders relevanten Rechtsgebiete vorgestellt werden. Diese Übersicht dient dem Verständnis für diese komplexe Materie und soll den Einstieg in die nachfolgenden Kapitel erleichtern.
Die Grundrechtegewährleisten dem Einzelnen bestimmte Rechte und verpflichten den Staat. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat 8und dienen dem Schutz der Bürger vor staatlichen Eingriffen oder Beschränkungen. Will der Staat in Grundrechte eingreifen, diese also beschränken, benötigt er dafür eine Rechtfertigung, die gesetzlich geregelt sein muss. Unter Staat sind in diesem Zusammenhang alle staatlichen Funktionsträger zu verstehen. Die Grundrechte finden sich in der Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, abgekürzt GG. Somit haben die Grundrechte Verfassungsrang und stehen über den sog. einfachen Gesetzen, gehen normalen Gesetzen also vor. Nach dem Kreis der Berechtigten lassen sich Grundrechte einerseits in sog. Jedermannsrechte bzw. Menschenrechte und andererseits in Bürgerrechte unterscheiden: Jedermanns- oder Menschenrechte stehen allen Menschen, Bürgerrechte nur deutschen Staatsangehörigen zu. Für das Medienrecht sind die nachfolgenden Grundrechte, 9die auch unter dem Oberbegriff Kommunikationsgrundrechte10zusammengefasst werden, von zentraler Bedeutung:
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Meinungsfreiheit |
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seine Meinung frei äußern und verbreiten |
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Informationsfreiheit |
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sich aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten |
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Medienfreiheit |
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Produktionsfreiheit für Presse, Rundfunk und Film |
Bei diesen Grundrechten handelt es sich um Jedermannsrechte , da diese Grundrechte ohne Einschränkung jedem Menschen bzw. allen juristischen Personen des Inlands zustehen. Darüber hinaus können noch folgende Grundrechte im Medienrecht Bedeutung erhalten: der Schutz der Menschenwürde 11, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 12sowie die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. 13Auch diese Grundrechte stehen allen Menschen zu.
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