Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Hinführung zum Thema
1.2 Leitfragen
1.2.1 Staatsgewalt
1.2.2 Gerichtsverfassung
1.2.3 Prozessrecht
1.2.4 Auswirkungen der Leitfragen
1.3 Forschungsstand
1.3.1 Lehrbücher
1.3.2 Forschungsliteratur
1.4 Gang der Darstellung
1.5 Ein Wort zur Benutzung des Lehrbuchs
2 Die Zeit vor dem staatlichen Gewaltmonopol
2.1 Hinführung zum Thema
2.1.1 Rückprojektion
2.1.2 Rechtsethnologie
2.1.3 Rechtsarchäologie
2.1.4 Der Rechtsbegriff als Problem der Rechtsgeschichte
2.2 Selbsthilfe und Streitschlichtung bei den germanischen Stämmen
2.3 Gerichtsbarkeit bei germanischen Stämmen?
2.4 Fehde und Sühneleistungen seit der Völkerwanderungszeit
2.4.1 Ein Blick auf Blutrache und Sühne im 6. Jahrhundert
2.4.2 Zum Verhältnis von Blutrache, Ehre und Sühne
2.4.3 Die Bußenkataloge der Stammesrechte
2.4.4 Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht in der fränkischen Zeit
2.5 Die Zeit der Gottes- und Landfrieden
2.5.1 Friesisches Recht
2.5.2 Gottesfrieden
2.5.3 Landfrieden
2.5.4 Verrechtlichung der Fehde
2.5.5 Schritte auf dem Weg zum Fehdeverbot
2.6 Gericht und Verfahrensrecht im Sachsenspiegel
2.6.1 Gerichtsverfassung
2.6.2 Prozessrecht
2.6.3 Das Anefangverfahren
2.7 Königsgerichtsbarkeit und Reichshofgericht
2.7.1 Organisation und Verfahren des Reichshofgerichts
2.7.2 Exemtionen, Gerichtsstands- und Evokationsprivilegien
2.8 Rechtskreise und Oberhofzüge im Spätmittelalter
2.8.1 Einstufiges Gerichtsverfahren
2.8.2 Maßgebliche Rechtsgewohnheiten
2.8.3 Ende der Oberhöfe
2.8.4 Formstrenge im spätmittelalterlichen Recht
2.8.5 Zum Aufbau mittelalterlicher Gerichtsprotokolle
2.8.6 Der Lübecker Rat als Oberhof
2.8.7 Die Femegerichtsbarkeit
2.8.8 Spätmittelalterliche Gerichtspraxis in Frankfurt am Main (nach 1411)
2.9 Gelehrtes Prozessrecht im kirchlichen und weltlichen Recht
2.9.1 Beweisführung im gelehrten Prozess
2.9.2 Advokaten und Prokuratoren
2.9.3 Der Richter im kanonischen Prozess
2.9.4 Entstehung von Instanzenzügen
2.9.5 Zivilprozess und Inquisitionsprozess
2.9.6 Entstehung der Folter
2.9.7 Gelehrte Richter im weltlichen Recht
2.9.8 Gelehrtes Recht in der weltlichen Gerichtspraxis des deutschen Spätmittelalters
2.10 Das Königliche Kammergericht
2.10.1 Verpachtung des Kammergerichts
2.10.2 Reichsgerichtsbarkeit und Reichsreform
2.10.3 Eine Verhandlung vor dem Königlichen Kammergericht
3 Die Zeit des staatlichen Gewaltmonopols
3.1 Der Ewige Landfrieden
3.1.1 Verbot der Fehde
3.1.2 Reform der Reichsgerichtsbarkeit
3.2 Die Reichsgerichtsbarkeit im Alten Reich
3.2.1 Reichskammergericht
3.2.2 Reichshofrat
3.2.3 Der Kameralprozess
3.2.4 Die Entscheidungsliteratur
3.3 Die Gerichtsbarkeit in den Territorien
3.3.1 Die Appellationsprivilegien
3.3.2 Das Wismarer Tribunal
3.3.3 Das Oberappellationsgericht Celle
3.3.4 Preußen und der Müller-Arnold-Prozess
3.3.5 Aktenversendung
3.4 Die geistliche Gerichtsbarkeit in der frühen Neuzeit
3.4.1 Geistliche Gerichtsbarkeit und Reichsverfassung
3.4.2 Katholische Territorien
3.4.3 Protestantische Territorien
3.5 Besondere Formen der Gerichtsbarkeit
3.5.1 Patrimonialgerichtsbarkeit
3.5.2 Bäuerliche Niedergerichte
3.6 Der frühneuzeitliche Strafprozess
3.6.1 Die Constitutio Criminalis Carolina
3.6.2 Inquisitionsprozess
3.6.3 Akkusationsprozess
3.6.4 Crimen exceptum-Lehre und Hexenprozesse
3.6.5 Endlicher Rechtstag
3.7 Gerichtsverfassung und Prozessrecht des 19. Jahrhunderts als rechtshistorisches Problem
3.8 Die französischen Reformen der Gerichtsverfassung und des Prozessrechts
3.8.1 Die Reformbewegung in der Revolutionszeit und unter Napoleon
3.8.2 Ausstrahlungen der französischen Reformen auf Deutschland
3.9 Das Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands
3.9.1 Begründungstechnik und Argumentation
3.9.2 Das Ende des Oberappellationsgerichts
3.10 Der lange Weg zu den Reichsjustizgesetzen
3.10.1 Gerichtsverfassung und Prozessmaximen in der Paulskirchenverfassung
3.10.2 Die hannoverschen Zivilprozessordnungen von 1847 und 1850
3.10.3 Die Zivilprozessordnung von 1877/79
3.10.4 Die Strafprozessordnung von 1877/79
3.10.5 Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877/79
3.11 Gerichtsbarkeit und Prozessrecht in der Weimarer Republik
3.12 Justiz im Nationalsozialismus
3.12.1 Der Primat der Politik
3.12.2 Lenkung der ordentlichen Gerichtsbarkeit
3.12.3 Normenstaat und Maßnahmenstaat
3.12.4 Volksgerichtshof, Sondergerichte
3.12.5 Kriegsverbrecherprozesse
3.13 Gerichtsbarkeit und Prozessrecht in der Deutschen Demokratischen Republik
3.13.1 Die Waldheimer Prozesse
3.13.2 Gerichtsverfassung in der DDR
3.13.3 Primat der Politik in der Gerichtspraxis der DDR
3.14 Gerichtsbarkeit und Prozessrecht unter dem Grundgesetz
3.14.1 Das Bundesverfassungsgericht
3.14.2 Ausdifferenzierung der Gerichtsverfassung
3.14.3 Reformen des Zivilprozessrechts
3.14.4 Reformen des Strafprozessrechts
4 Die Zeit nach dem staatlichen Gewaltmonopol?
5 Ergebnisse
Literatur
1. Einleitung
2. Die Zeit vor dem staatlichen Gewaltmonopol
3. Die Zeit des staatliche Gewaltmonopols
4. Die Zeit nach dem staatlichen Gewaltmonopol?
Register
Personenregister
Ortsregister
Sachregister/Glossar
Rückumschlag
Das Buch beschreitet „Wege zur Rechtsgeschichte“. Ein zentraler Ausschnitt aus der deutschen und europäischen Vergangenheit wird hier als eigenes Kurzlehrbuch angeboten. Damit ist zugleich Raum eröffnet, um die Grundzüge der Gerichts- und Prozessgeschichte für studentische Leser eingehend zu erklären. Oftmals überschütten rechtshistorische Lehrbücher die Studenten mit Fakten, Fakten und abermals Fakten. Je knapper bemessen der Platz, desto weniger Möglichkeiten verbleiben, die großen Linien zu zeichnen oder Einzelheiten zu entfalten. Wie Hagelschauer prasseln auf den Leser Namen, Jahreszahlen, Orte und Fachbegriffe nieder. Warum man dies alles wissen muss, was wirklich wichtig ist und was nur schmückendes Beiwerk darstellt, bleibt ungesagt. Bildung soll gern Selbstzweck sein, fürwahr, aber der Lehrer braucht nicht alle Kleinigkeiten zu vermitteln, nur weil er sie selbst gerade kennt. Wer sich klarmacht, welche Geschichte er erzählen will, kann sich auf wesentliche Punkte beschränken.
Der 27-jährige Privatdozent Otto Mejer schrieb 1845 im Vorwort seines Kirchenrechtskompendiums, im Kurzlehrbuch gehe es bloß darum, eine Übersicht über das Feststehende zu bieten. Auf dem Katheder dürfe der Hochschullehrer dagegen „die Wissenschaft geben, wie er sie zu besitzen meint, so subjectiv er will und kann“1. Gemessen am Ideal des Göttinger Kirchen- und Staatsrechtlers liegt mein Grundriss näher an der aufgeheizten Vorlesung als am abgeklärten Lehrbuch. Der Text bekennt Farbe und ist um deutliche Wertungen nicht verlegen. Wenn Widerspruch den Leser zum Nachdenken bringt und ihm die Quellen- und Literaturhinweise den Weg zur eigenen Meinung öffnen, ist viel erreicht. Das Buch will keineswegs das Selbststudium abwürgen, sondern auf Schritt und Tritt dazu einladen, immer tiefer in die aufregende Welt der Rechtsgeschichte einzutauchen. Über die Quellenauswahl, die Gliederung und Wertungsmaßstäbe lässt sich trefflich streiten. Vor allem fehlt Vieles. Wichtige Gerichte, ganze Prozessarten, Berufsbilder, sozialgeschichtliche Bezüge, Diskussionen in der Rechtswissenschaft der Zeit – an allen Ecken und Enden bleiben Fragen und Lücken. In einigen Jahren kann hoffentlich ein Handbuch zur Geschichte der [<<9] Rechtsdurchsetzung den Stoff viel feinmaschiger aufnehmen. Für den Augenblick handelt es sich um eine Handreichung an interessierte Leser. Sie soll dem modernen aufmerksamen Juristen anhand einiger Einblicke die Bedeutung der rechtshistorischen Tradition für Gegenwart vor Augen führen. Ob sich die Sehschlitze nach und nach zu einem größeren Sichtfeld weiten und mit der Zeit ein Gesamtbild entsteht, bleibt jedem selbst überlassen. Mir jedenfalls hat der Zwang, den roten Faden festzuzurren und sich nie ins Auswabernde zu verlieren, jederzeit Freude und Schwung bereitet. Hoffentlich merkt man das dem Buch an.
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