IV. Gesamtüberblick der vorhandenen Anspruchsgrundlagen
B. Eigentumsbegriff
I. Normative Prägung des Eigentums
II. Vermögenswerte Rechte des Privatrechts
III. Vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts
IV. Grenzen des Eigentumsschutzes
C. Entschädigung wegen Enteignung, Art. 14 Abs. 3 GG
I. Anspruchsgrundlage / Prüfungsschema
II. Anspruchsvoraussetzung: Enteignung
1. Als Eigentum geschützte Rechtsposition
2. Vollständige oder teilweise Entziehung
a) Regelfall
b) Abgrenzung Teilentziehung zu Inhalts- und Schrankenbestimmung, Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
c) Faktische Enteignung
3. Durch gezielten hoheitlichen Rechtsakt
4. Ziel: Erfüllung öffentlicher Aufgaben
III. Anspruchsvoraussetzung: Zulässigkeit der Enteignung
1. Rechtsgrundlage
2. Zum Wohle der Allgemeinheit
3. Verhältnismäßigkeit
4. Exkurs: Rückübertragungsanspruch
5. Junktimklausel
IV. Verjährung
V. Inhalt und Umfang des Anspruchs
VI.Prozessuale Fragen
1. Anspruchsgegner
2. Rechtsweg
D. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung
I. Herleitung der Anspruchsgrundlage
II. Voraussetzungen des Anspruchs
III. Verjährung
IV. Inhalt des Anspruchs
V.Prozessuale Fragen
1. Anspruchsgegner
2. Rechtsweg
3. Konkurrenzen
E. Enteignungsgleicher Eingriff
I. Rolle des enteignungsgleichen Eingriffs
II. Herleitung des enteignungsgleichen Eingriffs
III. Anspruchsvoraussetzungen
1. Rechtsgrundlage
2. Hoheitlicher Eingriff
3. In eine Eigentumsposition
4. Unmittelbarkeit des Eingriffs
5. Rechtswidrigkeit des Eingriffs
6. Sonderopfer
7. Mitverschulden, § 254 BGB analog
IV. Verjährung
V. Inhalt des Anspruchs
VI.Prozessuale Fragen
1. Anspruchsgegner
2. Rechtsweg
3. Konkurrenzen
F. Enteignender Eingriff
I. Rolle des enteignenden Eingriffs
II. Herleitung des enteignenden Eingriffs
III. Anspruchsvoraussetzungen
1. Rechtsgrundlage
2. Hoheitlicher Eingriff
3. In eine Eigentumsposition
4. Unmittelbarkeit des Eingriffs
5. Rechtmäßigkeit des Eingriffs
6. Sonderopfer
7. Mitverschulden § 254 BGB analog
IV. Verjährung
V. Inhalt des Anspruchs
VI.Prozessuale Fragen
1. Anspruchsgegner
2. Rechtsweg
3. Konkurrenzen
4. Übungsfall Nr. 3
5. Teil Entschädigung wegen Beeinträchtigung immaterieller Rechtsgüter – Allgemeiner Aufopferungsanspruch
A. Bedeutung des allgemeinen Aufopferungsanspruchs
B. Herleitung
C. Anspruchsvoraussetzungen
I. Rechtsgrundlage
II. Hoheitlicher Eingriff
III. In ein nicht vermögenswertes Recht
IV. Unmittelbarkeit des Eingriffs
V. Sonderopfer
VI. Mitverschulden, § 254 BGB analog
D. Verjährung
E. Inhalt des Anspruchs
F. Prozessuale Fragen
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Konkurrenzen
6. Teil Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
A. Grundlagen
B. Anspruchsvoraussetzungen
I. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung
II. Vermögensverschiebung
III. Ohne Rechtsgrund
C. Verjährung
D. Inhalt des Anspruchs
E. Prozessuale Fragen
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Statthafte Klageart
IV. Konkurrenzen
F. Übungsfall Nr. 4
7. Teil Der Folgenbeseitigungsanspruch
A. Grundlagen
I. Funktion des Folgenbeseitigungsanspruchs
II.Rechtsgrundlage
1. Rolle des § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO und Ausgangslage
2. Rechtliche Begründung des Folgenbeseitigungsanspruchs
B. Anspruchsvoraussetzungen
I. Hoheitlicher Eingriff
II. In ein subjektives Recht
III.Schaffung eines rechtswidrigen Zustands, der fortdauert
1. Anknüpfungspunkt
2. Keine Duldungspflicht
3. Legalisierung
4. Zurechnung des Verhaltens Dritter
5. Fortdauer des rechtswidrigen Zustands
IV. Keine Ausschlussgründe
1. Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Folgenbeseitigung
2. Zumutbarkeit
3. Unzulässige Rechtsausübung
4. Mitverschulden
C. Verjährung
D. Inhalt des Anspruchs
E. Prozessuale Fragen
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Statthafte Klageart
IV. Konkurrenzen
F. Übungsfall Nr. 5
8. Teil Entschädigung nach dem Polizei- und Ordnungsrecht
A. Grundlagen
B. Anspruchsvoraussetzungen
I. Entschädigung wegen rechtmäßiger Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden
1. Rechtsgrundlagen
2. Rechtmäßige Maßnahme einer Polizei- bzw. Ordnungsbehörde
3. Inanspruchnahme
a) als Nichtverantwortlicher (Nichtstörer)
b) als unbeteiligter Dritter
c) als sog. Polizeihelfer
d) als Verantwortlicher (Störer)
e) als Anscheins- bzw. Verdachtsverantwortlicher (Anscheins- bzw. Verdachtsstörer)
4. Kausaler Schaden
5. Ausschluss- oder Einschränkungsgründe
II. Entschädigung wegen rechtswidriger Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden
1. Rechtsgrundlagen
2. Rechtswidrige Maßnahme einer Polizei- bzw. Ordnungsbehörde
3. Betroffener einer rechtswidrigen Maßnahme
4. Kausaler Schaden
5. Ausschluss- und Einschränkungsgründe
C. Verjährung
D. Inhalt des Anspruchs
E. Prozessuale Fragen
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Voraussetzungen einer Leistungsklage
IV. Konkurrenzen
F. Regressanspruch des Hoheitsträgers gegen den Verantwortlichen
9. Teil Staatshaftung auf europarechtlicher Grundlage
A. Grundlagen
B. Anspruchsvoraussetzungen einer Haftung der Mitgliedstaaten
I. Rechtsgrundlage
II. Verletzung einer individualschützenden Norm des EU-Rechts
III. Hinreichend qualifizierter Verstoß
IV. Kausal verursachter Schaden
C. Verjährung
D. Inhalt des Anspruchs
E. Prozessuale Fragen
I. Anspruchsgegner
II. Rechtsweg
III. Konkurrenzen
Sachverzeichnis
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
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