III. Ausschlussgründe
1. Völkerrechtsverbrechen
2. Schwere nichtpolitische Straftat
3. Zuwiderhandlung
4. Schutz einer Institution
IV. Versagung der Zuerkennung
D. Der subsidiäre Schutz
I. Voraussetzungen
1. Nichterfüllung der Flüchtlingseigenschaft
2. Ernsthafter Schaden
a) Todesstrafe
b) Folter, unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung
c) Ernsthafte individuelle Bedrohung
II. Ausschlussgründe
III. Rechtsfolgen
IV. Übungsfall Nr. 2
E. Abschiebungsverbote
I. Das unionsrechtliche Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 2 AufenthG
II. Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 5 AufenthG
III. Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG
IV. Ausschlussgründe
V. Rechtsfolgen
F. Familienasyl
I. Rechtsgrundlagen
II. Abgrenzung zum Familiennachzug
III. Voraussetzungen
1. Anwendbarkeit
2.Fallgruppen
a) Familienasyl für Ehegatten und Lebenspartner
b) Familienasyl für Kinder
c) Familienasyl für Eltern und Geschwister
IV. Ausschlussgründe
V. Rechtsfolgen
G. Beendigung des Schutzstatus
I. Unterschiede zum VwVfG
II. Erlöschen der Asylberechtigung
III. Widerruf der Asylberechtigung
1. Der nachträgliche Wegfall
2. Nachträglich erfüllter Exklusionsgrund
3. Rechtsfolgen des Widerrufs
IV. Widerruf des subsidiären Schutzes
V. Widerruf des Abschiebungsschutzes
VI. Rücknahme des Aufenthaltstitels
VII. Verfahren
VIII. Übungsfall Nr. 3
4. Teil Das formelle Asylrecht
A. Das Asylverfahren
I. Das Asylbegehren
II. Die Einreise des Ausländers
1. Einreise über den Landweg
2. Einreise über den Luftweg
III. Identitätsfeststellung
1. Umfang des Eingriffs
2. Zuständigkeit für den Eingriff
3. Datenschutz
4. Rechtsfolgen
IV. Verteilung in Aufnahmeeinrichtungen
V. Stellung des Asylantrags
VI. Übersicht über die Entscheidung des BAMF
VII. Das beschleunigte Verfahren
B. Der Asylantrag
I. Das förmliche Verfahren
II. Umfang des Verfahrens
III. Pflichten des BAMF
IV. Pflichten und Rechte des Asylbewerbers
V. Das Dublin-Verfahren
1. Allgemeines
2. Die Dublin-Zuständigkeit
a) Die Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 Dublin-III-VO
b) Die Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 2 UAbs. 1 Dublin-III-VO
c) Das Selbsteintrittsrecht
3.Das Dublin-Verfahren
a) Informationspflichten
b) Persönliches Gespräch
c) Verfahrensrechtliche Vorgaben
4. Rechtsfolge
5. Rechtsschutz
VI. Der weitere Prüfungsrahmen des BAMF
1. Weitere formelle Voraussetzungen
2. Besonderheiten im Flughafenverfahren
3. Das beschleunigte Verfahren
4. Materielle Voraussetzungen
5. Exkurs zur Erklärung EU-Türkei vom 18.3.2016
C. Die Entscheidungen des BAMF
I. Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens
1. Form
2. Frist
3. Zustellungserfordernis
II. Die Entscheidungsarten
III. Ablehnende Entscheidungen
1. Ablehnung als unzulässig
2. Ablehnung als offensichtlich unbegründet
3. Ablehnung als (einfach) unbegründet
IV. Stattgebende Entscheidungen
1. Entscheidungen vollständiger Stattgabe
2. Entscheidungen teilweiser Stattgabe
a) Bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
b) Bei lediglich subsidiärem Schutz
c) Bei nationalem subsidiären Schutz
V. Rechtsschutz
D. Verfahren bei Folge- und Zweitantrag
I. Der Folgeantrag
II. Der Zweitantrag
III. Rechtsschutz
5. Teil Ausgang des Asylverfahrens
A. Positive Entscheidungen
B. Negative Entscheidungen
I. Allgemeines
II. Die Abschiebung
1. Die Ausreisepflicht
2. Abschiebungsgrund
a) Überwachungsbedürftigkeit
b) Keine Sicherung der Ausreisefrist
3. Abschiebungsandrohung
a) Allgemeines
b) Inhaltliche Voraussetzungen
4. Abschiebungsanordnung
5. Keine Abschiebungsverbote bzw. -hindernisse
6. Fristablauf
III.Die Duldung
1. Allgemeines
2. Die Gruppenaussetzung
IV. Die individuelle Duldung
1. Duldung wegen Unmöglichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
a) Rechtliche Unmöglichkeit
b) Tatsächliche Unmöglichkeit
2. Duldung auf Grund dringender humanitärer Gründe
3. Duldung aus anderen Gründen
V. Einreise- und Aufenthaltsverbote
C. Rechtsschutz gegen negative Entscheidungen
I. Abschiebungsandrohung
II. Abschiebungsanordnung
III. Abschiebung
IV. Duldungsversagung
6. Teil Prozessrechtliche Instrumente
A. Allgemeines
B. Das Klageverfahren
I. Sachentscheidungsvoraussetzungen
1. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts
2. Statthafte Klageart
a) Ablehnung des Asylantrags
b) Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 AufenthG
c) Ablehnung eines Folgeantrags
d) Entscheidung im Dublin-Verfahren
3. Klagefrist
II. Weitere Besonderheiten
1. Einzelrichterregelung
2. Gerichtliche Sachaufklärungspflicht
3. Mündliche Verhandlung
C. Die Rechtsmittel
I. Allgemeines
II. Berufungsausschluss
III. Zulassung der Berufung
D. Der vorläufige Rechtsschutz
I. Allgemeines
II. Das Verfahren nach § 36 AsylG
III.Der vorläufige Rechtsschutz in anderen Fällen
1. Besonderheiten im Flughafenverfahren
2. Einreise aus sicherem Drittstaat, § 34a Abs. 2 S. 1 und 2 AsylG
3. Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Befristung, § 11 AufenthG
7. Teil Versorgung und Verteilung
A. Unterbringung
I. Allgemeines
II.Die Unterbringungspflicht der Länder
1. Aufnahmeeinrichtungen
2. Gemeinschaftsunterkünfte
III. Der Königsteiner Schlüssel
IV. Die Wohnpflicht der Asylbewerber
1. Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen
2. Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften
B. Leistungen
I. Allgemeines
II. Leistungen nach dem AsylbLG
1. Leistungsberechtigte
2. Ende der Leistungsberechtigung
III. Grundleistungen
1. Grundleistungen in Aufnahmeeinrichtungen
2. Grundleistungen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
3. Ergänzende allgemeine Regelungen
IV.Weitere Leistungen
1. Sonstige Leistungen
2. Leistungen bei Krankheit
V. Einschränkungen
VI. Besser- und Schlechterstellung
Sachverzeichnis
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
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Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
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