2. Nationale Regelung des § 26 BDSG
a) Überblick
b) Begründung, Durchführung, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 S. 1 BDSG)
c) Aufdeckung von Straftaten (§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG)
d) Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
e) Einwilligung der betroffenen Person (§ 26 Abs. 2 BDSG)
f) Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (§ 26 Abs. 3 BDSG)
g) Geeignete Schutzmaßnahmen (§ 26 Abs. 5 BDSG)
III. Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten (Art. 86 DS-GVO)
IV. Verarbeitung nationaler Kennziffern (Art. 87 DS-GVO)
V. Datenverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- und statistischen Zwecken
1. Privilegierung und Öffnungsklauseln in der DS-GVO
2. Rechtsgrundlagen im BDSG
a) Forschungszwecke und statistische Zwecke (§ 27 BDSG)
b) Im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke (§ 28 BDSG)
VI. Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
1. Einschränkung der Betroffenenrechte (Art. 14 Abs. 5 lit. d DS-GVO; § 29 BDSG)
2. Einschränkung aufsichtsbehördlicher Befugnisse (§ 29 Abs. 3 BDSG)
VII. Verbraucherkredite (§ 30 BDSG)
VIII. Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften (§ 31 BDSG)
1. Scoring (§ 31 Abs. 1 BDSG)
2. Bonitätsauskünfte (§ 31 Abs. 2 BDSG)
B. Datenschutz im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung – DSRL-JI (§§ 45 ff. BDSG)
I. Allgemeines
II. Materielles Recht
III. Institutionelles Recht
IV. Prozedurales Recht
C. Datenschutz im Bereich der Telekommunikation und der Telemedien
I. Entwicklung der Bestimmungen
1. Status Quo der Bestimmungen in DS-GVO, EDSRL, TKG und TMG
2. Zwischenzeitlich angestrebte Beseitigung von Unklarheiten durch das TTDSG
3. Längerfristige Änderungen durch die geplante E-Privacy-VO
a) Verhältnis der geplanten E-Privacy-VO zu der DS-GVO und dem TKG
b) Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte der E-Privacy-VO im Überblick
II. Bereichsspezifischer Datenschutz im Telekommunikationsrecht
1. Bedeutung und Ausgangspunkt des bereichsspezifischen Datenschutzrechts in der Telekommunikation
2. Anwendungsbereich (§ 91 TKG/§ 1 TTDSG-E)
a) Regelung in § 91 TKG
b) Geplante Anpassung des Anwendungsbereichs an die Vorgaben aus der EDSRL in § 1 TTDSG-E
c) OTT-Dienste
3. Einzelne Tatbestände des Telekommunikationsdatenschutzes
a) Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG/§§ 3, 4 TTDSG-E)
b) Informationspflichten (§ 93 TKG)
c) Personal Information Management Services
d) Zulässigkeitsvorgaben orientiert an Datenkategorien
aa) Bestandsdaten (§ 95 TKG)
bb) Verkehrsdaten (§ 96 TKG/§ 9 TTDSG-E)
cc) Standortdaten (§ 98 TKG/§ 13 TTDSG-E)
e) Ausgewählte Verarbeitungszwecke
aa) Verarbeitung zur Entgeltermittlung und Abrechnung (§ 97 TKG/§ 10 TTDSG-E)
bb) Einzelverbindungsnachweis (§ 99 TKG/§ 11 TTDSG-E)
cc) Störungs- und Missbrauchsverhinderung (§ 100 TKG/§ 12 TTDSG-E)
f) Besondere Endnutzerschutzbestimmungen
4. Regelungen zur öffentlichen Sicherheit
a) Technische Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten
b) Telekommunikationsüberwachung (§ 110 TKG/§ 169 TKG-N)
c) Spezielle Auskunftsverfahren
aa) Datenerhebung und -speicherung als Voraussetzung für ein Auskunftsersuchen (§ 111 TKG/§ 171 TKG-N)
bb) Automatisiertes Auskunftsverfahren (§ 112 TKG/§ 172 TKG-N)
cc) Manuelles Auskunftsverfahren (§ 113 TKG/§ 173 TKG-N)
III. Bereichsspezifischer Datenschutz im Telemedienrecht
1. Umstrittene Anwendbarkeit der Regelungen des TMG
2. Ausgewählte Probleme des Telemediendatenschutzes
a) Verwendung von Cookies
b) Auskunft über Bestandsdaten
Stichwortverzeichnis
Fallbeispiel 1 Anonyme Kontaktanzeige – Datenschutz nach Art. 8 EMRK
Lösung
Fallbeispiel 2 EU-Agrarbeihilfen – Datenschutz nach der GrCh
Lösung
Fallbeispiel 3 Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher – Fernmeldegeheimnis
Lösung
Fallbeispiel 4 Löschbegehren gegen Online-Archiv – Recht auf Vergessen I
Lösung
Fallbeispiel 5 Löschbegehren gegen Suchmaschinenbetreiber – Recht auf Vergessen II
Lösung
Fallbeispiel 6 Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie – Vereinbarkeit mit Kompetenzgefüge, GrCh, EMRK
Lösung
Fallbeispiel 7 Google Spain – Räumlicher Anwendungsbereich der DS-GVO
Lösung
Fallbeispiel 8 IP-Adressen – Personenbezogene Daten und Haushaltsausnahme
Lösung
Fallbeispiel 9 Verwertungsgesellschaft – Zulässigkeitstatbestände (I)
Lösung
Fallbeispiel 10 Fitnessstudio – Zulässigkeitstatbestände (II)
Lösung
Fallbeispiel 11 Fußball-EM – Einwilligung
Lösung
Fallbeispiel 12 Expansion im Limonadenhandel – Drittlandtransfer und Datenschutzverträge
Lösung
Fallbeispiel 13 Internet-Bewertungsportal – Betroffenenrechte
Lösung
Fallbeispiel 14 Datensammlung des BfF für Auslandsgesellschaften – Reichweite des Auskunftsanspruchs
Lösung
Fallbeispiel 15 Videoüberwachung einer Arztpraxis
Lösung
Fallbeispiel 16 Versicherungskaufmann – Beschäftigtendatenschutz
Lösung
Fallbeispiel 17 Instant-Messenger-App – Telekommunikationsdatenschutz
Lösung
1 Betroffenheit des Fernmeldegeheimnisses beim E-Mail-Versand
2 Schutzbereichsentsprechungen der Datenschutzgrundrechte im Mehrebenensystem
3 Chronologische Entwicklung des Datenschutzrechts vor der Reform
4 Die Europäische Datenschutzreform
5 Datenschutzvorschriften im Mehrebenensystem
6 Prüfungsreihenfolge im Datenschutzrecht
7 Zentrale Grundbegriffe des Datenschutzrechts
8 Personenbezogene Daten – Begriff
9 Personenbezogene und anonyme Daten
10 Verbot mit Zulässigkeitstatbeständen
11 Grundsätze und Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen nach Art. 5 DS-GVO
12 Zulässigkeitstatbestände des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DS-GVO
13 Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
14 Grenzüberschreitender Datenverkehr im Rahmen der DS-GVO
15 Wesentliche Rechte der betroffenen Person
16 Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene
17 Aufsichtsbehörden in Deutschland
18 Verbundverwaltung im Mehrebenensystem
19 Kohärenzverfahren bei Einspruch anderer betroffener Aufsichtsbehörde nach Art. 60 Abs. 4 i.V.m. 65 Abs. 1 lit. a DS-GVO
20 Kohärenzverfahren bei widersprechender Stellungnahme des EDSA nach Art. 64 i.V.m. 65 Abs. 1 lit. c DS-GVO
21 Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO
22 Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
23 Wesentliche Pflichten des Verantwortlichen
1
Entsprechend der Regel, die Gordon E. Moore vor gut 50 Jahren aufgestellt hat,[1] wonach die Anzahl von Transistoren auf einem Mikrochip sich alle ein bis zwei Jahre verdoppelt, werden Computer immer leistungsfähiger. Proportional dazu steigen die Möglichkeiten, Informationen über Personen zu erfassen und auszuwerten. Die technische Entwicklung der letzten 50 Jahre ist beeindruckend. Es besteht jedoch weitgehend Konsens, dass nicht alles, was technisch machbar ist, gesellschaftlich auch wünschenswert ist.
2
Der Wandel der Datenverarbeitung selbst und mit ihm der Bedeutungsanstieg eines effektiven normativen Datenschutzes in den letzten Jahren ist vor diesem Hintergrund enorm. Dabei sind zwei Treiber zu erkennen: Die eingangs skizzierte technische Entwicklungeinerseits, die vor allem die Datenverarbeitung in allen öffentlichen und privaten Bereichen beschleunigt und vervielfacht hat, und zunehmende staatliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmenandererseits, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der fortdauernden terroristischen Bedrohungslage.
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