Marius Leven - Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

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Der behördlichen Genehmigungsmöglichkeit der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB kommt im Rahmen der Korruptionsprävention besondere Bedeutung zu. Hier fehlt es vielfach an einer gefestigten Rechtsprechung. Außerdem sind die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung sehr unbestimmt, weshalb die behördliche Erlaubnis zur Vor-teilsannahme in der Rechtspraxis als verlässliche Möglichkeit gilt, etwaige Strafbarkeitsri-siken auf Geber- und Nehmerseite auszuschließen.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsnatur, vor allem aber die Voraussetzungen der Genehmigung allenfalls in Ansätzen als geklärt gelten können. Das zentrale Problem be-trifft die Frage, wann eine Behörde bei der Erteilung der Genehmigung «im Rahmen ihrer Befugnisse» handelt. Hier sieht der Autor die Regelungen der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB in neuem Licht. Er zeigt deren enge Verflechtung mit dem öffentlichen Dienstrecht auf und stellt die vom Gesetzgeber gewünschte Harmonisierung der Rechtsgebiete in den Vordergrund. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Bestimmung des behördlichen Befugnisrahmens sind dabei die zum Verbot der Vorteilsannahme durch die Exekutive erlassenen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien.
Um das Regelungskonzept der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB vollständig zu entwickeln, untersucht der Autor im Anschluss das Verhältnis zwischen vorheriger und (vermeintlich) nachträglicher Genehmigung. Er zeigt die Auswirkungen einer erlaubten Vorteilsannahme auf die Strafbarkeit des Gebers und die übrigen Tatbestandsvarianten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB auf, wobei der Bezugspunkt der Genehmigung immer die eigentliche Annahme des Vorteils durch den Amtsträger bleibt.

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Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Die Genehmigung der

Vorteilsannahme und der

Vorteilsgewährung

von

Marius Leven

eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH wwwcfmuellerde Die - фото 1

eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

www.cfmueller.de

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung › Herausgeber

Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

Herausgegeben von

Prof. Dr. Mark Deiters, Münster

Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen

Prof. Dr. Mark Zöller, Trier

Impressum

Impressum

Erster Berichterstatter: Prof. Dr. Mark Deiters

Zweiter Berichterstatter: Prof. Dr. Ulrich Stein

Dekan: Prof. Dr. Thomas Hoeren

Tag der mündlichen Prüfung: 26.11.2013

D 6

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-3861-3

E-Mail: kundenservice@hjr-verlag.de

Telefon: +49 6221/489-555

Telefax: +49 6221/489-410

(c) 2014 C.F. Müller, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg

Zugl.: Münster (Westf.) Univ., Diss. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 2012

www.cfmueller.de www.hjr-verlag.de

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Vorwort

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2013 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Dissertation angenommen. Die Arbeit wurde im Wesentlichen in den Jahren 2010 bis 2013 fertiggestellt und bezieht Rechtsprechung, Literatur und Rechtsnormen bis Dezember 2012 ein.

Angeregt wurde das Thema dieser Arbeit durch meinen Doktorvater Herrn Prof. Mark Deiters , der das Projekt in der Folge nicht nur hervorragend betreut, sondern mir wie selbstverständlich zahlreiche Chancen und Möglichkeiten eröffnet hat. Ihm gilt deshalb mein besonderer Dank.

Danken möchte ich auch Prof. Frister für die Zeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der HHU Düsseldorf, auf dessen Unterstützung ich ebenso selbstverständlich zählen konnte. Prof. Ulrich Stein danke ich für die sehr zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Ebenso bedanke ich mich sehr herzlich bei Prof. Mark Deiters, Prof. Thomas Rotsch und Prof. Mark Zöller für die Aufnahme in diese Schriftenreihe.

Daneben gilt ein großer Dank meinen Freunden aus Essen, Münster, Düsseldorf und dem Rest der Welt, die mich bei alledem begleitet und bedingungslos unterstützt haben (besondere Hervorhebungen wären an dieser Stelle ungerecht).Widmen möchte ich diese Arbeit aber den übrigen Levens und da besonders meinen Eltern, Thomas und Marianne Leven , die uns zu dem gemacht haben, was wir heute sind. Einfach „Danke“ dafür!

Münster/Essen im Juni 2014 Marius Leven

Meinen Eltern

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2013 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Dissertation angenommen. Die Arbeit wurde im Wesentlichen in den Jahren 2010 bis 2013 fertiggestellt und bezieht Rechtsprechung, Literatur und Rechtsnormen bis Dezember 2012 ein. Angeregt wurde das Thema dieser Arbeit durch meinen Doktorvater Herrn Prof. Mark Deiters , der das Projekt in der Folge nicht nur hervorragend betreut, sondern mir wie selbstverständlich zahlreiche Chancen und Möglichkeiten eröffnet hat. Ihm gilt deshalb mein besonderer Dank. Danken möchte ich auch Prof. Frister für die Zeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der HHU Düsseldorf, auf dessen Unterstützung ich ebenso selbstverständlich zählen konnte. Prof. Ulrich Stein danke ich für die sehr zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Ebenso bedanke ich mich sehr herzlich bei Prof. Mark Deiters, Prof. Thomas Rotsch und Prof. Mark Zöller für die Aufnahme in diese Schriftenreihe. Daneben gilt ein großer Dank meinen Freunden aus Essen, Münster, Düsseldorf und dem Rest der Welt, die mich bei alledem begleitet und bedingungslos unterstützt haben (besondere Hervorhebungen wären an dieser Stelle ungerecht).Widmen möchte ich diese Arbeit aber den übrigen Levens und da besonders meinen Eltern, Thomas und Marianne Leven , die uns zu dem gemacht haben, was wir heute sind. Einfach „Danke“ dafür! Münster/Essen im Juni 2014 Marius Leven Meinen Eltern

Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung

Teil 2 Die Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 StGB

A. Die vorherige Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 1. Var. StGB

I. Die formellen Genehmigungsvoraussetzungen

1. Die Zuständigkeit der genehmigenden Behörde

2. Die weiteren Verfahrens- und Formanforderungen

II.Die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen

1. Die genehmigungsfähigen Tathandlungen

2. Handeln der zuständigen Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse

a) Die Einhaltung des dienstrechtlichen Befugnisrahmens

b) Die Überschreitung der behördlichen Befugnisse

aa)Der Stand in der strafrechtlichen Literatur

(1) Die Verwaltungsrechtsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

(2) Die Verwaltungsaktsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

(3) Der Ansatz Hardtungs

(4) Zwischenergebnis

bb) Die Begründungen in der strafrechtlichen Literatur

(1) Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung

(2) Der Grundsatz der Normklarheit und der Bestimmtheit

(a) Die Aussage der Grundsätze

(b) Die Bestimmtheit des § 331 Abs. 3 StGB

(c) Die Klarheit des § 331 Abs. 3 StGB

(3) Das Vertrauen des Vorteilsnehmers in die Beständigkeit verwaltungsrechtlich wirksamer Genehmigungen

(4) Zwischenergebnis

cc) Der Vorrang der Auslegung

dd) Der behördliche Befugnisrahmen

(1) Die behördlichen Befugnisse im Verwaltungsvollstreckungsrecht

(2) Die Konkretisierung der Genehmigungsbefugnisse durch behördliches Innenrecht

(3) Die strafrichterliche Kontrolle der Genehmigung

(4) Zwischenergebnis

ee) Die allgemeinen Ermessensgrenzen als mögliche Grenze der behördlichen Genehmigungsbefugnisse

ff) Zwischenergebnis

3. Die Konsequenzen der Auslegung

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