Sie ist ein Bestandteil der Identität der BewohnerInnen. Diese realisieren auch, dass die Stadt bestrebt ist, diese Besonderheit zu fördern. Die Anstrengungen hierzu werden von der gesamten Bevölkerung vorteilhaft aufgenommen und sie wirken sich positiv auf das Zusammenleben in Biel aus. (Conrad/Elmiger 2010: 106) Auch die Ausgabe von 2016 kommt weitgehend zu den erhofften Resultaten, wie die Zusammenfassung auf der entsprechenden Website zeigt: Die Ergebnisse der breit angelegten, von Juni bis Februar 2016 durchgeführten Umfrage unter der Bieler Bevölkerung zeigen, dass die Zweisprachigkeit in der Seelandstadt acht Jahre nach dem letzten «Barometer» weiterhin positiv bewertet wird. Obwohl die Zweisprachigkeit ein fester Bestandteil der Identität der Bieler‑innen ist und in den Augen der Bevölkerung mehr Vor- als Nachteile mit sich bringt, sind die Französischsprachigen in diesem Jahr unzufriedener als 2008 .6 Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass die Einwohnerinnen und Einwohner trotz der Anerkennung der institutionellen Zweisprachigkeit auf Gemeindeebene durch die Stadtverwaltung als jeweils einsprachig verstanden werden. [Die] Ausgestaltung der amtlichen Zweisprachigkeit enthält einen inneren Widerspruch. Die Stadt selbst versteht sich als zweisprachig – aber sie betrachtet die Bewohnerinnen und Bewohner nur als einsprachig deutsch oder französisch. Zweisprachige Personen werden von der Stadt immer einer der beiden Sprachgruppen zugeteilt. Individuelle Zweisprachigkeit ist gewissermassen nicht vorgesehen – ausser bei den Angestellten der Stadt, von denen verlangt wird, dass sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in beiden Sprachen umgehen können. (Werlen 2010: 13) Dies wiederum entspricht der Fragestellung nach der Hauptsprache in den Schweizer Volkszählungen bis 2000 (vgl. A.2.0). Gemäss den Ergebnissen dieser Volkszählung von 2000 gelten in Biel denn auch 55,4% als deutschsprachig und 28,1% als französischsprachig, als Hauptsprache von 16,4% gelten weder Deutsch noch Französisch (vgl. Werlen 2010: 12). Die Kompetenzen in der jeweils anderen Sprache (Deutsch oder Französisch) scheinen jedoch gemäss den Untersuchungen des ‹Barometers der Zweisprachigkeit› bei einem grossen Teil der Stadtbevölkerung sehr hoch zu sein7. Die Strukturerhebungen des Bundesamtes für Statistik lassen seit 2010 Mehrfachnennungen zu (und stehen für Biel als «grosse Stadt» auch nach Jahr zur Verfügung). Im Jahr unserer hauptsächlichen Datenerhebung in Biel, 2015, nennen 23 792 Deutsch und 15 385 Französisch als Hauptsprache8. Für den Verwaltungskreis Biel/Bienne sind es 2014-2016 (kumuliert) 62 417 für Deutsch und 26 370 für Französisch, welches in der Stadt also im Verhältnis zu Deutsch häufiger als Hauptsprache genannt wird als im umliegenden Gebiet des Verwaltungskreises. A.2.4 Aosta (Region Aostatal und Stadt Aosta) A.2.4.1 Sprachgeschichtlicher Überblick Der Schwerpunkt liegt in diesem kurzen Überblick über die Geschichte der heutigen Autonomen Region Aostatal und der Stadt Aosta auf denjenigen Ereignissen, die einen massgeblichen Einfluss hatten auf die aktuelle Sprachsituation, wie wir sie in A.2.4.2 beschreiben werden. Für eine ausführlichere Darstellung der Geschichte des Aostatals verweisen wir auf den historischen Abriss von Bauer 1999 (5-219), der auch als Grundlage dieser Übersicht dient. Bereits die Fragen nach der ersten Besiedelung des Aostatals sind für spätere (sprach)politische Diskussionen von Bedeutung. Als erste Bewohner des Aostatals gelten die Salasser. Es wird davon ausgegangen, dass sie im 1. Jahrtausend v.Chr. in die Region einwanderten (Bauer 1999: 6). Unklar ist jedoch ihre Zuordnung: Der in der Fachwelt ausgetragene Disput, ob die Salasser nun den Ligurern […] oder den Kelten […] zuzuordnen seien, ist insofern delikater Natur, als mit den Argumentationsstrategien beider Seiten fallweise auch ideologisch-nationalistische Hintergedanken verbunden sind. Das Prinzip, von dem vielfach ausgegangen wird, ist unschwer zu durchschauen: Wer nachweisen kann, dass die von der Historiographie dokumentierte sogenannte Urbevölkerung der VDA [Valle d’Aosta=Aostatal] der ihm genehmen Ethnie X angehört, fühlt sich im Recht, kultur- bzw. sprachpolitische Argumentationen des Typs X voranzutreiben und zugleich die gegnerische Ansicht des Typs Y abzulehnen. Für Vegezzi-Ruscalla beispielsweise waren die ersten Valdostaner eindeutig südangebundene Ligurer, ein Grund mehr, die VDA als genuin italienisch einzustufen und alles Französische zu bekämpfen. (Bauer 1999: 7) Die Romanisierung des Aostatals setzt mit der Gründung der römischen Kolonie Augusta Praetoria Salassorum und ihrer strategisch gelegenen und daher rasch wachsenden Hauptstadt Augusta Praetoria (das heutige Aosta) im Jahr 25 v.Chr. ein (Bauer 1999: 13-17). Nach dem Untergang des weströmischen Reichs im Jahr 476 steht die Region in kurzen Abständen unter verschiedenen Herrschaften. Die Ausrichtung nach Westen beginnt 575, als das Aostatal Teil des franko-burgundischen Reichs wird (dem es anschliessend während fast drei Jahrhunderten angehört, vor einer wahrscheinlichen Zugehörigkeit zum Burgund) und als sich das Bistum Aosta, bis dahin von Mailand abhängig, in den Einfluss des Bistums Vienne stellt. Die neue Ausrichtung hat auch Einfluss auf die sprachliche Situation: Damit beginnt definitiv die sprachliche Orientierung hin zur Galloromania (speziell zur heutigen Dauphiné, zu Savoyen und zum Wallis). Pont-Saint-Martin ist, durchaus im Sinn einer Sprachgrenze, wieder Grenzort zur Ebene hin, in der weiterhin die Langobarden herrschen, und wird es solange bleiben, bis die Herzöge von Savoyen in die Poebene vorstossen. (Bauer 1999: 18) Die Einflüsse der geschichtlichen Ereignisse auf die sprachliche Situation sind, gemäss Bauer, für die geschriebene und für die gesprochene Sprache getrennt zu betrachten. Als gesprochene Sprache wird Frankoprovenzalisch bezeichnet (vgl. Bauer 1999: 20), während Latein weiterhin Schriftsprache bleibt. Das 11. Jahrhundert wird schliesslich als Beginn der jahrhundertelangen Herrschaft Savoyens im Aostatal verstanden (Bauer 1999: 25), die mit der Charte des franchisesvon 1191, welche zunächst nur für die Stadt Aosta und erst später für weitere Gebiete gilt, offiziell bestätigt wird. Innerhalb Savoyens erhält das Aostatal im 16. Jahrhundert eine gewisse Autonomie und mit dem ‹Conseil des Commis› eine regionale Regierung. Diese Epoche der Herrschaft von Herzog Emmanuel-Philibert ist auch für die Sprachsituation von besonderer Bedeutung: Der Herzog betrieb Sprachpolitik im wahrsten Wortsinn, als er, ähnlich der […] 1539 verordneten ordonnancevon Villers-Cotterêts, das Lateinische in den Gerichtsakten offiziell ersetzen liess. Im Piemont schrieb er 1560 Italienisch vor, im Aostatal 1561 Französisch. (Bauer 1999: 39) Französisch wird also offizielle Schriftsprache der Region. Jablonka hält allerdings fest, dass die im Edikt von 1561 vorgeschriebene «langue françoise» durchaus auch das Frankoprovenzalische zugelassen haben könnte (vgl. Jablonka 1997: 47-48). Im mündlichen Gebrauch herrscht jedenfalls klar das Frankoprovenzalische vor (vgl. Bauer 1999: 41). Italienisch wird im benachbarten und teilweise ebenfalls von Savoyen beherrschten Piemont verwendet und scheint sich zu dieser Zeit auch ins Aostatal auszubreiten, allfällige offizielle Dokumente auf Italienisch werden im Aostatal jedoch von Emmanuel-Philibert untersagt (vgl. Bauer 1999: 44). Auch seine Nachfolger im 17. Jahrhundert halten an den Privilegien des Aostatals und am offiziellen und ausschliesslichen Gebrauch des Französischen (und vielleicht auch des Frankoprovenzalischen) fest, welches namentlich durch Bildungsinstitutionen wie das Collège Saint-Bénin oder die Dorfschulen vermittelt wird. Auch als das Herzogtum Savoyen-Piemont 1713 vergrössert und zum Königreich von Sizilien wird, behält das Aostatal weitgehend seine Sonderstellung. Erst als 1730 Karl Emmanuel III Herzog wird, ändert sich die Situation im Aostatal, das nach und nach seine Privilegien verliert, bis zum Ende des sogenannten ‹Régime valdotain› durch die Abschaffung des ‹Conseil des Commis›. Nach der französischen Revolution schliesslich gelangt mit der Annexion Savoyens auch das Aostatal unter französische Herrschaft und wird Teil des ‹Departement Doire› – gegen Widerstand aus der Bevölkerung, der sich aber in erster Linie gegen die revolutionären Jakobiner und nicht gegen Frankreich an sich richtet (vgl. Bauer 1999: 63). Als durch den Wiener Kongress das Königreich Sardinien-Piemont wiederhergestellt wird, ist auch das Aostatal erneut Teil davon. Die valdostanischen Privilegien werden endgültig abgeschafft, die französische Sprache behält allerdings ihren Status: Das monarchistisch-repräsentative Statuto Albertinovom März 1848, die Basis der späteren italienischen Verfassung von 1861, eliminierte die letzten Reste valdostanischer Privilegien, mit Ausnahme des Rechtes auf Verwendung der französischen Sprache […]: La lingua italiana è la lingua ufficiale della Camera. È però facoltativo di servirsi della francese ai membri che appartengono ai paesi in cui questa è in uso, o in risposta ai medesimi.1 (Bauer 1999: 65-66) Im Zuge der Ereignisse um die Einigung Italiens gelangt schliesslich ein grosser Teil Savoyens zusammen mit Nizza an Frankreich, lediglich das Aostatal geht an Italien und «[s]omit waren die Valdostaner mit einem Mal zu einer sprachlichen Minderheit in einem im Entstehen begriffenen, zunehmend auch auf sprachliche Einheit bedachten italienischen Staat geworden» (Bauer 1999: 69). Vor diesem Hintergrund verfasst der italienische Parlamentsabgeordnete Giovenale Vegezzi-Ruscalla 1861 seinen Text gegen den Gebrauch der französischen Sprache im Aostatal und in anderen nun zu Italien gehörenden Regionen. Er fordert zwar kein Verbot der französischen Sprache, jedoch die Italianisierung der Toponyme. Diese ist heute nicht mehr existent2, die Texte von Vegezzi-Ruscalla (und die ablehnenden Reaktionen, die sie hervorrufen) scheinen aber dennoch im Bewusstsein geblieben zu sein, wie Bauer aufzeigt (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.7. und 1.8.), da viele seiner Vorschläge zumindest zeitweise umgesetzt worden waren. Gegen die Bestrebungen, Italienisch durchzusetzen und Französisch zu verdrängen, regte sich stets Widerstand, oftmals heftig, aber nicht immer mit Erfolg. Gefordert wurde zuweilen auch die italienisch-französische Zweisprachigkeit, beispielsweise in Form von parallelem Unterricht (vgl. Bauer 1999: 89). Dennoch dominiert schliesslich Italienisch in den Schulen und im Gericht und der Anschluss an das italienische Eisenbahnnetz 1886 trägt zusätzlich zu einer weiteren Italianisierung bei (Bauer 1999: 92). 1909 schliesslich wird die ‹Ligue valdôtaine pour la protection de la langue française› gegründet, der sich verschiedene Politiker sowie Vertreter von Berufsgruppen und Zeitungen anschliessen und die sich beispielsweise mit Sprachkursen für die Förderung der französischen Sprache einsetzt und ein Bulletin herausgibt. Die Ligue bleibt auch während dem Ersten Weltkrieg bestehen und stellt weiterhin Forderungen nach Französischunterricht an den Schulen. Von entscheidender Bedeutung für die (auch heutige) Rolle des Französischen im Aostatal ist die Zeit des Faschismus und des Zweiten Weltkriegs. Was die sprachliche Situation im Jahr 1921 betrifft, hält Bauer Folgendes fest: In sprachlicher Hinsicht lassen wir die Volkszählungsdaten aus 1921 für sich sprechen. Bei insgesamt 78.811 erfassten Einwohnern standen 91,4% Französischsprecher 9,6% (oder 7.582) Italophonen gegenüber. 1861 waren es, zum Vergleich, nur etwa die Hälfte, nämlich 4,7% Italienischsprecher gewesen. Letztere siedelten zu über 90% in der Hauptstadt Aosta sowie in den in der Basse Valléegelegenen regionalen Industriezentren Verrès und Pont-Saint-Matin, so dass das Haupttal der Doire Baltéeauf einen Anteil von 14,3% Italienischsprechern kam. Die Seitentäler hingegen wiesen mit rund 2% nur sehr geringe italophone Bevölkerungsanteile auf. (Bauer 1999: 105) Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich bei den «Französischsprechern» in erster Linie um Sprechende des Frankoprovenzalischen handelt, die Französisch als Schriftsprache nutzen. Klar zu sein scheint jedoch die deutliche Minderheitssituation des Italienischen, auch wenn sich die Zahl der Sprechenden in 60 Jahren gut verdoppelt hat. Dass die faschistische Regierung vor diesem Hintergrund das Italienische als einzige Sprache des Aostatals einführen und Französisch aus Unterricht und Kirche verbannen will, stösst auf Widerstand. Genannt sei beispielsweise die Petition der Ligue Pour notre langue française. Appel de la Ligue Valdôtaine à toutes les Communes de la Vallée d’Aostevon 1922, an der sich rund 8000 Personen aus der gesamten Region beteiligen (vgl. Bauer 1999: 107). Von besonderem Interesse – insbesondere mit Blick auf unsere Thematik der Linguistic Landscape(vgl. A.3) – ist das Dekret von 1923, mit welchem die Verwendung von Fremdsprachen in der öffentlichen geschriebenen Sprache verboten wird. Auch Französisch gilt als Fremdsprache und die entsprechenden Aufschriften sollen entfernt werden. Gegen diesen Beschluss protestiert die Ligue Valdotaine, deren Präsident Anselme Réan bei einem Treffen mit Benito Mussolini in Rom erfolgreich erreicht, dass Französisch im Aostatal nicht als Fremdsprache angesehen wird. Dennoch wird die Italianisierung des Aostatals durch die faschistische Regierung weiter vorangetrieben, namentlich in den Schulen, in der Kirche (1932 wird der erste italienischsprachige Bischof von Aosta eingesetzt), in den Gerichten und in der Presse. Italienisch wird 1925 als einzige Sprache der Justiz vorgeschrieben und französischsprachige Zeitungen werden verboten. Trotzdem zeigt Réan deutliche Sympathien für den Faschismus, was zu einer Abspaltung antifaschistischer Organisationen von der Ligue führt. Insbesondere die ‹Jeune Vallée d’Aoste› mit Emile Chanoux wird später an Bedeutung gewinnen (vgl. Bauer 1999: 107-115). Ein weiterer bestimmender Faktor dieser Zeit ist die Industrialisierung, die vor allem in der Stadt Aosta eine deutliche Veränderung der Demografie mit sich bringt. Bauer (1999: 117) geht für die Zeitspanne von November 1933 bis März 1934 von einem relativen Bevölkerungszuwachs in der Stadt Aosta von 2,3% aus (gegen lediglich 1‰ in der gesamten neu entstandenen Provinz Aosta, die aus der heutigen Autonomen Region sowie aus Ivrea und dem Canavese bestand) und ergänzt: Berücksichtigt man in dieser Rechnung auch den durch die Emigration hervorgerufenen Verlust an angestammter Bevölkerung, so sprechen die Zahlen eine noch deutlichere Sprache. 680 Immigranten in Aosta Stadt stehen für rund 4,5% Bevölkerungsaustausch in nur fünf Monaten! (Bauer 1999: 117) Im Zuge der Entstehung der neuen Provinz Aosta sollten die Strassennamen der Hauptstadt und die Toponyme italianisiert werden, was ab 1927 bis 1939 sukzessive durchgeführt wird. Auch die deutschen Toponyme in den Walsergemeinden im Lystal werden im Übrigen durch italienische ersetzt (vgl. Bauer 1999: 120, 126-130). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden 1945 die Strassennamen (und damit auch die Strassenschilder) erneut angepasst und gelegentlich mit französischen Entsprechungen ergänzt. Die französischen Ortsnamen werden durch ein Dekret von Umberto II von Savoyen (auf das wir später zurückkommen werden) ebenfalls schon 1945 wieder eingeführt (Bauer 1999: 160). Die Ablehnung gegenüber Frankreich ist jedoch stark: Die (nicht nur, aber eben auch) in Italien immer breiter um sich greifende Xenophobie3 […] ging Hand in Hand mit einer besonders ausgeprägten Gallophobie, welch letztere u.a. durch italienische Annexionsforderungen bezüglich Nizza, Savoyen und Korsika sowie durch französische Aspirationen auf die VDA verstärkt wurde. (Bauer 1999: 129) Auch das antifaschistische ‹Comité Valdôtain de Libération›, das unter Emile Chanoux aus der ‹Jeune Vallée d’Aoste› entstanden ist, spricht sich gegen einen allfälligen Anschluss des Aostatals an Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg aus: Was nun die Frage der VDA betraf, so hatte Chanoux bekanntlich eine Lösung vorgeschlagen, die den Verbleib des Tals bei (einem föderalistischen) Italien implizierte. (Bauer 1999: 137) Emile Chanoux stirbt 1944 während seiner Inhaftierung durch die faschistische Polizei, seine Nachfolger verfolgen die Ziele aber nach Kriegsende weiter: Der Anfang Mai 1945 von Jean-Joconde Stévenin4 präsentierte Vorschlag für ein Sonderstatut bildete (gemeinsam mit den Entwürfen von Chabod5 1944) die konkrete Diskussionsgrundlage für eine künftige Autonomie der VDA. (Bauer 1999: 143) Gleichzeitig gibt es aber auch Tendenzen der Befürwortung eines Anschlusses an Frankreich (vgl. Bauer 1999: 144), die sich zwar nicht durchsetzen, aber noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wieder auftreten, wie Bauer in seinem Exkurs aufzeigt (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.10.1.2.). Die bereits erwähnten Dekrete von Umberto II ( Decreti Legislativi Luogotenenziali D.L.L. 545und 546) sehen eine autonome Region Aostatal vor und regeln auch sprachliche Bestimmungen. Allerdings sind sie nicht unumstritten (vgl. Bauer 1999: 165). 1947 wird ein neuer Vorschlag für das Autonomiestatut verfasst, das schliesslich mit der italienischen Verfassung von 1948 in Kraft treten kann. Auf die Inhalte und Grundlagen des Statuts und seiner Auswirkung auf die Sprachpolitik gehen wir in A.2.4.2 ein. Die Umsetzung der Bestimmungen wird allerdings nicht umgehend vorgenommen und ist in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen, in denen die französische Sprache oftmals als Argument für die Rechtfertigung der Autonomie eingesetzt wird (vgl. Bauer 1999: Kapitel 1.11.1). Vor diesem Hintergrund werden die Eröffnungen der Tunnels durch den Grossen Sankt Bernhard (1964) und den Mont-Blanc (1965) auch deshalb als wichtige Ereignisse gefeiert, da sie die rasch zunehmende Italianisierung verlangsamen sollten (Bauer 1999: 175). Dennoch zeichnete 1967 eine Untersuchung bei 7 675 Schülerinnen und Schülern (gemäss Bauer (1999: 177) «wohl die Gesamtheit aller valdostanischen Volksschüler») bereits ein deutliches Bild, das die Frankophonie des Aostatals in Frage zu stellen vermag: Auf die Frage, welche Sprache in der Familie bzw. zu Hause gesprochen würde, antworteten 3.453 Schüler oder 45.1% aller Befragten Italienisch, 3.317 Informanten (43,3%) gaben den patoisals Familiensprache an. Das Piemontesische folge mit 297 Nennungen (3,9%), und das Deutsche (55 Antworten = 0,7%) konnte verblüffender- bzw. bezeichnenderweise mehr Punkte für sich verbuchen als das Französische, das mit 39 Schülerantworten oder mageren 0,5% das Schlusslicht darstellte. (Bauer 1999: 177) A.2.4.2 Aktuelle Sprachsituation Heute ist das Aostatal als Regione Autonoma Valle d’Aosta/Région Autonome Vallée d’Aoste eine der fünf autonomen Regionen Italiens, zusammen mit Trentino-Alto Adige/Südtirol, Friuli-Venezia Giulia und den beiden Inseln Sizilien und Sardinien. Mit Ausnahme von Sizilien anerkennen alle autonomen Regionen Italiens lokale Sprachen auf regionaler Ebene in verschiedener Form, zusätzlich zum Italienischen. Als Hauptgrund für die Autonomie des Aostatals wird oft die offizielle Zweisprachigkeit genannt: Die Autonome Region Aosta-Tal ist seit 1948 aufgrund der offiziellen Zweisprachigkeit Italienisch-Französisch eine der fünf italienischen Regionen mit Sonderstatus. (Jablonka 1997: 1) Die Autonomie wird durch den Statuto speciale per la Valle d’Aosta(Legge costituzionale 1948, n. 4) geregelt (vgl. A.2.4.1 für die Hintergründe der Entstehung des Statuts). Neben Französisch als dem Italienischen gleichberechtigte Sprache erhält auch Deutsch in den Gemeinden des Lystals (vgl. dazu z.B. Zürrer 2009) einen anerkannten Status in der als ‹Statuto d’Autonomia› bekannten regionalen Verfassung (Art. 38 resp. 40bis). Keinen offiziellen Status erhält das in der gesprochenen Sprache durchaus bis heute verwendete (vgl. z.B. Jablonka 1997; Puolato 2006; Natale 2017) Frankoprovenzalische, das meist als ‹Patois› bezeichnet wird. Die Sprachpolitik wird in den Artikeln 38 bis 40 des Statuts festgelegt, die wir in voller Länge wiedergeben: ARTICOLO 38 Nella Valle d’Aosta la lingua francese è parificata a quella italiana. Gli atti pubblici possono essere redatti nell’una o nell’altra lingua, eccettuati i provvedimenti dell’autorità giudiziaria, i quali sono redatti in lingua italiana. Le amministrazioni statali assumono in servizio nella Valle possibilmente funzionari originari della Regione o che conoscano la lingua francese. ARTICOLO 39 Nelle scuole di ogni ordine e grado, dipendenti dalla Regione, all’insegnamento della lingua francese è dedicato un numero di ore settimanali pari a quello della lingua italiana. L’insegnamento di alcune materie può essere impartito in lingua francese. ARTICOLO 40 L’insegnamento delle varie materie è disciplinato dalle norme e dai programmi in vigore nello Stato, con gli opportuni adattamenti alle necessità locali. Tali adattamenti, nonché le materie che possono essere insegnate in lingua francese, sono approvati e resi esecutivi, sentite Commissioni miste composte di rappresentanti del Ministero della pubblica istruzione, di rappresentanti del Consiglio della Valle e di rappresentanti degli insegnanti. ARTICOLO 40-BIS [28] Le popolazioni di lingua tedesca dei comuni della Valle del Lys individuati con legge regionale [29]hanno diritto alla salvaguardia delle proprie caratteristiche e tradizioni linguistiche e culturali. Alle popolazioni di cui al primo comma è garantito l’insegnamento della lingua tedesca nelle scuole attraverso gli opportuni adattamenti alle necessità locali. Nota all’art. 40-bis. 28Articolo inserito dall’articolo 2 della legge costituzionale 23 settembre 1993, n. 2. Nota al primo comma dell’art. 40-bis. 29Si veda la legge regionale 19 agosto 1998, n. 47 ( B.U.25 agosto 1998, n. 36).1 (Statuto VdA, Art. 38-40bis) Die offizielle Gleichberechtigung der italienischen und französischen Sprache gilt für sämtliche Gemeinden des Aostatals (ein Territorialitätsprinzip wie im Fall der Schweiz, vgl. A.2.0, existiert also lediglich für das Deutsche in den Gemeinden des Lystals), sie wird aber einzig in der Gemeindeverfassung der Stadt Aosta explizit wiederholt. Diese gibt sich dadurch offiziell den Status einer zweisprachigen Stadt: Art. 2 Parificazione linguistica 2. Nel Comune di Aosta la lingua francese è parificata a quella italiana ai sensi dello Statuto speciale per la Valle d’Aosta. La parità di uso delle due lingue nell’attività quotidiana del Comune va garantita nel rispetto delle scelte individuali di ogni cittadino. Gli atti pubblici possono essere redatti nell’una o nell’altra lingua ai sensi dell’art. 38 della legge costituzionale n. 4 del 26.02.1948 di approvazione dello Statuto speciale della Valle d’Aosta. I documenti espressamente dichiarati fondamentali dal Consiglio Comunale sono redatti in forma bilingue.2 (Statuto CdA, Art. 2) Die gesetzliche Grundlage scheint also soweit klar zu sein: Sowohl Region als auch Stadt sind offiziell zweisprachig und anerkennen Französisch und Italienisch auf gleicher Stufe. Allerdings steht diese Grundlage in Widerspruch sowohl zur tatsächlichen Regionalpolitik als auch – in deutlich stärkerem Masse – zum Sprachgebrauch der Einwohnerinnen und Einwohner. Zwar werden offizielle Dokumente zuweilen in zweisprachiger Version erstellt, oft liegt aber lediglich eine italienische vor und im täglichen Geschäft wird von Behörden meist auf das Italienische zurückgegriffen. In A.2.4.1 haben wir mit Bauer (1999) bereits eine deutliche Zunahme der Verwendung des Italienischen im 20. Jahrhundert festgestellt. Die rigide Sprachpolitik des Faschismus und die Einwanderung italienischsprachiger Bevölkerungsteile aus anderen Regionen Italiens im Zuge der Industrialisierung sind wohl Hauptgründe. Hinzu kommt, dass auch vor dieser Epoche das Französische vornehmlich als Schriftsprache diente, während im gesprochenen Sprachgebrauch Frankoprovenzalisch vorherrschte. Jablonka hält allerdings fest, dass das Frankoprovenzalische von der valdostanischen Bevölkerung selbst oftmals dem Französischen zugeordnet wird: Die überwältigende Mehrheit der interviewten Sprecher gab zur Antwort, dass es sich nach ihrer Auffassung beim Frankoprovenzalischen (= patois valdôtain) um einen «französischen Dialekt» handele […]. (Jablonka 1997: 17) Wie in vielen Fällen, beispielsweise auch in Freiburg (vgl. A.2.1.1) oder Biel (vgl. A.2.3.1), in denen Entwicklungen der gesellschaftlichen Zusammensetzung in Städten stärker stattfinden als in ländlichen Gebieten, hat die Italianisierung in der Hauptstadt Aosta am frühesten und am stärksten stattgefunden. In Bezug auf die Französischkompetenzen und die Verwendung des Französischen kommen verschiedene Untersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten (Jablonka 1997, Puolato 2006, Natale 2017) zum Schluss, dass die meisten Valdostanerinnen und Valdostaner nicht über erstsprachliche Kompetenzen verfügen und Französisch kaum spontan nutzen3. Jablonka drückt es besonders deutlich aus: Das Französische im Aosta-Tal existiert nicht, es sein denn als Mythos. Dass das Französische dort überhaupt noch eine gesellschaftliche Funktion besitzt, verdankt es eben diesem mythischen Gehalt – präziser: Die gesellschaftliche Funktion besteht in der mythischenFunktion insofern, als der Gebrauch des Französischen eine spezifische Gruppenkohäsion schafft und infolgedessen Identität stiftet. (Jablonka 1997: 13) Ein als funktionelle Sprache aufzufassendes Regionalfranzösisch existiert jedoch im Aosta-Tal nicht, da es sich um eine mythisierte Fremdsprache handelt, die nur unter äusserst spezifizierungsbedürftigen Umständen okkasionellgebraucht wird […]. (Jablonka 1997: 115) Spontan finden im Alltag in der Regel nur das Frankoprovenzalische und das Italienische Verwendung, während die soziale Metasprachfunktion des Französischen darin besteht, dass es keineFunktion in der Alltagskommunikation besitzt und als schulisch forciert vermittelte Fremdsprache einen ideologischen Zement für die Kohäsion der valdostanischen Ethnie auf einer reflektiert politischen Solidaritätsebene herstellt; die emotive Nähesprachenfunktion, die für den Dialekt charakteristisch ist, geht dem Französischen dagegen ab. (Jablonka 1997: 225; vgl. auch Jablonka 1997 Kap. 6.7, 252-253) Die gesellschaftlicheFunktion des Französischen, die ihm im Aosta-Tal in dieser spezifischen Form von keiner anderen Sprache abgenommen werden kann, ist die mythische. (Jablonka 1997: 303) Aber auch die Zahlen aus den Untersuchungen von Puolato 2006 (175-178) scheinen einen spärlichen Gebrauch sowie eingeschränkte Kompetenzen des Französischen zu bestätigen. Dennoch hält die Regionalregierung am Status des Französischen und an den entsprechenden Anforderungen für Angestellte der regionalen Verwaltung (Art. 38 Statuto VdA) fest und im Widerspruch zu Sprachgebrauch und vorhandenen Kompetenzen scheint das Französische bei grossen Teilen der valdostanischen Bevölkerung aktuell ein grosses Ansehen zu geniessen – bei gleichzeitigem Bewusstsein der eingeschränkten Kompetenzen (vgl. Natale 2017). Nicht zu unterschätzen ist sicherlich auch der Einfluss des ausländischen Tourismus, der in den letzten Jahren eher zugenommen hat und zu einem grossen Teil aus näher und weiter gelegenen französischsprachigen Nachbargebieten (Savoyen respektive Frankreich, Wallis respektive Romandie) stammt4, wodurch das Französische als nützliche Fremdsprache wiederum an Gewicht zu gewinnen vermag. Was die beiden offiziellen Sprachen des Aostatals betrifft, steht Folgendes fest: Italienisch ist die klar in allen Bereichen dominierende Sprache, Französisch kommt eine identitätsstiftende (oder, wie Jablonka (1997) es ausdrückt, «mythische») Funktion zu. Unbestritten ist aber auch, dass die französische Sprache – trotz fehlender Spontaneität und eingeschränkter Kompetenz – durchaus aktiv verwendet wird, allerdings nur in einigen wenigen Situationen, zu denen wohl auch die Kommunikation mit französischsprachigen Personen von ausserhalb des Aostatals zu zählen wäre, die in den erwähnten Untersuchungen nur wenig zur Sprache kommt. A.2.5 Luxemburg (Grossherzogtum und Stadt) A.2.5.1 Sprachgeschichtlicher Überblick Dieser knappe historische Abriss soll die Entstehung der heutigen Mehrsprachigkeitssituation im Grossherzogtum Luxemburg und in seiner Hauptstadt vorstellen, auf die wir in A.2.5.2 ausführlicher eingehen werden. Schon bevor Luxemburg 963 erstmals schriftlich als Name eines Gebietes genannt wird, finden auf dem betreffenden Territorium Ereignisse statt, die für die sprachliche Situation von Bedeutung sein werden. Bevor das Gebiet 53 v.Chr. von den Römern erobert und bis ins 5. Jahrhundert Teil des römischen Reichs wird, ist es durch die keltisch-germanischen Treverer besiedelt. Gemäss Hoffmann 1979 ist bereits früh eine Triglossiesituation gegeben, wenn auch nicht mit denjenigen Sprachen und Besonderheiten, welche später vorherrschen werden: Hier ist schon ein halbes Jahrtausend, bevor Luxemburg im Jahre 963 territorialgeschichtlich in das Blickfeld der Geschichte tritt, die für diesen Raum typische triglossische Sprachsituation gegeben, die sich im Laufe der Jahrhunderte nicht mehr verändern wird. Obschon das Keltische in demselben Masse schwindet, wie das Germanische zunimmt, leben drei Sprachen in einem Raum nebeneinander. Das Lateinische ist Verwaltungssprache. Als vulgärlateinische Volkssprache ist sie das Umgangsidiom der römischen Verwaltungsbeamten und latinisierten einheimischen Oberschicht. Die älteste Sprachschicht bildet das vom Volk zäh bewahrte Keltische, die jüngste das Germanische […]. (Hoffmann 1979: 23) In der Zeit der Herrschaft der Grafen von Luxemburg nach 963 (Vgl. Pauly 2011: 26-34) wird das Französische 1239 zur Sprache der Urkunden, obwohl die Bevölkerung nicht in erster Linie französischsprachig ist: Dass das Französische die Luxemburger Amtssprache wurde, als in den europäischen Kanzleien die Nationalsprachen an die Stelle des Latein traten, erklärt sich weniger aus der Sprachensituation der Grafschaft, als daraus, dass zu dieser Zeit das französischsprachige und westlich orientierte Haus Namür herrschte. (Hoffmann 1979: 26) Ein weiteres sprachgeschichtlich bedeutendes Datum in der Luxemburger Geschichte ist 1340, als das Gebiet administrativ in ein französischsprachiges ‹Quartier wallon› und ein deutschsprachiges ‹Quartier allemand› aufgeteilt wird. Wir können also zu dieser Zeit noch von einer territorialen Zweisprachigkeit Luxemburgs (zumindest auf administrativer Ebene) sprechen. Diese wird mit einigen Unterbrüchen weitgehend auch dann noch Bestand haben, als das Territorium Luxemburgs während Jahrhunderten unter mehr oder weniger rasch wechselnder fremder Herrschaft steht: 1443 bis 1506 burgundisch, 1506 bis 1684 spanisch, 1684 bis 1697 französisch, danach bis 1714 erneut spanisch, 1714 bis 1795 österreichisch (vgl. Hoffmann 1979: 4). Die als Herzoge von Luxemburg regierenden jeweiligen Herrscher sprechen dem Gebiet grösstenteils eine weitgehend unabhängige Verwaltung zu. 1795 bis 1814 gehört Luxemburg schliesslich als Teil des ‹Département des Forêts› zum nachrevolutionären Frankreich. Dies bringt eine deutliche politische Stärkung der französischen Sprache mit sich, wie beispielsweise Ziegler 2011 anhand von amtlichen Bekanntmachungen aufzeigt (vgl. auch A.2.3.1 für die entsprechende Epoche in Biel). Für einen Überblick über die Geschichte Luxemburgs vor dem Wiener Kongress verweisen wir auf Pauly 2011 (52-66). Entscheidend sind schliesslich einmal mehr die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815, durch die Luxemburg als Grossherzogtum und offiziell unabhängiger Staat unter niederländische Verwaltung gelangt, wobei der regierende König Wilhelm I von Oranien das Gebiet aber dennoch als niederländische Provinz verwaltet, bevor es schliesslich erst 1839 in den heutigen Staatsgrenzen definitiv unabhängig wird. Gemäss Hoffmann (1979: 31) betrachtet Wilhelm I das Gebiet als Teil der Niederlande (obwohl Teil des deutschen Bundes) und bekämpft daher dessen Beziehungen zu Deutschland und damit die deutsche Sprache. Dies hat gemäss Ziegler konkrete Auswirkungen auf die Sprachpolitik: Dieser komplizierte Status wirkt sich sprachenpolitisch in zweierlei Hinsicht aus: zum einen dahingehend, dass Niederländisch als Schulfach in den Grundschulen eingeführt wird; zum anderen dahingehend, dass Deutsch – zugunsten des Französischen – in zwei Domänen zurückgedrängt wird: als Schulfach an den Gymnasien und in seiner Verwendung als Amtssprache. (Ziegler 2011: 177) Als 1830 die belgische Revolution ausbricht, soll die Sprachpolitik wiederum zu Gunsten des Deutschen geändert worden sein, um der Sympathie der Luxemburger Bevölkerung zu Belgien entgegenzutreten (vgl. Hoffmann 1979: 31). Ziegler findet in ihrer Untersuchung allerdings keine Belege für einen solchen Wechsel der Sprachpolitik in der betreffenden Zeit (2011: 185). Die tatsächliche Situation des Sprachgebrauchs der Regierung und vor allem der Bevölkerung zu dieser Zeit ist unklar: Abgesehen von der Frage, welchen Stellenwert die Verwendung einer Sprache als Regierungssprache bezogen auf den kommunikativen Haushalt einer Sprachgemeinschaft hat, stellt sich die noch dringlichere Frage, wie sich die Sprachpraxis im 19. Jahrhundert tatsächlich gestaltet. Denn dies ist bisher weder für die Ebene der Regierungssprache noch für die Ebene der Amtssprache untersucht worden. (Ziegler 2011: 178) Gemäss Fehlen (2013: 39) umfasst zu dieser Zeit der «moderne luxemburgische Staat zunächst zwei Sprachgemeinschaften», d.h. eine Deutsch- und eine Französischsprachige (Luxemburgisch gilt damals noch als Dialekt des Deutschen). Erst mit der Unabhängigkeit von 1839 und den damit einhergehenden Gebietsverlusten verliert das Grossherzogtum die französische Sprachgemeinschaft: 1839 kann als das wichtigste Datum der Luxemburger Geschichte angesehen werden, nicht nur weil der Staat seither in seinen augenblicklichen Grenzen besteht, sondern weil erst jene Grenzziehung eine sprachliche Einheit geschaffen hat, die die weitere soziolinguistische und sprachenpolitische Entwicklung entscheidend beeinflussen sollte. (Fehlen 2013: 41) Auch nach 1839 sind die niederländischen Könige in Personalunion Grossherzoge von Luxemburg, geben dem Gebiet aber eine demokratische Verfassung und faktische Unabhängigkeit. Erst als Wilhelm II 1890 stirbt, erhält das Gebiet eine eigene Herrscherdynastie, die Dynastie Oranien-Nassau, die bis heute die Luxemburger Grossherzoge stellt. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum Unabhängigkeitsbewusstsein der Luxemburger Bevölkerung. Denn es gab, wie Hoffmann festhält, in Luxemburg «bereits einen Staat, als es noch kein Nationalgefühl gab» (Hoffmann 1979: 7). So entwickeln sich denn auch das luxemburgische Nationalgefühl und der luxemburgische Patriotismus aus der Gegenstellung heraus. Indem die Luxemburger begreifen lernen, was sie nicht sein wollen, gelangen sie zu einem nationalen Selbstverständnis und beginnen zu verstehen, was sie sind und was sie sein wollen. Die Abgrenzung geschieht in erster Linie nach Deutschland hin […]. Dies verhindert aber nicht, dass es auch antibelgische und antifranzösische Tendenzen gibt, die allerdings weniger stark ausgeprägt sind. (Hoffmann 1979: 8) Gemäss Ziegler stellt die sprachliche Situation im Luxemburg des 19. Jahrhunderts eine mediale Diglossie dar: Für die Stadt Luxemburg bedeutet das, dass die Mehrheit der Bevölkerung im Medium der Mündlichkeit einen westmoselfränkischen Dialekt verwendet, Bürgertum und Adel dagegen (intendiertes) Hochdeutsch und Französisch favorisieren. Im Medium der Schriftlichkeit wird domänenspezifisch zwischen Deutsch und Französisch gewählt. (Ziegler 2011: 184) Vor diesem Hintergrund wird das Luxemburgische als vorherrschende Sprache des mündlichen Sprachgebrauchs nach und nach zum Symbol eines neuen Nationalverständnisses. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ist auch die Zeit der Anfänge und raschen Verbreitung der Literatur auf Luxemburgisch. Von 1912 stammt das Schulgesetz, in dem Luxemburgisch «als Unterrichtsgegenstand definiert, nicht jedoch als eigenes Fach eingeführt» (Timm 2014: 21) wird. Eine Orthografie des Luxemburgischen existiert zu dieser Zeit noch nicht. Während dem ersten Weltkrieg stellt sich die Bevölkerung des offiziell neutralen Luxemburg auf die französische Seite. Die damalige Grossherzogin Marie-Adelheid allerdings steht Deutschland nahe, was dazu führt, dass sie 1919 abdanken und die Herrschaft ihrer Schwester Charlotte überlassen muss, die im Zweiten Weltkrieg zu einer wichtigen Identifikationsfigur der Luxemburger Bevölkerung werden sollte. Auch wenn die Unabhängigkeit von 1839 mit erheblichen Gebietsverlusten verbunden war, wird sie von der Regierung im Jahr 1939 zum Anlass genommen, mittels einer überschwänglichen Jubiläumsfeier einen Luxemburger Nationalismus zu propagieren, der gezielt zur Ablehnung des nationalsozialistischen Deutschland beitragen soll. Diese Ablehnung ist tatsächlich deutlich und wird mitunter auch der Wirkung dieser Feierlichkeiten zugeschrieben (vgl. Hoffmann 1979: 11; Pauly 2011: 93). Noch vor dem Zweiten Weltkrieg werden Kompetenzen des Luxemburgischen zum Kriterium für Einbürgerungen (auch dies geschieht gemäss Hoffmann (1979: 35) zur Abgrenzung vom nationalsozialistischen Deutschland), wodurch sich der spätere Status des Luxemburgischen als Nationalsprache bereits abzuzeichnen scheint. Der Zweite Weltkrieg und damit die deutsche Besetzung Luxemburgs tragen dazu bei, dass die Luxemburgische Sprache nun definitiv zu einem wichtigen Merkmal der Identität wird und der Wille, diese vom Deutschen zu unterscheiden, gross ist. Die nationalsozialistischen Besatzer planen eine Annexion Luxemburgs und versuchen, diese mit der Ideologie der gemeinsamen deutschen Sprache zu rechtfertigen. Zunächst wird der Gebrauch des Französischen «bis hin zu den in die Mundart eingebetteten französischen Höflichkeits- und Grussformeln» (Hoffmann 1979: 36) verboten. 1941 wird eine sogenannte «Personenstandsaufnahme» durchgeführt, die auch die Frage nach der «Muttersprache» stellt, mit der entsprechenden Erklärung dazu, dass nur «Hochsprachen» und keine «Dialekte» als Antwort angegeben werden dürften. Als Beispiele werden unter anderen explizit Deutsch respektive Luxemburgisch genannt. Trotz der möglichen Konsequenzen antwortet eine überwältigende Mehrheit der Luxemburger Bevölkerung dennoch mit «Luxemburgisch», nicht nur bei der Frage nach der «Muttersprache», sondern auch als Angabe der «Staatszugehörigkeit» und der «Volkszugehörigkeit» (das berühmt gewordene «dreimol lëtzebuergesch»). Dies führt zum Abbruch der Volkszählung. Die Erinnerung an die Rolle der luxemburgischen Sprache für den Luxemburger Widerstand – zum Beispiel auch die auf Luxemburgisch gehaltenen Ansprachen der Grossherzogin Charlotte aus ihrem Londoner Exil – tragen zum nunmehr auch symbolischen Gewicht der bis dahin in erster Linie als alltägliche Gebrauchssprache wahrgenommenen Varietät bei (vgl. Hoffmann 1979: 35-37, Timm 2014: 27-28). Für eine Zusammenstellung der Ereignisse in Luxemburg während des Zweiten Weltkriegs verweisen wir auf Pauly 2011: 93-104, für ausführlichere Untersuchungen zu den Thematiken der Zwangsrekrutierung und des Generalstreiks auf Stroh 2016, Quadflieg 2016, Klos 2016. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der für Luxemburg nach grossen Verlusten (Pauly 2011: 102-103) 1944 mit der Befreiung durch amerikanische Truppen endet, bleibt das Prestige des Luxemburgischen bestehen und 1946 wird bereits ein erster Rechtschreibungsentwurf verfasst, die ‹Margue-Feltes-Rechtschreibung›, die sich gewollt deutlich von der Schreibung des Standarddeutschen abhebt, jedoch keinen Erfolg hat (vgl. Hoffmann 1979: 36). Offiziellen Status als Nationalsprache erhält das Luxemburgische schliesslich 1984 durch das neu in Kraft tretende Sprachengesetz, auf das wir in A.2.5.2 eingehen werden. A.2.5.2 Aktuelle Sprachsituation Bereits die Herausgeber von Hoffmann 1979 umreissen die Besonderheit der luxemburgischen Sprachsituation in einer zu einem grossen Teil noch heute gültigen Beschreibung: Zum einen ist Luxemburg, abgesehen von Malta, das einzige Land Europas, in dem einer «exoglossischen», einer mehr oder minder nur schulisch erworbenen und nicht auf der Primärsprache des Kindes aufbauenden Standardsprache, nämlich dem Französischen, neben der primären Muttersprache ein bestimmter fester Platz im kulturellen Leben des Landes eingeräumt ist und deren fortdauernde intensive Pflege als konstitutiver Teil der nationalen Kulturtradition betrachtet wird. Zum anderen ist Luxemburg die einzige Region im deutschen Sprachraum, in der die einheimische Mundart, das Letzeburgische […] bzw. ein Gemeinletzeburgisch als Koine der verschiedenen Orts- und Gebietsmundarten, eine solche Ausweitung des Gebrauchs und des Ausbaus erreicht hat, dass sie in wichtigen «Domänen» des Sprachgebrauchs […] die deutsche Standardsprache vielfach ersetzt hat1. (Auburger/Kloss/Kolde 1979: VII) Zumindest zwei Merkmale gelten noch immer: die Verwendung des «exoglossischen» Französisch und die starke Präsenz des Luxemburgischen, das einige Jahre nach dem Erscheinen von Hoffmanns Übersicht einen offiziellen Status in der Luxemburgischen Verfassung erhalten sollte, durch den es sogar über das Deutsche und das Französische gestellt wird. Die offizielle Sprachpolitik wird seit 1984 durch die Loi sur les languesgeregelt: Nous JEAN, par la grâce de Dieu, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau; Notre Conseil d’Etat entendu; De l’assentiment de la Chambre des Députés; Vu la décision de la Chambre des Députés du 25 janvier 1984 et celle du Conseil d’Etat du 7 février 1984 portant qu’il n’y a pas lieu à second vote; Avons ordonné et ordonnons: Art. 1 er. Langue nationale La langue nationale des Luxembourgeois est le luxembourgeois. Art. 2. Langue de la législation Les actes législatifs et leurs règlements d’exécution sont rédigés en français. Lorsque les actes législatifs et réglementaires sont accompagnés d’une traduction, seul le texte français fait foi. Au cas où des règlements non visés à l’alinéa qui précède sont édictés par un organe de l’Etat, des communes ou des établissements publics dans une langue autre que la française, seul le texte dans la langue employée par cet organe fait foi. Le présent article ne déroge pas aux dispositions applicables en matière de conventions internationales. Art. 3. Langues administratives et judiciaires En matière administrative, contentieuse ou non contentieuse, et en matière judiciaire, il peut être fait usage des langues française, allemande ou luxembourgeoise, sans préjudice des dispositions spéciales concernant certaines matières. Art. 4. Requêtes administratives Lorsqu’une requête est rédigée en luxembourgeois, en français ou en allemand, l’administration doit se servir, dans la mesure du possible, pour sa réponse de la langue choisie par le requérant. Art. 5. Abrogation Sont abrogées toutes les dispositions incompatibles avec la présente loi, notamment les dispositions suivantes: Arrêté royal grand-ducal du 4 juin 1830 contenant des modifications aux dispositions existantes au sujet des diverses langues en usage dans le royaume; Dépêche du 24 avril 1832 à la commission du gouvernement, par le référ. intime, relative à l’emploi de la langue allemande dans les relations avec la diète; Arrêté royal grand-ducal du 22 février 1834 concernant l’usage des langues allemande et française dans les actes publics. Mandons et ordonnons que la présente loi soit insérée au Mémorial pour être exécutée et observée par tous ceux que la chose concerne. Le Président du Gouvernement, Ministre d’Etat, Pierre Werner Le Ministre de la Justice, Colette Flesch Le Ministre de la Fonction Publique, René Konen Château de Berg, le 24 février 1984. Jean (Loi sur les langues) Luxemburgisch gilt also als Nationalsprache «des luxembourgeois» (Art. 1), Französisch ist einzig gültige Sprache der Gesetzgebung (Art. 2) und Deutsch hat – zusammen mit Französisch und Luxemburgisch – den Status einer Amts- und Gerichtssprache (Art. 3). Alle drei Sprachen sind für die Kommunikation mit den Behörden zulässig, die in der jeweiligen Sprache antworten sollten (was in etwa der in A.2.0 beschriebenen Situation in der schweizerischen Verwaltung auf Bundesebene entspricht). Die drei Sprachen sind in der luxemburgischen Gesetzgebung also nicht gleichberechtigt, wie das – offiziell – beispielsweise für Französisch («parificata alla lingua italiana»2 (Art. 38 Statuto VdA), vgl. A.2.4.2) und Italienisch im Aostatal oder für Deutsch und Französisch («gleichberechtige Amtssprachen» (Art. 3 Stadtordnung), vgl. A.2.3.2) in der Stadt Biel gilt, sondern erhalten unterschiedliche, durchaus hierarchisch erscheinende Funktionen: Luxemburgisch als ‹Nationalsprache› steht auf der höchsten Stufe und wird kaum zufällig bereits im ersten Artikel erwähnt, Französisch steht zwar in Bezug auf das Prestige eine Stufe tiefer als Luxemburgisch, ist aber als Sprache der Gesetzgebung wichtiger als Deutsch, dem – zumindest im Sprachengesetz – keine distinktive Funktion zukommt. Diese erhält es allerdings durch den Gebrauch in der Schule (vgl. Loi du 6 février 2009 portant organisation de l’enseignement fondamental), wo es vor dem Französischen erlernt wird und somit die Sprache der Alphabetisierung der Schulkinder in Luxemburg darstellt, was eine nicht unerhebliche Bedeutung ausmacht. Zum Luxemburgischen gilt es weiter anzumerken, dass es im ersten Artikel des Sprachengesetzes explizit nicht als Nationalsprache «Luxemburgs», sondern «der Luxemburger» bezeichnet wird, wobei unklar bleibt, wer damit gemeint ist: die Wohnbevölkerung oder die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Das Sprachengesetz sieht keine Unterschiede zwischen einzelnen Landesteilen vor und seit dem Verlust der klar französischsprachigen Gebiete im Jahr 1839 ist dazu auch kaum ein Anlass gegeben. Die offizielle Dreisprachigkeit gilt gleichermassen im gesamten Staatsgebiet, wenn auch der tatsächliche Gebrauch des Französischen in der Hauptstadt und im Süden am deutlichsten ausgeprägt ist (vgl. Timm 2014: 15). Luxemburg kennt im Gegensatz zur Schweiz kein Territorialitätsprinzip, sondern ein System (das wir als ‹Funktionalitätsprinzip› bezeichnen können), in welchem den drei offiziellen Sprachen gemäss dem Sprachengesetz unterschiedliche Zuständigkeiten zufallen. Es gibt also keine offiziell luxemburgisch-, deutsch- oder französischsprachigen Gebiete Luxemburgs. Die Erhebungen zur Hauptsprache (gemäss Fragestellung «die am besten beherrschte Sprache», Mehrfachnennungen sind nicht möglich) geben Aufschluss über die genannten Hauptsprachen der Bevölkerung. Gemäss den aktuellsten Zahlen aus der Volkszählung von 20113 nennen 265 731 oder 55,8% der Einwohnerinnen und Einwohner des Grossherzogtums Luxemburgisch als Hauptsprache, gefolgt von der Migrationssprache Portugiesisch mit 74 636 (15,7%), von Französisch mit 57 633 (12,1%) und von Deutsch mit 14 658 (3,1%). Werden ausschliesslich die Einwohnerinnen und Einwohner mit Luxemburger Nationalität berücksichtigt, erreicht Luxemburgisch als Hauptsprache einen Anteil von 88,8%, in grossem Abstand gefolgt von Französisch (4,2%), Portugiesisch (2,3%) und Deutsch (1,1%). Beschränkt sich die Auswertung auf die Einwohnerinnen und Einwohner, welche die Luxemburger Staatszugehörigkeit seit ihrer Geburt besitzen, beträgt der Anteil von Luxemburgisch 95,5%, Französisch 2,0%, Portugiesisch 0,9% und Deutsch 0,5%. Es wird also klar, dass Luxemburgisch als Hauptsprache der gebürtigen – und der meisten im Land aufgewachsenen – Luxemburgerinnen und Luxemburger die Regel ist. Die verhältnismässig hohen Anteile anderer Sprachen ergeben sich also aus der zahlreichen eingewanderten Wohnbevölkerung. Da deren Anteil in der Stadt Luxemburg besonders hoch ist, stellt sich hier auch die Sprachdemografie der Wohnbevölkerung anders dar und Luxemburgisch als genannte Hauptsprache erreicht einen Anteil von lediglich 35,2%, Französisch von 20,6%, Portugiesisch von 14,7% und Deutsch von 4,5%. Räumliche Unterschiede nach Hauptsprachen sind also auch in Bezug auf die offiziellen Amtssprachen durchaus vorhanden, jedoch nicht durch «herkömmliche sprachliche Zusammensetzung» (Art. 70 BV), sondern durch die unterschiedlichen Anteile an gebürtigen Luxemburgerinnen und Luxemburgern. A.2.6 Aarau – Angaben zur Sprachsituation Das Gebiet, in dem heute die Stadt Aarau liegt, ist seit dem 5. Jahrhundert vorwiegend durch die Alemannen besiedelt. Die Stadt Aarau wird zwischen 1240 und 1250 durch die Kyburger gegründet, fällt 1461 an Bern, zu dessen Gebiet sie für die folgenden Jahrhunderte gehören sollte. Diese Periode endet erst mit der Helvetik (vgl. A.2.1.1, resp. HLSe). Aarau wird für kurze Zeit Hauptstadt der Helvetischen Republik und bleibt anschliessend Hauptort des neu geschaffenen Kantons Aargau. Für einen ausführlicheren Überblick über die Geschichte des Kantons Aargau und der Stadt Aarau verweisen wir auf das Historische Lexikon der Schweiz: HLSk resp. HLSl. Heute ist Aarau Hauptort des Bezirks Aarau und des Kantons Aargau. Einzige Amtssprache von Gemeinde, Bezirk und Kanton ist seit deren Einrichtung Deutsch. Die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau(SRS 1.1-1) kennt ihrerseits keine explizite Erwähnung der Amtssprache, diese wird auf Kantonsebene durch Artikel 71a der Verfassung des Kantons Aargau festgelegt: 71a Amtssprache 1Die Amtssprache ist Deutsch. Behörden und Amtsstellen können auch in anderen Landessprachen oder in englischer Sprache verkehren, wenn anderen Verfahrensbeteiligten daraus keine Nachteile erwachsen. (Verfassung AG, Art. 71a) Aarau befindet sich also in einem sowohl traditionell als auch offiziell deutschsprachigen Gebiet und in einem Bezirk, dessen Bevölkerung gemäss den Resultaten der Erhebung des Bundesamtes für Statistik für 2014-2016 (kumuliert) bei möglichen Mehrfachnennungen zum grössten Teil (64 915 von 74 729) Deutsch als Hauptsprache nannte, gefolgt von Italienisch (3 490), Englisch (2 683) und Französisch (1 609). Конец ознакомительного фрагмента. Текст предоставлен ООО «ЛитРес». Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.
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