2. Gründe für und Funktionen von Internal Investigations
43
Die Gründe, aus denen Unternehmen interne Ermittlungen durchführen, sind vielschichtig und lassen sich nur schwer strukturieren bzw. klar voneinander trennen. Dies hängt mit dem historisch bedingten doppelfunktionalen Charakter von Internal Investigations zusammen. Diesen kommt einerseits, wie bereits beschrieben, eine „Compliance-Funktion“[14] zu; andererseits haben sie eine (straf-)verfahrensrechtliche Funktion, indem sie (ggf. soweit das deutsche Strafverfahrensrecht dies gestattet) auf dessen Verlauf und Ausgang Einfluss nehmen können.
a) Funktion im Rahmen behördlicher Verfahren
44
Einfacher zu isolieren sind die strafverfahrensrechtlichen Gründe für Internal Investigations: Sie können überall dort Bedeutung erlangen, wo der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens oder später dem Gericht für die zu treffenden Entscheidungen ein Ermessen eingeräumt ist oder ihnen diesbezüglich zumindest ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht. Dies betrifft zuvorderst die Möglichkeit von Absprachen im Strafprozess, darüber hinaus aber auch jede sonstige Entscheidung beginnend bei der Frage, welche Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung eines Sachverhalts erforderlich sind, bis hin zum Strafmaß.[15]
45
Was den deutschen Rechtsraum anbelangt, so geht es hierbei im Wesentlichen – noch – um die Vermeidung einer strafrechtlichen Organhaftung, vgl. § 14 StGB.[16] In diesem Zusammenhang zu nennen gilt es zugleich die Vermeidung von Rechtsfolgen des Ordnungswidrigkeitenrechts[17] oder sonstiger gegen ein Unternehmen als solches zu verhängenden Rechtsfolgen.[18] Soweit das betreffende Unternehmen im US-amerikanischen Raum agiert und daher der Blick auf das dortige (Straf-)Rechtssystem fällt, sind Internal Investigations sowohl die Basis für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategiebei zu erwartenden behördlichen Verfahren, als auch die Grundlage für die von der SEC bzw. dem DOJ erwartete Kooperation. Bei Teilnahme an einem Kartell bildet die unternehmensinterne Untersuchung ein zentrales Element, um von den deutschen oder europäischen Leniency-Regelungen mit einer Strafmilderung zu profitieren.[19]
b) Funktion im Rahmen der Corporate Governance
46
Im Rahmen der Compliance-Funktion sind die Gründe für Internal Investigations noch komplexer. Sie lassen sich nach ihrem Wirkungsbereich einteilen in solche, die Effekte innerhalb des jeweiligen Unternehmens betreffen, und solche, die Außenwirkung haben.
aa) Effekte innerhalb des Unternehmens
47
Innerhalb des Unternehmens dienen Internal Investigations der Stärkung des Integritätsbewusstseinsund sichern die Einhaltung gesetzlicher Handlungs- und Organisationspflichten.[20] Sie haben zudem eine Überwachungs- bzw. Kontrollfunktionund erleichtern der Unternehmensleitung die Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens bzw. von sonstigem Fehlverhalten der Mitarbeiter durch gezielte Aufklärung im Verdachtsfall.[21] Ferner tragen interne Untersuchungen im Fall von Regelverstößen dazu bei, Compliance-Systeme aktuell zu halten und eventuelle Schwachstellen aufzuzeigen.[22] Des Weiteren haben unternehmensinterne Untersuchungen eine allgemeine Beratungs- und Informationsfunktion, jedenfalls soweit externe Ermittler hinzugezogen werden.[23]
48
Die systematische Aufklärung von Regelverstößen signalisiertnach außen hin Integritätund dokumentiert, dass Corporate Governance bzw. – weiter – Corporate Responsibility ernst genommen werden.[24] Dies verhindert einen Reputationsverlust, der infolge behördlicher Ermittlungsverfahren eintreten mag.[25] Schließlich lassen sich Internal Investigations als Marketinginstrumentzur Akquise neuer Aufträge einsetzen, da sie vor allem solche Unternehmen als Kunden ansprechen, die ihrerseits Compliance-Maßnahmen treffen.[26]
49
Es wird davon ausgegangen, zumindest für den Bereich der Corporate Crimes rechne die Gesellschaft zu Gunsten eines Unternehmens begangene Delikte weniger dem Einzelnen Täter als vielmehr dem Unternehmen selbst zu, dessen mit der wirtschaftlichen Betätigung eingegangenes Risiko sich in der Straftat realisiert.[27] Ergreift die Unternehmensleitung aber Maßnahmen, um derartigen, zu seinen Gunsten begangenen Regelverstößen entgegenzuwirken und sie zu ahnden, so muss sich dies positiv auf das öffentliche Meinungsbild vis-à-vis dem jeweiligen Unternehmen auswirken. Dieser Effekt bildet eine logische Konsequenz des gesellschaftlichen Zuschreibungsprozesses, der für die „Compliance-Funktion“ unternehmensinterner Ermittlungen nutzbar gemacht werden kann.
c) Kosten und Nutzen unternehmensinterner Ermittlungen
50
Bei alledem stellt sich zu Recht die Frage, ob Internal Investigations auch nach einer Kosten-Nutzen-Abwägungals sinnvoll erscheinen können. Auf der Kosten-Seite schlagen dabei vor allem die nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung sowie die Gefahr zu Buche, dass die im Wege eigener Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse nunmehr erleichterten Zugriffs- und Kenntnismöglichkeiten der Behörden unterliegen oder letztlich sogar mehr Informationsmaterial als behördliche Untersuchungen zu Tage fördern könnten.[28] Die Zugriffsmöglichkeiten der Ermittlungsbehörden bleiben allerdings zumindest nach der deutschen strafprozessualen Rechtslage angesichts von § 160a Abs. 1 StPO[29] begrenzt.
51
Diesem gewichtigen Kosten-Minus muss jedoch zum Ausgleich entgegengehalten werden, dass es sich bei Internal Investigations vor allem um ein Instrument des Krisenmanagements zur Schadensvermeidung handelt.[30] Das Potential unternehmensinterner Ermittlungen liegt vor allem in der Begrenzung hoheitlicher Sanktionen nach US-amerikanischem Recht sowie – von besonderer Relevanz für ausschließlich am deutschen Markt agierende Unternehmen bspw. des Mittelstandes – in der Vermeidung ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sanktionen in Betracht. Diese können nach § 30 Abs. 1 OWiG auch gegen das Unternehmen selbst ausgesprochen werden, wenn bestimmte, dort näher aufgeführte Leitungspersonen „eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen [haben], durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvereinigung treffen, verletzt worden sind oder die juristische Person oder die Personenvereinigung bereichert worden ist oder werden sollte“, und deren mögliche Höhe die wirtschaftliche Belastung eines Unternehmens durch die Unterhaltung der entsprechenden Strukturen im Bereich der Corporate Governance jedenfalls nicht erreichen dürften.[31]
52
Wenn dann zunehmend die Beobachtung angestellt werden kann, dass Geschäftsabschlüsse mehr und mehr vom Nachweis der Einhaltung entsprechender Compliance-Standards abhängen[32] und die diesbezügliche Reputation eines Unternehmens verstärkt in das Blickfeld von Geschäftswelt und Gesellschaft rückt, so führt dies letztlich zu einem Überwiegen der Gründe, die für die Einführung unternehmensinterner Ermittlungen als festen Bestandteil von Corporate-Governance-Strukturen sprechen. Dieser Nutzen kann allerdings nur eintreten, sofern die Ermittlungen innerhalb eines bestimmten Rahmens ablaufen, für dessen Einhaltung vertrauenswürdige Fachkräfte sorgen müssen.[33]
3. Ablauf der Ermittlungen[34]
53
Zum Teil wird vertreten, Internal Investigations seien zunächst in Existenz, Anlass und Art der Untersuchungen vor potentiellen Tätern zu verheimlichen, um der Gefahr von Verdunkelungshandlungen zu begegnen.[35] Dies ist jedoch nicht unbegrenzt und schrankenlos zulässig; heimliches Vorgehen sollte aus verschiedenen Gründen auf zwingende Fälle beschränkt bleiben. Denn Mitarbeiter über die Untersuchung zu informieren kann auch deren Kooperationsbereitschaft fördern und Gerüchten und Spekulationen vorbeugen oder entgegenwirken.[36]
Читать дальше