Walter Brendel - Kleine politische Schriften

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Wir haben folgende Reden, Vorträge und Schriften des Mitgründers der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hier zusammengestellt: den Vortrag über die Grund- und Bodenfrage; Zu Trutz und Schutz, eine Festrede; den Vortrag Wissen ist Macht – Macht ist Wissen; ein Aufsatz über Eine Geschichte der Kommune; die Schrift Über den Normalarbeitstag; Anarchismus, Sozialdemokratie und revolutionäre Taktik, eine Schrift an Freund und Feind; Aus der Rede zur Begründung des marxistischen Erfurter Programms und letztlich Liebknechts letzte Schrift: Kein Kompromiß – Kein Wahlbündnis.
In Deutschland wurde Liebknecht während der ersten Jahrzehnte des Kaiserreichs zu einem der profiliertesten sozialistischen Politiker im Reichstag. Dort war er ein bedeutender Kontrahent des Reichskanzlers Otto von Bismarck und des auf die Bismarck-Ära folgenden imperialistischen Weltmachtstrebens Deutschlands unter Kaiser Wilhelm II.

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Obgleich unser »Staatswohl« nun etwas Verschiedenes ist von dem »Staatswohl« derer, die sich gewöhnt haben, den Staat für ihre Privat-, Standes- oder Klassendomäne anzusehen, so verkünden wir durch Erhebung des Staatswohls zum obersten Staatsprinzip doch kein neues Prinzip, sondern wenden nur ein allgemein anerkanntes Prinzip, statt im Interesse einzelner Individuen, im Interesse des Gesamtvolks an. Was speziell das Recht, in die Verhältnisse des Grundeigentums einzugreifen, anbelangt, so ist es von allen Regierungsformen und von allen Klassen geübt worden. Der Adel hat überall das Land zu seinen Gunsten konfisziert und annektiert; die Bourgeoisie hat in der Französischen Revolution das Land konfisziert und in ihrem Sinn verteilt; die monarchischen Regierungen des europäischen Festlands haben durch Abschaffung der Leibeigenschaft die Grund- und Bodenverhältnisse revolutioniert; sogar der russische Zar, der strammste Vertreter des Absolutismus, hat neuerdings diese Revolution in seinem Reiche durchgeführt und damit den Adel teilweise expropriiert; die amerikanische Republik hat durch Abschaffung der Sklaverei und Konfiskation des Grundbesitzes der gegen diese Maßregel sich auflehnenden Sklavenhalter der Südstaaten die Grund- und Bodenverhältnisse revolutioniert. Wie kann man nach solchen großen weltgeschichtlichen Vorgängen die Beschuldigung gegen uns erheben, indem wir in die Grund- und Bodenverhältnisse eingreifen wollten, schlügen wir aller Überlieferung ins Gesicht, forderten Unerhörtes, noch nie Dagewesenes, erstrebten die Zerstörung der Gesellschaft? Wir verlangen nichts weiter – und dies zu verlangen haben wir das Recht und die Pflicht –, als daß der Staat sein bisher nur im Interesse einer herrschenden und bevorzugten Minorität ausgeübtes Recht über Grund und Boden im Interesse der Gesamtheit ausübe. Wir verlangen nur, daß für das Gesamtvolk getan werde, was bisher nur für den Adel, die Dynastien und die Bourgeoisie getan worden ist.

Macht sich der Staat zum Werkzeug der herrschenden Minorität und stemmt er sich in deren Sonderinteresse gegen die vom Gemeininteresse erheischte Reform der Grund- und Bodenverhältnisse, nun, so wird das Notwendiggewordene dennoch zur Wirklichkeit werden. Es ist mit den gesellschaftlichen Vorgängen ähnlich wie mit den Naturvorgängen. Die treibenden Kräfte sind uns bekannt, wenigstens genügend, um die Wirkung im allgemeinen zu berechnen, allein die Einzelheiten der Wirkung entziehen sich der Berechnung.

Wir kennen die Gesetze der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, wie wir die Gesetze der Windströmungen, der Witterung kennen, aber sowenig der kundigste Meteorologe die Witterung des folgenden Tages genau bestimmen kann, weil zu viele, in unendlich verschlungener Wechselbeziehung stehende und darum nicht mit mathematischer Gewißheit zu berechnende Faktoren im Spiel sind, ebensowenig kann der kundigste Sozialpolitiker den Verlauf der Gesellschaftskrise, in der wir jetzt stehen, in allen Einzelheiten vorausbestimmen. Die Logik lehrt uns zwar, nach welchen Gesetzen der Mensch denkt, die Psychologie, nach welchen Gesetzen er empfindet und handelt, allein wir sind nicht imstande, unseren Mitmenschen ins Hirn und ins Herz zu sehen. Ist es doch schon sprichwörtlich schwer, sich selber zu kennen, geschweige denn ein fremdes Individuum oder gar eine Klasse von Individuen. Und inmitten dieser millionenfachen Verschlingungen, Wechselwirkungen des gesellschaftlichen Lebens!

Wir wissen, die heutigen Eigentumsverhältnisse sind eine vorübergehende Gesellschaftsform, die sich zu einer höheren Gesellschaftsform entwickeln muß. Wir wissen aber nicht, welche Beschleunigung oder welche Hemmnisse dieser Entwicklungsprozeß finden wird.

Emanzipiert sich der Staat freiwillig, das heißt infolge richtigerer Anschauungen der Regierenden, von dem Klassencharakter, den er heutzutage hat; wird er, was er sein soll, Volksstaat, Ausdruck des Gesamtwillens, Verwirklicher des Gesamtinteresses, so vollzieht sich die Umgestaltung allmählich, ohne gewaltsame Schädigung der Privatinteressen, auch der unberechtigten, aber bisher von dem Gesetz sanktionierten. Das ist Reform. – Bleibt dagegen der Staat starrer Klassenstaat, so verschließt er freilich den Weg friedlicher Reform; ein Moment wird kommen, wo die Unerträglichkeit der Zustände die Menschen in die Alternative versetzt, entweder zugrunde zu gehen oder den Staat zu zertrümmern, der ihnen die Möglichkeit der Existenz raubt. In solchen Lagen ist der Entscheid nie zweifelhaft, ebensowenig wie der Erfolg. Das ist Revolution.

Reform oder Revolution – das Endziel wird in beiden Fällen erreicht. Reform oder Revolution auf die Landfrage angewandt heißt aber: Expropriation oder Konfiskation. Expropriation, das ist volle Entschädigung der Besitzer; Konfiskation, das ist Beschlagnahme ohne Entschädigung, zur Strafe für unberechtigten Widerstand. Selbstverständlich könnten die Kleinbauern, die auf den Staat keinen Einfluß haben und durch ihr Interesse auf Seiten des Proletariats gedrängt werden, für die Sünden des Staats nicht verantwortlich gemacht werden, ebensowenig wie für den etwaigen Widerstand der Großgrundbesitzer und dessen Folgen.

Expropriation, als Forderung der Landreform aufgestellt, heißt aber nicht, daß sofort mit einem Schlag der ganze Grund und Boden den bisherigen Privatbesitzern genommen und zu Staatseigentum verwandelt werden solle. In England sind die Verhältnisse allerdings so reif, daß die »Expropriation des Expropriateurs«, um Marx' Ausdruck zu gebrauchen, die Expropriation sans phrase und ohne Übergangsmaßregeln auf der Tagesordnung steht und bei Zerstörung der Klassenherrschaft unzweifelhaft einer der ersten Akte des englischen Proletariats sein wird. Der Privatgrundbesitz ist das vornehmste und augenfälligste Mittel zur Knechtung des Volks, die Hauptstütze der Klassenherrschaft – das Monopol einiger weniger, welches von diesen in jeder Beziehung auf gemeinschädlichste Weise zum Nachteil des Volks ausgebeutet wird. Kein berechtigtes Interesse hängt an dem Landbesitz; jedes berechtigte Interesse wird durch ihn verletzt. So ist die Frage klar gestellt und die Antwort von vornherein gegeben. Unter den englischen Arbeitern herrscht daher auch vollkommene Einstimmigkeit, und das Votum der englischen Delegierten auf dem Baseler Kongreß war in der Tat das Votum des englischen Proletariats in der Landfrage. Nicht so einfach ist die Frage in Frankreich oder gar erst in Deutschland. Der Kleinbauer, obgleich tatsächlich Proletarier oder dem Proletariat unaufhaltsam zutreibend, hängt großenteils sehr fest an seinem Eigentum, wenn es auch schon in den meisten Fällen nur nominelles, eingebildetes Eigentum ist. Ein Expropriationsdekret würde unzweifelhaft die Mehrzahl der Kleinbauern zum heftigsten Widerstand, vielleicht zu offener Rebellion reizen. Es gilt hier also mit Behutsamkeit und mit möglichster Rücksichtnahme auf die Vorurteile und eingebildeten Interessen zu verfahren. Der Staat muß mit peinlichster Sorgfalt alles vermeiden, was ihn den Kleinbauern als Feind könnte erscheinen lassen. Er muß dieselben systematisch über ihre wirklichen Interessen aufklären und sie von der Hoffnungslosigkeit ihrer jetzigen Lage überzeugen. Hand in Hand mit dieser theoretisch-propagandistischen Tätigkeit müssen aber praktische Maßregeln zur unmittelbaren Erleichterung gehen: In erster Linie sind die Hypothekenschulden auf den Staat zu überschreiben, so daß der Bauer aus den Klauen seines Privatgläubigers befreit wird. Es braucht dies keine Zwangsmaßregel zu sein: die Vorteile, welche der Staat bietet, werden genügende Anziehungskraft üben. Diese Vorteile – ein niedrigerer Zinsfuß, die Sicherheit gegen plötzliche Kündigung, Bereitschaft zu weiteren, sich als notwendig herausstellenden Darlehen – sind jedoch an Bedingungen zu knüpfen, welche das allgemeine Wohl erheischt, nämlich daß sich die Bauern zu einem rationellen Ackerbau verpflichten und unter Staatsunterstützung und Staatskontrolle den Einzelkleinbetrieb allmählich in den genossenschaftlichen Großbetrieb überleiten. Durch zweckmäßigen Unterricht in den Volksschulen und durch landwirtschaftliche Akademien – ich brauche nicht zu bemerken, daß im freien Volksstaat aller Unterricht unentgeltlich ist – lassen sich die nötigen agronomischen Kenntnisse schnell verbreiten.

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