Walter Brendel - Kleine politische Schriften

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Wir haben folgende Reden, Vorträge und Schriften des Mitgründers der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hier zusammengestellt: den Vortrag über die Grund- und Bodenfrage; Zu Trutz und Schutz, eine Festrede; den Vortrag Wissen ist Macht – Macht ist Wissen; ein Aufsatz über Eine Geschichte der Kommune; die Schrift Über den Normalarbeitstag; Anarchismus, Sozialdemokratie und revolutionäre Taktik, eine Schrift an Freund und Feind; Aus der Rede zur Begründung des marxistischen Erfurter Programms und letztlich Liebknechts letzte Schrift: Kein Kompromiß – Kein Wahlbündnis.
In Deutschland wurde Liebknecht während der ersten Jahrzehnte des Kaiserreichs zu einem der profiliertesten sozialistischen Politiker im Reichstag. Dort war er ein bedeutender Kontrahent des Reichskanzlers Otto von Bismarck und des auf die Bismarck-Ära folgenden imperialistischen Weltmachtstrebens Deutschlands unter Kaiser Wilhelm II.

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Die Berechtigung des Staats, das Privateigentum an Land abzuschaffen, wird, wer der Autoritäten bedarf, einer Autorität wie Savigny gegenüber nicht abstreiten können. »Aber es wäre nicht zweckmäßig, hört das Privateigentum auf, so hört auch der Antrieb zur Arbeit auf; ein jeder arbeitet nur gerade so viel, als er muß, und die Allgemeinheit kommt dabei schlechter weg als jetzt.« Dieser Einwand, der uns häufig gemacht wird, entbehrt jeglicher Begründung, und betrachtet man ihn genau, so stellt sich heraus, daß er seine Spitze nicht gegen uns richtet, sondern gegen die heutige Gesellschaftsform. Die Anschauung, auf der er fußt, ist: Bloß wer Privateigentum hat, arbeitet mit Lust und Liebe, weil er ein Interesse daran hat, die Produktivität seiner Arbeit möglichst zu steigern. Nun hat aber unter den heutigen Eigentumsverhältnissen nur die Minderheit des Volkes Privateigentum; wo der Großgrundbesitz herrscht, ist die landbesitzende Minderheit eine verschwindend kleine; und wo das Parzellensystem herrscht, ist die Mehrheit der Landbesitzenden notorisch so arm, daß sie bloß dem Namen nach Eigentum hat, in Wirklichkeit nur für die Hypothekengläubiger arbeitet. Mit dem anderen Privateigentum verhält es sich nicht anders. Kurz, die ungeheure Mehrheit der Bevölkerung arbeitet gegenwärtig nicht unter dem Stachel des Privateigentums, sondern zur Bereicherung anderer. Und gerade diese für fremde Rechnung arbeitende Majorität hat fast ausschließlich die landwirtschaftlichen Arbeiten zu verrichten; denn die wirklich besitzende Minorität arbeitet entweder gar nicht oder vergleichsweise sehr wenig. Die Sache steht demnach so, daß in der heutigen Gesellschaft die Arbeit wesentlich auf den Nichtbesitzenden ruht und daß die Besitzenden wesentlich von der Arbeit der Nichtbesitzenden leben; wer arbeitet, hat der Regel nach nicht den Ertrag seiner Arbeit; und wer den Ertrag der Arbeit hat, arbeitet in der Regel nicht. Das ist die Ordnung der Dinge unter der Herrschaft des Privateigentums. Haben wir dagegen Gemeineigentum, so ist ein jeder Eigentümer, wenn auch nicht Sondereigentümer; ein jeder hat folglich ein Interesse, die Produktivität seiner Arbeit möglichst zu steigern, denn er weiß, daß das, was er erarbeitet, ihm selber zugute kommt. Und er hat nicht bloß ein Interesse, selbst tüchtig zu arbeiten, sondern auch darüber zu wachen, daß sein Nachbar es tut, da ihm aus dessen Faulenzerei Schaden erwachsen würde. Also nicht in der heutigen Bourgeoisgesellschaft, sondern umgekehrt in der von uns erstrebten sozialistischen Gesellschaft, welche das Gemeineigentum an Stelle des Privateigentums setzt, hat die Masse des Volks ein direktes, unmittelbares Interesse an möglichst gesteigerter Produktivität der Arbeit.

Dazu kommt, daß für das Gemeineigentum alle Vorteile der modernen Großproduktion in Kraft treten, und zwar mit potenziertester Intensität, erstens, weil der Staat ungleich größere Mittel zur Verfügung hat als der reichste Grundeigentümer; zweitens, weil er die Fähigkeit hat, die Gesamtproduktion des Landes nach einem einheitlichen Plan zu regeln, was heutzutage unmöglich; und drittens endlich, weil er als Ausdruck der Gesamtheit genötigt ist, im Interesse der Gesamtheit zu handeln, wohingegen für den Privatgrundbesitzer, den großen und kleinen, ausschließlich das eigene Sonderinteresse maßgebend ist und das allgemeine Interesse nicht in die Waagschale fällt.

Die Haltlosigkeit des Einwandes, mit dem ich mich soeben beschäftigt, wird von John Stuart Mill ohne weiteres zugegeben [...]

[...] Hierzu nur einige kurze Bemerkungen: Zu so »kräftigen« Anstrengungen wird nach Aufhebung des Privateigentums allerdings kein Mensch »aufgestachelt« werden, daß er sich zu Tode arbeitet, sich »abrackert« – ebensowenig, wie es in der heutigen Gesellschaft noch vorkommt, daß der Sklavenbesitzer seinen Sklaven mit der Peitsche oder einem vorn mit einer eisernen Spitze versehenen Stock oder »Stachel« so lange zur Arbeit zwingt, bis der Gemarterte leblos zu Boden stürzt. Die Peitsche, der »Stachel« im unfigürlichen Sinne sind durch unsere humane Gesetzgebung längst abgeschafft; wir haben bloß noch die moralische Peitsche, den moralischen Stachel, womit die Arbeitgeber Hunderttausende und Millionen von männlichen und weiblichen Lohnsklaven vor die Hörner des Dilemmas treiben: entweder Hungers zu sterben oder sich im Dienste des Kapitals zu Tode zu arbeiten. Dieser Stachel wird in der sozialistisch organisierten Gesellschaft fehlen, aber der edle Wetteifer, das gesteigerte Pflichtgefühl – nicht eitle Sucht nach Bewunderung – der von dem Joch der niederen Selbstsucht befreiten Menschen sind mehr als genügender Ersatz; und erwägen wir ferner, daß der Hebel des Interesses, der jetzt nur auf eine winzige Minorität wirkt, dann (freilich in geläuterter Form, das persönliche Interesse mit dem Gemeininteresse zusammenfallend) auf sämtliche Mitglieder der Gesellschaft wirken, und – nicht minder bedeutendes Moment! – daß die sozialistische Gesellschaft für die Entfaltung der Fähigkeiten eines jeden Gesellschaftsglieds sorgen wird, während die heutige Gesellschaft der Majorität der Menschen die Bildung einfach unmöglich macht, so leuchtet es ein, daß, auch abgesehen von der besseren Organisation der Arbeit im allgemeinen, die persönliche Arbeit der einzelnen Gesellschaftsglieder eine ungleich produktivere sein muß als in der heutigen Gesellschaft. Im dem soeben verlesenen Zitat kommt eine Stelle vor, welche der Aufmerksamkeit unserer Gegner in den Beamtenkreisen ganz besonders zu empfehlen ist – ich meine den Vergleich der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft mit der Arbeit der Beamten im heutigen Staat. Wie Mill richtig hervorhebt, würden bei ersterer alle diejenigen Garantien für tüchtige Leistung vorhanden sein wie jetzt bei letzterer. Diesen Garantien ist aber noch die alle anderen an Gewichtigkeit übertreffende hinzuzufügen, daß der sozialistische Arbeiter oder meinetwegen Gesellschaftsbeamte nicht, gleich dem heutigen Staatsbeamten, ein Rädchen, ein Maschinenteil in einer Maschine, sondern ein selbständiger, in der Gemeinschaft seine Individualität zu vollster Geltung bringender Mensch ist, der das Bewußtsein hat, durch seine Arbeit sein eigenes Wohl mit dem Wohl der Gesamtheit zu fördern. Soviel steht aber unter allen Umständen fest: Ein Staatsbeamter, der die Ergiebigkeit der Arbeit im sozialistischen Gesellschaftsorganismus leugnet, bricht über seine eigene Arbeit und über sich selbst den Stab. Es wäre daher im Interesse der Beamten zu wünschen, daß wenigstens aus ihren Kreisen das Gerede vom kommunistischen Faulenzertum verstumme.

Doch zurück zur Landfrage!

[...] Die Rücksicht auf das allgemeine Interesse und, da das Interesse der einzelnen nicht von dem allgemeinen Interesse zu trennen ist, auch die Rücksicht auf das Interesse der einzelnen – welches nicht zu verwechseln ist mit dem Sonderinteresse einiger Privilegierter, Bevorzugter, deren Interesse dem der Allgemeinheit zuwiderläuft –, also die Rücksicht auf das allgemeine Interesse des Staats und der Staatsbürger ist der Boden, auf den wir uns in der Grundeigentumsfrage stellen, von dem aus wir unsere Schlüsse ziehen und auf dem wir unüberwindlich sind.

Daß dem allgemeinen Interesse das Sonderinteresse unterzuordnen und daß das Wohl des Staats das oberste Gesetz sei – salus rei publicae suprema lex –, das ist ein Axiom so alt wie der Staat, ein Axiom, dessen Richtigkeit niemals bestritten worden ist und das alle Regierungssysteme und Regierungen, von welchen die Geschichte uns Kunde gibt, als obersten Regierungsgrundsatz anerkannt und ausgeübt haben. Freilich, die Auffassungen des Begriffs Staatswohl sind ebenso mannigfaltig und verschiedenartig als die Auffassungen des Begriffs Staat. Das »Staatswohl« – unsere Herrscher nennen es mitunter: »Staatsräson« – stählte die römische Republik in ihrem Verzweiflungskampf gegen die Karthagenienser, als der furchtbare Ruf erdröhnte: Hannibal ante portas! Hannibal vor den Toren! Das »Staatswohl« drückte der Soldateska bei den Proskriptionen und in den Bürgerkriegen der zerfallenden, dem blutigen Schmutz des Kaiserreichs zueilenden Republik den Mordstahl in die Hand. Das »Staatswohl« stampfte aus dem revolutionären Frankreich des vorigen Jahrhunderts Millionen von Streitern für Freiheit und Vaterland und »organisierte den Sieg« der Republik über das verbündete monarchische Europa. Das »Staatswohl« war in des ehrgeizigen Bonaparte Mund, als dieser »geniale« Erzschelm und glänzendste Vertreter des modernen Cäsarentums und Kaiserschwindels die französische Republik erdrosselte; und das »Staatswohl« schützte er vor, als er, um seinem räuberischen Ehrgeiz zu frönen, die halbe Welt ein halbes Menschenalter hindurch mit seiner Blut-und-Eisen-Politik verheerte. Das »Staatswohl« trieb die amerikanischen Südstaaten in den Kampf für die Sklaverei und die Zerreißung der Union; und das »Staatswohl« wappnete die Bürger der amerikanischen Nordstaaten mit Heldensinn und Ausdauer, so daß sie in vierjährigem Ringen nicht erlahmten, aus jeder Niederlage frische Kraft schöpften und nach Anstrengungen, für welche in der neueren Geschichte nur die Nationalerhebung Frankreichs in den Jahren 1792, 93 und 94 ein Seitenstück bildet, der südstaatlichen Rebellen Herr wurden und die amerikanischen Freistaaten von dem Schandfleck der Sklaverei reinigten. Im Namen des »Staatswohls« sanktionierten vor zweiundzwanzig Jahren unsere deutschen Regierungen die Märzrevolution; und im Namen des »Staatswohls« stießen sie ihr, sobald die Gelegenheit günstig, den Dolch in den Rücken und verhängten über das Volk jene reaktionären Knebelgesetze, die, wenn auch zum Teil in etwas modifizierter Gestalt, noch heute auf uns lasten. Genug, es bedarf keiner weiteren Beispiele; jede Regierung, sei sie revolutionär oder reaktionär, republikanisch oder monarchisch, demokratisch oder konservativ, hat theoretisch und praktisch das »Staatswohl« als obersten Leitstern der Politik hingestellt. Nur, daß jede Regierung unter »Staatswohl« etwas anderes versteht. Was Goethe vom Zeitgeist sagt, daß er »der Herren eigener Geist« sei, das gilt auch vom »Staatswohl«; es ist der Herren eigenes Wohl; im Junkerstaat das Wohl der Junker, im Pfaffenstaat das Wohl der Pfaffen, im Bourgeoisstaat das Wohl der Bourgeois. Wir Sozialdemokraten, die wir weder den Junker- noch den Pfaffen-, noch den Bourgeoisstaat wollen, sondern den freien Volksstaat, der auf gleichen Rechten und Pflichten beruht und weder Herrscher noch Beherrschte, weder Ausbeuter noch Ausgebeutete duldet, wir verstehen unter Staatswohl folgerichtig nicht das Wohl der Junker, Pfaffen, Bourgeois, sondern das allgemeine Wohl, das Wohl der Gesamtheit, welches nur die Summe des Wohls aller einzelnen ist.

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