Die Personen:
1. Die Antragsteller auf Ausreise:
Manfred D., geb. 1947 in Dresden
Abschluss der mittleren Reife, BV-Facharbeiter (Facharbeiter für Betrieb und Verkehr) bei Deutsche Reichsbahn (DR)
Elke D., geb. 1948 in Spremberg
Abschluss der mittleren Reife, Tierpflegerin
2. Ihre Kinder:
Madeleine D., geb. 1972 in Dresden
Stefanie D., geb. 1976 in Dresden
3. Elkes Mutter:
Christine Hantsch, geb. in Bautzen
Wohnte zusammen mit Fam. D. in ihrem Einfamilienhaus in Dresden-Klotzsche
4. Zeugen der Hausdurchsuchung:
Christine Hantsch
Frieder B., Pfarrer in der Weinbergskirche zu
Dresden-Trachenberge
5. Die Zeugen und Kollegen von Manfred:
Kolln. Steger
Koll. Runge, Kranfahrer
Koll. Junghans, SED-Mitglied
6. Die Personen der Behörde:
Gen. Mittelstädt, Abteilungsleiter der Abt. Innere Angelegenheiten, Rat des Stadtbezirkes Dresden-Nord
Gen. Schumann, Stellvertretender Abteilungsleiter der Abt. Innere Angelegenheiten, Rat des Stadtbezirkes Dresden-Nord
7. Die Freunde:
Peter und Moni, Mac, Volker und Martina, Auix und Brigitte, Frieder B.
8. Der Rechtsanwalt:
Günther Schrickel, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Dresden
9. Die gesellschaftlichen Vertreter der Deutschen Reichsbahn Dresden:
Herr Dirschke, Dienstvorsteher und Haupttechnologe
Herr Hedt, Bereichsleiter
Herr Brause, Bereichsleiter
10. Das Kreisgericht Dresden, vertreten durch:
Richter Liebecke und zwei Schöffen
(Die Familiennamen und Daten der privaten Personen wurden verändert, ebenso die Namen der Behördenmitarbeiter und des Rechtsanwaltes!)
1. KAPITEL
Am 10. Oktober 1975 begannen die sieben finsteren Jahre der Familie D. Eine Finsternis, die sie hätten vermeiden können, wenn sie das getan hätten, was Millionen DDR-Bürger taten, sich nicht gegen die Staatsmacht auflehnen, sich angepasst verhalten und dort zu leben, wo sie geboren wurden. Sie aber machten Gebrauch von dem elementaren Menschenrecht der freien Wahl ihrer Heimat. Ein Recht, das in der DDR in Vergessenheit geraten war, offensichtlich auch bei den Bürgern dieses Landes, obwohl diese nicht isoliert, auf einem anderen Planeten lebten. Sie hatten den Westen, die freie Welt, in unmittelbarer Nähe. Es gab dank Technik inzwischen Massenmedien, die nicht mehr abgeschirmt werden konnten. Die Bürger hatten die Möglichkeiten, sich über Rundfunk und Fernsehen zu informieren, manchmal auch über das Lesen illegal eingeschleuster Zeitungen. Und sie taten es massenhaft. Doch so sehr sie dies auch taten und sich damit gegen eine Vereinnahmung durch ihren Staat wehren wollten, so sehr sie auch auf der Hut waren, sich nicht manipulieren zu lassen, ebenso so sicher war es, dass Manipulierungen eben doch mit der Zeit fruchteten. Und so erschien Vielen auch in jenen 70er Jahren die Vorstellung unrealistisch, irgendwann einmal nach dem Westen fahren zu dürfen, geschweige denn, dahin umzusiedeln. Schon allein der geheime Wunsch zur Übersiedlung galt als gefährlich und wurde nur von den Dümmsten oder Mutigsten laut geäußert. Aber noch viel schlimmer war, dass die meisten Bürger tatsächlich ein Unbehagen, ja eine Art Verrat bei diesem Thema verspürten, so als handele es sich nicht mehr um ein Menschenrecht, sondern tatsächlich um ein großes Verbrechen. Die jahrzehntelange massive Beeinflussung durch die DDR-Medien und -Institutionen, beginnend bei den Kinderkrippen bis hin zu den Hörsälen der Universitäten, verwandelte dieses Recht und übrigens noch viele andere, in eine quasipolitische Straftat. In diesem Sinne wurde von offizieller Seite auch stets von Verrat, von Klassenverrat gesprochen. Ging ein prominenter Bürger außer Landes, so hatte er die DDR „schmählich verraten“. Vergessen war die Selbstverständlichkeit des Reisens und Ausreisens, so als wäre es Jahrhunderte nie anders gewesen als im „real existierenden Sozialismus“. In weniger als 20 Jahren war es der DDR-Führung gelungen, uralte Rechte in Unrecht zu verwandeln und dabei gleichzeitig vor der Weltöffentlichkeit so zu tun, als gäbe es keine Menschenrechtsverletzungen.
Das Stellen eines Ausreiseantrages war also zu jener Zeit alles andere als üblich, es war geradezu undenkbar, im engsten Sinne des Wortes - undenkbar! Und trotzdem gab es dies ab und zu und wurde im Laufe der 70er Jahre sogar immer häufiger. Keiner der Antragsteller wusste vorher, wie die Behörden, die Staatssicherheit und andere Instanzen auf den Antrag reagieren würden. Und man wusste auch nicht, wie man als Freund, der davon Kenntnis hatte, damit umgehen sollte. Heimlich, hinter vorgehaltener Hand sagten wir es untereinander weiter. Viele bestaunten den Mut jener Leute, aber nicht selten distanzierte man sich auch, eben aus oben genannten Gründen und aus Angst.
Seit 1973 war die DDR Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1974 Mitunterzeichner der Charta der Menschenrechte. Gesetzeskraft besaß die Internationale Konvention in der DDR seit dem 14.1.1974. Im Gesetzblatt Teil II Nr.6, vom 26.2.1974 Artikel 12, Absatz 2 heißt es:
„ Es steht jedem frei, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen."
Es war sicherlich eine große moralische Stütze für die Familie D., dass sie einen Freundeskreis hatte, auf den sie stets zählen konnte. Einen Freundeskreis, der sich abhob von der Masse der übrigen DDR-Bürger. Es waren allesamt aufgeklärte, diskussionsfreudige Menschen mit politischer Weitsicht, die sich sozial bzw. kirchlich engagierten und sich um die Geschicke der kleinen DDR sorgten. Diskussionsabende und Jugendgottesdienste waren an der Tagesordnung, Namen wie Biermann und Havemann allgegenwärtig. Die Freunde der Familie D. versuchten sich einzumischen, sie nutzten die wenigen Spielräume, immer mit der Stasi im Nacken. Aber an Ausreise dachte bis dahin niemand, bis auf die Familie D.
Am 10.10.1975 ging folgendes Schreiben zur Post, adressiert an den
Rat des Stadtbezirks Nord der Stadt Dresden
Abteilung Innere Angelegenheiten
Antrag auf Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (Gießen)
An erster Stelle möchten wir auf das Recht verweisen, daß es uns ermöglicht, unseren Wohnsitz nach eigener Entscheidung frei zu wählen. Dieses Recht ist in der UNO-Konvention über die politischen und zivilen Rechte der Menschen eindeutig fixiert und im Gesetzblatt der DDR Teil Nr.6 zur Ratifikation dieser Konvention, im Artikel 12, Absatz 2 verankert. Die Ratifikationsurkunde zu dieser Konvention wurde von der Regierung der DDR unterzeichnet und bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Dies ist Ausdruck dafür, daß sich die DDR zur Anwendung und Einhaltung aller Punkte dieser Konvention verpflichtet. Die Regierung der DDR betont immer wieder vor aller Welt, daß sie Verpflichtungen, die sich aus dem Status der Mitgliedschaft der DDR in der UNO und deren Teilorganisationen für sie ergeben, immer getreu einhalten und erfüllen wird.
Daraus ergibt sich für uns die Erwartung, daß die Behörden und Dienststellen, die unseren Antrag bearbeiten, in einem angemessenem Zeitraum und unbürokratisch unserem Ersuchen stattgeben, da es uns aus noch zu nennenden Gründen, nicht mehr möglich ist und wir auch nicht länger Willens sind, Staatsbürger der DDR zu bleiben. Wir wollen nicht länger in einem Staat leben in dem die Wertschätzung eines Menschen davon abhängig ist in welchem Maße man sich nach vorgegebenen Richtlinien, persönlich und in der beruflichen Tätigkeit, zu der in der DDR bestehenden Gesellschaftsordnung bekennt.
Auf Grund unserer christlichen Weltanschauung, stehen wir der ideologischen Basis, auf deren Grundlage der Sozialismus in der DDR errichtet werden soll, sehr kritisch gegenüber.
Zu dieser kritischen Einstellung bekenne ich mich auch offen innerhalb meines Betriebes und lehne gesellschaftliche Arbeit in der geforderten Form ab, da mir die Arbeit mit jungen Leuten innerhalb unserer Kirche bedeutend wichtiger und notwendiger erscheint.
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