Helmut Lauschke - Das Tor von Auschwitz

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Aus einer psychiatrischen Begutachtung zur Frage der geistigen Zurechnungsfähigkeit.
Professor: Dr. "X" weiß, dass er die Geschehnisse von Auschwitz aus der Erinnerung nicht ausradieren kann. Der fürchterliche Geruch und die fürchterlichen Geschehnisse sind in Dr."X" noch so lebendig, dass er sich fürchtet, näher an das Tor des Todes mit den Gaskammern und den Verbrennungsöfen herangeführt zu werden, weil er an den Grausamkeiten an wehrlosen Menschen und Kindern beteiligt war.
Die Entfernung vom elsässischen Straßburg nach Ausschwitz in Südpolen, zwischen denen einst eine enge Kooperation in der «Pigmentforschung» an menschlichen Augen bestanden hatte, ist ein Hinweis dafür, wie groß die Angst vor der Bestrafung für die von ihm begangenen Taten ist, die schon damals seinem Wissen vom Menschen und seinem Gewissen vor der Menschlichkeit aufs Schärfste widersprochen haben mussten. Deswegen steckt ihm der Geruch von Auschwitz noch tief in der Nase, den er da nicht mehr wegbekommt. Mit den Taten von damals hat der Täter das menschliche Gesicht verloren. Er gab das Tätergesicht in die plastische Chirurgie, um es verändern zu lassen. Es ist ein entstelltes, skurriles Monstergesicht mit der ästhetisch fehlenden Mitte geworden, weil es auch nach operativer Veränderung kein menschliches Gesicht mehr werden konnte, auch wenn er sich dabei die Ohren anlegen ließ. Darüber hinaus wollte er den Namen, den ihm seine Eltern gegeben hatten, nicht mehr tragen. Dr."X" sagte im Gespräch, dass in ihm das Gefühl für die Heimat mit der schweren Kindheit gestorben sei. Er wollte ein anderer, ein neuer Mensch mit einem anderen, neuen Namen sein. Doch ein anderer Mensch ist er damit nicht geworden. So tat er es zur Tarnung, um als der Täter von Auschwitz, als der «Hüne von Unmensch mit dem sächsischen Dialekt» nicht erkannt zu werden. Er tat es aus Angst und nicht aus Buße. Dr."X" wird es begreifen müssen, dass er das menschliche Gesicht nicht mehr bekommen und seinen Taten nicht davonlaufen kann. Im Gespräch zeigte er sich von überdurchschnittlicher Intelligenz und Wachsamkeit. Er misstraut den Menschen, dass sie dahinterkommen, was er in Auschwitz getan hat. Es ist die Angst, die bei ihm schwerer wiegt als der Versuch einer Entschuldigung für das, was er getan hat, was im höchsten Maße unmenschlich und verwerflich war. Nun ist es die Krebsgeschwulst der Vernichtung, die am Ende auch den Täter verzehrt. Dr."X" ist in einer guten geistigen Verfassung und voll zurechnungsfähig für das, was seine Taten betrifft.

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Ich fasse zusammen: Dr.”X” weiß, um was es in diesem Prozess geht. Ihm stecken die Gerüche von Auschwitz tief und unvergesslich in der Nase. Für ihn reichen die Gerüche von verbrannten Menschen so weit, dass er, wie viele seiner Kollegen, den Glauben an den Endsieg des deutschen Nazi-Reiches verloren hatte und den Kontinent mit der Beute der ‘SS’ Richtung Südamerika verließ. Das tat Dr.”X” zu einer Zeit, als der frierende, hungernde und schlecht ausgerüstete deutsche Wehmachtsoldat den Auftrag der Vaterlandsverteidiung zu erfüllen hatte und den Auftrag bis zur letzten Verzweiflung erfüllte. Hier möchte ich an die Wehrmachtsoldaten erinnern, die sich nicht mehr verteidigen konnten, dafür von der ‘SS’ wegen Feigheit und Flucht vor dem Feind “standrechtlich” erschossen wurden und zur Warnung anderer zurückkehrender, verwundeter und erschöpfter Wehrmachtsoldaten reihenweise an den Bäumen hingen. während die ‘SS’ mit den unbeschränkten Machtbefugnissen eines eigenen Staates im NS-Staat ihre unermessliche Judenbeute über die Schweiz nach Südamerika in Sicherheit brachte. Dr.”X” war in Auschwitz als aktiver Täter mit dabei gewesen. Dass er fünfzig Jahre nach Auschwitz den Zugang zu den Geschehnissen im Lager verweigert, das Tor von Auschwitz weiter geschlossen hält, das hat mit der Verdrängung der Geschehnisse zu tun, an die er sich nicht mehr erinnern will und auch nicht erinnern lassen will. Er weiß, das hat das Gespräch gezeigt, dass er die Geschehnisse von Auschwitz aus der Erinnerung nicht ausradieren kann. Der fürchterliche Geruch und die fürchterlichen Geschehnisse sind in Dr.”X” noch so lebendig, dass er sich fürchtet, näher an das Tor des Todes mit den Gaskammern und den Verbrennungsöfen herangeführt zu werden, weil er an den Grausamkeiten an wehrlosen Menschen und Kindern beteiligt war.

Die Entfernung vom elsässischen Straßburg nach Ausschwitz in Südpolen, zwischen denen einst eine enge Kooperation in der “Pigmentforschung” an menschlichen Augen bestanden hatte, ist ein Hinweis dafür, wie groß die Angst vor der Bestrafung für die von ihm begangenen Taten ist, die schon damals seinem Wissen vom Menschen und seinem Gewissen vor der Menschlichkeit aufs Schärfste widersprochen haben mussten. Deswegen steckt ihm der Geruch von Auschwitz noch tief in der Nase, den er da nicht mehr wegbekommt. Mit den Taten von damals hat der Täter das menschliche Gesicht verloren. Er gab das Tätergesicht in die plastische Chirurgie, um es verändern zu lassen. Es ist ein entstelltes, skurriles Monstergesicht mit der ästhetisch fehlenden Mitte geworden, weil es auch nach operativer Veränderung kein menschliches Gesicht mehr werden konnte, auch wenn er sich dabei die Ohren anlegen ließ. Darüber hinaus wollte er den Namen, den ihm seine Eltern gegeben hatten, nicht mehr tragen. Dr.”X” sagte im Gespräch, dass in ihm das Gefühl für die Heimat mit der schweren Kindheit gestorben sei. Er wollte ein anderer, ein neuer Mensch mit einem anderen, neuen Namen sein. Doch ein anderer Mensch ist er damit nicht geworden. So tat er es zur Tarnung, um als der Täter von Auschwitz, als der ”Hüne von Unmensch mit dem sächsischen Dialekt” nicht erkannt zu werden. Er tat es aus Angst und nicht aus Buße. Dr.”X” wird es begreifen müssen, dass er das menschliche Gesicht nicht mehr bekommen und seinen Taten nicht davonlaufen kann. Im Gespräch zeigte er sich von überdurchschnittlicher Intelligenz und Wachsamkeit. Er misstraut den Menschen, dass sie dahinterkommen, was er in Auschwitz getan hat. Es ist die Angst, die bei ihm schwerer wiegt als der Versuch einer Entschuldigung für das, was er getan hat, was im höchsten Maße unmenschlich und verwerflich war. Nun ist es die Krebsgeschwulst der Vernichtung, die am Ende auch den Täter verzehrt. Dr.”X” ist in einer guten geistigen Verfassung und voll zurechnungsfähig, was seine Taten betrifft.

Der Vorsitzende dankte für den Vortrag. Dann hielt der erfahrene Strafverteidiger sein Schlussplädoyer, in dem er in der Zusammenfassung die Taten von Auschwitz zwar bedauerte, aber für die Strafzumessung auf die mildernden Umstände für den Täter verwies, weil der den Befehl ausführte, der ihm in dem System des Verbrechens gegeben worden war. “Nicht den Einzeltäter treffe die Schuld. Die Schuld müsse dem Nazi-System gegeben werden, in dem solche Befehle möglich waren.”

Nach dem Plädoyer wies der Vorsitzende den Strafverteidiger darauf hin, dass auch der NS-Staat aus Menschen bestand, die das Wissen hatten, dass es ohne Gewissen nicht geht. Damit wurde die Verhandlung, die sich über zwei Stunden hinzog, geschlossen. Der Kammervorsitzende legte den Termin zur Urteilsverkündung fest. Das Urteil wurde zwei Wochen später verkündet, in dem Dr.”X” der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in neun Fällen für schuldig befunden wurde. Ihm wurde eine hohe Zuchthausstrafe auferlegt. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass die Lehre von Auschwitz gezogen werden müsse. Man könne nicht immer dem ganzen Volk die Schuld geben, nur weil sich der Täter auf die Ausführung des Befehls beruft. Denn das Volk habe dem Täter den Befehl nicht gegeben, wehrlose Frauen, Mütter mit ihren Kindern, alte und junge Menschen in grausamer Weise zu schänden und zu ermorden. Dr.”X” bekam eine so hohe Zuchthausstrafe, dass er zum Verbüßen der Strafjahre ein weiteres Leben gebraucht hätte.

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