Auf dem Liegenschaftsmarkt steigen die Bodenpreise, Pachten und Mieten, wenn die Nachfrage nach Land und Wohnungen stärker wächst als das Angebot von Seiten der Grundeigentümer und Häuserbesitzer.
Beispiele: Je mehr eine Stadt wächst, desto mehr Menschen drängen sich im Stadtinnern zusammen, desto lebhafter wird dort die Nachfrage nach Boden, desto höher steigen die Bodenpreise.
Je günstiger ein Geschäftshaus in der Stadt gelegen ist, desto stärker ist die Nachfrage von Seiten der Geschäftsleute, desto höher ist die Ladenmiete.
Wenn ein Dorf oder Städtchen an den Eisenbahnverkehr angeschlossen wird, dann kann mancher mit Vorteil dort wohnen, der vorher bei der Abgeschlossenheit vom Verkehr, bei dem mangelhaften Absatz der Arbeitserzeugnisse darauf verzichten musste. Die Nachfrage nach Land und Wohngelegenheit wächst, die Bodenpreise und die Mieten steigen, besonders in der Nähe des Bahnhofes.
Wenn ein Getreidezoll oder ein Weinzoll eingeführt wird, d. h. wenn das Angebot von Getreide und Wein aus dem Auslande abgehalten oder vermindert wird, dann lohnt sich der Anbau von Korn und Reben besser, die Nachfrage von Korn und Rebland nimmt verhältnismäßig zu, Pacht- und Kaufpreis dieser Ländereien steigen.
Nun ist aber im Gegensatz zu Waren, Arbeitskräften und Geld das Angebot von Grund und Boden auf das einmal vorhandene Land beschränkt, kann also nicht gesteigert werden. Die Nachfrage hingegen ist einer stetigen Steigerung fähig. Die Tatsache der Grundrente bedeutet, dass die Nachfrage das natürlich begrenzte Angebot überstiegen hat. Da die Nachfrage, und damit das Auftreten der Grundrente, aber nicht durch die Arbeit der Grundeigentümer, sondern durch die der Allgemeinheit bewirkt wird, darf die Grundrente nicht privates, sondern sollte allgemeines Eigentum sein. Es sind also alle auf solche Art entstandenen Gewinne der Bodeneigentümer arbeitsloses, unverdientes, im Grunde also ungerechtes Einkommen. Der städtische Grundeigentümer erntet den Wertzuwachs seines Grundstückes. Alle Vorteile, die für die Öffentlichkeit aus dem Bau einer Straße, eines Kanals, einer Eisenbahn, einer Fabrik erwachsen, lassen sich die Grundbesitzer in erhöhten Grundrenten bezahlen.
Der Bearbeiter des Grund und Bodens ist also unter dem heutigen Bodenrecht der privaten Ausbeutung durch die Grundeigentümer schutzlos preisgegeben. Die Grundeigentümer lassen sich den Platz, den die Bürger zum Leben und Arbeiten unbedingt nötig haben, sowie alle Annehmlichkeiten verfeinerter Aufenthaltsorte in barem Gelde bezahlen, und alle Arbeitenden sind gezwungen, sich diesen Abzug von ihrem Einkommen gefallen zu lassen, trotzdem sie sich sagen müssen, dass sie selbst und ihre fleißige Arbeit die Steigerung der Bodenrente herbeigeführt haben.
Beispiel: Eine landwirtschaftliche Genossenschaft kauft ein Grundstück in abgelegener Gegend. Durch Fleiß und gute Arbeitsweise der Ansiedler kommt das Unternehmen zur Blüte. Neue Teilnehmer melden sich. Die Siedlung muss vergrößert werden. Aber nun kommt die Schwierigkeit: die umwohnenden Landeigentümer sehen, dass die Genossenschaft ihr Land haben muss und verlangen weit höhere Preise als beim ersten Ankauf. Der Fleiß der Ansiedler hat also den Grundeigentümern der Nachbarschaft die Taschen gefüllt und die Entwicklung der Siedlung selbst erdrosselt.
Den jährlichen Zins, der aus dem Eigentum an Grund und Boden fließt, nennt man Grundrente. Sie ist am deutlichsten erkennbar im Pachtvertrag. Wenn ein Bauer ein Stück Land (ohne Gebäude) pachtet, so ist die Pachtsumme gleich der Grundrente. Pachtet er aber ein ganzes Bauerngut, so zerfällt die Pacht in zwei Teile: der eine Teil ist der Kapitalzins 1für den Wert der Gebäude und anderer Anlagen, der andere Teil ist die Grundrente. Das Gleiche gilt in der Stadt, wo ja auch (z. B. bei Brandversicherung) der Wert des Bauplatzes der Gebäulichkeiten besonders eingeschätzt wird. So muss man auch den Mietzins zerlegen in Baukapitalzins und Grundrente.
Welche Bedeutung die fein säuberliche Trennung dieser zwei Teile der Miete hat, zeigt folgendes:
Beispiel: Ein Baumeister erstellt zwei genau gleiche Gebäude 2, das eine mitten im belebtesten Geschäftsviertel der Stadt, das andere in einem Außenviertel. Die Erstellung beider Häuser kostet ihn gleich viel. Das erste bringt aber eine Miete von 150.000 M., das andere nur 75.000 M. Da der Zins für das Baukapital der beiden Häuser der gleiche ist, kann der Unterschied nur in der Grundrente liegen. Die Zahlen verteilen sich etwa wie folgt:
Im Geschäftsviertel
Baugrund |
1.500.000 M. |
Baukapital |
1.000.000 M. |
= Wert der Liegenschaft |
= 2.500.000 M. |
|
|
6 % Grundrente |
90.000 M. |
6 % Kapitalzins |
60.000 M. |
=Miete 3 |
150.000 M. |
Im Außenviertel
Baugrund |
250.000 M. |
Baukapital |
1.000.000 M. |
= Wert der Liegenschaft |
= 1.250.000 M. |
|
|
6 % Grundrente |
15.000 M. |
6 % Kapitalzins |
60.000 M. |
=Miete |
75.000 M. |
Die Vergrößerung der Städte und alle andern Ursachen, die eine Erhöhung der Preise der Liegenschaften hervorbringen, erhöhen nur den einen Teil der Miete, nämlich die Grundrente. Der Zins für das Baukapital ist dagegen nur durch die Höhe des jeweiligen Zinsfußes bestimmt, und selbstverständlich ist der Zinsfuß für gleichgestellte Hypotheken im Innern der Stadt gleich hoch wie in der Vorstadt und auf dem Lande.
4. Schöpfer der Grundrente.
Nach dem im zweiten Abschnitt erörterten Gesetz von Angebot und Nachfrage muss die Grundrente einzelner Bodenteile umso höher sein.
1 Je weniger Boden zur Verfügung steht (Angebot),
2 je mehr Menschen darauf wohnen und arbeiten wollen (Nachfrage).
Fasst man aber die ganze Grundrente eines Landes zusammen, so ist das Angebot für alle Mal gegeben; denn den Boden kann man wohl verbessern, aber nicht nach Belieben vermehren 4.
Andererseits aber können die Menschen sich vermehren, sei es durch Geburtenüberschuss, sei es durch Einwanderung.
Das Angebot bleibt also unverändert, während die Nachfrage steigt. Die Erhöhung aller Bodenpreise, Pachten und Mieten – soweit letztere auf die Grundrente entfallen und nicht etwa auf Verteuerung der Baustoffe – rührt also her von der vermehrten Nachfrage.
Wer sind also die Schöpfer der Grundrente? Es sind alle die Kräfte, die eine Übersteigerung der Nachfrage nach Grund und Boden über das Angebot bewirken. In erster Linie kommt da in Betracht die Vermehrung der Menschen. An ihr sind hinsichtlich der persönlichen Leistung vor allem die Mütter des Landes beteiligt.
Wo die Geburtenzahl die Sterbezahl überwiegt, da wächst die Grundrente. Wo die Geburtenzahl hinter der Strebezahl zurückbleibt, da sinkt die Grundrente 5. Würden in einem Lande keine Kinder geboren und fände keine Einwanderung statt, so würde die Grundrente rasch auf Null sinken, weil bald genügend Land für die immer spärlicher Übrigbleibenden vorhanden wäre, sodass keiner mehr vom andern zu pachten brauchte.
Für später wollen wir uns einfach, wenn auch nicht ganz richtig, folgendes merken: Die Schöpfer der Grundrente sind die Mütter des Landes.
Das Wort „Freiland“ hat leider nicht immer den gleichen Sinn. In der Regel nennt man „Freiland“ solchen Boden, der noch keines Menschen Privateigentum ist, weil es noch niemand für der Mühe wert erachtet hatte, Besitz davon zu ergreifen; oder auch solchen Boden, der zwar bereits in Privatbesitz ist, der aber, weil er so gut wie nichts einträgt, zu niedrigstem Preise zu kaufen ist, falls ihn jemand haben will. Meist sind das Ödländer, Sümpfe, Moore usw. oder Ländereien, die so sehr vom Verkehr abgelegen sind, dass sich, trotz ihrer Fruchtbarkeit, der landwirtschaftliche Anbau infolge mangelnder Absatzgelegenheit nicht lohnt.
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