Alles in allem dauerte der Amoklauf vom ersten Schuss bis zu Steinhäusers Selbsttötung höchstens 20 Minuten. Anderthalb Stunden später wurde die Leiche Steinhäusers von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei im Raum 111 aufgefunden.
Robert Steinhäuser war bis Anfang Oktober 2001 Schüler des Gutenberg-Gymnasiums. Ende September 2001 blieb er einige Tage vom Unterricht fern, als Entschuldigung legte er ein ärztliches Attest vor. Jedoch wurde schnell bemerkt, dass es sich um eine Fälschung handelte. Wegen dieser Urkundenfälschung wurde Steinhäuser der Schule verwiesen.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gab es in Thüringen an Gymnasien keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der mittleren Reife (Realschulabschluss) nach der 10. Klasse. Schüler, die das Abitur nicht bestanden oder – wie Steinhäuser – der Schule verwiesen wurden, hatten dadurch keinen Schulabschluss und somit kaum eine berufliche Aussicht.
Als mögliches Motiv für den Amoklauf wird daher der aus Sicht des Täters ungerechtfertigte Schulverweis und die damit verbundene berufliche Aussichtslosigkeit angesehen.
Seit 2000 war Steinhäuser Mitglied in einem Schützenverein, außerdem legte er die erforderliche Prüfung ab, um in den Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) zu kommen. In den Monaten vor der Tat kaufte er sich die beiden Tatwaffen, Munition und verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Magazine, Holster und ähnliches).
Die zum Erwerb nötigen behördlichen Eintragungen in der Waffenbesitzkarte, sowie die von Steinhäuser für die Erlangung dieser Eintragungen beigebrachten Unterlagen, die Ausfertigung dieser Unterlagen durch zuständige Vereinsorgane oder Anlagenbetreiber und die für die Erlangung der Unterlagen von Steinhäuser gemachten Angaben entsprachen jedoch nicht den Anforderungen des deutschen Waffengesetzes. Steinhäuser wusste vermutlich, dass die Eintragungen in seiner Waffenbesitzkarte gesetzwidrig waren und der Kauf somit illegal.
Der Kauf der beiden Tatwaffen erfolgte nach späteren Untersuchungen auf Grundlage der nötigen Eintragungen in der Waffenbesitzkarte von Steinhäuser und war somit aus Sicht des Verkäufers legal. Er meldete den Weiterverkauf pflichtgemäß den Behörden. Diese hätten aufgrund dieser Meldung wegen der mutmaßlich fehlerhaften Eintragungen in der Waffenkarte die Waffen unverzüglich von Steinhäuser einziehen müssen.
Steinhäuser führte bei der Tat zwei Waffen mit. Er benutzte nur seine Pistole Glock 17, für die er mehrere Magazine zu je 17 und 31 Schuss mitführte. Die andere Waffe, eine Vorderschaft-Repetierflinte (Pumpgun) Mossberg 590, trug er auf dem Rücken. Sie wurde während der Tat nicht benutzt, da sie wegen einer vorangegangenen Fehlbedienung nicht einsatzfähig war. Der Verschluss der Waffe wurde nicht verriegelt, wodurch die eingeführte Patrone nicht hätte abgefeuert werden können.
Vermutete Ungereimtheiten
In den Medien kam es kurz nach dem Amoklauf zu kontroversen Diskussionen um die Aussagen von Rainer Heise, da er teilweise widersprüchliche Angaben machte. Kritiker sahen in seinem Verhalten eine Selbstdarstellung auf Kosten der Opfer. Andere hingegen verteidigten den Pädagogen gegen die Vorwürfe und verwiesen auf seinen Schockzustand nach dem Massaker. Schüler, die sich hinter Heise stellten, sahen sich mitunter massiven Anfeindungen ausgesetzt.
Nach der Tat kam das Gerücht auf, dass es neben Steinhäuser einen weiteren Täter gegeben habe. Anders ließe sich der Tatablauf und die differenzierende Trefferquote des Täters nicht erklären.
Der offizielle Bericht der sogenannten Gasser-Kommission, der am 21. April 2004 erschien, entlastete Rainer Heise vollständig. Die Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen wurden verworfen. Die Kommission schloss die Existenz eines Mittäters aus. Sämtliche Opfer konnten zeitlich dem Weg und der Waffe des Täters zugeordnet werden. Ob es Mitwisser gab, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Auf die Stunde genau eine Woche nach der Tat fand am Freitag, dem 3. Mai auf dem Domplatz im Zentrum Erfurts eine Gedenkfeier für die Opfer des Massakers statt. Dabei betonte der damalige Bundespräsident Johannes Rau, dass er auch Robert Steinhäusers selbst gedenke; was ein Mensch auch immer getan habe, er bleibe ein Mensch. Die Angehörigen Steinhäusers wohnten der Gedenkfeier, abgeschirmt von der Öffentlichkeit, vom Fenster eines nahen Gebäudes aus bei.
Insgesamt nahmen an dieser Gedenkfeier auf dem Domplatz über 100.000 Menschen teil.
Änderung des Jugendschutzgesetzes
Der Amoklauf führte auch zu heftigen öffentlichen Diskussionen zum Thema Jugend und Gewalt, besonders in Bezug auf Computerspiele (insbesondere Ego-Shooter), sogenannte Killerspiele und den Umgang mit fiktionaler Gewalt in weiteren Medien. Nach dem Bericht der Gutenberg-Kommission besaß Robert Steinhäuser einige gewaltdarstellende Videofilme wie Fight Club, Predator oder Desperado, ebenso Ego-Shooter wie Return to Castle Wolfenstein, Hitman (beide indiziert) oder Half-Life. Für das Computerspiel Counter-Strike, das im Zusammenhang mit dem Amoklauf häufig von den Medien erwähnt wurde, hat sich Steinhäuser dem Bericht zufolge anscheinend nicht interessiert. Die Diskussionen beschleunigten die Arbeit an dem neuen Jugendschutzgesetz, welches wenige Wochen später verabschiedet wurde, und trugen dazu bei, dass es verschärfte Regelungen für diese Bereiche enthält.
Änderung des Waffengesetzes
Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft. Obwohl bereits vor dem Amoklauf umfassende Einschränkungen beschlossen wurden, wurden anlässlich der Ereignisse weitere hinzugefügt. Das Mindestalter für Sportschützen zum Erwerb einer großkalibrigen Waffe mit Ausnahme von Flinten, wie sie für Wurfscheibendisziplinen benutzt werden, wurde auf 21 Jahre angehoben und den Sportschützen unter 25 Jahren eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung zur Auflage gemacht. Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte Pump-Guns) mit Pistolengriff wurden komplett verboten. Des Weiteren wurden die Aufbewahrungspflichten für Schusswaffen und Munition erheblich verschärft.
Änderung des Thüringischen Schulgesetzes
Ebenso geriet das Thüringer Schulgesetz in das Kreuzfeuer der Kritik. Da Steinhäuser bereits volljährig war, hatte man seine Eltern nicht über seinen Schulverweis informiert. Außerdem gab es zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, an Gymnasien keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der mittleren Reife (Realschulabschluss) nach der 10. Klasse. Schüler, die das Abitur nicht bestanden, hatten somit keinen Schulabschluss und daher kaum eine berufliche Aussicht. Als späte Reaktion auf den Amoklauf konnten Schüler der Gymnasien im Jahr 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der Klasse 10 an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung als Besondere Leistungsfeststellung für alle Thüringer Gymnasiasten Pflicht.
Änderung der Landespolizeigesetze
Die Landespolizeigesetze und die Polizeiausbildung wurden in den meisten Bundesländern reformiert. Während früher die Polizeistreifen zwingend auf ein mobiles Einsatzkommando warten mussten, erhalten die Polizisten in Nordrhein-Westfalen heute die notwendige Ausbildung und Befugnisse, um selbst frühzeitig eingreifen und mit Geiselnehmern verhandeln zu können.
Missbilligung der Entscheidung der Direktorin
Die Thüringer Landesregierung sprach der Schuldirektorin bereits kurz nach der Tat eine Missbilligung aus und bestätigte diese im Mai 2004 nach der Vorlage des Kommissionsberichts. Der von ihr ausgesprochene Schulverweis sei zwar pädagogisch vertretbar, sie habe jedoch ihre rechtlichen Befugnisse überschritten. Ihre Äußerungen Steinhäuser gegenüber seien unangemessen gewesen. Juristische Konsequenzen für die Schulleiterin gab es nicht.
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