Bert Rürup - Agenda 2020 - Was jetzt zu tun ist!

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Der Koalitionsvertrag ist geschlossen, die Ministerposten verteilt. Dessen ungeachtet legt eine Gruppe von anerkannten Experten der neuen Bundes-regierung ein wirtschafts- und sozialpolitisches Lastenheft in die Wiege: die «Agenda 2020».
Diese Agenda präsentiert klar artikulierte Positionen zu den anstehenden Aufgaben der kommenden Legislaturperiode. In klaren Worten und auf wenigen Seiten beschreiben die Autorinnen und Autoren des Agenda-Teams, was jetzt auf den einzelnen Politikfeldern angegangen werden muss. Denn auch wenn es Deutschland so gut geht wie noch nie, steht unser Land doch vor drängenden Herausforderungen: demografische Entwicklung, europäische Integration, Energiewende und Schuldenkrise sind nur einige der Politikfelder, auf denen wichtige Antworten noch ausstehen.
Die neun Autorinnen und Autoren sind anerkannte Experten auf ihren Gebieten: Dr. Martin Albrecht (Gesundheit), Prof. Marcel Fratzscher Ph.D. (Europäische Integration/Euro), Prof. Dr. Clemens Fuest (Steuern, Staatshaushalt), Prof. Dr. Justus Haucap (Energie), Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen (Bankenregulierung, Kapitalmärkte), Prof. Dr. Joachim Möller (Arbeitsmarkt), Prof. Dr. Heike Solga (Bildung), Prof. Dr. Katharina Spieß (Familie) und der Initiator der «Agenda 2020», Prof. Dr. Bert Rürup (Alterssicherung).
Wohlwissend, dass wirtschaftlich gute Zeiten schlechte Zeiten für mutige Reformen sind will dieses Agenda-Team mit ihrem Positionspapier Gedankenanstöße geben, damit sich auch in Zukunft Gemeinwohl und Wirtschaft in die richtige Richtung entwickeln – damit Deutschland nicht nur ein hervorragender Wirtschaftsstandort mit einem verlässlichen System der sozialen Absicherung bleibt, sondern auch ein Land wird, in dem mehr Menschen am ökonomischen und gesellschaftlichen Fortschritt teilhaben. «Wenn wir uns auf dem Erreichten ausruhen, werden wir zurückfallen», so Prof. Dr. Bert Rürup, Experte für Sozialpolitik und Initiator der Aktion.

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Die Große Koalition hat die Kostenproblematik erkannt. Im Koalitionsvertrag wird ausgeführt, dass die Energiewende nur dann bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden wird, „wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

Eine Entlastung der Wirtschaft und der Bürger ist jedoch nicht nur geboten, um die Akzeptanz für die Energiewende in Deutschland zu sichern. Auch in einer internationalen Perspektive ist davon auszugehen, dass es Nachahmer dieses deutschen Sonderwegs nur geben wird, wenn wir demonstrieren können, dass die Energiewende bezahlbar ist. Wird hingegen international die Energiewende als eine sehr teure Veranstaltung wahrgenommen, die auch noch Arbeitsplätze gefährdet, dann wird es auch kaum Nachahmer geben. Wenn aber die Energiewende ein deutscher Sonderweg ohne Nachahmer bleiben sollte, dann werden sich auch die erhofften Wirkungen für den Klimaschutz nicht einstellen. Das Projekt müsste global als vorerst gescheitert gelten. Gerade im Sinne des globalen Klima- und Umweltschutzes müssen also unbedingt Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit stärker als bisher beachtet werden. Es ist deshalb gut und wichtig, dass die Große Koalition sich des Kostenthemas stärker annehmen will. Die aktuell im Koalitionsvertrag angelegten Reformvorhaben werden das Ziel einer spürbaren Kostendämpfung jedoch nicht erreichen. Notwendig ist eine wirklich grundlegende Reform der EEG-Förderung.

Was nicht getan werden sollte

Belastbare Anzeichen für einen systemweiten Versorgungsengpass und eine Gefährdung der nationalen Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren sind jedoch bei nüchterner Betrachtung nicht ersichtlich. Vielmehr ist der deutsche Markt für Stromerzeugung nach wie vor durch deutliche Überkapazitäten gekennzeichnet. Regionale Versorgungsengpässe in Süddeutschland können am günstigsten durch den Ausbau der Übertragungsnetze und eine Umgestaltung der Netzentgelte (dazu auf den nächsten Seiten mehr) behoben werden, benötigen darüber hinaus aber keinen dauerhaften Kapazitätsmechanismus. Durch einen solchen würde das bisher relativ einfache Marktsystem stark verkomplizieren. Mögliche Designfehler könnten das Marktergebnis deutlich verzerren. Dem Lobbyismus würde das nächste Einfallstor geöffnet. Die Erfahrung absolut aller Kapazitätsmechanismen auf der gesamten Welt lehrt vor allem eines: Das Marktdesign ist nicht stabil, sondern wird in unterschiedlich kurzen Intervallen immer wieder verändert und angepasst. Die Vorstellung, heute ein langfristig stabiles Marktdesign zu entwerfen und zu implementieren, erscheint vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen doch etwas optimistisch.

Da der deutsche Strommarkt zudem noch immer durch deutliche Überkapazitäten gekennzeichnet ist, ist von einer Einführung eines Kapazitätsmarktes und damit einer fundamentalen Veränderung des bestehenden Energy-Only -Systems abzuraten. Eine heutige Änderung des Systems in Deutschland und eine abermalige Änderung auf europäischer Ebene, die bei einem Zusammenwachsen der Märkte notwendig wäre, würden erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen. Wenn überhaupt, erscheint es ratsam, Kapazitätsmechanismen auf der Ebene der geografischen Marktabgrenzung einzuführen und somit oftmals supranational und nicht national.

Möglich sind jedoch einige leicht zu implementierende Maßnahmen, um sich gegen erzeugungsseitig bedingte Stromausfälle abzusichern. So könnten begrenzte strategische Kaltreserven gehalten werden, die im Falle einer extremen Knappheit genutzt werden könnten. So würden der Preismechanismus und die dadurch induzierten Investitionsanreize nicht durch diese außermarktliche Maßnahme geschwächt werden. Die Einführung eines Kapazitätsmechanismus hingegen führt zum Verschwinden der Preisspitzen im Großhandel und schafft so erst die Notwendigkeit, künstliche Anreize zum Kraftwerksbau zu notwendig zu machen.

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu erhalten, in dem die Ausnahmeregeln der Besonderen Ausgleichsregelung prinzipiell beibehalten werden. Dies ist sinnvoll, da durch die Abschaffung der Ausnahmen von der EEG-Umlage diese kurzfristig höchstens um 1,5 Cent/kWh gesenkt werden und das auch nur, wenn es (a) keinerlei Ausnahmen mehr gäbe und (b) zugleich die stromintensiven Betriebe unverändert dieselben Produktionsmengen in Deutschland produzieren würden. Letzteres wäre im Fall einer Streichung der Ausnahmen jedoch sehr unrealistisch. Vielmehr wäre mit Produktionsverlagerungen und Schließungen zu rechnen, sodass letzten Endes die EEG-Umlage doch wieder auf die verbleibenden Stromverbraucher umgelegt werden müssten. Gleichwohl könnten die Ausnahmeregeln stärker als bisher an der internationalen Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen festgemacht werden.

Was zu tun ist

1 Aktuell sind aus dem energiepolitischen Zieldreieck (i) Klima- und Umweltverträglichkeit, (ii) Versorgungssicherheit und (iii) Bezahlbarkeit lediglich für das erste Ziel messbare, quantitative Vorgaben definiert worden, die den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie sowie die CO2-Einsparziele definieren. Für die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gibt es keinerlei Vorgaben, die eine Zielerfüllung überprüfbar machen. Damit die beiden letzteren Ziele als gleichrangig behandelt werden, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten auch hier Ziele definiert werden, welche die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ überprüfen kann.

2 Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte so schnell wie möglich (d.h. spätestens ab dem 1.1.2015) auf eine (a) möglichst technologieneutrale und (b) an Marktpreisen orientierte Förderung mit einer verpflichtenden Direktvermarktung für sämtliche Neuanlagen umgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien sich selbst um die Vermarktung des von ihnen erzeugten Stroms zu kümmern haben. Ob dies im Rahmen eines verpflichtenden Marktprämienmodells, eines Ausschreibungssystems mit Direktvermarktung oder eines Quotenmodels erfolgt, ist zunächst zweitrangig, solange die Pflicht zur Direktvermarktung besteht und der Fördermechanismus möglichst technologieneutral ist. Durch eine an Marktpreisen orientierte Förderung wird ein Anreiz gesetzt, möglichst werthaltigen Strom (in Hochlastphasen) zu produzieren und nicht einfach möglichst viel, selbst wenn die Preise im Keller (oder sogar negativ) sind. Dies bedeutet, dass die Anreize steigen, zum einen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren zu investieren, die auch in Hochpreisphasen produzieren können, zum anderen Speicher zu entwickeln.

3 Auch ist eine weitere Ausdifferenzierung der Förderung nach Technologien und Anlagengrößen nach über 20-jähriger technologiespezifischer Förderung aller Technologien nicht länger geboten. Nur durch Wettbewerb im Grünstrombereich kann eine Überförderung einzelner Technologien zu Lasten der Stromverbraucher verhindert werden. Eine wesentliche Ineffizienz des EEG besteht aktuell darin, dass durch die technologiespezifische Förderung in der Vergangenheit ein sehr teurer und ineffizienter Technologiemix im Grünstromsektor entstanden ist, da die teuerste Technologie (Photovoltaik) mit den höchsten Renditen gesegnet wurde. Eine technologieneutrale Förderung hingegen garantiert, dass die günstigste grüne Technologie die höchsten Renditen erhält und somit am stärksten ausgebaut wird, sodass die Kosten für grünen Strom sinken.

4 Zwischen dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dem Europäischen Emissionshandelssystem ist eine automatische Rückkopplung zu schaffen, damit der Klimaschutzeffekt des EEG nicht verpufft. Aktuell wächst der CO2-Ausstoß in Deutschland, seit 2009 hat es in Deutschland keinen Rückgang des CO2-Ausstoßes gegeben. Dies liegt an dem Nebeneinander von EEG und Europäischem Emissionshandelssystem. In der Stromproduktion in Deutschland nicht genutzte Emissionsrechte können EU-weit und branchenübergreifend weiterverkauft werden. Eine Kopplung zwischen EEG und EU Emissionshandel ist daher zentral, damit das EEG eine klimaschützende Wirkung entfalten kann.

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