Die beiden schlimmen Kerle waren von dem hochlöblichen Gericht verurteilt und mußten wohl oder übel den Lohn für ihre Thaten, den Tod, erleiden. Dagegen konnte nichts einzuwenden sein, es war eine abgemachte, durchaus erledigte Sache, die einfach und naturgemäß aussah, so daß hierbei nicht angebracht sein mochte, sich andern Gefühlen hinzugeben, als einem angenehmen Gruseln, das über diesen und jenen bei der munteren Arbeit wohl einmal hinlief. Bedenken über Todesstrafe oder sonstige humane Bestrebungen hatten die Apothekersleute und ihre Gäste wohl schwerlich berührt. Auch der Kontrast, der zwischen den beiden machtlosen Schelmen, die der Tod schon am Wickel hatte, und die ihre kurze Galgenfrist in einem von Gott und der Welt verlassenen Raume, von allem Troste und Verkehr abgesperrt verbrachten, und der lebensfrohen Sicherheit und Behaglichkeit, in der man hier beisammen saß, kam wohl keinem recht zu Sinnen.
Ernst von Schiller blätterte in dem Büchelchen und war mit des Kupferstechers Darstellung von William Bechers Gefangennahme nicht einverstanden. „Das soll ja eine tolle Geschichte gewesen sein, er muß sich verzweifelt gewehrt haben! Sie haben das ein bißchen kurz gehalten, und so etwas gefällt gerade.“
„Ja, das schreibe einer,“ sagte der alte Müller; „der Becher war ein Prachtskerl, das läßt sich nicht so leicht berichten, dazu gehört einer!“ Sie sprachen schon in der Zeitform, die das Vergangene beherrscht, von den noch für eine Weile, wahrscheinlich bis zum Übermaß bewußt Lebenden. Aber was gehen eine so allerliebste, unschuldige Gesellschaft die letzten Stunden, die Todesfurcht und alles menschliche Weh zweier armen, so gut wie schon gerichteten Sünder an!
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