Hans Blum - Robert Blum
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Der Stimmung seines Herzens in jenen Tagen gibt am besten Ausdruck das Gedicht, das er „Abschied“ überschrieben.
„Ein Schifflein schwebt auf dem empörten Meere
Und ringt verzweifelnd mit des Sturmes Noth,
Verloren ist ihm Richtung, Ziel und Fähre,
Der Mast zerschellt, der seinem Lauf gebot.
Und durch die düstre ungeheure Leere,
Die wild erbrausend rings Verderben droht,
Starrt hin der Schiffer in des Ostens Ferne,
Als sucht’ er dort nach einem Rettungssterne.
Du kennst das Meer, das wilde, sturmempörte,
Das Leben ist’s, an Schmerz und Freuden reich;
Du kennst das Schifflein, das der Sturm verstörte:
Ein Menschenglück ist’s, ach! so hoffnungsreich;
Du kennst den Schiffer, dem es angehörte,
Ein treues Herz ist’s, liebevoll und weich;
Du kennst den Hafen, den er heiß ersehnte
Und selig schon erreicht zu haben wähnte.
Erglänzt ihm einst das Licht mit seinem Segen,
Es findet einen morschen, müden Mann;
Und mag der Hafen in der Ferne winken,
Er wird ihn sehen, aber untersinken.“
Freunde, die Seinigen in Köln, Arbeit in Menge, erfüllten ihn bald mit tröstlicherer Stimmung und brachten ihm das schwere Leiden des Herzens in Vergessenheit. Den wesentlichsten Antheil aber an seiner Aufrichtung und Tröstung hatte die Loge. Ihr war er seit Anfang des Jahres 1836 beigetreten. Schon früher (S. 33 Schweigsam und traurig, alle bisherigen Genossen seiner Studien sorgsam meidend, schlich der sonst so muntere, frohe Knabe einher. Ernstlich fürchteten seine Eltern und Alle, die ihn damals sahen, er möchte in Gemüthskrankheit verfallen. Dann aber, als er, finster vor sich hinbrütend, Tag und Nacht sein Mütterlein an der Arbeit sah, um ihm und seinem Schwesterchen Brod zu schaffen, ohne ein Wort des Vorwurfs für seine Unthätigkeit, da warf er den letzten schmerzlichen Blick rückwärts nach den für immer verlorenen Gefilden der ewigen Jugend des Alterthums und beugte seinen kräftigen Nacken unter das Joch gewöhnlicher Handarbeit. Als er etwa fünfzehn Jahre später um Aufnahme in den Freimaurerbund nachsuchte, faßte er selbst den Schmerz seiner Seele, der ihn damals bewegte, und die heroische Entscheidung, die er am Ausgange seiner Knabenjahre traf, in die schönen Worte zusammen: „So mächtig mich auch damals die Sehnsucht festhielt am Wissen, ich war gezwungen, ein Handwerk zu erlernen, und trat nach vollendetem siebenzehnten Jahre eine traurige Selbstständigkeit an, indem die Kindespflicht mich hinaustrieb in das Leben, um meinen Eltern die Sorgen für meinen Unterhalt abzunehmen.“
) ist eine Stelle aus der interessanten „biographischen Skizze“ mitgetheilt worden, die er den Ordnungen des Bundes gemäß vor seiner Aufnahme in denselben einreichen mußte. Es heißt hier u. A.: „Mein Bildungsgang ist der eines Menschen, den ein widriges Schicksal in seiner Entwicklung hemmt und zurückstößt. Der Durst nach Wissen, vom zwölften bis achtzehnten Jahre unterdrückt durch Mühen und Arbeit, erwachte erst dann wieder, als es zu spät war, die mangelnden Grundelemente in die Seele zu legen und nur mit großer Mühe und anhaltendem Fleiße ist es mir gelungen, das Versäumte einigermaßen nachzuholen. Noch jetzt füllen Studien alle meine Mußestunden aus und meine größte Freude besteht darin, meine geringen Kenntnisse allmählich zu erweitern, und wenn mir das Glück zu Theil wird, als Mitglied eines Bundes aufgenommen zu werden, der die schönsten geistigen Kräfte in sich vereint, so hoffe ich davon vertrauensvoll einen wesentlichen Einfluß auf meine geistige und sittliche Vervollkommnung, nach der ich stets aus allen Kräften ringen werde. Heil dem Bunde“, heißt es später höchst charakteristisch, „wenn die nothwendige, aber dem Herzen drückende Sonderung der Stände im conventionellen Leben jenseits seines Kreises liegt, wenn der Mensch im Menschen nur den Bruder sieht und sich nur freiwillig neigt vor der höheren Tugend desselben. Lieblich vereinen sich dann die Wohlthaten und Vorzüge unserer gesteigerten Bildung und Intelligenz mit den süßen kindlich-reinen Freuden der patriarchalisch-brüderlichen Vereinigung, die nur in der Kindheit der Gesellschaft dem Menschengeschlecht gelächelt haben. Es wohnt dann im Bunde die wahre reine Freiheit und Gleichheit, an welcher der Lichtblick des Denkers hängt, als an dem Ideale menschlicher Glückseligkeit; nicht jene Freiheit, die auf den Trümmern der vernichteten socialen Zustände ein blutiges Banner schwingt und der unglücklichen Menschheit Gleichheit gibt, indem sie Allen gleiches Elend bereitet; sondern jene Freiheit, die ein Kind ist des Lichtes und des Rechts, der Ruhe und des Friedens, und die nur dann allen Menschen gleiche Glückseligkeit geben kann und wird, wenn Alle aus allen Kräften an ihrer sittlichen Vervollkommnung arbeiten und festhalten an der Tugend, ohne welche keine Freiheit möglich ist.“ Am Schlusse heißt es: „Mit frohem Herzen darf ich mir sagen, daß ich bis jetzt keinem Menschen Veranlassung gegeben habe, mich zu hassen und kann die Versicherung hinzufügen, daß ich frei von jedem Hasse bin. Religion und Moral machen uns die Duldung zur Pflicht und das Leben – besonders in der jetzigen vielbewegten Zeit – macht sie zur unbedingten Nothwendigkeit eines friedlichen Daseins. Ich habe nach Kräften gestrebt mir diese Tugend, wenn ich sie so nennen darf, anzueignen, und traue mir den Muth zu, sie in allen Verhältnissen auszuüben… So fest ich überzeugt bin, daß die Religion – im weiteren Sinne – das höchste Gut des edlen Menschen ist, so klar liegt es vor mir, daß dieselbe rein und vollkommen gefunden werden muß in einem Bunde, der die Tugend als Cultus übt und nur für die höheren Interessen des menschlichen Daseins wirksam ist.“
So hoch Robert Blum die Erwartungen spannte, welche die Aufnahme in den Freimaurerbund ihm befriedigen sollten und so sehr ihn in den ersten Jahren der geheimnißvolle Kreis der Brüder anzog, so gering hat er später über den Orden geurtheilt. Der überaus harte Artikel „Freimaurer“ in seinem „Volksthümlichen Handbuch der Staatswissenschaften und Politik“ [18] Fussnote_18_18 Leipzig, Verlag von Robert Blum & Comp. 1848. I. Band. S. 369, 370.
ist aus seiner Feder, wenn auch dabei aus naheliegenden Gründen sein Signum fehlt.
Wenn am Schlusse dieses Artikels gesagt ist: „die Freimaurervereine sind jetzt nichts weiter als Wohlthätigkeitsanstalten“ und dann weiter „die Formen, Gebräuche und Symbole des Ordens eines denkenden Menschen geradezu für unwürdig“ erklärt werden, so liegt das Ungerechte des Urtheils auf der Hand. Aber deutlich und treffend ist in dem Artikel ausgesprochen, was Blum allmählich den Bund entfremdete: „Die Aufhebung jedes Unterschiedes in den Logen ist nicht wahr. Man nennt sich zwar Bruder, aber Stand, Rang und Geld haben in den Logen dieselbe Bedeutung wie außerhalb derselben. Auch die Bekenntnißverschiedenheit macht sich in den Logen geltend und steigt bei vielen bis zur völligen Unduldsamkeit; so sind z. B. in vielen Logen die Juden ausgeschlossen.“ Der eigentliche Grund aber, der Blum mehr und mehr die Loge gleichgültig, ja widerwärtig machen mußte, ist in diesem Artikel nicht ausgesprochen: je mehr die politische Agitation in den Vordergrund seiner Strebungen trat, um so ferner rückte ihm der Wirkungskreis der Loge, in der jede politische Discussion grundsätzlich verpönt ist.
7. Erstes politisches Wirken. Eigene Häuslichkeit
(1837. 1838)
Selten hat ein Land in den ersten Jahren seiner constitutionellen Aera so wenig politische Regsamkeit gezeigt, als das Königreich Sachsen. Im Jahre 1831 war die Verfassung gegeben worden. In den andern deutschen Staaten, namentlich in Süddeutschland, waren die ersten Jahre des constitutionellen Lebens für die Betheiligung der Bürger an öffentlichen Dingen die lebendigsten und fruchtbringendsten gewesen. In Sachsen dagegen verhielt sich der Unterthan im ersten halben Jahrzehnt des Verfassungsstaates fast so ruhig und langweilig, wie in den vergangenen Tagen des absoluten Königthums. Mannigfache Gründe wirkten hierfür zusammen. Schon der erste Landtag des neuen Verfassungsstaates hatte eine lebhafte Reaction am Werk gefunden: die Bundesbeschlüsse von 1832 standen in frischer Wirksamkeit, die Presse war noch mehr gefesselt als zuvor, weit wurden die Rechte der Krone, eng diejenigen der Landtage überall ausgelegt. Zudem war den Mißständen, welche in Sachsen die Bewegungen von 1830 hervorgerufen hatten, schon durch die Verfassung im Wesentlichen abgeholfen und das erleuchtete humane Ministerium Lindenau arbeitete eifrigst daran, alle noch unerledigten gerechten Wünsche des Landes auf dem Wege der Gesetzgebung zu befriedigen. Dem Ackerbau wurden die drückenden Lasten abgenommen, eine neue Städte- und Landgemeindeordnung gab den städtischen und ländlichen Gemeinden die Anfänge der Selbstverwaltung. Die ungeheuren Vorrechte des Adels wurden überall zum gemeinen Nutzen beschnitten. Außerordentlich bedeutend und epochemachend sind die Reformen des Rechtslebens, die Sachsen dieser Zeit verdankt. Die Finanzen des Staates erfreuten sich einer blühenden Lage; durchaus loyal gestaltete die Regierung den Ständen die verfassungsmäßige Feststellung und Controle des Staatshaushaltes. Ueberall ergreift die Regierung in diesem Zeitraum die Führung zu Reformen, gestützt durch das bürgerliche, oft auch durch das bäuerliche Element der Kammern, häufig gehindert und fast immer befehdet durch den Adel der ersten und zweiten Kammer. Die Regierung selbst erkennt schon in den ersten Jahren die schweren Fehler des Wahlgesetzes. Streng nach Standes- und Klasseninteressen sind beide Kammern zusammengesetzt. In ungeheurer Mehrheit befindet sich das Element des ländlichen Grundbesitzes. Der schwere Fehler, an dem noch heute die Sächsische Gesetzgebung in allen Zweigen krankt, daß sie von Bauern für Bauern gemacht wird, trat damals besonders grell hervor. Die Intelligenz, der selbstlose patriotische Idealismus fanden kaum Zutritt zur Kammer nach diesem Wahlgesetz, nach dem der Stand den Standesgenossen, und zwar immer aus dem eigenen Wahlkreise (!), wählen mußte. Die Kammerverhandlungen der ersten Jahre nach 1831 zeigen daher fast überall nur Standeshader, höchst selten die Erörterung wichtiger politischer Princip- oder Freiheitsfragen.
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