Frauenwahlrecht

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Der Kampf der Frauen für ihr Wahlrecht gehört zu den faszinierendsten Seiten der Demokratiegeschichte. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts eroberten sich Frauen weltweit den öffentlichen Raum, schrieben Petitionen, organisierten Demonstrationen, hielten Vorträge und schreckten auch vor Gewalt nicht zurück.
Nach und nach sorgten die Aktionen der Frauenbewegungen für ein gesellschaftliches Umdenken: Demokratie und Partizipation galt nicht länger als ein Projekt ausschließlich für Männer. Doch auch nach der Einführung des Frauenwahlrechts stellten sich weiterhin Fragen nach Gleichheit und Gleichberechtigung, nach der Begründung von Herrschaft und nach dem Sinn von Demokratie.
Die Autor_innen des Bandes zeigen aus verschiedenen Perspektiven die wechselvolle und spannende Geschichte des Frauenwahlrechts und machen eindrücklich klar, wie international die Geschichte der Demokratisierung ist.

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Gisela Bock überprüft diese vier miteinander verschränkten Argumentationsweisen auf ihre Stichhaltigkeit, indem sie einen internationalen Vergleich durchführt und so aufzeigen kann, dass die oben beschriebenen Einschätzungen einer genaueren Betrachtung nicht standhalten. Sie stellt fest, dass z.B. auch die radikalen englischen Suffragetten, die häufig als maßgeblich im Wahlrechtskampf herangezogen werden, ebenso mit der Geschlechterdifferenz argumentierten wie die bürgerlich-gemäßigten in Deutschland. Radikale Wahlrechtlerinnen argumentierten also nicht immer egalitär. Gisela Bock konnte auch zeigen, dass der Hinweis auf den späten Einstieg der Deutschen in den Frauenwahlrechtskampf ebenfalls nicht stimmig ist. Im Vergleich mit der Situation in England und den USA arbeitet sie heraus, dass es in allen Ländern einen gemeinsamen Faktor gab, der entscheidend war für den Zeitpunkt, an dem die Frauen begannen, für ihr Wahlrecht zu kämpfen. »Eine Frauenwahlrechtsbewegung entstand dann, wenn das Wahlrecht für Männer zur Debatte stand«, 7und dies war in Deutschland um 1900 der Fall, als das Dreiklassenwahlrecht, welches nach wie vor im größten Flächenland Preußen herrschte, immer stärker in die Kritik geriet, nicht zuletzt, weil es stark mit dem allgemeinen und gleichen Männerwahlrecht auf Reichsebene kontrastierte. 8

Die Ergebnisse von Gisela Bock und Angelika Schaser zum Ausgangspunkt nehmend möchte ich der Frage nachgehen, warum die Forschung zur deutschen Frauenwahlrechtsbewegung bestimmte Narrative entwickelt hat. Warum verliehen viele deutsche Forscherinnen in den 1980er Jahren der eigenen Wahlrechtsgeschichte ein »konservatives« Gesicht und beschrieben sie als verspätet? Und warum zementierten sie die Trennung in einen radikalen und einen gemäßigten Flügel der Frauenbewegung? Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland kann, vielleicht sogar sollte – so meine These –, anders erzählt werden. Der Kampf der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung um das Frauenstimmrecht ab Mitte der 1890er Jahre ist als Gemeinschaftsprojekt aller Flügel und Richtungen zu verstehen, der von jedem Verband oder Verein in seiner Art und Weise geführt wurde. Der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) verfasste Musterpetitionen zum Frauenstimmrecht und stellte diese seinen Mitgliedsverbänden zur Verfügung, der Allgemeine deutsche Frauenverein (ADF) arbeitete auf kommunaler Ebene und versuchte, den Einfluss von Frauen in städtische Ämter hinein auszudehnen (um damit den Weg für das Frauenwahlrecht zu bahnen), der Deutsch-Evangelischer Frauenbund (D. E. F. B) drängte in seinen Reihen auf das kirchliche Stimmrecht, und die diversen Frauenstimmrechtsvereine und -verbände trugen das Thema sowohl in die externe als auch in die interne Öffentlichkeit und hielten durch ihre Debatten das Thema »am Kochen«. Innerhalb dieses politischen Agitationsprozesses kam es zwischen den verschiedenen Akteurinnen immer wieder zu politischen Verwerfungen um die richtige Richtung und um das zweckdienliche Vorgehen, aber letztendlich war die Frauenstimmrechtsbewegung ein Teil der bürgerlichen Frauenbewegung, die seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert von fast allen Richtungen der bürgerlichen Frauenbewegung mitgetragen wurde. Dies sahen die Zeitgenossinnen durchaus so, z.B. Anna Lindemann, die 1913 eine der ersten zusammenfassenden Geschichten des Frauenwahlrechtskampfes vorlegte. Selber dem »radikalen« Flügel angehörend publizierte sie ihren Artikel im Jahrbuch der Frauenbewegung, herausgegeben von Elisabeth Altmann-Gottheiner, also in einer Publikation des »gemäßigten« Flügels. Sie schrieb: »Allein oder mit anderen Frauenvereinen treten die Stimmrechtsvereine auch für alle anderen Forderungen der Frauenbewegung ein, wo und wann die Gelegenheit es fordert.« Die Frauenstimmrechtsbewegung sei, so Lindemann weiter, »geboren aus der ganzen Not der Frau, getragen von ihrem ganzen Streben nach innerer und äußerer Freiheit, fördert sie mit jedem Schritt vorwärts, ihrem eigenen Ziele zu, die GANZE Frauenbewegung, schafft ihr mehr Licht und Luft, gibt ihr einen festeren Boden unter die Füße.« 9Wie also konnte es – fußend auf solchen Aussagen der Zeitgenossinnen – zu der verschobenen Wahnehmung der Forschungsliteratur kommen, und welche Auswirkungen hatte dies?

Meine im Folgenden vorzustellenden Überlegungen stützen sich auf eine Re-Lektüre zentraler Quellen, vor allem der Zeitschriften der bürgerlichen Frauenbewegung und der Schriften von Helene Lange und Minna Cauer, die als Vertreterinnen der beiden Flügel der Frauenbewegung verstanden werden und im Zentrum dieser Untersuchung stehen. Helene Lange und Minna Cauer werden in der Geschichtsschreibung der Frauenbewegung als Antagonistinnen verstanden. Auf der einen Seiten die als konservativ und bürgerlich-gemäßigt geltende Helene Lange, die explizit nicht als Vorkämpferin für das Frauenwahlrecht verstanden wird, auf der anderen Seite die als fortschrittlich und radikal verstandene Minna Cauer, die als mutige Kämpferin für ein liberales Frauenwahlrecht dargestellt wird. In einem ersten Schritt möchte ich die Positionen der beiden Protagonistinnen (und damit auch die beiden »Flügel«) auf einer quantitativen und einer qualitativen Ebene vergleichen: Für die quantitative Ebene habe ich die von Lange und Cauer herausgegebenen Publikationsorgane daraufhin untersucht, wie häufig das Thema Frauenstimmrecht/Frauenwahlrecht auftaucht. Für die qualitative Ebene habe ich die frühen Schriften zum Frauenstimmrecht von Lange und Cauer verglichen; dabei stand die Frage im Zentrum, wie und worin sich die Argumentation der beiden Protagonistinnen zum Frauenwahlrecht unterscheidet. Abschließend habe ich in einem dritten Schritt die Entwicklung der deutschen Frauenstimmrechtsbewegung nachgezeichnet, um anhand der Rekonstruktion der Organisationsgeschichte der bürgerlichen Frauenbewegung in Sachen Wahlrecht zu verstehen, wie auf der organisatorischen Ebene mit diesem Thema umgegangen wurde. Im Folgenden möchte ich diese Re-Lektüre vorstellen und so anregen, das Bild der deutschen Frauenstimmrechtsbewegung noch einmal unter die Lupe zu nehmen, vielleicht sogar zu revidieren.

Die Frau – Das Intellektuellenblatt der Frauenbewegung

Helene Lange gab ab 1893 die Zeitschrift Die Frau heraus. Die Kommunikationswissenschaftlerin Ulla Wischermann kommt in einer Analyse der Zeitschrift zu dem Ergebnis, dass Helene Lange mit ihrem Anspruch und der inhaltlichen Ausgestaltung »weit über die bis dato existierenden Frauenbewegungszeitschriften, die eher Vereinsund Mitteilungsblätter waren, hinaus«ging. 10In der Frau schrieb die Crème de la Crème der bürgerlichen Frauenbewegung. Hier entwarfen die Autorinnen anspruchsvolle Grundsatzartikel.

Helene Lange, die Gründerin der Zeitschrift, arbeitete eng mit dem Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung, dem BDF, zusammen, trotzdem war Die Frau nicht das Zentralorgan des BDF. Aber sie gehörte in das »Spektrum seiner Öffentlichkeitsarbeit«, wie Ulla Wischermann dies nennt 11, und Helene Lange gelang es, durch ihre Zeitschrift die Themen im BDF zu steuern und zu beeinflussen. So machten die Herausgeberinnen Helene Lange und Gertrud Bäumer mit und durch Die Frau im BDF Politik.

In Die Frau wird von Beginn an über das Frauenwahlrecht berichtet. Bereits im ersten Jahrgang wird unter der Rubrik »Frauenleben und -streben« ein Artikel zum Frauenwahlrecht in Neuseeland publiziert 12, es folgen Berichte aus Wyoming, mehrfach aus England und den Niederlanden 13. Auch künftig finden sich in jedem Jahrgang mehrere Berichte über die Entwicklungen in anderen Ländern. 1902 wird über den frisch gegründeten deutschen Verein für Frauenstimmrecht geschrieben, und ab 1903 setzt die Debatte zum kirchlichen Frauenstimmrecht/Frauenwahlrecht in Deutschland ein. Ab 1906 brachte Die Frau dann auch eigenständige Artikel zu allen Fragen des Frauenwahlrechts; ein erster eigenständiger Artikel von Helene Lange folgte 1910. 14Überhaupt beginnt ab 1910 eine rege Berichterstattung, die in den ersten beiden Jahren des Ersten Weltkrieges etwas einbricht, aber spätestens ab 1916 wieder aufgenommen wird.

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