Panitzsch

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Das 750-jährige Jubiläum der urkundlichen Ersterwähnung von Panitzsch ist Anlass, mit dem nun vorliegenden Buch Geschichte und Gegenwart zu beleuchten. So konnte Kirchenhistoriker Dr. Jens Bulisch als fachkundiger Mitherausgeber für dieses Werk gewonnen werden. Mit zahlreichen Beiträgen von namhaften Wissenschaftlern wie Markus Cottin, Birgit Horn-Kolditz und Dr. Gerald Kolditz, sowie den Mitstreitern Eberhard Fischer, Gerd Graupner, Gerhard Otto, Henning Schmidt, federführend durch Pfarrer Reinhard Freier und durch die Hilfe vieler ungenannter »Zuarbeiter«, ist ein umfangreiches Buch mit zahlreichen farbigen Abbildungen entstanden, das die Zeiten überdauern und stets an die Menschen und die Geschichte des sächsischen Ortes Panitzsch erinnern soll.

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In einer Besitzteilungsurkunde des Stiftes Merseburg für die Brüder von Friedeburg vom 14. Februar 1267 wurde Panitzsch erstmals urkundlich erwähnt. Die wohl aus dem Mansfeldischen kommenden Edelherrn von Friedeburg waren eines der wenigen Herrengeschlechter der Kolonisationszeit, die im Osten Leipzig namhaft wurden. Hoyer der Jüngere von Friedeburg erhielt außer dem linkssaalischen Besitz den Ort „mit allen Zubehörungen“. Damit gemeint waren wahrscheinlich einige Dörfer zwischen Leipzig und Naunhof, darunter unter anderem Althen, Borsdorf und Zweenfurth. Doch schon am 29. April 1269 verkaufte Hoyer der Jüngere diesen Besitz, die „villa Bansc“, an den Bischof Friedrich von Merseburg. Damit ging Panitzsch in kirchlichen Besitz über, nachdem es bisher der Verwaltung des Markgrafen Dietrich von Landsberg unterstand. Daran änderten die nachfolgenden Einsprüche des Landgrafen mit teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen nichts, denn der Bischof konnte diese Besitzungen in Vergleichen mit dem Markgrafen 1270 und 1272 behaupten.

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wirkte sich die rasche Besiedlung negativ aus, die Böden waren nicht mehr ertragreich und die Bevölkerungszahlen sanken durch Abwanderungen der Ansiedler stark ab. In der unmittelbaren Umgebung von Panitzsch entstanden Wüstungen wie das nach 1349 verlassene Dorf Wilchwicz (oder Wilwisch) zwischen Panitzsch und Sommerfeld, wovon heute noch die Bezeichnung Wilwischgraben zeugt. Im Osten lag etwa 1350 Conradisdorf oder Conradsdorf, in der Nähe des heutigen Cunnersdorf gelegen, dessen Bewohner nach Panitzsch umsiedelten. 1438 wies Markgraf Friedrich V. von Meißen als Landesherr Panitzsch mit seinen Einkünften der Leipziger Universität zu. 1467 werden als Grundherrn die Brüder Meisenburg genannt, an die 33 Bauern (auch als „Wirte“ bezeichnet) entsprechend der Größe ihres Besitzes Abgaben zahlten.

Panitzsch wird Leipziger Ratsdorf

Kurfürst Johann Georg und das Domkapitel zu Merseburg genehmigen den Kauf des - фото 13

Kurfürst Johann Georg und das Domkapitel zu Merseburg genehmigen den Kauf des Dorfes Panitzsch seitens des Rates zu Leipzig von Oswald aus dem Winkel, 3. Februar 1612.

1534 lag die Grundherrschaft über Panitzsch beim Rittergut Taucha, von dem es die Herren von Bünau auf Brandis kauften und in ihr bereits 1516 erworbenes Rittergut Cunnersdorf eingliederten. Aufgrund der hohen Verschuldung war diese Adelsfamilie jedoch bald zum Verkauf des Rittergutes gezwungen. Starkes Interesse bekundete der Leipziger Rat, dem schon andere ländliche Güter und verschiedene Ortschaften außerhalb seiner Stadtgrenzen gehörten. Schon 1601 ließ Leipzig einen „Anschlag“ (Schätzung) über das stark belastete Cunnersdorf anfertigen. Nach längeren Verhandlungen über den Kaufpreis und die Ablösung der bestehenden Schulden kaufte der Leipziger Rat im August 1607 das Rittergut Cunnersdorf mit dem Ort Panitzsch „mit Zinsen und allen Gerichten“ vom vormaligen Besitzer Oswald aus dem Winkel auf Brandis. Als Kaufsumme verzeichnen die Leipziger Stadtkassenrechnungen rund 18.500 Gulden Nürnberger Währung (= 14.095 Meißnische Gulden). Den Kauf der Merseburgischen Güter schloss der Rat ab, ohne sich an die früher übernommene Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung des Domkapitels zu halten, zu dessen Lehnsgebiet auch Cunnersdorf gehörte. Und so führte die unberechtigte Belehnung des Leipziger Rates mit dem gesamten neu erworbenen Besitz durch den Landesherrn zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Domkapitel in Merseburg. Ob es allein an der Versicherung des Leipziger Bevollmächtigten lag, „daß man nur aus Unwissenheit versäumt habe, die Erlaubnis einzuholen“ und um „nachträgliche Genehmigung“ bat, ist fraglich. Die Quellen halten nur die tatsächliche Belehnung mit „dem Gut Cunnersdorf samt den Gerichten oberst und niederst über Hals und Hand in Cunnersdorf und Panitzscher Mark sowohl im Dorf Panitzsch auch das Kirchenlehen daselbst...“ urkundlich fest. Zum neuerworbenen Gut gehörten „etwa 170 Acker Feld, stattliche Teiche und Triftrechte auf beiden Fluren“. Panitzsch mit seinen 36 Nachbarn (davon sechs Pferdner) das größte Dorf im Umkreise, trieb den Ratsbesitz weiter nach Osten. Die meisten Dörfer an der Parthe gehörten jetzt mit voller Gerichtsbarkeit der Stadt Leipzig“, stellte Werner Emmerich in seinem Buch zum ländlichen Besitz des Leipziger Rates 1936 fest.

Die Erwerbung von Panitzsch und Cunnersdorf fiel in eine Zeit der umfassenden Rittergutsankäufe durch den Rat der Stadt Leipzig, beginnend mit dem Erwerb der Lehnsherrschaft über das Rittergut Taucha im Jahr 1569. Mit der Ratslandstube entstand eine einzigartige städtische Verwaltungsstelle für die eigenen „Land- und Rittergüter“. In den für die Stadt Leipzig ausgestellten Besitzurkunden, den Stadtkassenrechnungen bzw. den Unterlagen der Landstube bzw. des Ratslandgerichtes finden sich zahlreiche Belege zu den Bewohnern des Ortes Panitzsch, zu Besitz- und Abgabeverhältnissen sowie zu juristischen Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander oder mit Nachbargemeinden wegen Grundstücksgrenzen oder des Wegerechts.

Aus dem ländlichen Besitz standen dem Rat der Stadt Leipzig als Grund- und Gerichtsherr eine Reihe von „Erträgnissen“ in Form von Geld- und Naturalleistungen, darunter Getreide, Hühner, Lämmer oder Brotlieferungen, zu. Für Panitzsch ist beispielsweise überliefert, dass ein „Nachbar“ zwei Gulden und fünf Groschen zahlen musste sowie ein Huhn abzuliefern hatte. Allerdings waren die Dorfbewohner nicht allein gegenüber dem Grundherrn abgabenpflichtig, sondern ebenso gegenüber dem Pfarrer („Pfarrlehn“) sowie dem Schullehrer (Schullehn). Von persönlichen Frondiensten waren die Bewohner der Leipziger Ratsdörfer allerdings befreit.

Die Landerwerbungen brachten dem Leipziger Rat nicht immer den erhofften wirtschaftlichen Gewinn. Schon 1610, also kurz nach dem Kauf von Cunnersdorf und Panitzsch, zeichneten sich finanzielle Schwierigkeiten ab, die schließlich während des Dreißigjährigen Krieges aufgrund der hohen Kriegskontributionen 1625 ihren Höhepunkt erreichten. In Panitzsch selbst entstanden durch die Truppendurchzüge, Einquartierungen und Plünderungen große Schäden. Als Ausweg blieb dem Leipziger Rat schließlich nur die Wiederveräußerung von Besitzungen möglichst gegen Barzahlung. Als dies nicht gelang, verpfändete der Rat 1627 fast alle Rittergüter und acht Ortschaften, darunter nicht zuletzt Taucha und Cunnersdorf mit Panitzsch an den vom Landesherrn eingesetzten Finanzkommissar David von Döring. Der Leipziger Rat verlor damit fast vollständig die Kontrolle über die verpfändeten Güter.

Aufnahme aus dem alten Ortskern von Panitzsch mit einem typischen - фото 14

Aufnahme aus dem alten Ortskern von Panitzsch mit einem typischen Dreiseitenhof.

Als der Finanzkommissar von Döring 1638 verstarb, nahm der Rat der Stadt Verhandlungen mit seinen Erben auf, die schließlich 1650 zum Erfolg führten. Da die Schuldsummen mit den Einnahmen fast ausgeglichen waren, stimmten die Erben der Rückgabe von Taucha mit Plösitz und Pröttitz sowie von Cunnersdorf mit Panitzsch an die Stadt Leipzig zu. Allerdings waren zwischenzeitlich Cunnersdorf und Panitzsch ohne Rechtsgrundlage durch die Döringschen Erben an Hans Ulrich von Grünroth gegeben worden. Erst nachdem der Rat 1666 die ausstehenden Schulden an Grünroth bezahlte, gehörten Cunnersdorf und Panitzsch wieder uneingeschränkt der Stadt Leipzig.

Die Gerichtsbarkeit im Rittergut Cunnersdorf sowie im Dorf und in der Flur Panitzsch für Angelegenheiten der Obergerichte (Strafgerichtsbarkeit über Kopf und Hand) und der Niedergerichte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung lagen beim Leipziger Rat. Als Guts- und Gerichtsherr wurde der Leipziger Rat durch Beamte des Ratslandgerichts vertreten, die in Panitzsch Gerichtstage abhielten. Als Richter ernannte der Rat auf Lebenszeit Panitzscher Nachbarn, die zum Kreis der „Ansässigen“ (Landeigentümer, als Hufner oder Gutsbesitzer bezeichnete Bauern) gehörten, denen bis zu vier Beisitzer (Gerichtsschöppen) zur Seite standen. Richter und Schöppen bildeten das Ortsgericht. Die Gerichtstage fanden in der Regel in den Spätherbst- oder Wintermonaten in der Wohnstube des Ortsrichters, in der Pfarrwohnung oder in einer Schankstube statt.

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