1 ...8 9 10 12 13 14 ...24 >von der Einstiegsqualifizierung und von der Berufsausbildungsvorbereitung in die Berufsausbildung
>von der zweijährigen in eine dreijährige Berufsausbildung
>von der normalen Berufsausbildung in Zusatzqualifikationen
>von der Berufsausbildung in die Berufliche Oberschule
>von der Berufsausbildung in die berufliche Fortbildung
>von einer Fortbildung (Fortbildungsabschluss) in aufbauende Fortbildungsmaßnahmen und Abschlüsse
>von der Beruflichen Oberschule in die Fachhochschule oder Hochschule
>von der Berufsausbildung in die Fachhochschule oder Hochschule
>von der Beruflichen Oberschule zur Universität
>vom beruflichen Fortbildungsabschluss (z. B. Meisterprüfung) zur Fachhochschule, Hochschule oder Universität
>von bestimmten berufsbildenden Qualifikationen zur Hochschulzugangsberechtigung.
Anrechnung
Darüber hinaus sollten im beruflichen Bildungswesen erworbene Kompetenzen auf einschlägige Hochschulstudiengänge studienzeitverkürzend angerechnet werden. International gesehen sind bessere Übergänge zwischen den Bildungssystemen in der Europäischen Union anzustreben.
Die Gesellschaftspolitik muss dafür sorgen, dass sowohl das allgemeine Bildungswesen als auch die Organisation der beruflichen Bildung überschaubar sind (Transparenz). Dies ermöglicht dem jungen Menschen, zum jeweils richtigen Zeitpunkt die richtige Wahl zu treffen.
1.3.2.4 Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Allgemeinbildung
Die Bildungspolitik der zurückliegenden Jahrzehnte, die schwerpunktmäßig auf die Förderung der Allgemeinbildung (Gymnasien) und der Hochschulbildung ausgerichtet war, hat dazu geführt, dass es mehr Studenten als Lehrlinge gibt. Die Folge ist ein teilweiser Mangel an qualifizierten Facharbeitern und Meistern.
Aufwertung der beruflichen Bildung
Ein Land wie die Bundesrepublik, das nur wenige Rohstoffe besitzt, ist aber auf die Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen in allen Bereichen angewiesen. Die Bewältigung des technischen Fortschritts, die Weiterentwicklung der Formgebung und die Einführung neuer Arbeitsverfahren und Innovationen erfordern den qualifizierten Praktiker genauso wie den Akademiker. Deshalb muss die berufliche Bildung aufgewertet und eine Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung sichergestellt werden.
Gleichwertigkeit
Dies hat nichts mit Gleichheit der Bildungsinhalte zu tun, sondern Gleichwertigkeit bedeutet gleiche politische und gesellschaftliche Anerkennung der beruflichen Bildung.
Allgemeinbildung
Nach dem klassischen Bildungsbegriff war Allgemeinbildung von der Auffassung getragen, man solle den Menschen zunächst zweckfrei bilden und ihn so zu Selbstständigkeit und Fähigkeit der Lebensbewältigung im Privaten wie für eine berufliche Tätigkeit bringen.
Berufsbildung
Berufsbildung dagegen heißt ja zunächst und vor allem Qualifizierung für einen bestimmten Beruf. Aber auch die Berufsbildung hat über die Vermittlung berufsspezifischen Wissens eine Bildungswirkung (zum Beispiel Einsichten, Urteile, Übertragung des Erlernten auf andere Bereiche).
Wenn unter Bildung vornehmlich die Entwicklung zur Selbstständigkeit verstanden wird und wenn durch Einsichten Urteilsfähigkeit, Wertorientierung und Verantwortung vermittelt werden, dann kann es keinen Gegensatz zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung geben.
Zweckmäßige Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Herstellung der Gleichwertigkeit beruflicher Bildung zweckmäßig:
Das berufliche Bildungswesen wird auf Dauer nur dann konkurrenzfähig bleiben, wenn demjenigen, der eine praktische Berufsausbildung durchläuft, mit der Sicherheit eines erlernten Berufes grundsätzlich die gleichen Aufstiegschancen eingeräumt werden wie demjenigen, der den gymnasialen Bildungsweg beschreitet. Mittlerweile wurde die grundsätzliche Studienberechtigung für Meister und auch beruflich Qualifizierte eingeführt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein hinsichtlich der Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Allgemeinbildung erreicht.
1.3.3 Das duale System der Berufsausbildung: Struktur, Zuständigkeiten, Aufgabenbereiche, Kontrolle
1.3.3.1 Struktur des dualen Systems der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland im Handwerk überwiegend nach dem „dualen Ausbildungssystem“.
Ausbildungsbetrieb Berufsschule
In diesem System erfolgt die Berufsausbildung getrennt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Schwerpunkt der praktischen Unterweisung ist der Betrieb. Die Berufsschule vermittelt Fachtheorie und allgemeinbildende Inhalte.
Überbetriebliche Unterweisung
Die überbetriebliche Unterweisung ist eine Ergänzung zur praktischen Ausbildung im Betrieb.
1.3.3.2 Aufgabenschwerpunkte des Betriebes als Ausbildungsstätte
Gesetzliche Ausbildungspflicht
Die wesentliche Ausbildungspflicht für den Ausbildungsbetrieb ergibt sich aus § 14 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes wie folgt:
Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungsdauer erreicht werden kann.
Berufliche Handlungsfähigkeit
Der Ausbildungsbetrieb hat also die Verantwortung dafür, dass nach Ablauf der Ausbildungsdauer und erfolgreich bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung die volle berufliche Handlungsfähigkeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf vorhanden ist.
Betriebsgebundene Ausbildung
Die betriebsgebundene Ausbildung erfolgt schwerpunktmäßig durch Lernen am Arbeitsplatz. Sie hat folgende Vorteile:
Vorteile
>unmittelbarer Zusammenhang mit der Arbeitswelt
>unmittelbare Verbindung mit der technischen Entwicklung und Innovation
>Erfahrungsvermittlung aus der Praxis
>kurzer Weg der Umsetzungsmöglichkeiten zwischen Theorie und Praxis
>Anregung des funktionellen und praktischen Denkens
>Lernen durch „praktisches Tun“
>Gewinnung von Einblicken in betriebliche Zusammenhänge und Gestaltung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen
>Lernen von eigenständigem Arbeiten und selbstständigem Handeln
>Hineinwachsen in die sozialen Beziehungen des Berufslebens
>Umsetzung des Gelernten in praktische Berufsarbeit
>Aneignung von Verantwortungsbewusstsein
>Erlernung der Teamarbeitsfähigkeit
>kundenorientiertes Arbeiten und Verhalten
>Erwerb von beruflicher Handlungsfähigkeit.
1.3.3.3 Aufgabenschwerpunkte überbetrieblicher Ausbildungsstätten zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
Die wirtschaftliche und technische Arbeitsteilung führt auch im Handwerk in manchen Berufen zu einer Spezialisierung. Das bedeutet, dass einzelne Ausbildungsbetriebe nicht mehr alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können, die nach der Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind. Außerdem schreiben Ausbildungsordnungen zum Teil über die einzelberufliche Ausbildung hinausgehende berufsfeldbezogene Ausbildungsinhalte vor (zum Beispiel Berufsgrundbildung in kooperativ-dualer Form), die nur überbetrieblich vermittelt werden können.
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