Bild 4: Wanderungsmöglichkeiten eines Gefahrstoff- Moleküls im Material eines Chemikalienschutzanzugs und Desorption an den Oberflächen
1.5 Gesundheitliche Risiken durch Kontaminationen
Gefahrstoffe können durch ihre giftigen, ansteckenden oder korrosiven Eigenschaften auf den Körper einwirken. Ferner können von ihnen physikalische Kräfte, wie ionisierende Strahlung, ausgehen. Die Aufnahme eines Gefahrstoffs in den Körper kann über die Atemwege, die Haut, über die Augen, den Magen-Darmtrakt und über Verletzungen erfolgen.
Wesentlich für den Eintritt eines negativen Effekts ist die aufgenommene Dosis, häufig verbunden mit der Zeitdauer der Aufnahme. Zum Beispiel wirken 500 mg Blausäure je Kubikmeter Atemluft für die Hälfte der Betroffenen innerhalb von zehn Minuten tödlich. Wird dagegen die gleiche Dosis über einen Zeitraum von einem Jahr aufgenommen, treten keine Symptome auf, da die Blausäure im Körper schnell abgebaut und ausgeschieden wird. Chronische Vergiftungen sind daher nicht zu erwarten. Zusätzlich zu den akuten Schäden können abhängig von dem aufgenommenen Stoff Langzeitfolgen auftreten, wie Krebserkrankungen oder Schäden des Erbguts.
Die von einer Kontamination ausgehende Gefährdung resultiert aus dem direkten Kontakt mit kontaminierten Flächen durch Berührung (Kontaktrisiko) und durch das Einatmen von ausgasenden, abdampfenden oder reaerosolisierten Gefahrstoffen (Inhalationsrisiko). Daher müssen Kontaminationen stets auch als Quellen einer Inkorporation betrachtet werden.
Durch das Berühren der kontaminierten Oberfläche kann der Gefahrstoff die Haut direkt oder durch eine Kontaminationskette über die Bekleidung und Gebrauchsgegenstände kontaminieren. Die intakte Haut stellt eine Schutzhülle des Körpers vor Umwelteinflüssen dar. Viele Substanzen, wie Lösungsmittel, können sie aber durchdringen, ätzende und oxidierende Stoffe schädigen sie direkt. Verletzungen – selbst nur geringfügige – führen zu einer beschleunigten Inkorporation von Schadstoffen und erlauben auch solchen Substanzen, welche die intakte Haut nicht durchdringen können, in den Körper zu gelangen.
Das Kontaktrisiko ist, neben den toxikologischen Eigenschaften des Gefahrstoffs, wesentlich durch die Größe der kontaminierten Oberfläche bestimmt, die während der Handhabung eines Gerätes oder Fahrzeugs berührt wird. Gerade das Risiko des zufälligen Kontakts durch Sitzen, Anlehnen usw. darf nicht vernachlässigt werden.
Die Bekleidung stellt einen vorübergehenden Schutz gegen den direkten Kontakt mit einer Kontamination dar. Ist sie selbst kontaminiert, erhöht sich jedoch das Kontaktrisiko. Anhand der Abbildung 5 ist ersichtlich, dass selbst bei sommerlichen Temperaturen ca. 50 % der Körperoberfläche durch Kleidung bedeckt sind. Durch Entfernen der äußeren Kleidungsschicht lässt sich die Kontamination einer Person bereits deutlich verringern. Das frühzeitige Ablegen der kontaminierten Oberbekleidung ist deshalb ein entscheidender Schritt der Dekontamination.
Bild 5: Abschätzen der Verringerung einer Kontamination durch Ablegen der Oberbekleidung (Foto: Michael Weigle)
Abdampfende bzw. ausgasende Schadstoffe und reaerosolisierte Gefahrstoffpartikel stellen besonders in geschlossenen Räumen, wie Fahrzeuginnenbereichen, eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Die Abdampfrate (mg/m 2x min) ist abhängig vom Schadstoff, vom Oberflächenmaterial und der Temperatur. Sie gilt streng genommen nur für die oberflächennahe Materialschicht. Tiefer eingedrungene Schadstoffmoleküle, die erst durch Diffusion an die Oberfläche gelangen müssen, treten langsamer aus, führen aber zu einer länger anhaltenden Gefährdung. Als Maß für die Gefährlichkeit einer Kontamination kann der Arbeitsplatz-Grenzwert des Schadstoffs herangezogen werden.
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