D. Schadensersatzansprüche im EBV, §§ 989–992
I. Problemstellung und Konkurrenzfragen
1.Verhältnis der §§ 280 ff. zu den Schadensersatzansprüchen aus §§ 989 ff.
a) Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV
b) Anwendbarkeit des § 281 im EBV
c) Anwendbarkeit des § 283 im EBV
d) Anwendbarkeit des § 284 im EBV
e) Anwendbarkeit des § 285 im EBV
2. Anwendbarkeit der §§ 823 ff. im EBV
a) Grundsatz: Sperrwirkung des § 993
b) Gesetzliche Ausnahme § 992
c) Nicht geregelte Ausnahme Fremdbesitzerexzess
II. Anspruch aus § 989
1.Anspruchsentstehung
a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses
b) Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
c) Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit
d) Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
e) Schaden des Eigentümers
2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
III. Anspruch nach §§ 990, 989
1.Anspruchsentstehung
a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses
b) Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
c) Verschlechterung/Untergang/Herausgabeunmöglichkeit/Verschulden
d) Schaden des Eigentümers
2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
IV. Anspruch aus § 992 i.V.m. §§ 823 ff.
1. Anspruchsentstehung
a) Voraussetzungen des §§ 992
b) Tatbestand des § 823 Abs. 1
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
3. Durchsetzbarkeit
V. Ansprüche gegen den redlichen und unverklagten Besitzer
1. Sonderfall: Deliktischer Besitzer
2. Sonderfall: Fremdbesitzerexzess des Besitzmittlers
3. Sonstiger Fremdbesitzerexzess
VI. Zusammenfassung zu den Konkurrenzen
1. Zusätzliche Anspruchsgrundlagen bei Vorsatz
2. Anwendung des § 823 bei Fremdbesitzerexzess
3. Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2
4. Problemfall: Anwendung des § 823 auf den (nur) bösgläubigen Besitzer?
5. Zusammenfassende Übersicht zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften im EBV
E. Der Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894)
I.Anspruchsentstehung
1. Unrichtigkeit des Grundbuchs
2. Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers
3. Verpflichteter
II. Rechtsvernichtende Einwendungen
III.Durchsetzbarkeit
1. Verjährung
2. Zurückbehaltungsrechte
a) Zurückbehaltungsrecht aus § 273
b) Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 analog
3. Arglisteinwand
IV. Konkurrierende Ansprüche
F. Grundbuchverfahren nach § 22 GBO
G. Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899)
H. Übungsfall Nr. 3
I. Schutz vor unberechtigter rechtsgeschäftlicher Verfügung
J. Schadensersatzansprüche
K. Erlösherausgabeansprüche
I. Anspruch aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667
II. Anspruch aus § 816 Abs. 1
3. Teil Besitz und Besitzschutz
A. Possessorischer Anspruch bei Besitzentziehung
I. Anspruch auf Herausgabe aus § 861
1.Anspruchsentstehung
a) Früherer umittelbarer Besitz des Anspruchstellers
b) Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz des Anspruchsgegners
c) Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1
d) Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2
e) Kein Anspruchsausschluss nach § 861 Abs. 2
2.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
a) Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2
b) § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage
3. Durchsetzbarkeit
II. Anspruch des mittelbaren Besitzers auf Herausgabe aus §§ 869, 861
B. Anspruch auf Beseitigung einer Besitzstörung, § 862
I.Anspruchsentstehung
1. Der Anspruchsteller ist unmittelbarer Besitzer
2. Besitzstörung beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1
3. Der Anspruchsgegner ist Störer
4. Kein Ausschluss nach § 862 Abs. 2
II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
1. Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2
2. § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage
III. Durchsetzbarkeit
C. Besitzwehr, § 859 Abs. 1
D. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1
I.Anspruchsentstehung
1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache
2. Besitz des Anspruchsgegners
3.Der Anspruchsgegner war bei Besitzerwerb im Hinblick auf sein Besitzrecht bösgläubig
a) Objektiv fehlendes Besitzrecht
b) Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon
4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1
II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
III.Durchsetzbarkeit
1. Verjährung
2. Zurückbehaltungsrecht
E. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 2
I.Anspruchsentstehung
1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen
4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und 3
5. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 2
6. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1
II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
III. Durchsetzbarkeit
F. Deliktischer Besitzschutz
G. Besitzschutz im Bereicherungsrecht
H. Übungsfall Nr. 4
Sachverzeichnis
Tipps vom Lerncoach
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Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
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Lernthema 9 Allgemeine Hinweise zur Prüfungsvorbereitung
Wenn noch Zeit bis zur Prüfung ist, haben Sie ausreichend Raum für eine Langzeitplanung. Termine für mündliche Prüfungen, Klausuren und Examensarbeiten sind stets langfristig bekannt. Da durch die Prüfung per se Stress erzeugt wird, sollten Vorbereitung und Zeitplanung optimal gestaltet sein. Sie schaffen sich damit Lernvoraussetzungen, die Ihnen ein Gefühl von Überblick und Beeinflussbarkeit vermitteln („Herr der Lage sein“). In einem solchen Lernklima können Sie in Ruhe, aber zügig und konzentriert arbeiten. Die folgenden Lerntipps geben Hinweise, was Sie bei Ihren Planungen für die Monate vor der Prüfung bis zum Tag X berücksichtigen können.
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