Dirk Rohr - Das hat ja was mit mir zu tun!?

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Verinnerlichte Bilder und (un)bewusste Grundhaltungen haben starke Auswirkungen auf das gesellschaftliche und individuelle Leben. Dementsprechend drückt sich rassistische Diskriminierung durch alltägliche Handlungen, Denkweisen und Verhaltensmuster in vielen Bereichen aus – auch im Kontext professioneller Beratung.
Dieses Buch richtet sich an Berater:innen, die sich mit Rassismus in Bezug auf die eigene Arbeit auseinandersetzen und vermeintliche Gewissheiten und Methoden hinterfragen wollen. Es thematisiert die Frage, wo Systemische Beratung kritische Anschlussmöglichkeiten bietet, wo aber auch Widersprüche zu Macht- und Rassismuskritik bestehen – bis zur Gefahr, Rassismus selbst zu reproduzieren.
Das Zusammenführen von Systemischer Beratung mit macht- und rassismuskritischen Perspektiven ist ein notwendiger Schritt zur weiteren Professionalisierung und Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung in beraterischen Kontexten. Er macht den entscheidenden qualitativen Unterschied einer guten Beratung aus.

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3.3 Relevante Merkmale für Diskriminierung

Wer ist von Diskriminierung betroffen bzw. kann von ihr betroffen sein? Von welchen sozialen Gruppen wird hier gesprochen? Welche Merkmale werden als »diskriminierungsrelevante Differenzkategorien« (Fereidooni 2016, S. 44) gesehen? Abbildung 1gibt in Anlehnung an Zick, Küpper und Berghan (2019) hier einen Überblick, aus dem sich betroffene (und konstruierte) Gruppen ableiten lassen. Neben tatsächlicher oder vermeintlicher bzw. zugeschriebener Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung zeigt sie weitere für den Diskriminierungskontext relevante Kategorien auf. 11Wie im Diskriminierungsverständnis von Scherr et al. (2017, S. vi), wird auch hier deutlich, dass die einzelnen Kategorien (z. B. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus) auf Ideologien der Auf- und Abwertung basieren. Gleichzeitig kann der Ideologiegrad zwischen den einzelnen Elementen, aber auch innerhalb eines Elementes sehr unterschiedlich ausfallen. Je nach Einstellung und Manifestation kann dies von »einfachen« Stereotypen und Vorurteilen bis hin zu mehr oder minder geschlossenen Ideologiekomplexen reichen.

Grundsätzlich ist den jeweiligen Diskriminierungsformen gemein, dass sie von einer »Ideologie der Ungleichwertigkeit« ausgehen. Konkret stellt sich also hier die Frage, ob Personen davon ausgehen, dass alle Menschen gleich viel wert sind, oder eben nicht. Dies bezieht sich in einem erweiterten Sinne auch auf Organisationen in ihren Routinen und Handlungen oder auch auf gesellschaftliche Diskurse. Die empirischen Untersuchungen von Zick et al. beziehen sich jedoch lediglich auf individuelle Einstellungspotenziale. Eine zugrunde liegende Ideologie der Ungleichwertigkeit zeigt sich auch darin, dass die Wahrscheinlichkeit zur Zustimmung zu einer Kategorie steigt, sobald einer anderen zugestimmt wird. Zick, Küpper und Krause (2016, S. 52) verweisen hier auf einen »substanziellen Zusammenhang nahezu aller Elemente untereinander«. So belegen sie empirisch die Überlegungen hinsichtlich der »ideologischen Verknüpfungen«, wie sie beispielsweise Miles (1991, S. 116) für Rassismus und Sexismus anstellte.

Abb 1 Ideologie der Ungleichwertigkeit in Anlehnung an Zick et al 2019 - фото 2

Abb. 1: »Ideologie der Ungleichwertigkeit« in Anlehnung an Zick et al. (2019)

Hieran anschließen lassen sich auch die Überlegungen zur Intersektionalität 12, also das Betroffensein von mehreren Diskriminierungsformen. Wichtig dabei ist, dass es sich bei dem Erleben von Intersektionalität nicht lediglich um eine Anhäufung der Diskriminierungserfahrungen handelt, sondern dass durch eine Verschränkung der Diskriminierungsformen, also durch die Schnittmenge dieser, eine neue, eigene Form der Diskriminierung entsteht (vgl. AlSabah 2020, S. 20). Meint also,

»dass soziale Kategorien wie Gender, Ethnizität, Nation oder Klasse nicht isoliert voneinander konzeptualisiert werden können, sondern in ihren ›Verwobenheiten‹ oder ›Überkreuzungen‹ (intersections) analysiert werden müssen« (Walgenbach 2012, S. 81, Hervorh. im Orig.).

Beispielsweise kann eine Rollstuhlfahrerin of Color nicht nur als Frau, als Mensch of Color sowie als Person, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, Diskriminierung erfahren, sondern eben gerade in der Überschneidung als Rollstuhlfahrerin of Color eine spezifische Form der Diskriminierung erleben. Für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Macht- und Diskriminierungsverhältnissen ist eine intersektionale Perspektive von großer Bedeutung. Dementsprechend auch speziell im Kontext von Beratung (siehe z. B. Interview mit Souzan AlSabah in diesem Buch).

3.4 Machtpositionen und Privilegien

Eng verknüpft und eine Voraussetzung für gesellschaftliche Diskriminierungsverhältnisse sind gesellschaftliche Machtstrukturen und die sich daraus ergebenden Machtpositionen. Hierbei geht es nicht nur um politische oder ökonomische Entscheidungsgewalt und Möglichkeiten der Machtausübung, sondern auch um situative Macht und die eigene gesellschaftliche Positioniertheit. Denn diese ermöglichen in Kombination mit Stereotypen und Vorurteilen Diskriminierung (vgl. Schmidt 2009, S. 82). Abgeleitet aus den Überlegungen zu Abb. 1und im Sinne der Intersektionalität wird deutlich, dass nicht alle Menschen gleichwahrscheinlich von Diskriminierung betroffen sein können. Hieraus ergibt sich ein Teil der gesellschaftlichen Positioniertheit und der damit verbundenen Machtposition und Privilegien: Denn wo Menschen Diskriminierung erfahren, gibt es auch immer andere, die davon profitieren (unabhängig davon, ob sie selbst aktiv diskriminieren oder sich dessen bewusst sind). Die Benachteiligung von marginalisierten Personen ist die Bevorzugung von dominant positionierten Personen. Diese erhalten dadurch Privilegien, die ohne entsprechende Reflexion über gesellschaftliche Diskriminierungsverhältnisse meist nicht als solche, sondern als Normalität wahrgenommen werden. Jedoch können sich beispielsweise nicht alle Kinder und Jugendlichen sicher sein, dass sie in der Schule nach den gleichen Kriterien benotet werden wie viele ihrer Mitschüler*innen. Gleiches gilt für die Bewerbung auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. 13Durch die Anerkennung der Existenz von Privilegien, die vielen häufig nicht bewusst sind, ergibt sich auch der Bruch mit dem gesellschaftlichen Narrativ, dass Menschen in einer Leistungsgesellschaft lediglich nach ihrer individuell erbrachten Leistung wahrgenommen und bewertet werden würden. Im Zusammenhang mit Machtpositionen geht es auch darum, ob Menschen, die Diskriminierung sichtbar machen oder sich darüber beschweren, zugehört wird. Und wenn ja, wer dann über die Deutungshoheit verfügt: Wer also hat die Macht, zu definieren, ob etwas diskriminierend ist oder nicht? Hier zeigt sich auch die Verteilung von symbolischer Gewalt bzw. Macht im Sinne Bourdieus (vgl. Moebius u. Wetterer 2011; Schmit u. Woltersdorff 2008). Privilegiert sein heißt auch, »die Wahl zu haben, sich mit Diskriminierung zu beschäftigen oder eben nicht. Menschen, die Diskriminierung erleben, müssen dies ungewollt immer wieder tun« (Köttler u. Gold 2019, S. 6).

8Auf Twitter abrufbar: https://twitter.com/sibelschick/status/1271857145072570370[25.09.2020]

9Für eine Sammlung und Darstellung verschiedener Forschungsperspektiven im Themenfeld Diskriminierung siehe Scherr, El-Mafaalani u. Yüksel (2017).

10Fereidooni (2016, S. 44) spricht in vergleichbarer Weise von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung. Rommelspacher (2011, S. 31) nutzt im Kontext rassistischer Diskriminierung das Begriffspaar explizit und implizit.

11Die Darstellung der Kategorien soll nicht als abgeschlossen verstanden werden. Im Laufe der regelmäßig erscheinenden Studien von Zick et al. wurden diese sukzessive ergänzt oder auch Kategoriebezeichnungen verändert. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass unter macht- und rassismuskritischer Perspektive immer noch problematische Begriffe genutzt werden, die hier ersetzt wurden. Zu einer rassismuskritischen Kritik siehe auch Hykel (2013).

12Der Begriff geht im Englischen auf »Intersectionality« von Crenshaw (1989) zurück. Die amerikanische Juristin untersuchte in kritischen Fallanalysen verschiedene Antidiskriminierungsurteile in den USA. Sie spricht hier von einem »Paradigma Intersektionalität«, das mit Bezügen zum Black Feminism und der Critical Race Theory entstanden ist (siehe dazu Marten u. Walgenbach 2017, S. 158 ff.). Für eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Themenfeld siehe Lutz, Herrera, Vivar u. Supik (2013) oder auch das www.portal-intersektionalitaet.deder Bergischen Universität Wuppertal.

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