Dennis Bock - Internal Investigations

Здесь есть возможность читать онлайн «Dennis Bock - Internal Investigations» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Internal Investigations: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Internal Investigations»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Standardwerk zu Internal Investigations führt die allgemeinen rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an unternehmensinterne Ermittlungen mit praxiserprobten Darstellungen der für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen relevanten Fachgebiete zusammen. Zahlreiche umfassende gesetzliche Änderungen, wie z.B. bei der Selbstanzeige, im WpHG oder im Korruptionsstrafrecht, waren einzuarbeiten. Erweitert wurde das Handbuch um Beiträge zur Personenüberwachung und den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations sowie presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen. Im ersten Teil werden sämtliche grundlegenden Querschnittsthemen wie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Grundlagen, Anforderungen an Art und Umfang einer Internal Investigation – auch grenzüberschreitend – aufbereitet. Einen für den Praktiker besonderen Reiz haben Kapitel über die Planung und Organisation der Investigation, die Dokumentenanalyse, die Datenaufbereitung sowie die Mitarbeiterbefragung. Standards setzt das Handbuch auch beim Datenschutz, bei Kronzeugen- und Amnestieprogrammen sowie der Reorganisation eines von der Investigation betroffenen Unternehmens. Darauf aufbauend umfasst der zweite Teil ausführliche Kompendien für themenspezifische Aufklärungsmaßnahmen einschließlich materiell-rechtlicher Grundlagen sowie prozessualer Besonderheiten u.a. zu den Themen: Korruption im Vertrieb, steuerrechtliche Verfehlungen, Vermögensschädigung des Unternehmens durch Mitarbeiter, kartellrechtliche Verfehlungen, Geheimnisverrat und illegaler Know-how-Transfer, Unfälle und Katastrophen, Kapitalmarktstraftaten, Außenwirtschafts- und Zolldelikte.

Internal Investigations — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Internal Investigations», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

8

Die Besonderheit der D&O-Versicherung besteht allerdings darin, dass die Versicherung regelmäßig[4] nicht als Eigenversicherung von dem begünstigten Organ selbst abgeschlossen wird, sondern das Unternehmen als Versicherungsnehmerin die Prämien bezahlt und im Falle der Innenhaftung selbst Geschädigter ist, so dass sich Geschädigter und Versicherungsnehmer in einer Person vereinen. Deshalb ist die D&O-Versicherung gleichzeitig als Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG einzuordnen.[5] Eine Fremdversicherung gem. § 43 VVG liegt nämlich dann vor, wenn die Versicherung von demjenigen, der den Vertrag mit dem Versicherer abschließt, im eigenen Namen für einen anderen „genommen“ wird. Diese Art der Versicherung ist also dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherer ein fremdes Interesse versichert. Dass ist dann der Fall, wenn ohne Abschluss der Versicherung nicht der Versicherungsnehmer, sondern ein Dritter – nämlich der Versicherte – den Schaden tragen müsste.[6]

9

Diese Besonderheit ist bei der Übertragung des Haftpflichtversicherungskonzeptes auf die D&O-Versicherung zu beachten. Denn das VVG spricht regelmäßig nur vom Versicherungsnehmer, da es von dem Normalfall der Eigenversicherung ausgeht, wo Versicherungsnehmer und Versicherter identisch sind. Die einzelnen Vorschriften der §§ 100 ff. VVG erfassen allerdings bei Vorliegen einer Fremdversicherung immer auch den Versicherten, ohne dass diese meist selbstverständliche Folgerung besonders hervorgehoben wird.[7] Deshalb muss man – soweit man die §§ 100 ff. VVG zugrunde legt – den Versicherungsnehmer mit der „versicherten Person“ im Sinne der D&O-Versicherung gleichsetzen, während das Unternehmen – jedenfalls im Falle der Innenhaftung – in die Rolle des geschädigten „Dritten“ schlüpft.

10

In Ziffer 1.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als Musterbedingungen empfiehlt,[8] wird der Gegenstand der D&O-Versicherung wie folgt beschrieben:

11

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden von Dritten, also nicht von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft oder einer anderen versicherten Person auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

12

Diese Formulierung ist sachlich den allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) nachempfunden und wird in den marktüblichen D&O-Policen in der Grundkonzeption auch so übernommen.[9] Daher sind die §§ 100 ff. VVG uneingeschränkt auf die D&O-Versicherung übertragbar. Für das betroffene Organmitglied macht es nämlich keinen Unterschied, ob es von einem außenstehenden Dritten oder von dem Unternehmen gem. § 93 Abs. 2 AktG/§ 43 Abs. 2 GmbHG in Anspruch genommen wird, zumal die Geltendmachung von Innenhaftungsansprüchen in der Praxis regelmäßig erst dann erfolgt, wenn das Organ bereits das Unternehmen verlassen hat. Für das versicherte Organ ist es lediglich von Bedeutung, vor unberechtigten Ansprüchen geschützt zu werden und im Falle der Begründetheit der Ansprüche die Versicherungssumme hinter sich zu wissen. Deshalb ist das typische Risiko der Haftpflichtversicherung materiell auch Gegenstand der D&O-Police: Es handelt sich um das Interesse der versicherten Personen/Organe, dass ihr Privatvermögen nicht mit einer Haftpflichtverbindlichkeit belastet wird. Genau dieses Interesse ist als Gegenstand der Haftpflichtversicherung zu definieren.[10]

2. Wirtschaftliches Eigeninteresse des Unternehmens im Rahmen der Innenhaftung und Abgrenzung zur Eigenschadenversicherung

13

Sieht man sich die Konzeption der D&O-Versicherung genauer an, dann kann allerdings nicht ignoriert werden – und die nachfolgenden Erwägungen sind insbesondere für die Durchführung und den richtigen Umgang mit internen Untersuchungen von entscheidender Bedeutung –, dass sich das Unternehmen damit faktisch auch selbst absichert.[11] Diese Formulierung mag rechtlich unkorrekt sein, da es sich bei der D&O-Versicherung nach inzwischen gefestigter und auch von der Rechtsprechung bestätigten Ansicht[12] nicht um eine Eigenschadenversicherung handelt.

14

Doch besteht die Besonderheit der D&O-Versicherung gerade darin, dass das Unternehmen wirtschaftlich ein erhebliches Eigeninteresse an dem Abschluss dieser Versicherung hat. Denn wenn eine Inanspruchnahme des – in der Regel abberufenen – Geschäftsführers/Vorstandes/Aufsichtsrates im Rahmen von § 93 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 2 GmbHG begründet ist, dann steht dem Unternehmensleiter ein Anspruch auf Befreiung seiner Haftpflichtschuld gegenüber dem Versicherer zu, der wirtschaftlich dem Unternehmen zugutekommt. Im haftpflichtrechtlichen Jargon gesprochen bedeutet dies, dass der Versicherer das Vermögen des versicherten Organs von der auf ihm lastenden Haftpflichtschuld wieder befreit.[13] Diese Befreiung geschieht dadurch, dass der Versicherer dem Unternehmen im Rahmen der Versicherungssumme den eingetretenen Schaden ersetzt. Das wirtschaftliche Ergebnis aus Sicht des Unternehmens ist also – soweit ein Deckungsanspruch des Organs auf Befreiung von begründeten Schadensersatzansprüchenbesteht – mit dem Ergebnis bei Bestehen einer Eigenschadenversicherung identisch.

15

Deshalb hat man in der Vergangenheit den Zweck der D&O-Versicherung gar im Bilanzschutz zu Gunsten des Unternehmens sehen wollen.[14] Diese Formulierung ist allerdings insoweit unrichtig, als nicht jeder bilanzielle Verlust des Unternehmens über eine D&O-Versicherung abgedeckt ist. Schließlich besteht ein Befreiungsanspruch der Organe nur dann, wenn ein begründeter Schadenersatzanspruch des Unternehmens gegenüber dem Organmitglied besteht und dies ist ausweislich der Grundsatzentscheidung des BGH[15] zur Organhaftung im Falle der „glücklosen Hand“ gerade nicht der Fall.

16

Doch ist es richtig, das wirtschaftliche Eigeninteresse des Unternehmens an dem Abschluss der Versicherung zu betonen. Dies hat zunächst auch der Gesetzgeber getan, da er in der Gesetzesbegründung zur Einführung des Pflichtselbstbehaltes nach § 93 Abs. 2 S. 3 AktG ausdrücklich hervorhebt, dass ein Eigeninteresse des Unternehmens besteht.[16] Auch das Bundesfinanzministerium hat die Tatsache, dass das Unternehmen wirtschaftlich ein eigenes Interesse versichert bereits mit Schreiben vom 24.1.2002[17] aufgegriffen und ausgeführt, dass die Beiträge/Prämien, die von dem Unternehmen für die Versicherung gezahlt werden, einkommenssteuerrechtlich nicht zum Arbeitslohn der versicherten Arbeitnehmer gehören, weil dabei von einem „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers auszugehen sei. Die Finanzverwaltung hat damit ihre frühere Auffassung aufgegeben, wonach Prämienzahlungen der Gesellschaft zu einer D&O-Versicherung bei Vorständen als Einnahmen anzusehen waren.[18] Nach einer zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages sehr aktuellen Entscheidung des BGH zur D&O-Versicherung[19] wird der beschriebene Schutzzweck des Gesellschaftsvermögens, der mit der D&O-Versicherung bezweckt wird, ebenfalls ausdrücklich in den Vordergrund gehoben. Der BGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, welche Voraussetzungen an den Eintritt des Versicherungsfalles bei einer D&O-Versicherung zu stellen sind. Die Vorinstanz[20] hatte noch betont, dass die Inanspruchnahme eines Vorstandsmitgliedes dann nicht geeignet sei, einen Anspruch auf Versicherungsschutz auszulösen, wenn sie ausschließlich mit dem Ziel erfolge, eine Leistung aus dem bestehenden Versicherungsvertrag durchzusetzen und damit gegenüber dem Vorstandsmitglied „nicht als ernsthaft“ angesehen werden könne. Richtigerweise hat der BGH dieser -– schon nahezu abstrus – anmutenden Ansicht des OLG Düsseldorf mit Verweis auf den Schutzzweck der D&O-Versicherung eine eindeutige Absage erteilt. Der BGH betont, dass sich der Zweck der D&O-Versicherung nicht „in einem Ausgleich der dem Schädiger aus seiner Haftung drohenden Vermögensschäden“ erschöpfe, sondern vielmehr auch der Geschädigte– und das ist im Rahmen der Innenhaftung die Gesellschaft – geschützt werden solle. Eine interessengerechte Auslegung verbiete es daher, den Eintritt des Versicherungsfalles deshalb zu verneinen, weil die Gesellschaft mit der Inanspruchnahme des Versicherten letztlich ausschließlich bezwecke, auf die Versicherungssumme zugreifen zu können. Diese – auf Basis der §§ 108–110 VVG ergangenen – Klarstellungen des versicherungsrechtlichen Senates stehen in Einklang mit den aktienrechtlichen Wertungen des Gesetzgebers und der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung. Denn der Abschluss einer D&O-Versicherung steht nur dann mit den Vorgaben des § 93 AktG in Einklang, wenn er im Interesse der Gesellschaft erfolgt. Es gilt der Grundsatz, dass der Vorstand das Interesse des Unternehmenswohles zu fördern und zu beachten hat.[21] Eine ausschließlich an den Interessen der betroffenen Organmitglieder ausgerichtete Versicherungskonzeption – diese hatte das OLG Düsseldorf unbewusst zugrunde gelegt – ist jedenfalls dann bedenklich, wenn die Prämien für die Versicherung aus dem Gesellschaftsvermögen gezahlt werden.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Internal Investigations»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Internal Investigations» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Internal Investigations»

Обсуждение, отзывы о книге «Internal Investigations» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x