Dennis Bock - Internal Investigations

Здесь есть возможность читать онлайн «Dennis Bock - Internal Investigations» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Internal Investigations: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Internal Investigations»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Standardwerk zu Internal Investigations führt die allgemeinen rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an unternehmensinterne Ermittlungen mit praxiserprobten Darstellungen der für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen relevanten Fachgebiete zusammen. Zahlreiche umfassende gesetzliche Änderungen, wie z.B. bei der Selbstanzeige, im WpHG oder im Korruptionsstrafrecht, waren einzuarbeiten. Erweitert wurde das Handbuch um Beiträge zur Personenüberwachung und den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations sowie presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen. Im ersten Teil werden sämtliche grundlegenden Querschnittsthemen wie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Grundlagen, Anforderungen an Art und Umfang einer Internal Investigation – auch grenzüberschreitend – aufbereitet. Einen für den Praktiker besonderen Reiz haben Kapitel über die Planung und Organisation der Investigation, die Dokumentenanalyse, die Datenaufbereitung sowie die Mitarbeiterbefragung. Standards setzt das Handbuch auch beim Datenschutz, bei Kronzeugen- und Amnestieprogrammen sowie der Reorganisation eines von der Investigation betroffenen Unternehmens. Darauf aufbauend umfasst der zweite Teil ausführliche Kompendien für themenspezifische Aufklärungsmaßnahmen einschließlich materiell-rechtlicher Grundlagen sowie prozessualer Besonderheiten u.a. zu den Themen: Korruption im Vertrieb, steuerrechtliche Verfehlungen, Vermögensschädigung des Unternehmens durch Mitarbeiter, kartellrechtliche Verfehlungen, Geheimnisverrat und illegaler Know-how-Transfer, Unfälle und Katastrophen, Kapitalmarktstraftaten, Außenwirtschafts- und Zolldelikte.

Internal Investigations — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Internal Investigations», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

3. Aufklärung auf unsicherer Erkenntnisgrundlage

16

An der Arbeitshypothese des Untersuchungsführersorientiert sich die Erhebung und Verwertung von Informationen, die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Mandanten und die Darstellung der Ergebnisse. Der Untersuchungsführer arbeitet wie der Strafverfolger auch nach einer kriminalistischen Arbeitshypothese[19], die dazu dient, Täter von Nichttäter zu trennen, den Hergang der Tat, Tatmotive, die Beteiligung des Opfers, sowie die weiteren Umstände aufzuklären. Der Untersuchungsführer darf seinen Arbeitshypothesen alle Informationen zugrunde legen, die für ihn und seinen Auftraggeber erreichbar sind. Er darf dieser Information prinzipiell vertrauen[20]. Er muss – anders als der Verteidiger – eine Überprüfung anstreben, um eine nicht nur für den Auftraggeber, sondern auch für etwaige behördliche Empfänger nötige Überzeugungskraft zu schaffen. Dabei hat er sich auch mit Widersprüchen zu den Erkenntnissen der Kartell-, Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörden auseinander zu setzen.

17

Arbeitshypothesen der Untersuchung haben den jeweiligen Verständnishorizont der Ermittlungsbehördenund eines Gerichts zu bedenken. So kann sich auch gegenüber dem Untersuchungsführer Misstrauen ergeben, das sich den Ergebnissen entgegen stellt. Auch diese Stellen arbeiten mit Hypothesenbildungen[21], die gerade durch den Erkenntnisprozess zu validieren sind. Daher empfiehlt es sich aus Sicht des Praktikers, Ergebnisse der Befragungen stets neutral und möglichst wortgetreu zu schildern.

18

Die größte Unsicherheit bei Befragungen vor Abschluss der Informationssammlung des Untersuchungsführers geht von der Beweisrichtungaus. Eine Information kann sowohl belastender als auch entlastender Natur sein, es können Erhebungs- und Verwertungsverbote oder Verfahrenshindernisse eingreifen. Die Befragung darf keine dieser Deutungsmöglichkeiten verdecken oder – trotz naheliegender entgegen gesetzter Hinweise – ausschließen. Für verschiedene Beweisrichtungen sind Handlungsgrundsätze, Methodik und Grenzen durch zivilrechtliche und strafrechtliche Normen zu bestimmen. Die Erkenntnis des Untersuchungsführers über Nutzen oder Nachteil eines Beweismittels (sowohl Personen- wie auch Sachbeweis) für die Untersuchungsergebnisse in Bezug auf das Aufklärungsziel ist Gegenstand der Aufklärung, darf aber nicht bereits in den ersten Phasen der Untersuchung als abgeschlossen betrachtet werden. Solange der Erkenntnisfortschritt anhält, kann die Grundlage der Tatsachenfeststellungen – und damit auch der Ergebnisdarstellung – einem Wandel unterliegen.

4. Berichterstattung, Auskunfts- und Anzeigepflichten gegenüber Externen

a) Berichterstattung

19

Über die Durchführung von Befragungen wird auch innerhalb der Internal Investigation im Rahmen des Arbeits- und Projektfortschritts berichtet. Ob und in welchem Umfang neben dem statistischen Faktum auch Einzelheiten bekannt gegeben werden, muss im Einzelfall entschieden werden. Welche Details berichtet werden können, hängt von mehreren Überlegungen ab:

individuell vereinbarter oder gebotener Vertraulichkeitsschutz (bspw. mit Rücksichtnahme auf familiäre Belange, Reputationsschaden etc.);
notwendige Grundlage für weitere Untersuchungsansätze oder neue Beweisrichtungen;
Objektivierungsnotwendigkeit im Abgleich mit anderen Informationen und Beweisen (insbesondere eine Art „Kreuzverhör“);
integraler oder verzichtbarer Bestandteil von Zusammenfassungen und Berichten.

20

Liegt in der durch die Befragung erlangten Information ein ausdrückliches Geständnis eines Fehlverhaltens oder eine geständnisgleiche Aussage, so ist der Arbeitgeber darüber zu informieren. Ihm obliegt es, im Rahmen der Möglichkeiten zu Verdachtskündigung oder einer Tatkündigung zu entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis angesichts der neuen Erkenntnisse aufrechthält. Da jedoch der Arbeitgeber die Ergebnisse der Internal Investigation insgesamt abwarten darf und eine Kenntnis nicht schon dann angenommen wird, wenn sie bei dem Untersuchungsführer angelangt ist, darf durchaus der Abschluss der Untersuchung abgewartet werden.

b) Auskunfts- und Anzeigepflichten

21

Tritt bei einer Befragung zutage, dass in der Vergangenheit ein Straftatbestand verwirklicht wurde, so besteht außerhalb des § 138 StGB keine gesetzliche Anzeigepflicht.[22] Aber gesellschafts-, haftungs-, kapitalmarkt-, steuerrechtliche (§ 153 AO) und nach ausländischen Rechtsordnungen bestehende Klärungs-, Informations- und Anzeigepflichten sind dennoch zu beachten, die das Unternehmen bei Bekanntwerden einer Straftat zu Aufdeckungs- und Berichtigungsmaßnahmen verpflichten.[23]

22

Eine etwaige Anzeigepflicht kann aber auch aus einer strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung (besonders wegen §§ 13, 14 StGB) oder einer bußgeldrechtlichen Aufsichtspflicht (insb. §§ 9, 30, 130 OWiG)[24] erwachsen. Nach der bisher veröffentlichen Rechtsprechung und Literatur kann eine solche Pflicht angenommen werden, wenn

eine konkrete Gefährdung für Leib und Leben oder andere bedeutende Rechtsgüter Dritter (bspw. Arbeitnehmer, Vertragspartner) durch das (evtl. fortgesetzte) Handeln des Unternehmens oder seiner Organe und Vertreter entstanden ist;[25]
im Unternehmen eine systemhafte, durchorganisierte Kriminalität beobachtet wird, die auf das Versagen der unternehmensinternen Delegationsstrukturen, Präventionsmaßnahmen und Kontrollen hinweist;[26]
durch (die Fortsetzung) einer unrichtigen Berichterstattung des Unternehmens gegenüber den Kapitalmarktbehörden (Börse, DPR, BaFin) dauerhaft eine unrichtige Lage des Unternehmens dargestellt werden würde[27] und
die Unterlassung einer Sachklärung als pflichtwidriges Verhalten eines Garanten i.S.d. § 13 StGB zum Nachteil des Unternehmens anzusehen wäre.[28]

23

Dass in Korruptionsfällen die Inkaufnahme eines vergaberechtlichen Ausschlusses wegen Unzuverlässigkeit (§ 6 AEntG; § 21 SchwArbG; § 5 VOB/A) droht, ist ein außerstrafrechtlicher Grund für eine Berichterstattung, evtl. eine Selbstanzeige. Die steuerrechtliche Anzeigepflicht des § 153 AO soll hier nur erwähnt werden. Die schadensersatzrechtliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei fortgesetzter Beschäftigung von kriminell handelnden Personen im Unternehmen (§ 93 AktG, § 43 GmbHG) mag hier ebenfalls als Entscheidungsgrundlage für eine Offenlegung dienen. Dem Befragten sollte zu Beginn der Befragung keinesfalls verheimlicht werden, dass seine Angaben zu einer solchen Offenlegungspflicht führen können. Dies wird in vielen Fällen Anlass dafür sein, im Unternehmen über einen Vertrauensschutz des Mitarbeiters in Form einer Kronzeugenregelung oder Amnestie nachzudenken.

Anmerkungen

[1]

Vgl. dazu Engelhart ZIP 2010, 1832, 1839; nunmehr auch BaFin MaComp BT 1.2. Nr. 7-9.

[2]

Der Kriminalist spricht von Versionsbildung, vgl. dazu Ackermann/Clages/Roll Handbuch der Kriminalistik, S. 151 ff.

[3]

Vgl. Rn. 60 f.

[4]

BGHSt 43, 36 und 43, 360; Nr. 126 Abs. 3 RiStBV.

[5]

Vgl. Rn. 25 ff.

[6]

Vgl. die arbeitsrechtlichen Kap. 14und 15.

[7]

Vgl. dazu das 9. Kap.

[8]

Vgl. dazu Rn. 74 ff.

[9]

BVerfGE 63, 266, 282.

[10]

Moosmayer S. 5 f. zur Präventionspflicht; S. 7 f. zur kapitalmarktrechtlichen Pflichten, S. 12 f. zu vergaberechtlichen Pflichten; S. 14 ff. zu schadensersatzrechtlichen Pflichten, jeweils m.w.N.; ergänzend BGH GmbHR 1985, 143; OLG Koblenz ZIP 1991, 870; Walisch Organisatorische Prävention gegen strafrechtliche Haftung deutscher Unternehmen und ihrer Leitungen nach US-Recht, 2004; eingehend zur Unternehmensaufgabe: Bürkle BB 2005, 565; Bussmann/Matschke wistra 2008, 88 ff.; Eidam Rn. 1936 ff.; Hauschka/ Hauschka § 1 Rn. 21 ff., 24 ff.; ders. NJW 2004, 257, 259; ders. DB 2006, 1143, 144 f.; Hauschka/Greeve BB 2007, 165, 166 f.; von Hehn/Hartung DB 2006, 1909, 1912 f.; Lösler NZG 2005, 104; Sieber in FS Tiedemann S. 454 ff.; Schulte/Görts RJW 2006, 567; Wessing FS 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, 2009, S. 907, 909 ff.; kritisch Pfordte in Wessing FS 25 Jahre AG Strafrecht im DAV, S. 740, 742 ff.; Wehnert FS Strafrechtsausschuss, 2006, S. 175 ff. (vergabe- und kapitalmarktrechtliche Pflichten).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Internal Investigations»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Internal Investigations» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Internal Investigations»

Обсуждение, отзывы о книге «Internal Investigations» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x