Siegfried Frech - Kommunalpolitik

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Kein Politikfeld ist den Bürgerinnen und Bürgern so nahe wie die kommunale Ebene. In der Europäischen Union (EU), im Bund und auf Landesebene wird die «große Politik» gemacht, in der Gemeinde hingegen wird sie konkret umgesetzt (und dort muss sie oft auch bezahlt werden). Die Beispiele sind zahlreich: ob Kinderbetreuung, Schulen, Wasser- und Abwasser oder Wirtschaftsförderung. Dieser Band erläutert verständlich und nachvollziehbar die Grundlagen der Kommunalpolitik und zeigt auf, in welchem Ordnungs- und Handlungsrahmen Kommunalpolitik abläuft, wer Kommunalpolitik macht und wie sich Kommunalpolitik vor Ort auswirkt. Das übersichtliche Kompendium legt damit einen Grundstein für das Politikverständnis nicht nur in der Gemeinde.

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Auch im ersten Halbjahr 2017 ging die Zahl der neu aufgenommenen Asylbewerber in Baden-Württemberg deutlich zurück: Von Anfang Januar bis Ende Juni kamen 7270 Flüchtlinge im Südwesten an. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2016 waren es ca. 22.600 Asylsuchende. Nach wie vor kamen die meisten Flüchtlinge aus Syrien, gefolgt von Gambia, Nigeria und dem Irak (Backnanger Kreiszeitung, 5.7.2017).

In den Städten und Gemeinden entspannte sich im Laufe des Jahres 2016 die Situation: So wurden z. B. im Rems-Murr-Kreis über den Sommer 2016 hinweg zehn Notunterkünfte geräumt. In enger Abstimmung mit den Kommunen wurden bis Ende November 2016 weitere vier Notunterkünfte geschlossen (Backnanger Kreiszeitung, 23.9.2016). Die Herausforderungen vor Ort blieben aber weiterhin bestehen. Obwohl die Landeserstaufnahmestellen entlastet wurden, mussten Kommunen nach wie vor neue Unterkünfte schaffen. Seit August 2016 gilt eine bundesweite Wohnsitzauflage. Anerkannte Asylbewerber dürfen, was ihren Wohnsitz anbelangt, nicht mehr das Land wechseln. Und wer Sozialhilfe beziehen will, muss weiterhin in dem Landkreis wohnen, dem er für die Erstunterbringung zugewiesen wurde. Damit sollte auch eine gerechte Verteilung der anerkannten Asylbewerber zwischen den Kommunen im Land sichergestellt werden. Außerdem sollte die Wohnsitzauflage verhindern, dass anerkannte Flüchtlinge in Ballungszentren und Städte strömen.

Orte der Integration

Kommunen sind der entscheidende Ort der Integration. Es geht im Kern darum, dass Flüchtlingen das Recht zugebilligt wird, Rechte zu haben. Die Stimmung vor Ort ist entscheidend davon abhängig, wie sich die Einheimischen und die Zugewanderten miteinander arrangieren. Dies schließt die Integration von Flüchtlingen mit Bleiberecht in den regionalen und lokalen Arbeitsmarkt mit ein. So haben mit dem neuen Integrationsgesetz Betriebe seit August 2016 die Sicherheit, dass Auszubildende nicht abgeschoben werden und auch nach ihrer Ausbildung noch zwei Jahre bleiben können.

Völlig neu waren für Kommunen die Herausforderungen, die sich durch die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ergaben. Minderjährige unbegleitete Jugendliche wurden von ihren Familien alleine nach Europa geschickt. Zum Teil haben sie auch ihre Angehörigen im Krieg oder während der Flucht verloren. Bis Ende 2015 wurden unbegleitete Jugendliche nicht nach einem Quotensystem verteilt, sondern von der Jugendhilfe bzw. dem örtlichen Jugendamt in Obhut genommen. Inzwischen werden auch sie nach dem Königsteiner Schlüssel bundesweit auf Kommunen verteilt. Die meisten Gemeinden und Städte hatten bislang keine oder nur wenig Erfahrungen im Umgang mit diesen oftmals traumatisierten Jugendlichen. Sinnvolle Unterbringungsmöglichkeiten (z. B. in Pflegefamilien), Therapie- und Bildungsangebote sowie dezentrale Wohnformen mussten erst noch geschaffen werden.

Die Rolle der Kommunen ist in der Flüchtlingsfrage durchaus zwiespältig. Als Wohnorte für asylsuchende Menschen müssen Wohnraum, Kindergarten- und Schulplätze und Voraussetzungen für ein verträgliches nachbarschaftliches Miteinander geschaffen werden. Andererseits hatten die Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 keine Instrumentarien, um eine planmäßige Integration zu leisten. Viele Kommunen waren auf die Situation unvorbereitet. Konzepte und Wege für eine gelingende Integration mussten erst noch entwickelt werden.

Fehlende Instrumentarien und unzureichende Integrationskonzepte, Unsicherheit bei den kommunalpolitisch Verantwortlichen und Ängste in der Bevölkerung führten mitunter zu Konflikten in Gemeinden und Städten. Bürgerbegehren in den Jahren 2015 und 2016 sind nur ein Beleg für die skeptische Haltung der Bevölkerung.

… und dann kam Corona!

In den Jahren 2020 und 2021 stand und steht der Kampf gegen die Corona-Pandemie im Mittelpunkt des politischen Geschehens. Baden-Württemberg zählte neben Bayern und Nordrhein-Westfalen – wegen der geografischen Nähe zu den Corona-Hotspots in Österreich, Italien und Frankreich sowie den im Januar und Februar 2020 gelegenen Winter- und Faschingsferien – zu den am stärksten vom Coronavirus betroffenen Bundesländern (Stuttgarter Zeitung, 31.3.2020).

Auswirkungen der Pandemie auf kommunaler Ebene

Die Pandemie ist nicht nur eine weitere Krise, sie besitzt eine neue Qualität. Sie löste einen wirtschaftlichen Schock aus, führte zu negativen Konjunkturprognosen und brachte das soziale und gesellschaftliche Leben weitgehend zum Stillstand. Die Bewältigung der Pandemie forderte die Kommunen: Gesundheitsschutz, Durchsetzung der Kontaktsperren, Unterstützung der lokalen Wirtschaft oder die Sicherung der Daseinsvorsorge waren dringende und unmittelbare Aufgaben. Diese pandemiebedingten Aufgaben führten zwangsläufig zu nicht geplanten und unvorhersehbaren Ausgaben. Auch Ausfälle bei den Steuereinnahmen kommen hinzu. Die Pandemie wird auch auf absehbare Zeit die kommunalen Haushalte stark beanspruchen. Kommunen haben mit Blick auf das Haushaltsrecht weniger Spielraum als Bund und Länder.

Das Statistische Bundesamt meldete im April 2021, dass die Corona-Krise die öffentlichen Haushalte merklich belastet und ein Finanzierungsdefizit verursacht. Die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts stiegen gegenüber 2019 um 12,1 Prozent auf 1678,6 Milliarden Euro. Zugleich sanken die Einnahmen um 3,5 Prozent. In der Summe ergibt sich in den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung ein Finanzierungsdefizit von 189,2 Milliarden Euro (Stuttgarter Nachrichten, 8.4.2021). Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das Finanzierungsdefizit der Gemeinden und Gemeindeverbände in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 auf knapp 14,9 Milliarden Euro angewachsen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2019 hat das Defizit lediglich 0,4 Milliarden Euro betragen (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt, 6.1.2021).

Prekäre finanzielle Situation

Städten und Gemeinden hat es sehr geholfen, dass Bund und Länder mit finanziellen Hilfspaketen die Situation vor Ort stabilisiert haben. 2020 wurden die baden-württembergischen Kommunen von Bund und Land mit 4,28 Milliarden Euro gestützt. Auch im zweiten Corona-Jahr leistet die Landesregierung erneut finanzielle Hilfe und will damit Gebühren- und Steuererhöhungen in gebeutelten Städten und Gemeinden möglichst verhindern. Insgesamt umfasst das Hilfspaket 777 Millionen Euro. Laut Finanzministerium bekommen Kommunen allein 442 Millionen Euro, um Einnahmeausfälle aus acht Monaten Lockdown abzumildern. Mit 20 Millionen Euro beteiligt sich das Land beispielsweise an der Erstattung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung, die von April bis Juni 2021 ausgefallen ist. Zwölf Millionen Euro stellt das Land für die Kompensation von Einnahmeausfällen der Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen bereit (Stuttgarter Zeitung, 7.7.2021). Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass die durch Corona bedingten Mehrausgaben durch Bundes- und Landeszuschüsse nicht vollständig gedeckt werden können.

Dennoch bleibt die Lage der kommunalen Haushalte prekär, sind die zukünftigen finanziellen Spielräume umso geringer, je höher der in den vergangenen Jahren aufgelaufene Schuldenstand ist. Die aktuelle Haushaltsplanung wird viele Kommunen vor schwer lösbare Hürden stellen. Angesichts absehbarer Einnahmerückgänge sind ausgeglichene Haushaltspläne kaum einzuhalten. Insbesondere werden die Städte und Gemeinden mit zum Teil erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und anderen Steuern rechnen müssen.

Absehbare Kürzungen bei Investitionen sind problematisch, da sie Schäden an der kommunalen Infrastruktur verursachen. Die Attraktivität als Wirtschaftsstandort leidet zudem durch das Ausbluten der Innenstädte.

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