Bei Friedrich' s des Streitbaren im J. 1428 erfolgten Tode hinterliess derselbe vier Söhne, deren jüngster bereits nach wenigen Jahren starb, worauf die drei Brüder desselben, Friedrich, Siegismund und Wilhelm eine neue Landestheilung vornahmen, in der Siegismund die „Pflege Coburg“ erhielt.
Nachdem Siegismund in ein Kloster gegangen, dann wieder nach Coburg zurückgekehrt war, doch endlich wegen seines Lebenswandels durch seinen Bruder Kurfürst Friedrich (der Sanftmüthige) in Haft gebracht werden musste, war zwischen diesem Letztern und dem dritten Bruder Herzog Wilhelm HL wegen der Coburgischen Lande im J. 1445 ein Vertrag zu Stande gekommen, nach welchem die „Pflege Coburg“ nebst Thüringen und dem Osterland dein Herzog Wilhelm zuertheilt wurde. Herzog Wilhelm starb in seiner Residenz Weimar im J. 1482 ohne männlichen Erben, wodurch seine Lande an die Söhne seines bereits früher verstorbenen Bruders, Ernst und Albert, fielen. Diese wurden hierdurch die Stifter der Sachsen-Ernestinischen und der Sachsen-AIbertinischen Linie.
Kurfürst Ernst und Herzog Albert regierten gemeinschaftlich über sämmtliche Lande des Hauses Sachsen bis zum Jahre 1485. Am 26. August dieses Jahres geschah die wichtige Ländertheilung, welche wie schon 1445 — den ganzen Länderbesitz in eine „Meissnische“ und eine „Thüringische Portion" schied. Kurfürst Ernst, der ältere der beiden Brüder, behielt für sich die Kur, sowie die Thüringischen sammt den dazugehörigen Fränkischen Ortslanden und dem halben Osterlande, Albert erhielt den Meissnischen Antheil und die andere Hälfte des Osterlandes.
Die ersten Nachfolger aus der ernestinischen Linie waren Kurfürst Friedrich der Weise und Johann der Beständige, die beiden Söhne des Herzogs Ernst, welcher bereits ein Jahr nach der Theilung, im J. 1486, gestorben war. Die gemeinschaftliche Regierung Beider dauerte bis zum Tode Friedrichs des Weisen im J. 1525; von da ab führte sein Bruder Johann der Beständige die Regierung allein bis zu seinem im J. 1532 erfolgten Tode.
Johann der Beständige hinterliess zwei Söhne: Johann Friedrich und Johann Ernst Johann Friedrich (der Grossmüthige) , der durch seinen energischen Widerstand gegen Kaiser Karl V. in der Geschichte allbekannte deutsche Fürst, übernahm zunächst mit die vormundschaftliche Regierung für seinen noch unmündigen Bruder Johann Ernst. Johann Friedrich's des Grossmüthigen Regierung ist für die innere Entwicklung des Herzogthums besonders bemerkenswerth dadurch, dass dieser Fürst das seit etwa 200 Jahren nicht mehr bestandene Coburger Hofgericht wieder ins Dasein rief und zugleich eine vollständige Hofgerichtsordnung einführte, durchweiche der weitern Entwicklung der Rechtsverhältnisse eine einigermassen bestimmte Grundlage gegeben wurde. Mit seiner Volljährigkeit erhielt Johann Ernst im J. 1541 das zur „gesammten Pflege Coburg“ gehörige Gebiet zuertheilt, und er war der erste sächsische Fürst dieses Landes, welcher seine Residenz in Coburg nahm. Anfangs auf der Veste wohnend, erbaute er bald in der Stadt das jetzige Residenzschloss , die Ehrenburg, in das er im J. 1549 mit seiner Hofhaltung einzog.
3. Während der Reformationskämpfe bis zur Theilung von 1572.
Das Coburgische Land war unterdessen schon sehr frühzeitig durch die welterschütternde Bewegung der Reformation stark berührt worden. Im Jahre 1517 hatte Luther seine 95 Thesen von Wittenberg aus in die Welt geschleudert und schon im Jahre 1518 nahm in Coburg der Rath der Stadt einen eifrigen Anhänger der Lutherischen Lehre, Namens Balthasar Düring, zum Pfarrer an, womit für Coburg das Werk der Reformation bereits Boden gewonnen hatte. Jener Pfarrer Düring hatte trotz des Widerspruchs des Bischofs von Würzburg im J. 1528 schon im Lande eine Kirchenvisitation ins Leben gerufen und besetzte die Pfarrstellen des Landes mit evangelischen Predigern.
Während der Regierung Johann's des Beständigen, im April d. J. 1530, kam Martin Luther nach Coburg und wohnte auf der Veste, erhielt auch bereits im September des genannten Jahres daselbst den Besuch Johann Friedrich's. Während des Reichstags zu Augsburg blieb Luther auf der Veste Coburg und entwickelte daselbst, wie seine dort verfassten zahlreichen polemischen Schriften beweisen, eine grosse Thätigkeit.
Nachdem durch die Bauernaufstände schon mehrere Klöster des Landes zerstört oder bedroht worden, liess der Kurfürst in den Jahren 1525 und 26 die Klöster zu Sonnenfeld und zu Königsberg, sowie andere, welche zum Theil schon von den Mönchen und Nonnen verlassen waren, saecularisiren.
Stürmischer wurden die Zeiten mit dem Antritt der Regierung des Kurfürsten Johann Friedrich, welcher im November 1532 zu Coburg die Erbhuldigung annahm. Johann Friedrich erliess 1535 eine Verordnung, dass die im Herzogthum Coburg anzustellenden Pfarrer zuvor in Wittenberg ordinirt werden sollten. Nachdem des Kurfürsten jüngerer Bruder Johann Ernst die Regierung der Pflege Coburg übernommen hatte, stand er dem Kurfürsten Johann Friedrich in dessen Kämpfen gegen Karl V. thatkräftig bei. Er stellte ihm aus dem Coburgischen Lande Hilfstruppen, nämlich 1000 Mann Fussvolk und 102 Reiter. Herzog Johann Ernst wurde deshalb gleich seinem wackern Bruder vom Kaiser in die Acht erklärt und nach der Gefangennahme Johann Friedrichs in der Schlacht bei Mühlberg (1547) musste Johann Ernst als Entschädigung für die Kosten der Execution, die dem Markgrafen Albrecht zu Bayreuth durch den Kaiser übertragen worden war, Stadt und Amt Königsberg in Franken demselben überlassen.
Johann Friedrich wurde den 27. August 1552 aus seiner mehrjährigen Gefangenschaft entlassen und besuchte bei seiner Rückkehr nach Sachsen am 7. September 1552 auch Coburg, wo er mit grossen öffentlichen Festlichkeiten empfangen wurde.
Ein halbes Jahr später (den 6. Februar 1553) starb der in Coburg regierende Herzog Johann Ernst, und nun übernahm Johann Friedrich wieder selbst die Regierung auch für die Coburgischen Landestheile. Nach der gegen den Kurfürsten erlassenen Achtserklärung hatte jedoch der Herzog Moritz vonSachsen, aus der Albertinischen Linie und Enkel des Stifters derselben, Besitz von den Kursächsischen Landen genommen. Zur Herstellung eines Vergleiches hatte er im J. 1553 Abgesandte nach Coburg geschickt, verlor aber, noch ehe der Vergleich zu Stande kam, in der Schlacht das Leben, und die dem Kurfürsten Johann Friedrich geraubten Lande sollten nun dem Herzog August von Sachsen, Bruder des Moritz, laut der Wittenbergischen Capitulation zufallen. Nach mehrfachen Verhandlungen kam endlich der Naumburger Vertrag (24. Februar 1554) zu Stande, in welchem aufs Neue die Besitzverhältnisse zwischen den Albertinischen und Ernestinischen Häusern geregelt wurden.
Aber auch Johann Friedrich starb bereits einige Tage nach Abschluss des Vertrags, und der Besitz der durch denselben nur zum Theil (mit Verlust der Kur) wiedergewonnenen Lande ging nun auf dessen drei Söhne, Johann Friedrich der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere, über. Eine wesentliche Bereicherung des geschmälerten Länderbesitzes erhielten die Brüder zunächst durch einen mit den Grafen von Henneberg 1554 zu Kahla abgeschlossenen Vertrag, durch welchen nach dem voraussichtlichen Aussterben des Hennebergischen Mannesstammes dessen Lande den sächsischen Herzögen zufallen sollten.
Die vielfachen Missstände, welche durch die gemeinschaftliche Regierung der Brüder veranlasst wurden, führten endlich zu einem neuen Abkommen, nach welchem dem Herzog Joh. Friedrich dem Mittlern die alleinige Herrschaft übertragen wurde. Dieser Vertrag ward zunächst auf vier Jahre (vom Jahre 1557 an) festgesetzt,
wurde nach Ablauf dieser Zeit auf nochmals vier Jahre verlängert, und nach erfolgtem Tode des jüngsten der drei Brüder (1565) kam eine sogenannte „Mutschierung“ zu Stande, durch welche die ganzen Landesgebiete in die „Weimarische und Coburgische Portion“ getheilt wurden. Während Joh. Friedrich der Mittlere den ersten Landestheil für sich in Anspruch nahm, zog Johann Wilhelm am 5. April 1566 als Herzog in Coburg ein.
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