Als aber 1806 der Rheinische Bund geschlossen und der Kurfürst Erzkanzler zum Fürsten Primas desselben bestimmt wurde, verlor (am 18. August 1806) auch Frankfurt seine Selbständigkeit, doch blieb die städtische Verfassung vorläufig bestehen, nur mit der Aenderung, dass die Mitglieder der drei christlichen Religionen von keinem öffentlichen Amt ausgeschlossen waren.
Der Primas residirte in Regensburg, doch war Frankfurt Sitz des rheinischen Bundestages. Am 2. Januar 1807 wurde dem Fürsten gehuldigt, bald folgte die neue Justizverfassung. Am 22. October 1808 wurden die Thore der Judengasse niedergelegt und am 28. December 1811 die Juden gegen Zahlung von 440.000 fl. zu Bürgern erklärt. Am 16. Februar 1810 wurde das Grossherzogthum Frankfurt gebildet und am 16. August 1810 neu organisirt, der Code Napoleon, Landstände und ein Staatsrath eingeführt.
Die Schlacht bei Leipzig machte dem Grossherzogthum Frankfurt ein Ende. Nachdem am 1. November 1813 Napoleon mit seinem geschlagenen Heere durchgezogen war, kam am 2. die Vorhut der verbündeten Truppen. Die Stadt wurde das Hauptquartier der alliirten Monarchen, welche am Jahresschluss die frühere Municipalverfassung der Stadt herstellten.
Die deutsche Bundesacte vom 8. Juni 1815 erklärte Frankfurt für ein selbständiges Glied des deutschen Bundes und den Sitz der Bundesversammlung, welche am 5. November 1816 eröffnet wurde.
Die am 18. October 1816 beschworene neue Verfassung („Constitutions-Ergänzungs-Acte“) knüpfte an das Alte an, trug aber auch den neuen Ideen Rechnung. Die Hoheitsrechte der Stadt standen danach der christlichen Bürgerschaft zu, welche sie durch die gesetzgebende Versammlung, den Senat als obrigkeitliches Collegium und den ständischen Bürgerausschuss ausübte.
Die Aufregung in Folge der Julirevolution führte zu der Erstürmung der Hauptwache und Constablerwache am 3. April 1833 durch eine Schaar, welche ihrem Kern nach aus Studenten bestand. In Folge dieses Ereignisses wurde die Stadt von Bundestruppen besetzt, welche bis October 1842 hier blieben.
Frankfurt trat mit dem 1. Januar 1836 in den Zollverein; 1839 wurde die erste Theilstrecke der Taunusbahn eröffnet; bis 1848 waren alle Hauptlinien nach den vier Weltgegenden und auf beiden Mainufern vollendet.
Nach der französischen Februarrevolution von 1848 wurde Frankfurt nicht nur der Schauplatz der auf Verfassungsänderung für Deutschland zielenden, sondern gleichzeitig auch der einer specifisch frankfurtischen politischen Bewegung. Was die erste betrifft, so trat das Vorparlament am 31. März in der Paulskirche zusammen; seine letzte Sitzung hielt dasselbe am 3. April; mit dem 4. April trat der von dem Vorparlament ins Leben gerufene Fünfziger Ausschuss zusammen; er löste sich mit dem Zusammentritt des deutschen Parlaments am 18. Mai auf. Das deutsche Parlament hielt seine letzte (230.) Sitzung vor der Uebersiedelung nach Stuttgart am 30. Mai 1849. Am 12. Juli 1848 wurde die deutsche Bundesversammlung aufgelöst und die Centralgewalt eingesetzt.
Am 20. December 1849 wurde die Centralgewalt aufgelöst und trat das „Interim“ an ihre Stelle. Endlich am 12. Mai 1851 wurde die Bundesversammlung wieder eröffnet.
Was die Frankfurter Verfassungsreform betrifft, so wurde zu diesem Zwecke am 19. October 1848 eine constituirende Versammlung berufen, welche ein Gesetz über die staatsbürgerliche Gleichheit aller Staatsangehörigen entwarf, das am 20. Februar 1849 vom Senat genehmigt, am 5. October 1852 jedoch von der Bundesversammlung wieder ausser Kraft gesetzt wurde. Dagegen wurde durch das organische Gesetz vom 12. September 1853 eine Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der Landbewohner und Israeliten herbeigeführt und durch ein solches vom 16. September 1856 eine wichtige Aenderung der Verfassung getroffen. Der Senat wurde auf 21 Mitglieder vermindert, die Besetzung der Gerichte durch Mitglieder des Senats aufgehoben und eine andere Zusammensetzung der gesetzgebenden Versammlung angeordnet.
Ein neuer vergeblicher Versuch der Reform der Verfassung des deutschen Bundes fand 1863 statt durch den vom 16. August bis 1. September hier abgehaltenen Fürstentag.
Am 12. Januar 1864 wurde ein Gesetz über den freien Gewerbebetrieb erlassen und die Mehrzahl der gewerblichen Realgerechtigkeiten aufgehoben, auch die Stadtthore beseitigt.
In Folge des zwischen Oesterreich und Preussen ausgebrochenen Conflictes verliessen am 14. Juli 1866 die Mitglieder der Bundesversammlung die Stadt; am 16. Juli zog die preussische Mainarmee, von Aschaffenburg kommend, in Frankfurt ein. Die bisherige Verfassung wurde aufgehoben, obgleich die Behörden bald darauf als blosse Communalbehörden provisorisch restaurirt wurden. Am 26. Juli wurde ein Civilgouverneur ernannt, durch Patent vom 3. October die Einverleibung von Frankfurt in das Königreich Preussen ausgesprochen und am 8. October im Kaisersaal vollzogen. Die letzte Sitzung der gesetzgebenden Versammlung fand am 10. September 1866 statt; die neue Stadtverfassung wurde am 25. März 1867 eingeführt. Nach deren Bestimmungen wurden die Stadtverordneten am 18. Juli 1867 gewählt und die Versammlung am 25. September eröffnet. Die letzte Sitzung des Senats fand am 27. Februar 1868 statt; an seine Stelle trat sogleich der von den Stadtverordneten gewählte Magistrat, aus besoldeten und unbesoldeten Mitgliedern bestehend, mit zwei auf 12 Jahre gewählten Bürgermeistern an der Spitze.
Der Recess, welcher nach langen Verhandlungen das städtische Vermögen von dem staatlichen schied, wurde am 26. Februar 1869 abgeschlossen.
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