Alexandre Dumas d.Ä. - 19. Urbain Grandier

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Grandier war Priester in der Kirche Sainte Croix in Loudun im Bistum Poitiers. Er scheint eine Reihe von sexuellen und romantischen Beziehungen zu Frauen gehabt und den Ruf eines Frauenhelden erworben zu haben. 1632 beschuldigte ihn eine Gruppe von Nonnen aus dem lokalen Konvent der Ursulinen, sie verhext zu haben, indem er ihnen den Dämon Asmodäus und andere sandte, um mit ihnen böse und schamlose Taten zu begehen. Grandier hatte sich jedoch durch eine öffentliche verbale Attacke auch die Feindschaft des mächtigen Kardinals Richelieu erworben, der nun ein Verfahren anordnete, das von einem von ihm ernannten Vertreter geleitet werden sollte: Grandier wurde 1633 in Angers verhaftet; die Möglichkeit, sich an das Parlement in Paris als Appellationsgericht zu wenden, wurde ihm verweigert. Grandier wurde schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Auch unter der Folter gestand Grandier nicht. Er wurde 1634 lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

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Trotz der offensichtlichen Bemühungen der Staatsanwaltschaft, die Beweise gegen den Angeklagten zu strapazieren, konnte die Hauptanklage nicht aufrechterhalten werden, die darin bestand, dass er in Loudun viele Frauen und Töchter in die Irre geführt hatte. Keine einzige Frau meldete sich, um sich über ihre Schädigung durch Grandier zu beschweren. Der Name eines einzelnen Opfers seiner angeblichen Unmoral wurde nicht genannt. Die Führung des Falles war die außergewöhnlichste, die je gesehen wurde. Es war offensichtlich, dass die Anschuldigungen auf Hörensagen und nicht auf Tatsachen beruhten, und doch wurden am 3. Januar 1630 eine Entscheidung und ein Urteil gegen Grandier verkündet. Das Urteil lautete wie folgt:

1. Drei Monate lang jeden Freitag zur Buße bei Brot und Wasser zu fasten

2. Fünf Jahre lang an der Ausübung klerikaler Funktionen in der Diözese Poitiers und für immer in der Stadt Loudun gehindert zu werden.

Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung Berufung ein: Grandier an den Erzbischof von Bordeaux und seine Widersacher, auf Anraten des Anwalts der Diözese, der auf einen Justizirrtum plädierte, an das Parlament von Paris; dieser letzte Appell wurde mit dem Ziel eingereicht, Grandier zu überwältigen und seinen Geist zu brechen. Aber Grandiers Resolution ermöglichte es ihm, diesem Angriff kühn entgegenzutreten: Er beauftragte einen Anwalt, seinen Fall vor dem Parlament zu verteidigen, während er selbst seinen Appell an den Erzbischof von Bordeaux führte. Aber da es viele notwendige Zeugen gab und es fast unmöglich war, sie alle so weit weg zu bringen, schickte das erzbischöfliche Gericht den Appell an das Präsidialgericht von Poitiers. Die Staatsanwaltschaft von Poitiers leitete eine neue Untersuchung ein, die unparteiisch geführt wurde und für die Ankläger von Grandier nicht ermutigend war. Es hatte viele widersprüchliche Aussagen der Zeugen gegeben, und diese wurden nun wiederholt: andere Zeugen hatten ganz offen erklärt, dass sie bestochen worden waren; andere wiederum erklärten, dass ihre Aussagen manipuliert worden waren und unter diesen letzteren befand sich ein gewisser Priester namens Mechin und auch jener Ismael Boulieau, den Barot so eilig als Kandidaten für die Umkehrung von Grandiers Vorlieben ausgewählt hatte. Die Aussage von Boulieau ist verloren gegangen, aber wir können die von Mechin dem Leser vorlegen, denn das Original ist erhalten geblieben, so wie es aus seiner Feder stammt:

"Ich, Gervais Mechin, verantwortlicher Kurator der Kirche Saint-Pierre auf dem Marktplatz von Loudun, bestätige durch dieses Geständnis, was von eigener Hand unterschrieben ist, um mein Gewissen bezüglich eines bestimmten Berichts zu beruhigen, der im Ausland verbreitet wird, dass ich zur Unterstützung einer Anklage des Erzpriesters Gilles Robert gegen Urbain Grandier, verantwortlicher Priester von Saint-Pierre, gesagt hatte, dass ich den besagten Grandier bei verschlossenen Türen mit Frauen und Mädchen in der Kirche Saint-Pierre gefunden hatte.

"Es ist mir zu Ohren gekommen, dass ich bei verschiedenen Gelegenheiten zu ungeeigneten Tages- und Nachtzeiten Frauen und Mädchen gesehen habe, die den besagten Grandier störten, indem sie in sein Schlafzimmer gingen, und dass einige der besagten Frauen von ein Uhr mittags um eins bis drei Uhr morgens bei ihm blieben, wobei ihre Dienstmädchen ihnen ihr Abendessen brachten und sofort wieder gingen.

"Ich habe den besagten Grandier in der Kirche gesehen, die Türen waren offen, aber sobald einige Frauen eintraten, schloss er sie wieder.

"Da ich aufrichtig wünsche, dass solche Berichte aufhören, erkläre ich mit diesen Geständnis, dass ich den besagten Grandier nie mit Frauen oder Mädchen in der Kirche gesehen habe, wobei die Türen geschlossen waren; dass ich ihn dort nie allein mit Frauen oder Mädchen gesehen habe; dass, wenn er mit einer oder mehreren Personen sprach, immer jemand anderes anwesend war und die Türen offen standen; und was ihre Haltung betrifft, so habe ich, glaube ich, als ich im Zeugenstand saß, ausreichend deutlich gemacht, dass der Grandier saß und die Frauen über die Kirche verstreut waren. Außerdem habe ich weder bei Tag noch bei Nacht Frauen oder Mädchen gesehen, die das Schlafzimmer von Grandier betreten haben, obwohl ich am späten Abend auf dem Flur Leute kommen und gehen hörte, wer sie waren, kann ich nicht sagen, aber ein Bruder des besagten Grandier schläft in der Nähe; ebenso wenig weiß ich, dass entweder Frauen oder Mädchen ihr Abendessen in den besagten Raum gebracht bekommen haben. Ich habe auch nie gesagt, dass er die Lektüre seines Breviers vernachlässigt hat, denn das wäre der Wahrheit zuwider, da er sich bei mehreren Gelegenheiten mein Brevier ausgeliehen und darin seine Stunden gelesen hat. Ich erkläre auch, dass ich ihn nie gesehen habe, wie er die Türen der Kirche schloss, und dass ich, wann immer ich ihn mit Frauen sprechen sah, nie eine Ungebührlichkeit bemerkt habe. Ich habe nie gesehen, dass er sie in irgendeiner Weise berührt hat, sie haben nur miteinander gesprochen und wenn in meiner Aussage etwas gefunden wird, das dem oben Gesagten widerspricht, dann ist es ohne mein Wissen und wurde mir nie vorgelesen, denn ich hätte es nicht unterschrieben, und ich sage und bejahe dies alles als Hommage an die Wahrheit.

"Geschehen am letzten Tag des Oktobers 1630,

"(Unterzeichnet) G. M MECHIN

Angesichts solcher Unschuldsbeweise konnte keiner der Vorwürfe als erwiesen angesehen werden, und so wurde gemäß der Entscheidung des Präsidialgerichts von Poitiers vom 25. Mai 1634 die Entscheidung des Bischofsgerichts aufgehoben und Grandier von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Er musste jedoch noch vor dem Erzbischof von Bordeaux erscheinen, damit sein Freispruch ratifiziert werden konnte. Grandier nutzte einen Besuch des Erzbischofs in seiner Abtei von Saint-Jouin-les-Marmes, die nur drei Meilen von Loudun entfernt war, zu diesem Auftritt; seine Gegner, die durch den Ausgang des Verfahrens von Poitiers entmutigt waren, verteidigten sich kaum, und der Erzbischof sprach den Angeklagten nach einer Untersuchung, die die Unschuld des Angeklagten deutlich ans Licht brachte, frei und sprach ihn frei.

Die Rehabilitierung Grandiers vor seinem Bischof hatte zwei wichtige Ergebnisse: erstens, dass sie seine Unschuld eindeutig belegte, und zweitens, dass sie seine hohen Verdienste und herausragenden Qualitäten in den Vordergrund rückte. Als der Erzbischof die Verfolgungen sah, denen er ausgesetzt war, fühlte er ein freundliches Interesse an ihm und riet ihm, in eine andere Diözese zu wechseln, so dass eine Stadt zurückblieb, deren Hauptbewohner ihm einen unerbittlichen Hass geschworen zu haben schienen. Aber ein solcher Verzicht auf seine Rechte war dem Charakter Urbains fremd, und er erklärte seinem Vorgesetzten, dass er, stark in der Billigung Seiner Gnade und dem Zeugnis seines eigenen Gewissens, an dem Ort bleiben würde, zu dem Gott ihn berufen hatte. Monseigneur de Sourdis sah es nicht als seine Pflicht an, Urbain weiter zu drängen, aber er hatte genug Einsicht in seinen Charakter, um zu erkennen, dass, sollte Urbain eines Tages fallen, dies wie Satan durch Stolz geschehen würde. Er fügte seiner Entscheidung einen weiteren Satz hinzu, in dem er ihm empfahl, die Pflichten seines Amtes mit Diskretion und Bescheidenheit zu erfüllen, wie es die Dekrete der Väter und die kanonischen Verfassungen vorsehen. Der triumphale Einzug von Urbain in Loudun, mit dem wir unsere Erzählung begannen, zeigt den Geist, in dem er seine Empfehlung aufnahm.

2. Kapitel

Urbain Granadier war nicht zufrieden mit der arroganten Demonstration, mit der er seine Rückkehr signalisierte, die selbst seine Freunde als schlecht beraten empfunden hatten. Anstatt zuzulassen, dass der Hass, den er geweckt hatte, verblasste oder zumindest einschlief, indem er die Vergangenheit ruhen ließ, setzte er mit mehr Eifer denn je sein Verfahren gegen Duthibaut fort, und es gelang ihm, ein Dekret des Parlaments von La Tournelle zu erwirken, mit dem Duthibaut vor das Parlament von La Tournelle geladen wurde und verpflichtet wurde, einer Rüge barhäuptig zuzuhören, sich zu entschuldigen und Schadenersatz und Kosten zu zahlen.

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