Lew Tolstoi - Auferstehung

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Die Handlung thematisiert die Läuterung der Protagonisten durch moralisches Handeln. Ein adliger Gutsherr, als Geschworener bei Gericht, erkennt in einer angeklagten Prostituierten ein von ihm verführtes Mädchen wieder, verführt in einer Osternacht, dem Fest der Auferstehung Christi. Er fühlt sich mitschuldig an ihrem Schicksal und bemüht sich um eine Urteilsrevision. Er erfährt die ganze Unvollkommenheit des damaligen Rechtssystems und folgt ihr schließlich in Zwangsarbeit und Verbannung. Eine Ehe mit ihm schlägt sie aus, obwohl oder eher weil sie ihn liebt. Sie hat vor, einen anderen Häftling zu heiraten.

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Nach der Rede des Staatsanwaltes erhob sich von der Advokatenbank ein Herr in mittleren Jahren, mit stark ausgeschnittener Weste und hielt eine geschickte Rede zur Verteidigung des Kartinkin und der Botschkowa. Es war der von ihnen für dreihundert Rubel engagierte Rechtsanwalt. Er suchte die beiden zu entlasten und die ganze Schuld auf die Maslowa zu schieben.

Er verwarf die Aussage der Maslowa, daß die Botschkowa und Kartinkin mit ihr zusammen gewesen seien, als sie das Gerd nahm, und bestand darauf, daß ihr Zeugnis, als das Zeugnis einer des Giftmordes überwiesenen, keinen Wert haben könne. Das Geld, die zweitausend fünfhundert Rubel — so sagte der Advokat — konnten von zwei ehrlichen und arbeitsamen Menschen, die von den Gästen zuweilen drei bis fünf Rubel täglich erhielten, sehr wohl erübrigt worden sein. Das Geld des Kaufmanns aber sei von der Maslowa geraubt und irgend jemand übergeben worden oder auch verloren, da sie sich in einem anormalen Zustande befunden hätte. Die Vergiftung hätte die Maslowa allein ausgeführt.

Daher ersuchte er die Geschworenen, den Kartinkin und die Botschkowa von der Entwendung des Geldes freizusprechen. Sollten sie aber die beiden in dieser Hinsicht dennoch für schuldig er achten, so möchten sie doch die vorgefaßte Absicht und die Teilnahme an der Vergiftung ausschließen.

Zum Schluß bemerkte der Advokat mit einem Stich gegen den Staatsanwalt, daß die glänzenden Ausführungen des Herrn Vertreters der Staatsanwaltschaft über die Frage der erblichen Belastung, obgleich sie dieselbe vom wissenschaftlichen Standpunkt beleuchteten, in diesem Falle doch nicht an gebracht seien, da die Botschkowa die Tochter unbekannter Eltern sei.

Der Staatsanwalt trug wütend und bissig etwas in seinem Konzept ein und zuckte in verächtlicher Verwunderung die Achseln.

Darauf erhob sich der Verteidiger der Maslowa und hielt schüchtern und stotternd seine Verteidigungsrede. Ohne die Teilnahme der Maslowa an der Entwendung des Geldes in Abrede zu stellen, bestand er nur darauf, daß sie nicht die Absicht gehabt hätte, Smeljkow zu vergiften, und das Pulver nur dazu gereicht hätte, damit er einschliefe. Er wollte auch etwas Beredsamkeit entwickeln, indem er eine Schilderung unternahm, wie die Maslowa in das lasterhafte Leben von einem Manne hin eingezogen war, der straflos geblieben, während sie jetzt die ganze Schwere ihres Fehltrittes tragen mußte. Aber dieser Exkurs in das Gebiet der Psychologie gelang ihm so schlecht, daß es allen peinlich wurde. Als er von der Hilflosigkeit der Frauen und der Hartherzigkeit der Männer zu stottern begann, unterbrach ihn der Präsident, um ihm die Situation zu erleichtern, und ersuchte ihn, bei der Sache zu bleiben.

Nach diesem Verteidiger erhob sich wieder der Staatsanwalt und begann seine Auffassung von der Vererbung gegen den ersten Rechtsanwalt zu verteidigen. Wenn die Botschkowa auch von unbekannten Eltern abstamme, so werde dadurch die Sicherheit der Vererbungstheorie in keiner Weise gemindert, denn diese Theorie sei von der Wissenschaft so weit fundiert, daß wir nicht nur das Verbrechen von der Vererbung, sondern auch die Vererbung vom Verbrechen herleiten könnten. Was übrigens die Annahme der Verteidigung beträfe, daß die Maslowa zum lasterhaften Lebenswandel von einem fingierten (er sprach das Wort »fingiert« besonders giftig aus) Manne verführt worden sei, so sprächen alle Ergebnisse der Untersuchung vielmehr dafür, daß sie die Verführerin vieler, sehr vieler Opfer gewesen, die durch ihre Hände gegangen seien. Nachdem er das gesagt hatte, ließ er sich wieder siegreich nieder.

Darauf wurde den Angeklagten anheim gegeben, sich zu rechtfertigen.

Jewfimia Botschkowa wiederholte nur, daß sie von nichts gewußt und sich an nichts beteiligt hätte und wies hartnäckig auf die Maslowa hin, als auf diejenige, die die einzige Schuldige sei.

Simon wiederholte nur einige Mal:

»Wie Sie wollen . . . aber schuldlos . . . ohne Grund . . . «

Die Maslowa sagte nichts. Auf das Ersuchen des Präsidenten, das, was sie zu ihrer Verteidigung vorzubringen hätte, zu sagen, erhob sie nur die Augen zu ihm und warf wie ein gehetztes Tier einen Blick um sich herum, senkte dann wieder die Augen und brach in ein lautes Schluchzen aus.

»Was ist Ihnen?« fragte der neben Nechljudow sitzende Kaufmann, als er den sonderbaren Ton vernahm, der diesem plötzlich entfuhr. Dieser Ton war ein zurückgehaltenes Schluchzen.

Nechljudow begriff noch immer nicht die ganze Bedeutung seiner jetzigen Lage und schrieb das kaum zurückgehaltene Schluchzen und die in die Augen tretenden Thränen der Schwäche seiner Nerven zu. Er setzte, um die Thränen zu verbergen, das Pincenez auf und begann sich zu schnauben.

Die Furcht vor der Schande, mit der er sich bedecken würde, wenn jetzt im Gerichtssaale alle seine Schandthat erkennen würden, erstickte die innere Arbeit, die in ihm vor sich ging. Diese Furcht drängte in der ersten Zeit alles andere in ihm zurück.

Zweiundzwanzigstes Kapitel.

Nach dem letzten Worte der Angeklagten und nach der Besprechung der Parteien bezüglich der Form der zu stellenden Fragen, was noch ziemlich viel Zeit in Anspruch nahm, wurden die Fragen vorgelegt und der Präsident begann sein Resümee.

Ehe er an die Darstellung des Thatbestandes ging, erklärte er den Geschworenen sehr ausführlich in einem angenehmen familiären Tone, daß Raub Raub sei, Diebstahl Diebstahl, und Entwendung aus einem verschlossenen Raum Entwendung aus einem verschlossenen Raum. Während dieser Erklärung blickte der Präsident besonders häufig auf Nechljudow, als wollte er gerade ihn auf diesen wichtigen Unterschied ganz besonders aufmerksam machen, in der Hoffnung, daß der Fürst ihn dann später auch seinen Kollegen klar machen würde. Nachdem er dann angenommen hatte, daß die Geschworenen von diesen wichtigen Wahrheiten genügend durchdrungen seien, begann er eine neue Wahrheit zu entwickeln, nämlich die, daß Mord eine solche Handlung genannt werde, durch welche der Tod eines Menschen erfolge, und daß Vergiftung daher auch ein Mord sei. Als auch diese Wahrheit, seiner Ansicht nach, von den Geschworenen ebenfalls erfaßt war, erklärte er ihnen, daß wenn Diebstahl und Mord zugleich verübt werden, der Bestand des Verbrechens sich aus Diebstahl und Mord zusammensetze.

Obgleich der Präsident selbst möglichst schnell fertig werden wollte und die Schweizerin ihn bereits erwarten mußte, so war er doch an seine Beschäftigung so sehr gewöhnt, daß er, als er ein mal angefangen hatte zu sprechen, nicht mehr auf hören konnte. Er belehrte daher die Geschworenen ausführlich, daß, wenn sie die Angeklagten für schuldig befänden, ihnen das Recht zustände, sie für schuldig zu befinden, wenn sie sie aber für unschuldig befänden, ihnen das Recht zustände, sie für unschuldig zu befinden; wenn sie sie aber in einer Sache für schuldig, in der anderen aber für unschuldig befänden, so stehe ihnen das Recht zu, sie in der einen Sache für schuldig, in der anderen für unschuldig zu befinden. Darauf er klärte er ihnen noch, daß, obgleich ihnen dieses Recht zuerkannt sei, sie davon nur in vernünftiger Weise Gebrauch machen müßten.

Er wollte ihnen auch noch erklären, daß, wenn sie auf eine der ihnen vorgelegten Fragen eine bejahende Antwort geben, sie durch diese Antwort alles das, was die Frage enthält, bejahen, und daß, wenn sie irgend einen Teil der Frage nicht bejahen wollten, sie das, was sie nicht bejahen, besonders erwähnen und ausscheiden müßten. Aber als er auf die Uhr blickte und sah, daß es schon fünf Minuten vor Drei war, entschloß er sich, so gleich zur Darlegung des Thatbestandes überzugehen.

»Der Thatbestand dieser Sache ist folgender«, so begann er und wiederholte dann alles das, was schon mehrere Male von den Verteidigern, vom Staatsanwaltsadjunkt und von den Zeugen gesagt worden war.

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