Für die Inländer besteht der Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit insbesondere in steuerlichen Vorteilen. Freiberufler müssen weniger Steuern zahlen, da sie keine Gewerbesteuer auf ihren Gewinn entrichten müssen, anders als gewerbliche Selbstständige.
Für Unternehmer, die nach Deutschland einwandern wollen, ist die Unterscheidung zwischen gewerblicher selbstständiger Tätigkeit und einer freiberuflichen Tätigkeit allerdings bereits bei der Einwanderung von Relevanz, denn für die Einwanderung als Freiberufler gelten teilweise einfachere gesetzliche Voraussetzungen. Da jedoch sehr genau geregelt ist, was als freiberufliche Tätigkeit gilt, sollte hierzu im Zweifelsfall ein deutscher Fachanwalt befragt werden.
In Deutschland besteht sowohl die Möglichkeit eine Firma oder freiberufliche Praxis oder Kanzlei selbst zu gründen — als Existenzgründerin oder Existenzgründer — als auch eine bestehende Firma, Praxis oder Kanzlei zu übernehmen.
Für Existenzgründer gibt es viele kostenlose Beratungsangebote. Neben den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern gibt es noch viele weitere teilweise sehr qualifizierte Beratungsangebote, die völlig kostenlos und unverbindlich genutzt werden können. Im Rheinland gibt es beispielsweise seit mehr als 15 Jahren den Verein NUK e.V . ( http://www.neuesunternehmertum.de) mit Sitz in Köln, der kostenlos einen Businesswettbewerb aber auch kostenlose Coaching-Abende anbietet. Der Businesswettbewerb selbst wird zwar nur in Deutsch angeboten, bei den Coachingabenden findet man aber auch ohne Probleme qualifizierte Gesprächspartner, mit denen man sich auch in Englisch unterhalten kann, wenn man in der deutschen Sprache noch unsicher sein sollte. Auch in anderen Städten wie Berlin, München Frankfurt am Main und Hamburg gibt es zahlreiche Angebote, die man kostenlos nutzen kann.
Außerdem bieten Berufs- und Fachverbände oftmals für Existenzgründer reduzierte Beiträge an und ein breites Angebot an Beratungsleistungen. Auch ist oftmals die Möglichkeit gegeben, mit Selbstständigen oder Freiberuflern, die den angestrebten Beruf bereits in Deutschland ausüben, ins Gespräch zu kommen.
Neben der Möglichkeit eine eigene Existenz völlig neu zu gründen, besteht auch die Möglichkeit eine vorhandene Firma, Kanzlei oder Praxis zu übernehmen. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Selbstständige und Freiberufler, die ihre Firma vor vielen Jahren gegründet haben, in den nächsten Jahren in Rente gehen wollen, kann dies eine interessante Möglichkeit sein. Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Handwerkskammern und etliche weitere Institutionen wie Berufsverbände stellen kostenfrei oder zu sehr günstigen Konditionen Kontakte zu Unternehmern her, die ihr Unternehmen oder freiberufliche Kanzlei oder Praxis verkaufen wollen. Daneben gibt es noch zahlreiche Unternehmensberatungen, Banken und Sparkassen, die hier — gegen entsprechendes Entgelt — als Vermittler tätig sind.
Qualifizierte Mitarbeiter/innen
Gerade bei der Übernahme einer bestehenden Firma kann man oftmals sehr qualifizierte Mitarbeiter bekommen, die bereits in der Firma arbeiten. Neben langjähriger Berufserfahrung lässt sich die Qualität der nicht-akademischen Mitarbeiter in Deutschland aber auch an den Abschlüssen der beruflichen Bildung sehr gut ablesen. Dies ist eine deutsche Besonderheit, denn auch bei Bewerbern hat man — anders als in vielen Ländern, in den das Training on the Job und die vollständige interne Ausbildung in vielen Berufen üblich ist — somit eine gute Möglichkeit die fachliche Qualifikation bereits vor Einstellung zu beurteilen und auch direkt qualifizierte Bewerber einzustellen.
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