Der Radstand der Skates muss mindestens so groß sein, dass der Schuh des Fahrers zwischen die Räder passt (genauer: Mindest-Radstand = mindestens die Schuhlänge + einfacher mittlerer Raddurchmesser). Konstruktionen bei denen der Schuh über den Rädern steht, sind aus Sicherheitsgründen als Cross-Skates nicht zugelassen. Erlaubt im Cross-Skating Sport sind Modelle mit fester Sohlenmontierung wie auch Klappschienen/Klappbindungen, obwohl diese durch diese Eigenschaft nicht als Cross-Skates gelten. Folglich sind auch Rollski-Modelle zugelassen, welche die Forderung nach Luftreifen erfüllen. Veranstaltern ist es aber dennoch freigestellt, die Teilnehme nur mit defnitionsgemäßen Cross-Skates zu erlauben. Als Cross-Skates definiert sind derartige Sportgeräte, soabld die Ferse am Fahrwerk dauerhaft fixiert ist. Mit frei beweglicher Ferse (Klappbindung oder Klappschiene) werden die Sportgeräte als Cross-Skiroller oder Nordic-Crossroller definiert, sind aber ebenfalls bei Cross-Skating-Wettkämpfen zugelassen (Ausnahme: Das erwähnte Verbot durch den Veranstalter). Eine oder zwei fest eingebaute Bremse pro Paar können vom Veranstalter vorgeschrieben werden, sind aber nicht generell obligatorisch. Bei reinen Bergauf-Rennen oder Rennen auf Tartanbahnen könnte von Pflicht einer Bremse abgesehen werden. Wenn Bremsen vorgeschrieben sind, darf der mögliche Bremsweg auf Asphalt 2 Meter aus 15 km/h nicht überschreiten. Veranstalter dürfen bei profilierten Strecken auch zwei Bremsen vorschreiben, sofern sie dies in der Veranstaltungsbeschreibung angeben wird. Ungebremste Cross-Skates sind nur erlaubt, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich zugelassen wird, auf einer geschlossenen (= verkehrsfreien) Strecke (z.B. Stadion oder kleiner Rundkurs) gefahren wird und die Strecke kein Gefälle steiler als 2 % (unter 100 m Länge auch bis 3 %) enthält. !!! Diese Mindestanforderungen sollen Fahrstabilität und Sicherheit gewähren und eine übertriebene Gewichtsersparnis zu Ungunsten der Bremssicherheit vermeiden !!!
C1.2 Stöcke
Die Wahl der Stöcke ist prinzipiell freigestellt (Einschränkungen: kein Energie speichernder Federmechanismus, Gummipads können auf empfindlichen Bodenbelägen oder bei Indoor-Veranstaltungen vorgeschrieben werden). Die Schritttechnik darf frei gewählt werden. Ausnahmen stehen in Punkt 4. Stöcke müssen mitgeführt werden und überwiegend zum Vortrieb mit eingesetzt werden. In bestimmten Streckenabschnitten kann der Stockeinsatz obligatorisch oder verboten werden oder auch vorgeschrieben werden (z.B. in engen Passagen, bei Gegenverkehr, beim Überholen). Gefährlicher Einsatz von Stöcken führt in Wettkämpfen zur Disqualifikation, z.B. vermeidbarer Einsatz der Stockspitzen über Schulterhöhe (der kleinsten Wettbewerbsteilnehmer) oder so breiter Stockeinsatz, dass dies beim Überholen behindert.
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