Andreas Nass - Der Gender - Betrug

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Eigentlich reicht doch der schlanke Satz im Grundgesetz Artikel 3 (2): ›Männer und Frauen sind gleichberechtigt.‹ Doch wie steht es um die Gleichberechtigung? Reicht das Recht auf Quote?
Auf Grundlage zahlreicher Publikationen analysiert der Autor die soziale Ungleichheit in Deutschland, zieht nüchtern Bilanz und zeigt einen Lösungsweg auf.

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Andreas Nass

Der Gender - Betrug

oder: vom Mythos einer Quotenlösung

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Inhaltsverzeichnis Titel Andreas Nass Der Gender Betrug oder vom Mythos - фото 1

Inhaltsverzeichnis

Titel Andreas Nass Der Gender - Betrug oder: vom Mythos einer Quotenlösung Dieses ebook wurde erstellt bei

0 Vorwort 0 Vorwort Auch beinahe zehn Jahre nach meiner wissenschaftlichen Ausarbeitung zum Thema ›Geschlecht und soziale Ungleichheit‹ hat sich an der Schlussfolgerung – leider – nichts geändert. In Gender-Kompetenz-Zentren wurden Anweisungen erarbeitet, wie Formulare ›geschlechtsneutral‹ zu gestalten sind. Texte wurden um weibliche Mehrzahlbildungen erweitert, damit sich nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Mitarbeiterinnen angesprochen fühlen. Die hart erkämpfte Quote für den Karriereschub veränderte vielleicht die Struktur in einem Aufsichtsrat oder in Konzernvorständen. Aber wurde die Welt dadurch besser? Werden Arbeitsbedingungen besser, nur weil der Chef eine Frau ist? Mir ist es gelinde gesagt egal, welches Geschlecht mir sagt, was ich zu tun habe. Wichtiger ist doch, ob diejenige Person über Führungsqualitäten verfügt. Dankbar bin ich jedoch für den Kampf um gleiches Recht für alle, weil ich, als Mann, Nutznießer der Gleichstellung geworden bin. Denn es geht bei Gleichstellung auch um die Rechte des Mannes. Und auch ich musste mich zwischen Familie und Karriere entscheiden. Raten Sie mal, wofür ich mich entschieden habe? Dipl.-Kfm. Andreas D. Nass ( www.AndreasNass.de ) Niedersachsen, den 06.12.2015

1 Nur ein rechtliches Problem? 1 Nur ein rechtliches Problem? Am 23 September 2006 erschien auf der Internetseite der Bundeswehr die Schlagzeile: „Die erste Frau im Jet-Cockpit“ 1 . Damit fiel eine der letzten beruflichen Domänen der Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Solche und ähnliche Schlagzeilen dominieren die Medien in den letzten Jahren, wenn es um die Gleichstellung von Männern und Frauen geht. Dabei entsteht generell der Eindruck, das Problem der Gleichstellung der Geschlechter reduziere sich auf die Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern im beruflichen Umfeld. Geschlecht ist nicht der einzig mögliche Grund für Ungleichbehandlungen, was in der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG und deren Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deutlich wird. In ihnen werden verschiedene Gründe von Benachteiligungen genannt: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 2 Wenn diese Gründe ausschlaggebend sind für den Ausschluss oder die verminderte Nutzungsmöglichkeit von materiellen und immateriellen gesellschaftlichen Gütern, können sie auch zu sozialer Ungleichheit führen. 3 Führt die formale Gleichstellung durch Gesetze 4 auch zur Auflösung sozialer Ungleichheit, zumindest aus Sicht des Geschlechts? Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Studienarbeit.

2 Gerecht und Recht – der lange Weg des Gesetzes

3 Von der Gleichbehandlung zur Gleichstellung

4 Sachstand zur Gleichstellung im Erwerbsleben

5 Ursachen für ein Fortbestehen von Ungleichheit

6 Schlussbetrachtung

7 Anhang

Impressum neobooks

0 Vorwort

Auch beinahe zehn Jahre nach meiner wissenschaftlichen Ausarbeitung zum Thema ›Geschlecht und soziale Ungleichheit‹ hat sich an der Schlussfolgerung – leider – nichts geändert.

In Gender-Kompetenz-Zentren wurden Anweisungen erarbeitet, wie Formulare ›geschlechtsneutral‹ zu gestalten sind. Texte wurden um weibliche Mehrzahlbildungen erweitert, damit sich nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Mitarbeiterinnen angesprochen fühlen.

Die hart erkämpfte Quote für den Karriereschub veränderte vielleicht die Struktur in einem Aufsichtsrat oder in Konzernvorständen. Aber wurde die Welt dadurch besser? Werden Arbeitsbedingungen besser, nur weil der Chef eine Frau ist?

Mir ist es gelinde gesagt egal, welches Geschlecht mir sagt, was ich zu tun habe. Wichtiger ist doch, ob diejenige Person über Führungsqualitäten verfügt.

Dankbar bin ich jedoch für den Kampf um gleiches Recht für alle, weil ich, als Mann, Nutznießer der Gleichstellung geworden bin. Denn es geht bei Gleichstellung auch um die Rechte des Mannes.

Und auch ich musste mich zwischen Familie und Karriere entscheiden. Raten Sie mal, wofür ich mich entschieden habe?

Dipl.-Kfm. Andreas D. Nass

( www.AndreasNass.de)

Niedersachsen, den 06.12.2015

1 Nur ein rechtliches Problem?

Am 23 September 2006 erschien auf der Internetseite der Bundeswehr die Schlagzeile: „Die erste Frau im Jet-Cockpit“ 1. Damit fiel eine der letzten beruflichen Domänen der Männer in der Bundesrepublik Deutschland. Solche und ähnliche Schlagzeilen dominieren die Medien in den letzten Jahren, wenn es um die Gleichstellung von Männern und Frauen geht.

Dabei entsteht generell der Eindruck, das Problem der Gleichstellung der Geschlechter reduziere sich auf die Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern im beruflichen Umfeld. Geschlecht ist nicht der einzig mögliche Grund für Ungleichbehandlungen, was in der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG und deren Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deutlich wird. In ihnen werden verschiedene Gründe von Benachteiligungen genannt:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 2

Wenn diese Gründe ausschlaggebend sind für den Ausschluss oder die verminderte Nutzungsmöglichkeit von materiellen und immateriellen gesellschaftlichen Gütern, können sie auch zu sozialer Ungleichheit führen. 3

Führt die formale Gleichstellung durch Gesetze 4auch zur Auflösung sozialer Ungleichheit, zumindest aus Sicht des Geschlechts? Mit dieser Fragestellung befasst sich die vorliegende Studienarbeit.

2 Gerecht und Recht – der lange Weg des Gesetzes

Die biologische Unterscheidung von Geschlecht in Mann und Frau und die damit verbundene physisch bedingte Verschiedenheit genügte seit der Antike als Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung der beiden Geschlechter. 5In wie weit die natürlich gegebenen Unterschiede auch soziale Unterschiede rechtfertigen, wird in der Soziologie unter dem Begriff ‚gender studies’ als ‚soziales Geschlecht’ behandelt. 6

Sozial ungleich bedeutet nicht unmittelbar auch sozial ungerecht, wird aber im Allgemeinen als solches empfunden. Dabei bewerten Frauen und Männer soziale Unterschiede in Deutschland in etwa gleich. 7Empirische Untersuchungen, die Aufschluss über das Empfinden von sozialer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern geben, fehlen derzeit noch. 8

Auch ohne empirische Untersuchung „[...] breitet sich das Bewusstsein aus, dass viele der [...] Unterschiede zwischen den Geschlechtern sozial ungerecht sind [...]“. 9In Verbindung mit Gerechtigkeit, die allgemein mit „Abwesenheit von Ungleichheit“ 10verbunden wird, zeigte sich Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern in Form von „Unterdrückung und Dominanz“. 11

Frauen wurden aus den Entscheidungen der Politik ausgeschlossen und der Zugang zur Bildung, und damit auch zu den Berufen, wurde verwehrt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 fielen dem Mann alle Entscheidungen zu, die Ehe und Kinder betrafen. Und mit der Heirat ging das Vermögen seiner Ehefrau auf ihn über. 12

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